Mängel bei der Übergabe

Aljubo

macht Rennlizenz
Registriert
25 Oktober 2009
Hallo Selbstabholer

Vor lauter Freude über den Neuen Wagen, übersehen viele eventuell vorhandene Mängel bei der Abholung in der BMW-Welt. (oder beim Händler)
Bei mir war das Ablagefach im Armaturenrett nicht O.K. bzw waren Kratzer in der ALU - Verkleidung des Schalthebels, diese beiden Mängel hatte ich bei der Übergabe entdeckt. Es wurde schriftlich festgehalten und inzwischen die Teile erneuert.
Jetzt werden einige sagen, ist weiter nicht schlimm, ich habe ja Garantie, aber so einfach ist es nun auch nicht, die Kratzer könnten ja selbst fabriziert worden sein und schon geht der Stress los.
Also Augen auf, trotz der Freude über das Neue Auto (Z 4)

Gruß Aljubo
 
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Da hast vollkommen recht, daß man trotz Freudentaumel auch sowas kontrollieren sollte :t
Ich habe das bisher tatsächlich nie gemacht und hab nur Glück gehabt, daß nix derartiges war
 
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Da hast vollkommen recht, daß man trotz Freudentaumel auch sowas kontrollieren sollte :t
Ich habe das bisher tatsächlich nie gemacht und hab nur Glück gehabt, daß nix derartiges war

Eben, die Gefahr besteht, ich bin da ein bisschen sachlicher rangegangen, habe erst kontrollliert ob alles drin ist was ich bezahlt (bestellt) hatte und ob keine Kratzer in Lack sind. Dann fielen mir diese beiden Sachen auf, der Übergabemann schaute zwar ein bisschen betreten, aber Tatsachen lassen sich nun mal nicht wegleugnen.
 
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Kontrolle (auf Sicht) ist Pflicht - bei jedem Hersteller. Es bringt niemanden was beim Übergabetermin durch die rosrote Brille zu schauen!?!
Liebe Grüße, Inka
 
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Kontrolle (auf Sicht) ist Pflicht - bei jedem Hersteller. Es bringt niemanden was beim Übergabetermin durch die rosrote Brille zu schauen!?!
Liebe Grüße, Inka

Hallo Inka
Ja, da hast du vollkommen recht, aber manche sind vor lauter Euphorie auf das neue Auto fast Blind.
 
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Ich glaube ich hätte keine Lust, die Fahrzeugübergabe durch eine akribische Suche nach Mängeln oder fehlender Ausstattung in die Länge zu ziehen.

Sollte etwas nicht passen, würde mir das innerhalb von wenigen Tagen auffallen, und dann muss der Freundliche eben 'ran. Das sage ich allerdings auch aus einer Position heraus, wo ich mir ziemlich sicher bin, dass der Freundliche es wohl kaum wagen würde, nach wenigen Tagen zu behaupten, ich hätte etwaige Kratzer etc. selbst produziert... ;)

Grundsätzlich hast du aber natürlich recht. Zumindest sollte man sich 5 Minuten Zeit nehmen um den Wagen auf typische Überführungsschäden hin zu untersuchen.

Grüße
Jan
 
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Ich hatte ein defektes "Pistolenfach" (das kleine beim Anlagepaker unter den LSZ) Dunkle Fingerdapscher auf den Pure White leder und nicht richtig entfernte Transportfolie...(sah aus wie Kratzer, war es zum Glück aber nicht)

Ich habe den Wagen so nicht genommen, er musste nochmal in die Werkstatt zum Aufbereiten.
Das war aber alles in 30 Min erledigt und dann hat's gepasst
 
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Hallo Jan
Ich habe beider Übergabe nicht akribisch nach Mängeln gesucht und dadurch die Übergabe in die Länge gezogen, wie du schreibst. Ich bin einmal um das Auto gegangen und mit dem "Übergeber" die Ausstattungsdetails durchgegangen, das wars. Dann habe ich auf dem Fahrersitz Platz genommen und dabei sind mir die Mängel aufgefallen. Die Schäden wurden dann schriftlich festgehalten und gut wars. Ich glaube dieses Recht steht jeden zu, der ein Fahrzeug im Wert von weit über 50.000 Euro kauft.
 
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Meine Antwort war eher allgemeiner Natur, und von "Recht" oder nicht Recht reden wir hier doch gar nicht... :w
 
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Bei Auslieferung prüfen ist auch gemäß Rechtssprechung pflicht.
Ich hatte beim Audi bei der Werksabholung erst am nächsten Tag in der Sonne tausende Polierkratzer in der Sonne entdeckt und dieses sofort gemeldet. Da meinten die beim Audi-Kundenservice doch glatt das ich die reingemacht hätte und dieses bei der Abholung hätte sehen müssen :j
Erst nach Einschaltung eines Anwalts hatten die sich ganz laaangsam zur Mangelbehebung bewegtb: Deshalb kommt mir auch kein Audi mehr ins Haus.
Auch wenn bei der Gewährleistung erst nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt würde ich Mängel immer sofort prüfen und melden.
 
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Bei Auslieferung prüfen ist auch gemäß Rechtssprechung pflicht.

...weiß ja nicht, von was für einer "Rechtsprechung" du hier sprichst. Außer beim "Unternehmer-Kauf" (HGB-Kaufrecht) gibt es definitiv keine "Untersuchungs- oder Prüfungspflichten".....allerdings ist es trotzdem besser ruhig mal näher hinzuschauen, damit es dann keine Probleme (wie bei dir gibt)!;)
 
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Ich hatte nach 10 KM auf dem Tacho auch erst einen Kratzer in der Windschutzscheibe gesehen und natürlich auf dem Fineline Anthrazit. Händler verweigert den Austausch, da dies Schäden durch äußere Einwirkung sind und ich es nun im Nachhinein nicht das Gegenteil beweisen kann. BMW München sagt immer nur, ich solle mich an den Händler wenden. Ergo: Ich hoffe nun auf einen Windschutzscheibensteinschlag, damit meine Versicherung den SCheibentausch bezahlt.
 
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Ich hatte nach 10 KM auf dem Tacho auch erst einen Kratzer in der Windschutzscheibe gesehen und natürlich auf dem Fineline Anthrazit. Händler verweigert den Austausch, da dies Schäden durch äußere Einwirkung sind und ich es nun im Nachhinein nicht das Gegenteil beweisen kann. BMW München sagt immer nur, ich solle mich an den Händler wenden. Ergo: Ich hoffe nun auf einen Windschutzscheibensteinschlag, damit meine Versicherung den SCheibentausch bezahlt.

Hallo
Das was dir passiert ist, ist genau der Fall, den ich durch diesen Bericht ansprechen wollte, denn es gibt Beschädigungen und Mängel, die im nachhinein kaum beweisbar sind, das diese bereits vorhanden waren.
Der Hersteller verweist auf den Händler, der Händler schiebt die Schuld auf den Besitzer und so dreht man sich im Kreis und bleibt womöglich auf den Schaden sitzen. Darum ein paar Minuten mehr Zeit bei der Übergabe investieren um so was zu vermeiden.
 
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Also ich muss auch sagen, dass ich bislang jedes meiner Autos direkt beim Händler kontrolliert habe. Nicht auf Ausstattungsmerkmale, das ist ja immer beweisbar, aber auf offensichtliche Mängel wie Kratzer usw..

Gruß,

HighEndHarry
 
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Eine Sichtkontrolle auf Überführungs- und Aufbereitungsschäden habe ich bisher auch immer vorgenommen - allerdings erst, nachdem ein langer und freudiger "Toll, dass er endlich da ist, und wie schön er doch aussieht"-Rundgang ums Auto beendet war. Beulen, Kratzer, Schrammen etc. lassen sich ja schnell erkennen.

Gruß

Kai
 
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Hallo
BMW hat ja eine unrühmliche Vergangenheit was die Z-Reihe betrifft. Die ersten Z 3 die damals in Amerika gefertigt wurden, konnten zum Teil nicht an die Kunden ausgeliefert werden, da diese so schlampig zusammengebaut wurden, dass man sie in Deutschland nochmals Nachbessern musste. Dies Zeiten gehören zum Glück der Vergangenheit an, aber das ab und an noch Fehler vorkommen ist nicht zu vermeiden.
 
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...weiß ja nicht, von was für einer "Rechtsprechung" du hier sprichst. Außer beim "Unternehmer-Kauf" (HGB-Kaufrecht) gibt es definitiv keine "Untersuchungs- oder Prüfungspflichten".....allerdings ist es trotzdem besser ruhig mal näher hinzuschauen, damit es dann keine Probleme (wie bei dir gibt)!;)
Das ist meist ist den AGB der Spedition und Händler versteckt und bezieht sich auf Ausfieferungsschäden vor Gefahrübergang, die sehr zeitnah gemeldet werden sollten, ansonsten ist die Beweisführung gerade bei Kratzern und Dellen später schwierig. Anders sieht das bei Mängeln und Schäden gemäß §476 BGB aus, hier gilt erst nach 6 Monaten die Beweislastumkehr für den Käufer. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Trotzdem und gerade mit dem Wort -unvereinbar- ist man oft immer der Dumme (gerade bei Audi erlebt) wenn nicht gleich bei Abnahme geprüft wird...:g
 
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