Mehrwertsteuer / Verzollung

bärner

Fahrer
Registriert
1 März 2010
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive35i
Hallo zusammen,
ich lasse meinen E89 schon bald in D folieren. Hat jemand eine Ahnung von den Bestimmungen die hier gelten?

- Zum einen ist ja der Löwenanteil an der folierung, also die Dienstleistung an sich, und nicht das Material. Wie sind hier die Zollvorschriften?
- Kann man sich die MwSt zurückerstatten lassen oder geht dies bei dieser Art von Dienstleitstung nicht?

Wäre froh, wenn jemand seine Erfahrungen oder sein Wissen mit mir teilen könnte...

Danke und Gruss
Bärner
 
Die MwSt für die Dienstleistung kannst Du auf keinen Fall zurückerstatten lassen. Ansonsten für KFZ-Teile nur, wenn diese eingebaut worden sind - so hat man es mir beim Zoll mal erklärt. Damals musste ich meine neuen Räder extra draufschrauben lassen, um einen Stempel zu bekommen, der Transport im Kofferraum wäre nicht ausreichend gewesen.
Die andere Frage ist, ob Du die Dienstleistung beim Schweizer Zoll anmelden musst. Ich würde sagen nein, aber wo wie sie am Zoll immer fragen, könnte es schon sein...
Erfahrungsgemäss sind die Schweizer am Zoll immer sehr auskunftsfreudig und hilfsbereit, die Deutschen eher weniger bis gar nicht...
 
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