Mein BMW Z4 wurde von der Polizei aus dem Verkehr gezogen ?

gpunktw

Testfahrer
Registriert
25 Juni 2014
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 2,5i
Hallo ihr lieben,
Ich fahre meinen Z4 seit nun mehr 5 Jahren hatte ihn 2014 aus Deutschland nach Österreich importiert. Seit dieser Zeit hatte ich noch nie Probleme mit der Polizei,
gestern hatte ich meine 25-Jährigen Sohn fahren lassen, und wie es der Teufel will wurde er von der Polizei angehalten.
Da sie sonst beim Auto nichts gefunden hatten, habe sie auf einmal den Bodenabstand zur Fahrbahn und die Felgen und bemängelt.
Das Auto hatte als ich es gekauft habe schon in Deutschland H & R Federn verbaut Typ: 29 269-1, dafür gibt es auch ein Teilegutachten.
Ich bin aus Österreich und hier gilt ja diese blöde 11 cm Regel. Der Typ von der Polizei hat angeblich gerade mal 9 cm gemessen.
Weiteres hat er die 18 Zoll Felgen Model Norano NR 858 mit folgender Bereifung beanstandet.
Vorne 225/40/R18 hinten 255/35R18. Auch hier für gibt es ein Tüv Gutachten und im Zulassungsschein ist die Dimension auch klar angeführt.
Leider war das Gutachten aber nicht im Auto, sondern bei mir Zuhause?
Laut Polizei werde ich eine Strafe und eine Einladung zur Landesregierung (Überprüfung) bekommen...

Mein Problem ist nun folgendes!
wie komme ich auf die geforderten 11 cm Bodenfreiheit.
Wo kann, ich erfahren bei welchen Federn, welche Bodenfreiheit gegeben ist.
Habe keine Lust die Originale Federn zu kaufen, ev. dachte ich an Eibach Federn, aber wer kann mir sagen, was ich dann für eine Bodenfreiheit habe mit dem Original Stoßdämpfern ?
 
Du Must immer alles Eintragen lassen , dann gibt es weniger Probleme.

Zudem auch die Innenstadt meiden und keine Kappe oder sowas tragen.
 
Hat man in Österreich nicht die Wahl zwischen Eintragung von mind. 11cm bei Leergewicht oder alternativ 8cm bei maximaler Achslast?
 
Das Schlechtwegepalet gibt’s meines Wissens für vorne und hinten, vom E46.
Damit kommt der Z die fehlendem 2cm höher.
Kostet auch nicht so viel.
 

Die Fragestellung existiert 2 mal vom TE
 
Und zumindest in Deutschland ist es doch so das man oft die Federn nicht eintragen muss, allerdings nur wenn man auch Serien-Räder fährt.... und in deinem Fall fährst du ja keine Serien-Räder. Allerdings sind die Regeln in Österreich sicherlich auch anders....
 
Das ist ja wirklich blöd. Meiner hat mit niedrigstem Gewindestand mal knapp 8,5 cm. (ST-X Fahrwerk)
Vielleicht hilft Dir ein Gewindefahrwerk was hoch eingestellt wird.

Das ist im moment auch meine Favorit, dann hätte ich ruhe bei der Überprüfung ...

Leider hat es bei der Thread Erstellung Probleme gegeben so habe ich im anderen Thread ein paar gute Ansätze bekommen,
Die Domlager vom E46 alleine bringen mich wahrscheinlich nicht auf die geforderte Höhe !
In Kombination mit neuen Eibach Federn würde es wahrscheinlich klappen, was aber nicht ganz außer acht gelassen werden soll,
ist, ob die Dämpfer durch die aktuelle Tief nicht auch mit gewechselt werden müssen ?

Daher bin ich moment auch eher beim Gewindefahrwerk ?
 
Hat man in Österreich nicht die Wahl zwischen Eintragung von mind. 11cm bei Leergewicht oder alternativ 8cm bei maximaler Achslast?

Leider nein, bei uns gibt es nur folgende Regel.
1. Die 11 cm sind beim nachträglichen Einbau in Stein gemeißelt.
2. Ausnahme ist wenn der Wagen vom Werk aus mit weniger auf die Straße zugelassen wurde. (z.b Porsche GT 8,6 cm )
3. Wenn ich mein Auto umbau und am Tag der Tüv Abnahme die 11 cm habe, nach 2 Jahren aber der Wagen sich gesetzt hat auf ca 10 cm
dann sollte ich bei der Jährlichen Pickerl Überprüfung oder Polizei Kontrolle keine Probleme bekommen. Lt. Polizei ist dann die Grenze bei 9 cm wenn
du aber auch darunter kommst dann nehmen sie dir sofort die KFZ Nummern und das Fahrzeug ist sofort abgestellt.
4. Zur Überprüfung von dem Bódenabstand muss eine Person im Auto sitzen bleiben, und der Prüfer fährt mit eine Holzlatte unter das Auto
dabei wird dann der Tiefste Punkt heran genommen.

Da aber mein Auto von Deutschland importiert wurde gilt Punkt 3 nicht in Österreich,
Die H & R Federn wurden zwar in Deutschland Zugelassen aber nicht in Österreich das hätte ich im Nachhinein besser gleich gemacht,
hätte aber auch nichts geändert weil ich auch da sicher unter den 11 cm war.

lg. Günther
 
Federn setzen sich!
Meine Eibach Federn waren nicht 30 mm tiefer sondern 60mm!
Welche Wsgenhöhe hat denn der Z4 im Serienzustand?
Ich messe ja nur Mitte Rad zum Radkasten.
Habe noch nie den Boden mir angeschaut!
 
Und zumindest in Deutschland ist es doch so das man oft die Federn nicht eintragen muss, allerdings nur wenn man auch Serien-Räder fährt.... und in deinem Fall fährst du ja keine Serien-Räder. Allerdings sind die Regeln in Österreich sicherlich auch anders....
Falsch, Federn müssen Eingetragen werden, Dämpfer sind Eintragungsfrei.
Ich schreibe von Eibach, H&R und anderen Federn und Monroe, Koni (Gelb) und Bilstein (B4,B6 und B8) Dämpfern.
 
Falsch, Federn müssen Eingetragen werden, Dämpfer sind Eintragungsfrei.
Ich schreibe von Eibach, H&R und anderen Federn und Monroe, Koni (Gelb) und Bilstein (B4,B6 und B8) Dämpfern.
Ich glaube das kann man so als generelle Aussage nicht stehen lassen.....😉
Zumindest von Eibach gibt es inzwischen für aktuelle Fahrzeuge Tieferlegungsfedern die in Kombination mit den Seriendämpfern und bestimmten serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen eine EG Betriebserlaubnis haben und eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ausdrücklich nicht mehr erforderlich ist.
Gibt es aber nur für aktuellere gängigere Modelle wie zb 3er oder Golf usw.
Sobald aber irgendetwas anderes an Fahrwerk auch noch verändert wird wie andere Felgen, Spurverbreiterungen usw. Ist das aber auch wieder hinfällig und muss dann wie üblich doch wieder eingetragen werden.

Hilft jetzt zwar nicht weiter zu diesem Thema hier weil es solche Federn für den E85 natürlich noch nicht gibt..... Aber grundsätzlich ist es für manchen vielleicht interessant so etwas zu wissen.... 😎

Und bevor es jetzt endlose Diskussionen gibt.... NORMALERWEISE. Ist es tatsächlich so dass Federn eingetragen werden müssen und Stoßdämpfer in den meisten Fällen nicht.
Das war schon immer so und ist auch eben meistens heute auch noch so.
Aber es gibt halt auch og Ausnahmen...😀
 
@Ronny G.
Meine haben sich um 30mm gesetzt.
Und das ist extrem viel aus meiner Sicht.
Klar 10mm passiert, aber 30 ist abseits von akzeptabel.
 
Hm, müsste mal schauen was für eine Höhe ein Serienfahrwerk hat?02274084-171C-4C79-B26B-CB72F873D6B5.jpeg
Soviel mehr wie 11cm sind das nicht, mit neuen Dämpfern und Federn 🧐
 
:confused:
@Ronny G.
Meine haben sich um 30mm gesetzt.
Und das ist extrem viel aus meiner Sicht.
Klar 10mm passiert, aber 30 ist abseits von akzeptabel.
Das wäre echt extrem und bisher auch ziemlich einmalig hier im Forum?
Zumindest hatte bisher noch niemand über eine solch starke tieferlegung mit Eibach berichtet....
Normalerweise sind das H+R die sich soweit setzen....

Wie lange sind denn die Eibach schon verbaut - und wie viele km sind da drauf seit dem Einbau?

Serienhöhe eines Standardfahrwerks liegt bei 380mm.....dann bist Du jetzt bei 320mm??? :eek: :o

Gekauft hast Du die aus seriöser Quelle - nicht das es ein Fake Nachbau ist?

Hast Du schon einmal bei Eibach selber nachgefragt was die dazu sagen - @Cheffe123 hat da kürzlich sehr positiv über die tel. Kundenbetreuung berichtet - Fragen kostet ja nichts?!?
Auf jeden Fall kann deine Fahrwerksgeometrie nach einem zusätzlichen Setzen von 3cm vermutlich nicht mehr optimal sein und müsste noch einmal vermessen und evtl. eingestellt werden?
 
Also ich hab original und neu
Ca. 37cm vorne und 37,5 hinten,
Tiefste Stelle um die 13cm.
Luftdruck 2.2 bar
Alles Prima 😂😂😂
 
Ich bin im unbeladenen Zustand mit M-Fahrwerk übrigens bei ca 9 cm unter der Versteifungsplatte der VA
 
Holzlatte mit Kantenbreite von 11cm muss man unter dem Auto auf die gesamte Breite durchschieben können hat mir ein TÜV Mann gesagt.
Ob das stimmt kann ich nicht sagen.
 
Soviel dazu, dass nur wir armen Deutsche durch Regelungen zur Fahrzeughöhe usw. gegängelt werden, wie manche "Tuner" immer jammern in ihrer Opferrolle. Angeblich soll das Leben ja nur uns so übel mitspielen.. Offensichtlich nicht.
Dass das Maß nur für die Abnahme gilt, erscheint mir seltsam. Wie soll die Polizei da objektiv feststellen, dass das Fahrzeug sich in dem Zustand befindet, in dem es abgenommen wurde? Entweder es gilt immer oder gar nicht, finde ich zumindest praktikabler. Dass sich das Fahrwerk sich setzt ist dann halt Pech, wenn man vorher an der Grenze war, sowas müsste der Hersteller eigentlich bedenken. Oder der Fachmann bei der Einstellung, wenns ein Gewinde ist.
Beim Gewinde ist es imo eh sinnvoller das am Dämpfer bzw. Federdistanz eingestellte Maß zu prüfen. Das setzt sich auch nicht.

Ich würde im vorliegenden Fall auch den Umbau auf Gewinde bevorzugen, wenn die Regeln da tatsächlich so steif sind. Das kann man im Zweifel nachjustieren.
 
Gewinde ist in Österreich auch so eine Sache. Plombiert kein Problem, das wars dann auch mit dem ändern und nachjustieren. Das ist zumindest mein, wenn auch veralterter, Wissensstand.
Was spricht um auf die Uraprungsfrage zurück zu kommen gehen Serienfedern(M Fahrwerk?)
Lg
Schemi
 
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