Merkantile Wertminderung nach Unfall..

joerg512

Fahrer
Registriert
7 November 2009
Hallo zusammen,

nachdem es mein 18 Monate altes Schätzchen mit gerade mal 14300 km auf dem Zähler erwischt hat (Schaden 14000 Euro), staune ich nicht schlecht über das Gutachten, welches eine merkantile Wertminderung von sage und schreibe 950 (!!) Euro ausweist..

Ersteller DEKRA. Ich weiss, dass es verschieden Formeln und Wege zur Ermittlung dieser Wertminderung gibt..aber selbst überschlägig komme ich auf ca 2500 Euro.

Hat jemand gleiche Erfahrungen gemacht? Und was am besten tun?

Gruß

Jörg
 
E89 35i...Liste damals ca 62.000..Zeitwert nicht in Gutachten erwaehnt..auch schon komisch..schaetze mal ca 40.000
 
E89 35i...Liste damals ca 62.000..Zeitwert nicht in Gutachten erwaehnt..auch schon komisch..schaetze mal ca 40.000

Also ich komme da auf Werte zwischen 1.500 und 2.600, je nach Methode. Wie auch immer. Der Sachverständige orientiert sich teilweise an anderen Kriterien. Insoweit kann es durchaus sein, dass dieser auf andere Werte kommt. Daran wird sich die Versicherung ganz bestimmt orientieren:(. Hier gilt dann: Hop oder Top!

Warum bist du zur Dekra gefahren? Es wäre in einem solchen Fall sicher nicht unvorteilhaft gewesen, wenn man einen "anderen" Sachverständigen beauftragt hätte:X

Es gibt in diesem Bereich mehrere Urteile, welche der Sachverständigenschätzung den Vorrang gegenüber den "anerkannten" Berechnungsmethoden einräumen. Insoweit kann eine rechtsverbindliche Auskunft nicht gegeben werden.....

In jedem Fall spricht der niedrige merkantile Minderwert für eine besonders gute Marktlage und Beliebtheit deines Wagens ;)
 
Wurde das Gutachten im Auftrag der gegnerischen Versicherung erstellt? Ob die Höhe der Wertminderung angemessen ist, wird dir die Kristallkugel der Foristen nicht sagen können, wohl aber ein eigener Sachverständiger. Die DEKRA betreibt das erfolgreiche Geschäftsmodell, als "unabhängiger Gutachter" im Auftrag einer Interessenspartei aufzutreten. BMW Niederlassungen überlassen dieser Organisation auch gern die Bewertung bei Inzahlungnahmen. Wenn dann, wie bei einer Motorradbewertung bei mir geschehen, eine lose Schraube der Blinkerbefestigung zu eine Preisminderung von 200€ für einen neuen Blinker bewirken soll, kommen doch Zweifel an der Neutralität des Gutachters auf (ich habe die Schraube mit dem Bordwerkzeug noch vor Ort wieder angezogen und das Motorrad behalten). Wer das Gefühl hat, bei der Schadensregulierung übervorteilt zu werden (und wer hat das bei der Schadenshöhe nicht), sollte sich eine Rechtsberatung gönnen.
 
Scheint sehr oberflächlich zu sein, das DEKRA Gutachten.

Ins GA gehört: Listenpreis incl. Werkszubehör, sonstige nachträgliche Einbauten (HiFi, Unfalldatenschreiber, Motorheizer etc.) = Gesamtpreis

Aus Fahrleistung und Erhaltungszustand und den obigen Daten ermittelt man den Zeitwert, dann den Wertverlust.

nafob
 
nachdem es mein 18 Monate altes Schätzchen mit gerade mal 14300 km auf dem Zähler erwischt hat (Schaden 14000 Euro), staune ich nicht schlecht über das Gutachten, welches eine merkantile Wertminderung von sage und schreibe 950 (!!) Euro ausweist..
Allein mit diesen Informationen kann ich mir ein Szenario zusammenbauen, welches Dein Gutachten bestätigt:

Du bist mit Deinem teuren Radsatz von OZ (6.000 Euro) und guten Reifen (1.000 Euro) und einem guten Fahrwerk (3.000 Euro) über eine Fräskante einer Baustlle gefahren und Dir hat's neben dem Fahrwerk noch die Frontschürze (1.000 Euro) und weiteren Kleinkram wie Verkleidungen am Unterboden (3.000 Euro) zerlegt.

... da finde ich einen Wertverlust von 950 Euro schon echt heftig viel - das dürften keine 100 Euro Wertverlust sein, weil nur tauschbare Teile kaputt gegangen sind.

Falls sich der Unfall anders zugetragen hat und nicht tauschbare Teile dauerhaft Schaden genommen haben, dann beschreibe diese bitte. Angesichts des angesetzten Wertverlustes dürfte das irgendwo in der mItte liegen - halb tauschbar, halb reparierbar.

Hat jemand gleiche Erfahrungen gemacht?
Nach meinem Ausritt in die Botanik waren diverse tauschbare Teile dabei, keine Strukturschäden, jedoch viele dauerhafte Schäden am Unterboden. Bei 9.000 Euro Reparaturkosten gab's 900 Euro Wertminderungsausgleich (Fahrzeug war knapp ein Jahr alt)
 
Also ich komme da auf Werte zwischen 1.500 und 2.600, je nach Methode. Wie auch immer. Der Sachverständige orientiert sich teilweise an anderen Kriterien. Insoweit kann es durchaus sein, dass dieser auf andere Werte kommt. Daran wird sich die Versicherung ganz bestimmt orientieren:(. Hier gilt dann: Hop oder Top!

Warum bist du zur Dekra gefahren? Es wäre in einem solchen Fall sicher nicht unvorteilhaft gewesen, wenn man einen "anderen" Sachverständigen beauftragt hätte:X

;)
 
ich haette vorher fragen sollen, welchen Oganisation meine BMW Werkstatt heranzieht..das ist naemlich standardmaessig die DEKRA..im Nachhinein ist man halt immer schlauer..war mein erster crash in 25 Jahren...

Anwaeltin hakt jedenfalls nochmal nach, aber ich denke mal, jetzt noch ein Gutachten auf meine Kosten nachzufordern, welches mir den evtl 800 Euro mehr bringt..ich weiss ja nicht....

Aber erstmal danke euch allen hier...
 
Hallo,
ist es ein Haftpflichtschaden oder ein Schaden den deine Vollkasko bezahlen muss??
Da wird differenziert was den Wertverlust angeht.
Bei einem Kaskoschaden werden ja bei Teilen die getauscht werden müssen auch Abzüge neu für alt gemacht.
 
Hallo,
ist es ein Haftpflichtschaden oder ein Schaden den deine Vollkasko bezahlen muss??
Da wird differenziert was den Wertverlust angeht.
Bei einem Kaskoschaden werden ja bei Teilen die getauscht werden müssen auch Abzüge neu für alt gemacht.

Also Uli, entschuldige bitte, aber das ist totaler Nonsens.

Ob im Rahmen eines Kaskoschadens Minderwert erstattet wird, richtet sich allein nach dem gegenständlichen Kaskovertrag.

Und Abzug "neu für alt" gibt es grundsätzlich auch im Haftpflichtschadensrecht!
 
Also Uli, entschuldige bitte, aber das ist totaler Nonsens.

Ob im Rahmen eines Kaskoschadens Minderwert erstattet wird, richtet sich allein nach dem gegenständlichen Kaskovertrag.

Und Abzug "neu für alt" gibt es grundsätzlich auch im Haftpflichtschadensrecht!

Hi,
nee, habe da meine Erfahrung :(
Bisher gab es bei mir bei Haftpflichtschäden immer Wertverlust, und bei Kaskoschäden Abzüge neu für alt, zumindest wenn das Auto älter als 1 Jahr war.
Anders habe ich das bisher nie erlebt.
OK wie das bei Leasingfahrzeugen gehandhabt wir kann ich nicht sagen, da ich noch nie ein Auto geleast habe, kann ja sein das es da Unterschiede gibt.
 
Nochmal: Bei der Kasko-Leistung ist der Abzug "neu für alt" und eventuell die Erstattung des Minderwertes allein im Versicherungsvertrag geregelt. Nur dieser ist daher maßgeblich.

Bei Haftpflichtschäden wird hingegen regelmäßig (da Schadensersatzrecht und nicht Vertragsrecht) ein Minderwert zu erstatten sein. Ob dann zudem noch Abzüge "neu für alt" vorgenommen werden, ist einzig eine Frage der Schadensfolgen und des Ursprungszustandes (Wertverbesserung). Und wenn im SV-Gutachten Abzüge "neu für alt" aufgeführt sind, kannst du auch davon ausgehen, dass die gegnerische Versicherung diese erlaubt anrechnet.
 
ich haette vorher fragen sollen, welchen Oganisation meine BMW Werkstatt heranzieht..das ist naemlich standardmaessig die DEKRA..im Nachhinein ist man halt immer schlauer..war mein erster crash in 25 Jahren...
Anwaeltin hakt jedenfalls nochmal nach, aber ich denke mal, jetzt noch ein Gutachten auf meine Kosten nachzufordern, welches mir den evtl 800 Euro mehr bringt..ich weiss ja nicht....
Aber erstmal danke euch allen hier...

Hast du, bzw. deine Anwältin überhaupt schon ein Gutachten in Auftrag gegeben, oder handelt sich bei der vorliegenden Berechnung um eine Art Kostenvoranschlag, den die Werkstatt benötigt, um die Reparatur mit der Versicherung abzurechnen? Die Anwältin, so sie denn im Verkehrsrecht bewandert und nicht zufällig eine gute Bekannte mit Schwerpunkt Familiensachen o.ä. ist,wird dir doch sagen können, ob die Summe unter Würdigung der Umstände angemessen ist. Schließlich ist nach meinem laienhaften Verständnis doch ihre Aufgabe, ihrem Mandanten zu den Entschädigungen zu verhelfen, die ihm zustehen und dafür eine Einigung mit der Versicherung erzielen. Man muss ja nicht gleich klagen, aber in Demut das akzeptieren, was die Versicherung für angemessen erachtet, geht auch ohne Anwalt. Im Gegenteil, wenn die Versicherung die Anwaltskosten spart, kann sie sich kleinen Dingen etwas großzügiger zeigen, spart dabei immer noch und der Geschädigte freut sich.
 
Zitat Wiki: Der merkantile Minderwert bezieht sich auf den theoretischen Wertverlust, welcher beim Verkauf des Autos anfallen würde. Unter dem Aspekt, dass zwei identische Gebrauchtwagen im Markt angeboten werden, erzielt das unfallfreie Fahrzeug in aller Regel einen besseren Verkaufspreis als das reparierte Fahrzeug.
Gerichte berechnen die Wertminderung in schwierigen Fällen mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens. Die Berechnung mit Berechnungsmethoden geht oft an der Realität vorbei, da hier zwar Alter des Kfz, Kilometerstand, Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten berücksichtigt werden, jedoch nicht der Zustand des Fahrzeuges, Anzahl der Vorbesitzer, Anzahl der Vorschäden und vor allem die Marktgängigkeit. In der in Österreich etablierten Formel nach Sacher-Wielke werden diese Faktoren berücksichtigt.

Da sehe ich Jokins Aussagen bekräftigt: Es geht dabei also um den theoretischen Wertverlust beim Verkauf. Wenn nun die austauschbaren Teile getauscht wurden, verbleibt eben "nur" ein merkantiler Minderwert von 950,- € (durch die Bezeichnung Unfallfhrzg), da der Rest einwandfrei getauscht wurde.
Da mehr Details fehlen, kann man schlecht weitere Aussagen treffen - auch nicht ob das zu wenig ist (wovon ich aber ausgehe ;)
 
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