MF-Rent

rubbernack

Fahrer
Registriert
23 November 2003
Hallo Leutz,

habe gerade eine Karte gefunden, die ich am WE bei Wiesmann bekommen habe.
Ist zwar nicht ganz billig, aber wers mag.
Ich glaub ja nicht so recht, dass sich diese Geschäftsidee durchsetzt.
Was meint ihr&:

www.wiesmann-vermietung.de

Offizieller und exklusiever Partner der Wiesmann GmbH & Co. KG
 
AW: MF-Rent

rubbernack schrieb:
Hallo Leutz,

habe gerade eine Karte gefunden, die ich am WE bei Wiesmann bekommen habe.
Ist zwar nicht ganz billig, aber wers mag.
Ich glaub ja nicht so recht, dass sich diese Geschäftsidee durchsetzt.
Was meint ihr&:

www.wiesmann-vermietung.de

Offizieller und exklusiever Partner der Wiesmann GmbH & Co. KG
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]
Deckung / Selbstbeteiligung:
- Haftpflicht
[/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif] 50 Mio.
- SB der Vollkasko
[/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif] 2.500,-
- SB der Teilkasko
[/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif] 150,-
[/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif] Zusätzlich erheben wir eine bar einzulagernde Kaution in Höhe von [/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif] 3.500,-.

meine meinung dazu lass ich mal :j :g
[/FONT]
 
AW: MF-Rent

&: ... wieso - die Kaution kriegst du doch im Normalfall zurück :s :b

... viel mehr Sorge machen mir da Anlieferung und Abholung :w :O &: &:

Bei Vermietungen ab drei Tagen bieten wir zusätzlich einen Anlieferungs- und Abholservice. Die hierbei entstehenden Kosten sind entfernungsabhängig.
Pro Entfernungskilometer zum Anlieferungs- oder Abholort berechnen wir [FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif] 1,50.[/FONT]


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AW: MF-Rent

in voller Höhe (ohne Haftungsbegrenzung) bei gleichzeitigem Wegfall des Kaskoschutzes für sämtliche durch ihn oder einen sonstigen (berechtigten oder unberechtigten) Fahrer verursachte Schäden, die entstanden sind:

aa) durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Mieters/Fahrers, insbesondere durch Überdrehen des Motors, Verschalten, Kupplung schleifen lassen, Alkohol- oder Drogeneinfluß, überhöhte oder nicht angepaßte Geschwindigkeit (ab 30 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit), und bei Abkommen von der Straße bei Aquaplaning;

So blöd kann doch keiner sein, dass er diese Risiken, die ansonsten immer zu Lasten des Vermieters gehen bzw. für den Mieter mitversichert sind auf sich nimmt.
Klasse auch, dass die Fälle zusammen aufgeführt sind :d Kupplung schleifen lassen und Drogen nehmen, das könnte man ja auch mal zusammen machen. Muss ich unbedingt mals ausprobieren :9

So toll ist der Wiesmann auch wieder nicht.
 
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