Mietrecht die x-te...(Garage)

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macht Rennlizenz
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20 Oktober 2009
Hallo,

ich bräuchte mal eine kurze Auskunft von jemandem, der in Sachen Mietrecht bescheid weiß.
Wir wohnen seit 10 Jahren in einer Wohnung, zu der inoffiziell auch eine Garage gehört. Die haben wir von Anfang an gemietet.
Jetzt will der Vermieter die Garage für den Eigenbedarf haben.

Ich habe ein ganz massives Problem, mein Wagen liegt halb zerlegt in der Garage und sollte die nächsten zwei Monate fit gemacht werden.

Welches rechtliche Handhabehat er, welche ich?

Gruß,
Phil

p.s.: "Reden" kann man vergessen.
 
Gibt es einen Mietvertrag für die Garage ?!
Oder ist das im Mietvertrag der Wohnung mit drin ?!
Bin zwar nur Leihe aber denke sowas ist dafür wichtig zu wissen
 
Genau, habe ich vergessen zu erwähnen. Die Garage ist nirgends verzeichnet, weder im Mietvertrag für die Wohnung, noch besteht ein separater Mietvertrag.

Gruß,
Phil
 
Hallo Phil,
die Auskunft, die du bekommst, kann nur so gut sein wie die Information, die du vorher gibst. Und für eine gute Auskunft müsstest du das "inoffiziell" besser beschreiben. Wenn nicht öffentlich, dann per PN an einen Experten. Nein, ich bin keiner.
Wenn das "inoffizielle" eine mündliche Absprache bedeutet, ist das was anderes als wenn die Garage im Vertrag mit drin ist. Bezahlst du eine getrennte Miete dafür (Höhe der Miete ist m.E. unwichtig)?
Wäre dir mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten geholfen, damit du Zeit hast, deinen Wagen zusammen zu bauen?

MfG Gerhard

Nachtrag: das inoffiziell ist schon geklärt
 
3 Monate wären immerhin für den Wagen ausreichend.

Inoffiziell heißt, dass es eine mündliche Absprache ist. Eine geringe separate Miete wird gezahlt, allerdings in Bar...

Gruß,
Phil
 
Nix schwarz auf weiß, soll heißen kein Mietvertrag.... Ergo: Du hast keinerlei rechtliche Handhabe.
Die Einzige Möglichkeit sehe ich im Rahmen von "Besitzstand" bzw. "Gewohnheitsrecht" zu pochen, weil der Vermieter Dir so lange Zeit die Garage überließ. Aber möchtest Du mit Deinem Vermieter Streit, nur weil Du Dein Auto zerlegt hast. Das könnte evtl. nämlich die Ursache seines wahren Anliegens sein (ihn stört der Werkstattzustand).
Wie wurde die Miete für die Garage bisher bezahlt? Per Überweisung oder in bar? Denn Garagen sind Umsatzsteuerpflichtig. Könnte sein, dass er das bisher noch nie dem FA gegenüber deklariert hat. So als kleinen Hinweis für ein "kleines Druckmittel" ;)
 
Nix schwarz auf weiß, soll heißen kein Mietvertrag.... Ergo: Du hast keinerlei rechtliche Handhabe.
Die Einzige Möglichkeit sehe ich im Rahmen von "Besitzstand" bzw. "Gewohnheitsrecht" zu pochen, weil der Vermieter Dir so lange Zeit die Garage überließ. Aber möchtest Du mit Deinem Vermieter Streit, nur weil Du Dein Auto zerlegt hast. Das könnte evtl. nämlich die Ursache seines wahren Anliegens sein (ihn stört der Werkstattzustand).
Wie wurde die Miete für die Garage bisher bezahlt? Per Überweisung oder in bar? Denn Garagen sind Umsatzsteuerpflichtig. Könnte sein, dass er das bisher noch nie dem FA gegenüber deklariert hat. So als kleinen Hinweis für ein "kleines Druckmittel" ;)

Bis auf die Umsatzsteuerverpflichtung ist dies imho korrekt. Das hängt vom u.a. vom VM ab (juristische/natürliche Person). Das ist hier auch nicht relevant. Die Situation ist grds. schlecht für Dich. Bei einem separaten Mietvertrag hast Du im Gegensatz zur im Wohnungsmietervertrag inkludierten Garage nahezu keine Rechte. Gewohnheitsrecht und mdl. Vertrag gibt Dir etwas Zeit im Sinner einer nach BGB-Recht einzuhaltenden Kündigungsfrist, die u.U. von der bisherigen Mietdauer abhängt....
 
Welch' ein Ärger, dass es in diesem Land keine fachkundigen Juristen gibt, zu denen man(n) gehen kann und die einem mit Sicherheit die richtige Antwort geben können :rolleyes:.

Aber ich frage mich schon, wie naiv man sein muss, sich hier Informationen über eine nicht im Mietvertrag aufgeführte Garage einzuholen, die darüber hinaus noch in "bar" und ohne Beleg bezahlt wird &:?
 
Bis auf die Umsatzsteuerverpflichtung ist dies imho korrekt. Gewohnheitsrecht und mdl. Vertrag gibt Dir etwas Zeit im Sinner einer nach BGB-Recht einzuhaltenden Kündigungsfrist, die u.U. von der bisherigen Mietdauer abhängt....

Das ist es, worauf ich hinaus wollte, sorry, hatte das Ergebnis nicht explizit benannt. TE hat ja schließlich nicht gefragt, ob er auf einen regulären Mietvertrag drängen könnte.
 
Die Aussage zum Gewohnheitsrecht läuft ins Leere, bringt gar nichts...
Ich waage es mal zu mutmaßen: Ich glaube es sieht eher schlecht für Dich, lieber TE, aus :confused:

laß Mutmaßungen, wenn Du schon behauptest, dass Gewohnheitsrecht (bei durchgehender 10 jähriger Nutzung) ins Leere laufen würde.
 
Welch' ein Ärger, dass es in diesem Land keine fachkundigen Juristen gibt, zu denen man(n) gehen kann und die einem mit Sicherheit die richtige Antwort geben können :rolleyes:.

Aber ich frage mich schon, wie naiv man sein muss, sich hier Informationen über eine nicht im Mietvertrag aufgeführte Garage einzuholen, die darüber hinaus noch in "bar" und ohne Beleg bezahlt wird &:?


Noch bedauerlicher, dass diejenigen mit entsprechendem Fachwissen offenbar nicht in der Lage sind einen freundlichen Zweizeiler dazu zu schreiben.

Mit Naivität hat das nichts zu tun, sondern mit Gesetzeslücken oder speziellen Rechten auf Basis mündlicher Vereinbarungen, die ich mir erhoffe, von denen ich aber keine Ahnung habe.
Thomas hat mir ja schon ein paar interessante Sachen dazu geschrieben, dankesehr. :)

Gruß,
Phil
 
Noch bedauerlicher, dass diejenigen mit entsprechendem Fachwissen offenbar nicht in der Lage sind einen freundlichen Zweizeiler dazu zu schreiben.
...

Wie bitte???

Du möchtest hier gerne einen rechtlichen Rat einholen und meckerst keine drei Stunden später, dass deine Frage noch nicht zu deiner Zufriedenheit beantwortet wurde?

Eigentlich wollte ich gerade etwas dazu schreiben und ein paar Dinge richtigstellen. Nach deinem letzten Beitrag lasse ich es jetzt doch mal einfach.
 
Schon eine schweinerei das einem hier nicht sofort eine rechtsverbindliche Auskunft erteilt wird. :rolleyes:

Der Laie (ich) fragt:

1. Ist das Gewohnheitsrecht abgeschafft worden?
2. Sind mündliche Verträge nicht genau so verbindlich wie schriftliche? (Nachweisen? Zeugen?)
3. Ist eine Garage ärger mit dem Vermieter wert?
4. Kann man sich nicht gütlich einigen ohne gleich in irgendeiner Weise zu drohen bzw. auf evtl. Recht zu pochen?
5. Darf eine Rechtsberatung nicht nur von einem Anwalt erteilt werden?
6. Ist das erste Gespräch bei einem Anwalt so teuer?
7. Gibt es nicht sogar "Anwalthotlines" die einem für geringes Geld eine Aussage geben können um wenigstens schonmal Anhaltspunkte, wenn nicht sogar die entgültige Antwort zu erhalten?

Fragen über Fragen...
 
Wen du beim Mieterschutzbund bist, geh dahin, wen nicht geh auch dahin wen du Mieter bist, fülle das Antragsformular aus, und du kriegst ne beratung beim Anwalt umsonst, (bzw für den Jahresbeitrag). Mußst nur mal min. 3 Stunden Zeit investieren, mindestens....; ansonsten, schnellstmöglich zusammenbauen, neue Garage u neue Bude suchen, oder kaufen, mehr geht da nicht mehr, das vielleicht vorher freundschafliche Verhältnis wird woll dahin sein.....
 
Wie bitte???

Du möchtest hier gerne einen rechtlichen Rat einholen und meckerst keine drei Stunden später, dass deine Frage noch nicht zu deiner Zufriedenheit beantwortet wurde?

Jan, das hast du komplett falsch verstanden. Es ging nur um Wackels Zynismus, der meiner Meinung nach unangebracht ist. Naivität brauche ich mir nicht unterstellen lassen.
Soweit ich weiß ist Wackel Anwalt und hätte daher das nötige Hintergrundwissen. Dass mir seine Antwort keine wirkliche Hilfe ist, brauche ich wohl kaum erwähnen.

Mir ist klar, dass ich im Zweifel jemanden vor Ort beauftragen/befragen muss, aber für eine kurze Auskunft wird man doch einen Thread erstellen dürfen.
Bin über deine Reaktion ziemlich verwundert. Dass du dich überhaupt angesprochen fühlst, wobei ich doch extra den ganzen Beitrag zitiert habe...:huh2:

Also nochmal, der Post war aussschließlich auf Wackel bezogen und niemand Anderen.
Er kann mich deswegen auch gern zur Sau machen, du und Andere dürfen das aber nicht. :+


Zurück zum Thema: Im Mieterschutzbund sind wir. Der hatte auch leider schon wegen einem Wasserschaden in der Garage was zu tun. Jedenfalls steht kein freundschaftliches Verhältnis auf dem Spiel.
Es soll nur derjenige recht bekommen, der recht hat.

Gruß,
Phil
 
Bis auf die Umsatzsteuerverpflichtung ist dies imho korrekt. Das hängt vom u.a. vom VM ab (juristische/natürliche Person). Das ist hier auch nicht relevant. .

Ach, das hatte ich vergessen zu erwähnen. Soweit mir das noch bekannt ist, sind Garagen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig und zwar vollkommen unabhängig um welche Art "Person" es sich handelt ;)
Und für einen "gewissen Verhandlungsverlauf" mit einem, dem Anschein nach, nicht mehr "liebevollen" VM könnte das schon sehr relevant werden. Immerhin reden wir hier von 10 Jahren nicht abgeführter Umsatzsteuer, warum sollte er sich wohl die Miete all die Jahre in bar hat geben lassen? Der VM wusste ganz genau was und wie er es machte ;)
 
Warum gibt es über die Garagennutzung keinen Mietvertrag, der die Kündigung durch den Mieter und durch den Vermieter regelt?

Hat der vermieter nicht gewollt, dass das vertraglich geregelt wird oder hast Du das nicht gewollt? Warum nicht?

Wer nicht naiv ist, schließt doch einen Vertrag ab um sich abzusichern.

Wird die Miete im Voraus bezahlt? Wenn ja, dann hast Du damit doch schon eine "Verhandlungsgrundlage" geschaffen, denn wenn Du für drei Monate im Voraus bezahlt hast, dann hast Du Deinem Vermieter schon die Info gegeben, dass Du die Garage mindestens drei weitere Monate nutzen möchtest.

gibt er Dir nun das Geld direkt zurück und sagt "hier das Restgeld, ab 01.02. brauch ich die Garage"?

Oder gibt er Dir eine Frist von ein paar Wochen bis zum 01.03.?

Hast Du bereits mit ihm gesprochen oder hast Du die "Kündigung eines nicht vorhandenen Vertrages" schriftlich erhalten?

Weiß Dein Vermieter, dass Dein Auto da "halb zerlegt" in der Garage liegt und hast Du ihm einen Vorschlag gemacht bis wann Du die Garage geräumt haben kannst?

Was hat Dein Vermieter darauf entgegnet?

Wann kannst Du das Auto fahrbereit in eine andere Garage/Halle bringen, was wäre für Dich somit "schnellstmöglich"?

Hast Du Sonderkonditionen bekommen, also anstatt ortsüblichen (geratenen) 30 Euro nur 10 Euro je Monat bezahlt?

Seit wann nutzt Du die Garage überhaupt?

.... wie ich es auch drehe und wende:

Dein erstere Ansprechpartner ist nicht dieses Forum (aufgrund von unzureichenden Informationen) sondern Dein Vermieter.

Dein zweiter Ansprechpartner ist Google mit den Suchbegriffen "Gewohnheitsrecht" und "mündliche Absprachen".

Dein dritter Ansprechpartner ist ein Anwalt, dem Du telefonisch den Sachverhalt grob erklärst und der Dir daraufhin schon irgendetwas sagen kann ... dabei solltest Du Dir auch über den Streitwert im Klaren sein und wie aufwändig es ist in der Umgebung eine andere Garage zu finden.

Sollte das Finden einer anderen Garage sehr schwer oder gar unmöglich sein, muss ich leider auch in die Naivitätskerbe hauen: Warum regelst Du das nicht vertraglich um selber sicher zu gehen?
 
Jan, das hast du komplett falsch verstanden. ...

Okay. ;)

Nun muss ich per iPad tippen, super! :+

Ein Garagenmietvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgefasst werden. Dauer der Garagennutzung und die regelmäßigen Zahlungen sprechen erheblich für das Bestehen eines mündlichen Mietvertrags.

Mangels anderweitiger Abrede wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dessen Kündigung dürfte sich mithin nach Par. 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB richten und damit drei Monate betragen.

Sollte es so sein, dass man die Garagenmiete als Vertragseinheit mit der Wohnungsmiete sehen muss, wofür aufgrund der zeitlichen Parallele einiges spricht, würde ggf. der wohnraumtypische Kündigungsschutz auch für die Garage gelten. Dann sieht es für den Vermieter noch schlechter aus.

Ergebnis: Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zumindest drei Monate Kündigungsfrist und ein fragwürdiger Steuertatbestand, beides zu Lasten des Vermieters. Eine gute Ausgangssposition für dich, um auf dem Verhandlungswege gemeinsam mit dem Vermieter zu einem fairen Ergebnis zu gelangen. ;)

P. S.: Wo ist auf dem iPad bloß das Paragraphenzeichen?
 
Vorweg: Ich bin kein Rechtsanwalt, sondern nur interessierter Laie.

Ich habe mal gelesen, dass Garagen nicht als Wohnraum betrachtet werden, und daher die Mieterschutzvorschriften (Kündigung, Kündigungsfristen etc.) nicht für separat, d.h. nicht gemeinsam mit der Wohnung vermietete Garagen gelten. Deshalb könne jede Partei das Mietverhältnis über eine Garage ohne Beachtung von Fristen und Formen kündigen.

Kann da etwas dran sein?

Gruß

Kai
 
Soweit ich weiß ist Wackel Anwalt und hätte daher das nötige Hintergrundwissen.

Danke, danke :d! Jedoch führe ich ein glückliches und zufriedenes Leben und habe Freunde. Ergo: Ich kann gar kein Anwalt sein!!!! :d:d (jedoch gebe ich zu, gerne für deren Stundensätze arbeiten zu wollen :b. Auch wenn ich weiß, dass in den Genuss dieser hohen Sätze nicht jeder Anwalt kommt . Aber für etwas (Jura)Fun würde es reichen :s:w)
 
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