Alleinikov
Testfahrer
- Registriert
- 29 März 2006
nabend,
ein verträumte dame hat am samstag laut eigener aussage vor einer roten ampel bremse und gas verwechselt und mir das hinter mir stehende fahrzeug ins heck geschoben. im gegensatz zu den beiden anderen autos ist mein zzzz zwar kein totalschaden, aber der aufprall hat nicht nur die heckschürze demoliert, sondern auch noch ein darunter liegendes blech zur kofferraumwand eingestanzt. laut werkstatt liegt der schaden bei etwa 2500 euro.
der werkstattmeister ist auch kfz-sachverständiger (sollte sich also auskennen) und hat bei meiner frage nach merkantilem minderwert eher den kopf geschüttelt und sprach vage von neueren urteilen. meine google-recherche hat mich aber nicht wesentlich weitergebracht. soweit ich herausfinden konnte, haben sich die obergerichte in den letzten jahren allenfalls mit der ausweitung des minderwertes auch auf ältere gebrauchte bis zu 12 jahren beschäftigt, so daß mir noch schleierhafter als vorher ist, warum ich keinen merkantilen minderwert geltend machen könnte.
der wagen ist zweieinhalb jahre alt, hat etwas über 50k auf der uhr und wiederbeschaffungswert ist laut mobile.de etwa 24500. nach den formeln von halbgewachs/berger sowie ruhkopf/sahm bekomme ich dann einen minderwert von etwa 300 bzw. 850 euro.
was meint ihr dazu?
ein verträumte dame hat am samstag laut eigener aussage vor einer roten ampel bremse und gas verwechselt und mir das hinter mir stehende fahrzeug ins heck geschoben. im gegensatz zu den beiden anderen autos ist mein zzzz zwar kein totalschaden, aber der aufprall hat nicht nur die heckschürze demoliert, sondern auch noch ein darunter liegendes blech zur kofferraumwand eingestanzt. laut werkstatt liegt der schaden bei etwa 2500 euro.
der werkstattmeister ist auch kfz-sachverständiger (sollte sich also auskennen) und hat bei meiner frage nach merkantilem minderwert eher den kopf geschüttelt und sprach vage von neueren urteilen. meine google-recherche hat mich aber nicht wesentlich weitergebracht. soweit ich herausfinden konnte, haben sich die obergerichte in den letzten jahren allenfalls mit der ausweitung des minderwertes auch auf ältere gebrauchte bis zu 12 jahren beschäftigt, so daß mir noch schleierhafter als vorher ist, warum ich keinen merkantilen minderwert geltend machen könnte.
der wagen ist zweieinhalb jahre alt, hat etwas über 50k auf der uhr und wiederbeschaffungswert ist laut mobile.de etwa 24500. nach den formeln von halbgewachs/berger sowie ruhkopf/sahm bekomme ich dann einen minderwert von etwa 300 bzw. 850 euro.
was meint ihr dazu?