minderwert nach auffahrunfall?

Alleinikov

Testfahrer
Registriert
29 März 2006
nabend,

ein verträumte dame hat am samstag laut eigener aussage vor einer roten ampel bremse und gas verwechselt und mir das hinter mir stehende fahrzeug ins heck geschoben. im gegensatz zu den beiden anderen autos ist mein zzzz zwar kein totalschaden, aber der aufprall hat nicht nur die heckschürze demoliert, sondern auch noch ein darunter liegendes blech zur kofferraumwand eingestanzt. laut werkstatt liegt der schaden bei etwa 2500 euro.
der werkstattmeister ist auch kfz-sachverständiger (sollte sich also auskennen) und hat bei meiner frage nach merkantilem minderwert eher den kopf geschüttelt und sprach vage von neueren urteilen. meine google-recherche hat mich aber nicht wesentlich weitergebracht. soweit ich herausfinden konnte, haben sich die obergerichte in den letzten jahren allenfalls mit der ausweitung des minderwertes auch auf ältere gebrauchte bis zu 12 jahren beschäftigt, so daß mir noch schleierhafter als vorher ist, warum ich keinen merkantilen minderwert geltend machen könnte.
der wagen ist zweieinhalb jahre alt, hat etwas über 50k auf der uhr und wiederbeschaffungswert ist laut mobile.de etwa 24500. nach den formeln von halbgewachs/berger sowie ruhkopf/sahm bekomme ich dann einen minderwert von etwa 300 bzw. 850 euro.

was meint ihr dazu?
 
AW: minderwert nach auffahrunfall?

Hi,

kann deiner Recherche und dem daraus abgeleitetem Ergebnis folgen.

Schätze es folglich genauso ein.

Um das jedoch wirklich zu validieren braucht es allerdings sicher mehr als mein Halbwissen.

Sieht eher nach juristischer Fragestellung für einen Spezialisten aus.

Schöne Grüße

der Doc
 
AW: minderwert nach auffahrunfall?

Die Theorie ist das eine, der praktische Verkauf das andere. Nur das zählt. Viele potentielle Käufer werden dankend abwinken, wenn sie was von Unfall hören.

Wir wissen doch wie es ist. Jeder will ein unfall-, dellen-, kratzer- und nachlackierungsfreies Auto aus 1. Hand haben, das wie ein rohes Ei behandelt wurde (z.B. kein "Nordschleifeneinsatz"), also quasi Neuzustand - das natürlich zum Spottpreis.

Der Verkauf geht dann vor allem über den Preis. Ob da 800 EUR Nachlass reichen? Tippe eher auf das Doppelte. Bei einem Unfall zahlt man immer drauf, auch wenn man nichts dafür kann.

Auf jeden Fall bei BMW fachgerecht machen lassen. Gutachten und Fotos aufheben. Das schafft beim Wiederverkauf Vertrauen. Wenn ein Käufer den Eindruck haben muss, der ZZZZ wurde in irgendeiner Hinterhofwerkstatt wieder "zusammengekloppt", kann man den erzielbaren Erlös vergessen.
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AW: minderwert nach auffahrunfall?

Ein vernünftiges Gutachten sagt auch etwas über die Wertminderung aus !
Die Reparaturmöglichkeiten sind heutzutage so gut, daß sehr viele Unfallschäden
o h n e bleibende Wertminderung beseitgt werden können. Oft ist das entsprechende Bauteil anschließend besser als neu !
Das Gutachten in Verbindung mit der Rechnung einer Fachwerkstatt sollte einen späteren Käufer davon überzeugen, daß der Schaden fachgerecht beseitigt wurde und keinerlei Einschränkung bezüglich der Gebrauchsfähigkeit und Haltbarkeit bestehen.
 
AW: minderwert nach auffahrunfall?

Finger weg von diesem sogenannten Gutachter. Bei Deinem Fahrzeug ist auf jeden Fall ein merkantiler Minderwert durch den Schaden entstanden. Ich empfehle, einen unabhängigen Sachverständigen (nicht die Dekra!!) mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen bzw. vorher einen Rechtsanwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, aufzusuchen.
Mehr gerne per PM.
 
AW: minderwert nach auffahrunfall?

Moin,

Ich kann von einem Fall eines Neuwagens berichten, NP 52.000,- EUR; Austausch eines Verkleidungsteils (Schürze), keine Metallteile verformt - merkantile Wertminderung 200,- EUR...

Wenn ich ehrlich bin, würde ich z.B. bei einem Gebrauchten auch lieber 30.000,- EUR anstelle 29.800,- EUR ausgeben, nur für den Vorteil, dass da niemand dran rumgeschraubt hat (auch kein BMW-Betrieb)... das bietet die Gewähr, dass keine Sorgen durch eine fehlerhafte Befestigung oder schlecht getroffene Farben oder empfindlicheren Lack entstehen können...

Unsere Gerichte sind in vielen Entscheidungen sowieso weltfremd, wenn Ihr mich fragt... :j

Grüssle
M
 
AW: minderwert nach auffahrunfall?

danke für eure tips.

inzwischen schaut es so aus, daß die versicherung durchaus interessiert ist, die kosten für gutachter und anwalt (ca. 500 bis 700 euro) zu sparen und mir dafür beim minderwert entgegenzukommen. im gespräch sind derzeit 800 euro minderwert.

auch wenn das die obere grenze dessen ist, was herauszuholen ist, finde ich das gerade so eben noch akzeptabel. wenn man sich bei mobile.de mal die gerade angebotenen z4 in dem alter mit vergleichbarer ausstattung und laufleistung anschaut, sind das nicht viele. da ist schon die falsche farbe ein abschlag im vierstelligen bereich.
 
AW: minderwert nach auffahrunfall?

Die Theorie ist das eine, der praktische Verkauf das andere. Nur das zählt. Viele potentielle Käufer werden dankend abwinken, wenn sie was von Unfall hören.

Wir wissen doch wie es ist. Jeder will ein unfall-, dellen-, kratzer- und nachlackierungsfreies Auto aus 1. Hand haben, das wie ein rohes Ei behandelt wurde (z.B. kein "Nordschleifeneinsatz"), also quasi Neuzustand - das natürlich zum Spottpreis.

Der Verkauf geht dann vor allem über den Preis. Ob da 800 EUR Nachlass reichen? Tippe eher auf das Doppelte. Bei einem Unfall zahlt man immer drauf, auch wenn man nichts dafür kann.

Auf jeden Fall bei BMW fachgerecht machen lassen. Gutachten und Fotos aufheben. Das schafft beim Wiederverkauf Vertrauen. Wenn ein Käufer den Eindruck haben muss, der ZZZZ wurde in irgendeiner Hinterhofwerkstatt wieder "zusammengekloppt", kann man den erzielbaren Erlös vergessen.
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Nun, dass mit bei BMW machen lassen ist nur zum Teil richtig. Ich werde nie mehr ein Fahrzeug bei BMW reparieren lassen. Die murksen mehr als jede Hinterhofwerkstatt!
 
AW: minderwert nach auffahrunfall?

Nun, dass mit bei BMW machen lassen ist nur zum Teil richtig. Ich werde nie mehr ein Fahrzeug bei BMW reparieren lassen. Die murksen mehr als jede Hinterhofwerkstatt!

Denn würde ich mir mal eine andere BMW-Werkstatt suchen... es gibt durchaus gute :) ... Zum Glück habe ich so einen :D
 
AW: minderwert nach auffahrunfall?

Nach meinem Unfall hatte der Gutachter einen Schaden von 9.000 Euro ausgewiesen. Dazu kam ein Wertverlust von 900 Euro (stets 10%), die gab's direkt bar auf die Hand.

Beim späteren Verkauf kann ich den Wagen also 900 Euro günstiger anbieten und wenn er da eh nur noch 10.000 Euro wert ist, sollte sich schon ein Käufer zum Kurs von ca. 9.000 Euro finden :w

Bei meinem vorherigen Lupo hatte ich einen Heckschaden, der mit knapp über 1.000 Euro eingebucht war. Der Restwert vorm Unfall lag bei 5.000 Euro. Da der Schaden eigentlich nicht sichtbar war, hab ich ihn mit unrepariertem Schaden für 4.000 Euro verkloppt - war ein guter Deal.

Man sollte abwägen, was man tut und wann man es tut - kann je nachdem günstiger oder schlechter sein.
 
AW: minderwert nach auffahrunfall?

... einen unabhängigen Sachverständigen (nicht die Dekra!!) mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen ...

Hallo,

kannst du mir erklären, warum die Sachverständigen der DEKRA nicht zu den unabhängigen Sachverständigen gehören? Oder ist das nur persönliche Erfahrung?

Ansonsten mache ich gerne das Gutachten, als Z4-Fahrer UND DEKRA-Sachverständiger!

Munter bleiben, Roland
 
AW: minderwert nach auffahrunfall?

Hallo,

kannst du mir erklären, warum die Sachverständigen der DEKRA nicht zu den unabhängigen Sachverständigen gehören? Oder ist das nur persönliche Erfahrung?

Ansonsten mache ich gerne das Gutachten, als Z4-Fahrer UND DEKRA-Sachverständiger!

Munter bleiben, Roland

Roland, ich wollte niemandem auf dem Schlips treten. Allerdings steht die Dekra der Huk-Coburg nahe, um es mal einfach auszudrücken. Eine Diskussion darüber geht aber sicher zu sehr ins Detail und gehört hier nicht her, wie ich meine.
Nichts für ungut. ;)
 
AW: minderwert nach auffahrunfall?

Sorry, aber unter meinen Gutachten steht MEIN Name und ICH muss mich im Zweifelsfalle vor Gericht für das verantworten, was ich ermittelt habe und nicht mein Arbeitgeber. Und glaubst du ernsthaft, dass wir es nötig hätten parteilich zu sein? Das ist ja nicht gerade das, womit wir werben. Btw. meine ich, dass wir die geringsten Reklamationsraten vorweisen können - von allen bei der Schadenabwicklung beteiligten. (Auch der Geschädigten!)
 
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