Mit 200 durch den Gotthard

Evtl. gibt es noch die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde? &:
Sowas ist aber juristisch allerhöchste Herausforderung...:eek: :o
Die "Profis" sehen es mir bitte nach, dass ich im Strafrecht nicht ganz so bewandert bin, falls das total daneben ist! :D
 
Was aber eigentlich noch viel übler ist und was dem Idioten dann letztlich wohl auch den Hals gekostet hat ist, dass er es nicht beim Rasen belassen konnte... NEIN - Der Vollpfosten musste sich - und wie kurz ist den wohl sein Zündschnürchen - mit seinen Missetaten auch noch im Netz feieren lassen und hat dann auch noch gemeint, dass er den helvetischen Rechtsstaat auch noch verhöhnrn müsse...

Da frage ich mich dann halt schon, wie dumm man eigentlich sein kann... Hätte der Idiot mal einen auf „Low Profile“ gemacht - wäre wahrscheinlich sogar irgendwie Gras über die Sache gewachsen - und er wäre mit seinem Stunt in DE davon gekommen... So aber gilt auch hier folgerichtig: Hochmut kommt vor dem Fall...

Bin ich voll bei dir wenn man mal richtigen Bockmist produziert hat und ne Nacht darüber geschlafen hat würde ich denken ok dass war richtig Sche*** jetzt halte ich mal schön die Fresse und gehe jedem Reporter der was von mir will aus dem Weg!
Evtl wäre echt Gras über die Sache gewachsen aber ziemlich sicher wäre er besser weggekommen wenn er sich nicht so aufgespielt hätte!
So dumm kann man in dem alter eigentlich nicht sein.
 
Der geht wegen Gefährdung 1 Jahr in Knast.
Da hat eine Tussi einen Fahrradfahrer tot gefahren weil sie beim fahren eine WhatsApp geschrieben hat und abgelehnt war und muss nicht mal einen Tag in Knast.
Raser die beim Rennen fahren einen tot gefahren haben sollten laut Urteil ja mal lebenslänglich einfahren weil man mal ein Exempel statuieren wollte.
Irgendwie fehlt mir da bei der Rechtsprechung die Verhältnismassigkeit.... wenn ich beim fahren sekundenlang auf das Handy glotze ist das für mich auch grob fahrlässig.
 
... Da hat eine Tussi einen Fahrradfahrer tot gefahren weil sie beim fahren eine WhatsApp geschrieben hat und abgelehnt war und muss nicht mal einen Tag in Knast.
...
Irgendwie fehlt mir da bei der Rechtsprechung die Verhältnismassigkeit...
Prima, das ist ja wirklich eine dezidierte Darstellung des Sachverhalts - da lässt sich dann auch so richtig schön veranschaulichen, wie unverhältnismäßig unsere Rechtsprechung doch ist ... oder? :rolleyes:

Im Ernst: Wer Gerichtsurteile analysieren und die Verhältnismäßigkeiten bewerten möchte, der sollte die Urteile mitsamt deren Begründungen erst einmal lesen und verstehen. Dann merkt man, dass es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und sich vieles bei näherer Betrachtung anders darstellt, als man es auf einen schnellen Blick meinen möchte.

Was man übrigens sogar ohne Kenntnis der Sachverhalte sagen kann: In unserer Rechtsprechung wird, wie in so ziemlich allen Rechtsstaaten, der vorsätzlich begangenen Tat ein höherer Unrechtsgehalt beigemessen als der fahrlässig begangenen Tat. Dass das dem Grunde nach eine gute Sache ist, dürfte wohl auf der Hand liegen. Mithin kann es durchaus passieren, dass eine schlimme, aber fahrlässig begangene Straftat weniger hart bestraft wird als eine „weniger“ schlimme Tat, deren Begehung aber vorsätzlich erfolgte.
 
Zuletzt bearbeitet:
@brumm,
ja, wir sind ein Rechtsstaat - aber auch dieser ist nicht unfehlbar und genau darum geht es hier einigen in unserer Rechtsprechung!

Tot ist nun mal Tot und da interessieren die Betroffenen keine Umstände und schon gar keine die durch manchen Rechtsverdreher zusammen gezimmert werden.
Wir haben seit geraumer Zeit eine Gesellschaft die sich nur noch um die Täter dreht und kümmert, was mit den Opfern ist wird totgeschwiegen und vergessen!
 
@brumm,
ja, wir sind ein Rechtsstaat - aber auch dieser ist nicht unfehlbar und genau darum geht es hier einigen in unserer Rechtsprechung!

Tot ist nun mal Tot und da interessieren die Betroffenen keine Umstände und schon gar keine die durch manchen Rechtsverdreher zusammen gezimmert werden.
Wir haben seit geraumer Zeit eine Gesellschaft die sich nur noch um die Täter dreht und kümmert, was mit den Opfern ist wird totgeschwiegen und vergessen!

"Recht sprechen" und "Gesetze anwenden" hat leider so rein absolut gar nichts mit den Opfern zu tun - das geht nur in den seltensten Fällen ineinander, auch wenn ich Dir hier absolut zustimme, dass die Opfer in unserer Gesellschaft meistens hinten runter fallen (was aber nichts mit der Judikative zu tun hat). Das musste ich auch erst verinnerlichen, auch wenn dies schwer fällt.
 
... Tot ist nun mal Tot und da interessieren die Betroffenen keine Umstände und schon gar keine die durch manchen Rechtsverdreher zusammen gezimmert werden. ...
Das ist eine ziemlich unqualifizierte und unnötig despektierliche Aussage. Ich vermute, das ist rein sachlich gemeint, dass du von diesen Dingen sehr wenig verstehst und es daher keinen Sinn macht, dir dazu etwas zu erzählen, du ggf. gar ohnehin eine starre Auffassung dazu hast? :cautious:

So etwas ist m. E. schade. Denn das Thema ist eigentlich ebenso interessant wie wichtig. Gerade auch die Frage, ob und inwieweit das Strafrecht eher auf Reabilitierung setzen soll - was du als täterfreundlich (miss-)verstehst - oder auf Strafe und Sühne. Beide Konzepte bringen ganz gravierende Aspekte - im Guten wie im Schlechten.

Nur muss man sich damit auch inhaltlich beschäftigen, um ordentlich mitreden zu können, anstatt nur unqualifiziert zu meckern. Schau dir vielleicht mal solche Staaten an, in denen das Straftrecht stark auf Abschreckung und Sühne setzt. Das wäre ein guter Anfang, um ordentlich mitzureden.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Auch ich würde mir für viele Täter eine härtere Strafe wünschen. Vor allem jedoch eine deutlich wirksamere Strafverfolgung. Das ist aber, Rainer sagte es schon, kein Thema der Rechtsprechung, sondern da fehlt es an ganz anderer Stelle.

Wieder ein ganz anders Thema sind die Hilfen für die Opfer...
 
Was man übrigens sogar ohne Kenntnis der Sachverhalte sagen kann: In unserer Rechtsprechung wird, wie in so ziemlich allen Rechtsstaaten, der vorsätzlich begangenen Tat ein höherer Unrechtsgehalt beigemessen als der fahrlässig begangenen Tat. Dass das dem Grunde nach eine gute Sache ist, dürfte wohl auf der Hand liegen. Mithin kann es durchaus passieren, dass eine schlimme, aber fahrlässig begangene Straftat weniger hart bestraft wird als eine „weniger“ schlimme Tat, deren Begehung aber vorsätzlich erfolgte.

Nur scheint ja bei der Auffassung wo Vorsatz(bedingter) aufhört und Fahrlässigkeit anfängt jeder Richter scheinbar seine eigene Interpretation hat. Diese Raser aus Berlin die vom LG zu Lebenslang verdonnert wurden können mit einem gnädigen Richter nun auch mit Bewährung und/oder Geldstrafe davon kommen.... den Angehörigen des toten wird das sicher freuen. :rolleyes:
 
Nur scheint ja bei der Auffassung wo Vorsatz(bedingter) aufhört und Fahrlässigkeit anfängt jeder Richter scheinbar seine eigene Interpretation hat. ...
Nein. Eher liegt das Problem bisweilen im Nachweis des Vorsatzes. Ein Richter kann ja nicht einfach mal nach Gutdünken eine vorsätzlich Tatbegehung unterstellen (zumindest nicht hier, in der Türkei "geht" das sicher... :whistle:), sondern es muss ausreichend valide Anhaltspunkte dafür geben, dass der Täter vorsätzlich handelte - und nicht nur fahrlässig.
 
Das ist eine ziemlich unqualifizierte und unnötig despektierliche Aussage. Ich vermute, das ist rein sachlich gemeint, dass du von diesen Dingen sehr wenig verstehst und es daher keinen Sinn macht, dir dazu etwas zu erzählen, du ggf. gar ohnehin eine starre Auffassung dazu hast? :cautious:

Eine tolle Interpretation :t!
vor allem sehr sachlich!
Man muss schon sehr von sich eingenommen sein um andern jeden Sachverstand abzusprechen.
 
... Man muss schon sehr von sich eingenommen sein um andern jeden Sachverstand abzusprechen.
Darum geht es doch gar nicht. :rolleyes: Wenn du etwas davon verstehst: Nur zu, lass‘ hören. Dann nehm‘ ich das auch herzlich gerne zurück. :t Voraussetzung dafür wäre halt, dass dein nächster Beitrag den zum Thema erforderlichen Sachstand dann auch bitte erkennen lässt. Dann könnte man auch ordentlich diskutieren.

Ganz ehrlich: Enfach nur mal daherkommen und über Rechtsstaat, Rechtsprechung und Rechtsverdreher meckern, das ist eine ganz schwache Nummer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. Eher liegt das Problem bisweilen im Nachweis des Vorsatzes. Ein Richter kann ja nicht einfach mal nach Gutdünken eine vorsätzlich Tatbegehung unterstellen (zumindest nicht hier, in der Türkei "geht" das sicher... :whistle:), sondern es muss ausreichend valide Anhaltspunkte dafür geben, dass der Täter vorsätzlich handelte - und nicht nur fahrlässig.

Anscheinend geht das auch in Deutschland ansonsten hätte ja das BGH in dem Fall nicht anders entschieden.
 
Anscheinend geht das auch in Deutschland ansonsten hätte ja das BGH in dem Fall nicht anders entschieden.
Wieder nicht ganz richtig. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob ein Gericht Fehler macht bzw. ein höheres Gericht eine anderer Wertung vornimmt oder einen unbestimmten Rechtsbegriff anders auslegt - was in jedem Rechtsstaat vorkommt und auch vorkommen darf -, oder ob ein Richter mal locker-flockig - ich zitiere dich - "... seine eigene Interpretation ..." hat. Deine Formulierung klingt mir da zu sehr nach Gutdünken.

Falls du mit dem Begriff der "Interpretation" allerdings die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe meinst, dann bist du an der Wahrheit deutlich näher dran. :) :-) Aber auch dann kann ein Gericht nicht einfach frei auslegen, sondern ist dabei an gewisse Regeln gebunden.
 
@ Brummm - Du bist mit deinen Ausführungen ganz nah an der Rechtsauffassung der Helvetischen Rechtssprechung dran. Denn:

Dass der Raserartikel so klar ausformuliert und dann so hart angewandt wird hat justament damit zu tun, dass - so bald die im sog. „Raserartikel“ SVG Art. 90 Ziffer 2 Grobe Verkehrsregelverletzung - so bald die dort festgehaltenen Tatbestände festgestellt wurden - der sog. Eventualvorsatz - immer - als gegeben angesehen wird

Subjektiv erfordert der Tatbestand von Art. 90 Ziff. 2 SVG ein rücksichtsloses oder sonst schwerwiegend verkehrswidriges Verhalten, das heisst ein schweres Verschulden, bei fahrlässigem Handeln mindestens grobe Fahrlässigkeit. Diese ist zu bejahen, wenn der Täter sich der allgemeinen Gefährlichkeit seiner verkehrswidrigen Fahrweise bewusst ist.

Grobe Fahrlässigkeit kann aber auch vorliegen, wenn der Täter die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer pflichtwidrig gar nicht in Betracht zieht, also unbewusst fahrlässig handelt. In solchen Fällen ist grobe Fahrlässigkeit zu bejahen, wenn das Nichtbedenken der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf Rücksichtslosigkeit beruht.

Und weil bei Vergehen nach Art. 90 SVG Ziffer 2 der Eventualvorsatz - immer - greift und weil dieser - immer - mit einer Mindeststrafe von Gefängnis nicht unter 1 Jahr geahndet wird - gibt es bei Delikten welche diesen Tatbestand erfüllen - immer & zwingend - eine Freiheitsstrafe!
 
Die helvetische Rechtssprechung wurde - im Rahmen der sog. VIA SICURA - einer (politischen) Initiative welche das Ziel hat die Anzahl der Strassenverkehrstoten gegen Null zu bringen - dahingehend umgestaltet, dass der Repression und der Bestrafung eine ganz hohe Wichtigkeit und Schärfe beigemessen wird. In diesem Zusammenhang werden nun Verkehrsdelikte (vergleichsweise) hart bestraft. Ob das nun mit dem Rechtsempfinden eines einzelnen Bürgers einhergeht - ist eine andere Frage.

Fakt ist aber, dass der schweizerische Souverän - im Rahmen der für eine solche massive Verschärfung der Gesetzeslage notwendigen Volksabstimmung - diese Vorgehensweise mit grosser Mehrheit angenommen hat.

Und damit ist klar, dass die Mehrheit der Schweizer Bürger hinter dieser Massnahme steht.
 
Wie dem auch sei, ich gönne dem Gotthardt Raser die 12 monatige Beurlaubung und 3x am Tag Essen :) :-)... und in jedem Falle für das dumme und überhebliche Rumgeprolle im Nachgang in aller Öffentlichkeit.

Ich bin mir nicht mal sicher, ob der Hohlkopf sich bewusst ist, welche eventuelle Konsequenz u.U. eine Vorstrafe (auch eine Bewährungszeit) bedeuten kann.
 
Dann nehm‘ ich das auch herzlich gerne zurück. :t
Bei mir braucht sich niemand etwas zurück zu nehmen oder sich zu entschuldigen, ich kann die Kommentare und Meinungen anderer Menschen in der Regel für mich sehr gut einordnen, da ich anders denkende akzeptieren kann.

Voraussetzung dafür wäre halt, dass dein nächster Beitrag den zum Thema erforderlichen Sachstand dann auch bitte erkennen lässt. Dann könnte man auch ordentlich diskutieren.
Zu welchem Thema genau? Wir beide schreiben hier aneinander vorbei. Ihnen geht es um die rechtliche Interpretation unseres zurecht hoch gelobten Rechtsstaates in dem Sie Paragraphen zitieren und die Urteilsbegründungen erklären, was durchaus seine Richtigkeit hat. Man muss die Begründung lesen um das Urteil zu verstehen.

Ganz ehrlich: Enfach nur mal daherkommen und über Rechtsstaat, Rechtsprechung und Rechtsverdreher meckern, das ist eine ganz schwache Nummer.
Kann man so sehen, muss man aber nicht! Ich hinterfrage gerne (zugegeben oft auch plump provozierend) ob all dies so richtig ist, nicht unser Rechtsstaat sondern die Begründungen und die gesprochenen Urteile.

Wohin kommen wir, wenn wir alles, auch unseren hochgelobten Rechtsstaat als Gottgegeben und einzige wahre Interpretation von Recht und Gerechtigkeit hinnehmen?

Wohin ein Status Quo führen kann sehen wir derzeit an der politischen Lage dieser, unserer Nation, für mich erschreckend und wer sich schon mal mit der Geschichte beschäftigt hat, ....
 
Ich glaub‘ ich lass das einfach mal so stehen. Aber duzen können wir uns ruhig weiter, oder? ;)
 
Heute gab es wieder ein Urteil (in erster Instanz) wegen Raserei. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fahrer eines Golf will einen BMW überholen, der beschleunigt. Der erste Fahrer bricht das Manöver nicht ab, weshalb er mit einem entgegenkommenden Pkw zusammenstößt, in dem 2 junge Frauen ums Leben kommen.
Der Golf-Fahrer wird zu 20 Monaten auf Bewährung verurteilt, der Fahres des BMW zu 2 Jahren ohne Bewährung. Für ihn kommt erschwerend hinzu, dass er wegen seiner Ortskenntnis wissen musste, dass da eine unübersichtliche Kurve ist.

https://www.br.de/nachrichten/urtei...angeklagte-nur-einmal-mit-bewaehrung-100.html
 
Heute gab es wieder ein Urteil (in erster Instanz) wegen Raserei. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fahrer eines Golf will einen BMW überholen, der beschleunigt. Der erste Fahrer bricht das Manöver nicht ab, weshalb er mit einem entgegenkommenden Pkw zusammenstößt, in dem 2 junge Frauen ums Leben kommen.
Der Golf-Fahrer wird zu 20 Monaten auf Bewährung verurteilt, der Fahres des BMW zu 2 Jahren ohne Bewährung. Für ihn kommt erschwerend hinzu, dass er wegen seiner Ortskenntnis wissen musste, dass da eine unübersichtliche Kurve ist.

https://www.br.de/nachrichten/urtei...angeklagte-nur-einmal-mit-bewaehrung-100.html
Total Schwachsinn. Der Golf Fahrer hätte sein Überholmanöver abbrechen müssen.
 
Wahnsinn! 2 Menschen tot, weil zwei Vollidioten nicht zurückstecken konnten. :g

Nachtrag: Muss ich zurücknehmen: Nur der BMW-Fahrer war offensichtlich der Vollidiot. Beim anderen war nach Auffassung des Gerichts offenbar kein böser Wille vorhanden.
 
Ich kenne den Hergang nicht, aber Beschleunigen, während man überholt wird, ist verboten. Meines Erachtens sind zu Recht beide bestraft worden.

200% Zustimmung, was auch verboten ist, ist sein „Recht“ erzwingen - quasi die Tür zumachen und jemanden nicht mehr einfädeln zu lassen ist mindestens so schlimm, wie ohne Hirn überholen und Rennen zu veranstalten. Da hat es mit Sicherheit bezogen auf Beide keinen Falschen erwischt mit der Strafe [emoji844]
 
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