InXS
Monaco-Franze
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- 19 August 2007
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- anderer Wagen
Bei dem ein oder anderen Horst hier, hab ich das schon vermutet...![]()

#ichnicht
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Bei dem ein oder anderen Horst hier, hab ich das schon vermutet...![]()
Nein, keine Sorge!
#ichnicht
...das mit dem Strohmann in der Schweiz bei Versteigerungen von eingezogenen und zwangsentwendetem Eigentum ist nicht ganz ohne. Die Behörden kontrollieren dies in der CH extrem genau. Sollte die Justiz in der CH einem Strohmann
draufkommen, dass er das Fahrzeug nicht selbst nutzt, sondern dem urspünglichen Täter (denn dieser muss ja rechtmäßig als Straftäter verurteilt sein) wieder zuführt, drohen sehr schmerzhafte und lange Freiheitsenzugszeiten für Strohmann UND auch für den ursprünglichen Täter...
Hast Du da Quellen? Theoretisch kann man damit machen, was man möchte, oder? Viel geholfen wäre dem ursprünglichen Besitzer ja nicht, er würde ein zweites Mal für sein Eigentum bezahlen. Gab es überhaupt jemals soneinen Fall? So lange gibt es ja dieses Rasergesetz noch nicht.
Bei dem ein oder anderen Horst hier, hab ich das schon vermutet...![]()
Bei dem ein oder anderen Horst hier, hab ich das schon vermutet...![]()
Horst without car and driving licence."Horst with no name"![]()
wie sie das bei einem Raserdelikt zwangsweise ist
....ins selbst verschuldete Elend wohlgemerkt.Diese reissen dich dann wirklich schnurstracks ins Elend!
Ja, wäre bei uns auch m. E. nicht denkbar ohne massive (auch grund-) gesetzliche Änderungen.... Krasse Enteignung![]()
Du hast jetzt echt Mitleid mit einer Bank?.... und bei einer möglichen Privatinsolvenz des Täters bis zum Sanktnimmerleinstag den ausstehenden Betrag (den man als Leasingnehmer nicht zwangsweise zahlt, wenn das Fahrzeug nicht übernommen wird) zu vollstrecken versucht.
Krasse Enteignung![]()
Du hast jetzt echt Mitleid mit einer Bank?
Das wäre ja in der Tat nochmal eine andere - und interessante - Sache: Nämlich wenn das eingezogene Fahrzeug einer anderen (natürlichen) Person gehörte. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Fahrzeug auch dann verwertbar ist. Das wäre ja mal richtig krass.Mit Sicherheit nicht, nur wäre bei ... einer Person (zb. Familie, Bekannte usw.) der Eigentümer ein dritter Unbeteiligter. ...
Gemeint ist m. E., dass der (ggf. in die Privatinsolvenz laufende) Fahrzeugführer als Leasingnehmer und Adressat der Vollstreckungshandlung aus diesen Schulden ggf. lange nicht mehr herauskommen wird.
Das wäre ja in der Tat nochmal eine andere - und interessante - Sache: Nämlich wenn das eingezogene Fahrzeug einer anderen (natürlichen) Person gehörte. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Fahrzeug auch dann verwertbar ist. Das wäre ja mal richtig krass.![]()
Verstehe ich gerade nicht.... welchen Anreiz hätte denn derjenige überhaupt noch, sich eigenständig wirtschaftlich zu bewähren? Der Pfändungsfreibetrag liegt aktuell ...
Er hat ja ausdrücklich nur das Thema Leasing erwähnt. Ob das auch weitergehend gilt, also z. B. wenn der Eigentümer des PKWs nicht die Leasinggesellschaft ist, sondern eine dritte Privatperson, das wäre eben die interessante Frage.Das war mein Eindruck von starbucks Post. Wo will man da eine Grenze ziehen?
Verstehe ich gerade nicht.@InXS hat doch nur zutreffend festgestellt, dass es für den Leasingnehmer richtig bitter werden kann, wenn in der Schweiz das Leasingfahrzeug eingezogen und verwertet werden kann und der Leasingnehmer dann auf einem Haufen Schulden sitzt. Welche Folgen das dann nach welchem (Insolvenz-) Recht hat, ist vielleicht eine eher wegführende Diskussion? ...