Mit 200 durch den Gotthard

...das mit dem Strohmann in der Schweiz bei Versteigerungen von eingezogenen und zwangsentwendetem Eigentum ist nicht ganz ohne. Die Behörden kontrollieren dies in der CH extrem genau. Sollte die Justiz in der CH einem Strohmann
draufkommen, dass er das Fahrzeug nicht selbst nutzt, sondern dem urspünglichen Täter (denn dieser muss ja rechtmäßig als Straftäter verurteilt sein) wieder zuführt, drohen sehr schmerzhafte und lange Freiheitsenzugszeiten für Strohmann UND auch für den ursprünglichen Täter...

Hast Du da Quellen? Theoretisch kann man damit machen, was man möchte, oder? Viel geholfen wäre dem ursprünglichen Besitzer ja nicht, er würde ein zweites Mal für sein Eigentum bezahlen. Gab es überhaupt jemals soneinen Fall? So lange gibt es ja dieses Rasergesetz noch nicht.
 
Hast Du da Quellen? Theoretisch kann man damit machen, was man möchte, oder? Viel geholfen wäre dem ursprünglichen Besitzer ja nicht, er würde ein zweites Mal für sein Eigentum bezahlen. Gab es überhaupt jemals soneinen Fall? So lange gibt es ja dieses Rasergesetz noch nicht.

...ja, solche Fälle gab es anfangs in der CH scheint's häufig - vor allem, wenn extrem teure Fahrzeuge aufgrund verkehrsbedingter Straftaten (also mit Urteil) einbehalten wurden.
Da hatten die in der Regel extrem solventen Täter ihre Liebhaberfahrzeuge über Strohmänner quasi zurückgekauft (was gemäß der Gesetzgebung eigentlich unterbunden ist).
Daraufhin berücksichtigten die gesetzgebenden Organe in der CH auch diesen Umstand - ich finde aber die Quelle nicht mehr.

Das war ein Artikel in einer Fachzeitschrift aus der Schweiz, welches sich um Wirtschaft, diesbezüglicher Gesetzgebung und den rechtlichen Unterschiede von Kanton zu Kanton handelte.

Tut mir leid, das ist schon recht lange her und ich kann nicht mehr sicher sagen, wo ich dies damals mit größter Interesse gelesen hatte...

Vielleicht kann hier einer unserer Schweizer Forenkollegen/-innen aushelfen, oder für Aufklärung sorgen?
(es könnte ja auch sein, dass ich hier irgendetwas falsch verstanden hatte, was ich aber nicht glaube).
 
Die Sache mit den „zwangseingezogenen“ Fahrzeugen fängt ja eigentlich erst dann richtig an Spass zu machen - wenn es sich bei dem Fahrzeug - welches vom Gesetzgeber als potentielles Tatmittel sichergestellt wurde - Applaus / Applaus und Juppediduda - um ein LEASINGFAHRZEUG handelt... Denn - dann ist der Delinquent - welchem das Fahrzeug ja letztlich vom Gesetzgeber weggenommen wird - zwar der Besitzer - nicht aber der Eigentümer des Fahrzeuges...

Und - wie ihr euch ja mit Bestimmtheit vorstellen könnt... kommt dann - neben dem groben Ärger mit den Strafvervolgungsbehörden - ein nicht minder grosser Stress - mit der Leasinggesellschaft - welcher das beschlagnahmte Fahrzeug ja letztlich gehört - hinzu.

Das heisst dann aber nichts anderes, als dass der Delinquent der Leainggesellschaft dann mal eben so - mir nichts dir nichts - den aktuellen Restwert des Fahrzeuges schuldet... Und das Ganze aber dann bitte „subito“!

So gesehen ist es so wie es immer ist... Ist die im strafrechtlichen Verfahren verhängte Busse auch noch so hoch - wie sie das bei einem Raserdelikt zwangsweise ist - sie wird dich nicht umbringen... Was dich aber „killt“ sind auch hier und dann - die nachfolgenden zivilrechtlichen Folgen. Diese reissen dich dann wirklich schnurstracks ins Elend!
 
Zuletzt bearbeitet:
... wobei man sich durchaus über die Verhältnismäßigkeit der Konsequenzen Gedanken machen könnte. Denn in der Tat ist es eine wirklich weitreichende Rechtsfolge, wenn ein Leasing-Fahrzeug durch eine Geschwindigkeitsüberschreibung des Fahrers dem unschuldigen Eigentümer (der Leasinggesellschaft) enteignet werden kann und der Fahrer dann den Restwert des Fahrzeugs an der Backe hat.

Aber das sieht man in der Schweiz traditionsbedingt eben anders als anderswo, weshalb man sich die Diskussion wohl auch sparen kann.
 
.... und bei einer möglichen Privatinsolvenz des Täters bis zum Sanktnimmerleinstag den ausstehenden Betrag (den man als Leasingnehmer nicht zwangsweise zahlt, wenn das Fahrzeug nicht übernommen wird) zu vollstrecken versucht.

Krasse Enteignung :confused:
 
Wieso wird da jemand ins Elend (selbstverschuldet oder nicht) geschickt? Wenn ich in der Lage bin eine Leasingrate zu bestreiten kann ich auch irgendwie den Restwert einer Kasperbude finanzieren. Wo ist das Problem?
 
Gemeint ist m. E., dass der (ggf. in die Privatinsolvenz laufende) Fahrzeugführer als Leasingnehmer und Adressat der Vollstreckungshandlung aus diesen Schulden ggf. lange nicht mehr herauskommen wird.
 
Du hast jetzt echt Mitleid mit einer Bank?

Mit Sicherheit nicht, nur wäre bei zb Leasing oder aber einer Person (zb. Familie, Bekannte usw.) der Eigentümer ein dritter Unbeteiligter.
Ist der Täter in der Privatinsolvenz, kann man sich den vollstreckbaren Titel auch an die Decke kleben (Forderungen von Dritten an Täter -> monetär, da ja die Sache “enteignet“ wurde)
 
Mit Sicherheit nicht, nur wäre bei ... einer Person (zb. Familie, Bekannte usw.) der Eigentümer ein dritter Unbeteiligter. ...
Das wäre ja in der Tat nochmal eine andere - und interessante - Sache: Nämlich wenn das eingezogene Fahrzeug einer anderen (natürlichen) Person gehörte. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Fahrzeug auch dann verwertbar ist. Das wäre ja mal richtig krass. :eek: :o
 
Gemeint ist m. E., dass der (ggf. in die Privatinsolvenz laufende) Fahrzeugführer als Leasingnehmer und Adressat der Vollstreckungshandlung aus diesen Schulden ggf. lange nicht mehr herauskommen wird.

Ist halt nur noch die Frage, ob und inwieweit dies sinnvoll erscheint.

Denn welchen Anreiz hätte denn derjenige überhaupt noch, sich eigenständig wirtschaftlich zu bewähren? Der Pfändungsfreibetrag liegt aktuell (ohne Unterhaltsverpflichtungen) bei 1.139,99€ netto. Mit Sozialleistungen (ALG II liegt bei 416€ zzgl. Wohngeld, etc.) dürfte derjenige wirtschaftlich kaum schlechter stehen. Der Anreiz durch Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt zu erzielen, wäre dann auf bis zu 30 Jahre nicht mehr wirklich gegeben - stattdessen aber das Risiko, dass derjenige genauso lange die Sozialleistungen für sich beanspruchte.

Insofern könnte eine derartige Nebensanktion tatsächlich weitreichende Folgen haben...die Frage wäre halt nur für wen?!
 
Das wäre ja in der Tat nochmal eine andere - und interessante - Sache: Nämlich wenn das eingezogene Fahrzeug einer anderen (natürlichen) Person gehörte. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Fahrzeug auch dann verwertbar ist. Das wäre ja mal richtig krass. :eek: :o

Das war mein Eindruck von starbucks Post.
Wo will man da eine Grenze ziehen?
 
... welchen Anreiz hätte denn derjenige überhaupt noch, sich eigenständig wirtschaftlich zu bewähren? Der Pfändungsfreibetrag liegt aktuell ...
Verstehe ich gerade nicht. ;) @InXS hat doch nur zutreffend festgestellt, dass es für den Leasingnehmer richtig bitter werden kann, wenn in der Schweiz das Leasingfahrzeug eingezogen und verwertet werden kann und der Leasingnehmer dann auf einem Haufen Schulden sitzt. Welche Folgen das dann nach welchem (Insolvenz-) Recht hat, ist vielleicht eine eher wegführende Diskussion?

Das war mein Eindruck von starbucks Post. Wo will man da eine Grenze ziehen?
Er hat ja ausdrücklich nur das Thema Leasing erwähnt. Ob das auch weitergehend gilt, also z. B. wenn der Eigentümer des PKWs nicht die Leasinggesellschaft ist, sondern eine dritte Privatperson, das wäre eben die interessante Frage. :) :-) Es kann durchaus gut sein, dass der Schweizer Gesetzgeber hier differenziert hat - damit ein Fahrer mit einem PKW-Leasing das Risiko nicht einfach leicht umgehen kann.
 
Verstehe ich gerade nicht. ;) @InXS hat doch nur zutreffend festgestellt, dass es für den Leasingnehmer richtig bitter werden kann, wenn in der Schweiz das Leasingfahrzeug eingezogen und verwertet werden kann und der Leasingnehmer dann auf einem Haufen Schulden sitzt. Welche Folgen das dann nach welchem (Insolvenz-) Recht hat, ist vielleicht eine eher wegführende Diskussion? ...

Vielleicht wird es für den Leasingnehmer gar nicht so bitter, sondern eher für die Solidargemeinschaft. Nämlich genau dann, wenn der ehem. Leasingnehmer sich dafür entscheidet, fortan von Sozialleistungen statt vom pfändbaren Entgelt seiner Arbeitskraft zu leben.

Je nach vorherigem Einkommen und Schadensumfang (Restwert des eingezogenen und verwerteten Fahrzeugs nebst Nebenkosten) kann sich diese Entscheidung schließlich sehr rasch aufdrängen. Und da das "Vorstrafenregister" ohnehin nicht mehr jungfräulich ist, käme es auch mitnichten mehr darauf an, diesen Aspekt fortan zu berücksichtigen (Sozialbetrug & Co. wäre Tür und Tor geöffnet, da die "Risiken und Nebenwirkungen" in der Gesamtbetrachtung vernachlässigbar gering sind).

Führt zwar alles dann ins OT, zeigt aber auf, dass "Fahrzeug beschlagnahmen und enteignen" schlichtweg kein Allheilmitteln werden kann. In Ländern mit ausgeprägtem Sozialsystem, wie bspw. der Bundesrepublik Deutschland, kann es sogar u.U. schlichtweg falsche Impulse setzen.

EDIT:
Aber diesen Nebengedanken müssen wir hier nicht weiter verfolgen. Ich wollte bloß anmerken, was auch eine Konsequenz sein könnte.
 
Ist es in Italien nicht ähnlich?
Wer dort mit einem gewissen Promillegehalt erwischt wird, dem wir das Fahrzeug noch vor Ort entzogen, egal wem es gehört.
Danach werden die eingezogenen Wagen versteigert.
 
Vielleicht würden sich die Firmen, die Fahrzeuge per Leasing, Finanzierung oder schlicht als Leihwagen unters Volk bringen, beim Risiko des Verlustes durch Enteignung wegen groben fahrerischen Fehlverhaltens ihre Kunden sorgfältiger auswählen. Und auch bei der wirtschaftlichen Risikobewertung berücksichtigen, ob es nur für die Raten oder eben im Zweifel auch für den Schadensersatz reicht. Ich kenne nun den schweizerischen Fahrzeugmarkt nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass dort alle Fahrzeuge im Eigentum der Fahrer stehen und der Markt funktioniert offenbar trotzdem.
Wäre mal interessant, wieviele der illegalen Rennen und heftigen Verkehrsvergehen mit nicht gekauften Autos veranstaltet werden.
 
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