tz4f
Fahrer
- Registriert
- 15 Februar 2015
- Wagen
- anderer Wagen
@Brummm
Über „Fakten“ sprachst Du zuerst. Ich habe darauf hinweisen wollen, dass sich aus den Berichten eben gerade nicht die Fakten ergeben, die zu einer Mitschuld der Radfahrers führen. Dass das Gericht eine Mitschuld angenommen hat, ist richtig. Es ergibt sich aus den Berichten aber nicht, wie genau es das begründet. Welche rote Ampel hat der Radfahrer denn überfahren? Was hat es damit zu tun, dass er danach (wie lange danach? Welche Wegstrecke hatte er in der Zwischenzeit zurückgelegt?) von hinten von dem Kfz gerammt wurde? Das steht in keinem der Berichte, die ich gesehen habe. Das meinte ich mit den fehlenden Fakten, die die Annahme eines Mitverschuldens nachvollziehbar machen würden.
So oder so bleibt für mich am Ende, dass der Zusammenstoß mit Sicherheit nicht erfolgt wäre, hätte sich der Autofahrer StVO-konform verhalten. Meiner Meinung nach ist das Strafmaß unpassend, selbst wenn man eine Mitschuld des Radfahrers annimmt. Zum Zeitpunkt des Aufpralls war das Kfz mit mindestens 90km/h bei erlaubten 50 unterwegs. Das allein reicht m.E. aus, um das weit überwiegende Verschulden auf seiten des Autofahrers zu sehen und einem wie auch immer gearteten Mitverschulden des Radfahrers bei der Strafzumessung ein nur geringe Bedeutung beizulegen.
Dass man das anders sehen kann, hat uns das Gericht gezeigt. Gut und richtig muss man es nicht finden.
Ach, übrigens: Ich gestatte auch dem Laien eine eigene Ansicht und tue sie nicht per
als unerheblich ab. Aber auch das ist eine Sache des persönlichen Geschmacks.
Über „Fakten“ sprachst Du zuerst. Ich habe darauf hinweisen wollen, dass sich aus den Berichten eben gerade nicht die Fakten ergeben, die zu einer Mitschuld der Radfahrers führen. Dass das Gericht eine Mitschuld angenommen hat, ist richtig. Es ergibt sich aus den Berichten aber nicht, wie genau es das begründet. Welche rote Ampel hat der Radfahrer denn überfahren? Was hat es damit zu tun, dass er danach (wie lange danach? Welche Wegstrecke hatte er in der Zwischenzeit zurückgelegt?) von hinten von dem Kfz gerammt wurde? Das steht in keinem der Berichte, die ich gesehen habe. Das meinte ich mit den fehlenden Fakten, die die Annahme eines Mitverschuldens nachvollziehbar machen würden.
So oder so bleibt für mich am Ende, dass der Zusammenstoß mit Sicherheit nicht erfolgt wäre, hätte sich der Autofahrer StVO-konform verhalten. Meiner Meinung nach ist das Strafmaß unpassend, selbst wenn man eine Mitschuld des Radfahrers annimmt. Zum Zeitpunkt des Aufpralls war das Kfz mit mindestens 90km/h bei erlaubten 50 unterwegs. Das allein reicht m.E. aus, um das weit überwiegende Verschulden auf seiten des Autofahrers zu sehen und einem wie auch immer gearteten Mitverschulden des Radfahrers bei der Strafzumessung ein nur geringe Bedeutung beizulegen.
Dass man das anders sehen kann, hat uns das Gericht gezeigt. Gut und richtig muss man es nicht finden.
Ach, übrigens: Ich gestatte auch dem Laien eine eigene Ansicht und tue sie nicht per
