Mit 200 durch den Gotthard

@Brummm

Über „Fakten“ sprachst Du zuerst. Ich habe darauf hinweisen wollen, dass sich aus den Berichten eben gerade nicht die Fakten ergeben, die zu einer Mitschuld der Radfahrers führen. Dass das Gericht eine Mitschuld angenommen hat, ist richtig. Es ergibt sich aus den Berichten aber nicht, wie genau es das begründet. Welche rote Ampel hat der Radfahrer denn überfahren? Was hat es damit zu tun, dass er danach (wie lange danach? Welche Wegstrecke hatte er in der Zwischenzeit zurückgelegt?) von hinten von dem Kfz gerammt wurde? Das steht in keinem der Berichte, die ich gesehen habe. Das meinte ich mit den fehlenden Fakten, die die Annahme eines Mitverschuldens nachvollziehbar machen würden.

So oder so bleibt für mich am Ende, dass der Zusammenstoß mit Sicherheit nicht erfolgt wäre, hätte sich der Autofahrer StVO-konform verhalten. Meiner Meinung nach ist das Strafmaß unpassend, selbst wenn man eine Mitschuld des Radfahrers annimmt. Zum Zeitpunkt des Aufpralls war das Kfz mit mindestens 90km/h bei erlaubten 50 unterwegs. Das allein reicht m.E. aus, um das weit überwiegende Verschulden auf seiten des Autofahrers zu sehen und einem wie auch immer gearteten Mitverschulden des Radfahrers bei der Strafzumessung ein nur geringe Bedeutung beizulegen.

Dass man das anders sehen kann, hat uns das Gericht gezeigt. Gut und richtig muss man es nicht finden.

Ach, übrigens: Ich gestatte auch dem Laien eine eigene Ansicht und tue sie nicht per upload_2018-11-1_11-44-55.png als unerheblich ab. Aber auch das ist eine Sache des persönlichen Geschmacks.
 
Und wenn der Radfahrer sich regelkonform verhalten hätte, wäre es ebenfalls mit Sicherheit nicht zu diesem Unfall gekommen. Die in diesem Fred nachzulesende Zeugenschilderung beschreibt dessen Rotlichtverstoß und die unangepasste Kurvengeschwindigkeit, wegen der er in die Fahrbahnmitte und damit vor den Kühler des heranrauschenden automobilen Rotlichtsünders geraten ist, doch sehr plausibel.
 
...Ich habe darauf hinweisen wollen, dass sich aus den Berichten eben gerade nicht die Fakten ergeben, die zu einer Mitschuld der Radfahrers führen. Dass das Gericht eine Mitschuld angenommen hat, ist richtig. Es ergibt sich aus den Berichten aber nicht, wie genau es das begründet. ... Das meinte ich mit den fehlenden Fakten, die die Annahme eines Mitverschuldens nachvollziehbar machen würden.

So oder so bleibt für mich am Ende, dass der Zusammenstoß mit Sicherheit nicht erfolgt wäre, hätte sich der Autofahrer StVO-konform verhalten. Meiner Meinung nach ist das Strafmaß unpassend, ....

Und dieser triviale Umstand, nämlich dass die Presse nicht die vollständige Urteilsbegründung abdruckt, ist für dich eine Erwähnung wert, und darüber hinaus sogar Anlass für Mutmaßungen und für Zweifel am Urteil? :confused:

Nochmal: So etwas nervt und ist daneben. Wenn du das Urteil gerne bewerten möchtest, dann besorg‘ dir zuerst einmal die Urteilsbegründung. Nur in der stehen alle entscheidungsrelevanten Fakten - und darüber hinaus deren Würdigung durch das Gericht. Alles mit größter Wahrscheinlichkeit sehr ausführlich und in verständlicher deutscher Sprache. Dann, nach ausführlicher Durchsicht dieses Textes, kannst du dir gerne überlegen, und hier zum Besten geben, ob das Urteil aus deiner Sicht passt oder nicht.

Alles andere ist einfach nur unpassend - insbesondere wenn zudem die juristischen Fachkenntnisse und/oder Erfahrungen fehlen.
 
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Und wenn der Radfahrer sich regelkonform verhalten hätte, wäre es ebenfalls mit Sicherheit nicht zu diesem Unfall gekommen. Die in diesem Fred nachzulesende Zeugenschilderung beschreibt dessen Rotlichtverstoß ....
... zumal, das möchte ich gerne noch verdeutlichen, auch jeder hier als Teilnehmer im Straßenverkehr sich sehr genau vorstellen kann (bzw. weiß), wie eklatant hoch das Risiko eines schlimmen Unfalls bei einem Rotlichtverstoß ist. Insbesondere wenn er durch einen besonders gefährdeten Teilnehmer - sprich: durch einen Radfahrer - begangen wird. Denn alle Verkehrsteilnehmer mit grüner Ampel rechnen eben nicht damit, dass aus dem Rotlichtbereich ein Radfahrer (oder sonst wer) angefahren kommt (und das vorliegend womöglich noch um die Kurve).

Wir kennen vorliegend die Sachverhaltsumstände nicht en detail. Wenn aber das Gericht in Kenntnis und unter Würdigung aller Sachverhaltsdetails zu der Auffassung gelangte, dass der Rotlichtverstoß des Radfahrers als Mitverschulden zu bewerten ist, dann ist das zum einen dem Grunde nach plausibel. Und zum anderen liegt sogar nahe, dass dieses Mitverschulden - siehe vorstehend - sogar erheblich war.
 
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Herje,es ging doch eigentlich gar nicht um Schuld und Mitschuld bei diesem Unfall sondern ich hatte den Unfall ursprünglich angeführt als Beispiel der massiv unterschiedlichen Rechtsprechung Deutschland vs Schweiz. Egal ob der Radfahrer mitschuldig war oder nicht,so hat sich der Autofahrer doch massivst fehlverhalten indem er 2 rote Ampeln missachtete und die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 80% überschritt. Alle 3 Vergehen hätten in ihrer Gesamtheit zu 3 Monaten Führerscheinentzug und 6 Punkten geführt. In diesem Fall führte das Fehlverhalten zusätzlich zum Verlust eines 17jährigen Menschelebens. Bestraft wurde das Ganze mit 18 Monaten Bewährungsstrafe und einem mindestens 3jährigem Führerscheinverlust(der Führerschein wurde ja sofort entzogen und der Unfall war 2017). Wäre der tödliche Unfall ausgeblieben wären lediglich die Punkte und das 3monatige Fahrverbot ausgesprochen worden,evtl mit Vorladung zur MPU.
In der Schweiz wurden jedoch für eine,zugegebenermaßen massivste,Missachtung der dortigen Straßenverkehrsordnung 2 Jahre ohne Bewährung vergeben,ohne dass dabei glücklicherweise jemand zu Schaden kam.
Diesen Unterschied in der Rechtsprechung empfinde ich schon als eklatant,ohne damit bewerten zu wollen welche Rechtsprechung sinnvoller/gerechter ist und frage mich ob deutsche Behörden sich zum Erfüllungsgehilfen einer derart schärferen Rechtsprechung machen lassen sollten. In anderen Bereichen findet derartiges auch nicht oder sehr selten statt wenn das Strafmaß erheblichste Unterschiede zum deutschen Strafmaß erwarten läßt.
 
&: in Deutschland wurde das schweizer Urteil anerkannt und auch hier vollstreckt
12 Monate Knast und weitere 18 Monate auf Bewährung (insges. 30 Monate)

Ich gehe davon aus, dass es hierbei Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gibt, die das so möglich machen, sonst würde der RA des Herren mit den wahnsinnigen PS unter der Haube bestimmt Rabatz machen können.

Das andere in Brühl ist Tatbestand auf deutschem Boden, Urteil aufgrund deutschem Recht.

Sind zwei paar Schuhe.

Es ist nicht so, dass unverhältnismäßige Urteile (plakativ : lebenslängliches Urteil wegen Joint rauchen in Singapur) auch hier in Deutschland vollstreckt werden.

12 Monate Knast für die Tunnelraserei ist schon herb, aber durch mangelnde Reue des Menschen wohl auch begünstigt worden
 
Und dieser triviale Umstand, nämlich dass die Presse nicht die vollständige Urteilsbegründung abdruckt, ist für dich eine Erwähnung wert, und darüber hinaus sogar Anlass für Mutmaßungen und für Zweifel am Urteil? :confused:

Nochmal: So etwas nervt und ist daneben. Wenn du das Urteil gerne bewerten möchtest, dann besorg‘ dir zuerst einmal die Urteilsbegründung. Nur in der stehen alle entscheidungsrelevanten Fakten - und darüber hinaus deren Würdigung durch das Gericht. Alles mit größter Wahrscheinlichkeit sehr ausführlich und in verständlicher deutscher Sprache. Dann, nach ausführlicher Durchsicht dieses Textes, kannst du dir gerne überlegen, und hier zum Besten geben, ob das Urteil aus deiner Sicht passt oder nicht.

Alles andere ist einfach nur unpassend - insbesondere wenn zudem die juristischen Fachkenntnisse und/oder Erfahrungen fehlen.

Daneben und nervend ist eigentlich nur Deine anmaßende Art.

1. Du bewertest das Urteil ebenso wie ich, ohne dass Dir der vollständige Sachverhalt vorliegt. Du findest es halt angemessen (auf Basis Deiner begrenzten Kenntnisse des Falles), ich nicht (auf Basis meiner begrenzten Kenntnisse).
2. Du hattest behauptet, dass das Urteil (aufgrund der vorliegenden Berichte) nachvollziehbar sei. Dem habe ich widersprochen, weil sich ebengerade nicht ergibt, wie der Rotlichtverstoß des Radfahrers dafür kausal geworden sein soll, dass er von hinten mit weit überhöhter hGeschwindigeigerammt wurde.
3. Ich hatte argumentiert (und bleibe dabei), dass bei einem Auffahren auf einen Radfahrer mit nahezu zweifacher erlaubter Geschwindigkeit das weit überwiegende Verschulden auf seiten des Autofahrers liegt.
4. Du hast nicht die geringste Ahnung von meinen juristischen Fachkenntnissne und/oder Erfahrungen.

@fr.jazbec:

Die unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe scheinen ja nicht nur zwischen der schweizerischen und der deutschen Rechtsprechung zu bestehen. Auch hier gibt es offensichtlich Foristen, die einerseits eine konkrete, sich aber nicht verwirklichende Gefahrsetzung (= es ist unterm Strich nichts passiert) angemessen mit Freiheitsentzug bestraft sehen (was man so sehen kann, auch wenn dort auch niemand den Sachverhalt und die Urteilsbegründung gelesen hat), auf der anderen Seite eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr mit 90 km/h bei erlaubten 50 km/h, zudem offenbar in einem Bereich mit mehreren Kreuzungen, nicht so kritisch sehen.

Aber so unterschiedlich sind die Bewertungen eben.
 
Nochmals:

Gotthard-Raser erwischt in der Schweiz (die bekanntermaßen nicht erst seit gestern zu schnelles Fahren hart ahndet, das ist nunmaleine so)

Brühler Fall auf deutschem, geahndet nach deutschem Recht (keiner von uns kennt die Urteilsbegründung, noch das was der StA gefordert hat)

Und ja, es ist schlimm, wenn ein Menschenleben auf der Strecke bleibt!
Ich möchte niemals daran beteiligt sein, wenn ein Mensch getötet wird.
Selbst wenn ich zu 1000 Prozent Recht hätte oder aber bekommen würde, mich würde das jeden verf.... Tag meines Lebens verfolgen!
Und ich spreche das nicht nur so daher, sondern aus einer persönlichen Erfahrung mit 21 Jahren (nicht im Straßenverkehr).

Eine 50:50 Entscheidung, und ich fasse ins Klo!
Da konnten mir tausend Ärzte erzählen, ich hätte es nicht einschätzen können ... blablabla ....
Für mich bleibt es nachwievor: Fehler gemacht, hat ein Menschenleben gekostet.

Der Typ am Brühler Gericht war zu dem noch Täter. Ich weiß nicht wie der Prozess da ablief, wie sich der Täter gegeben hat.

Ich für meinen Teil kann nur sagen, so etwas (Zusammenprall, dann aussteigen und einen Schwerverletzten vor dem Karren zusehen) muss wohl extrem sein.
 
Vielleicht mal ein Einwurf zur Einordnung des Strafmaßes in dem Kölner Unfall.

Ich war einmal der unbeteiligte Dritte bei einem Unfall zwischen einem Autofahrer und einem Motorradfahrer. Unbeteiligter Dritter, da ich auf der Nebenstraße hielt, um auf die Hauptstraße auffahren zu können. Beim Abbiegen von der Hauptstraße, auf eben diese Nebenstraße, hat der Autofahrer den entgegen kommenden Motorradfahrer übersehen und somit kam es dann zu der verhängnisvollen Kollision. Der Motorradfahrer verstarb dann kurze Zeit später noch am Unfallort.
Nach mehr als einem Jahr gab es dann das Gerichtsverfahren, bei dem ich als Zeuge geladen, aber nicht mehr gehört wurde, da der Fahrer seine Schuld gestand.
Der Autofahrer wurde damals ebenfalls zu einer Bewehrungsstrafe (6 Monate waren das nur, wenn ich mich recht erinnere) und einer kleinen Geldstrafe (4000€?) verurteilt.
Was denkt ihr, wie sich der alleinstehende Vater des Motorradfahrers gefühlt hat, dem der einzige Familienangehörige, das einzige Kind, mit diesem Unfall entrissen wurde?
Der Motorradfahrer selbst war nicht zu schnell unterwegs, hatte also GAR KEINE MITSCHULD.
Der Autofahrer ist damals ohne Anzuhalten abgebogen. Zugute gehalten wurde ihm die um die Uhrzeit sehr niedrig stehende Sonne, die ihn wohl geblendet hat.
Für das Gericht haben die Umstände des Unfalls aber eben zu dem obigen Strafmaß (6 Monate und 4000€ Buße] geführt und das wird damals auch so begründbar gewesen sein.
Zum Migrationshintergrund der damals Beteiligten sollte ich eigentlich nichts sagen, weil es für das Strafmaß keinerlei Bedeutung hat. Es waren in dem Fall aber beides Bio-Deutsche. Der Motorradfahrer ein ca. 30jähriger Berliner und der Autofahrer ein ca. 50jähriger Brandenburger.

Sei froh, dass Deine Fehler im Straßenverkehr bisher ohne solche Folgen geblieben sind.
Und wenn Du keine Fehler machst. Glückwunsch an Dich Unfehlbaren.

Ich kann da natürlich nur für mich sprechen und habe auch schon Glück gehabt, dass jemand anderes richtig reagiert hat und es somit für mich unfallfrei ausging. :) :-)
 
Noch was:
Es hat niemand eine Bewertung des Brühler Falls vorgenommen, lediglich darauf hingewiesen, dass das “lasche“ Urteil anscheinend mit einer Mitschuld des Radlers auch mitbegründet wurde.

Rüdiger nehme ich aussen vor, da er durch die (ich denke nicht fröhlichen) Schilderungen seiner Patientin (Oma des Radlers) mit Sicherheit emotionaler -wenn auch in der Peripherie- reagieren wird
 
Ich kann da natürlich nur für mich sprechen und habe auch schon Glück gehabt, dass jemand anderes richtig reagiert hat und es somit für mich unfallfrei ausging.


:t

Auch wenn das juristisch natürlich Quatsch ist, ein Funken Wahrheit ist sicher dabei:
Mein damals über 80jähriger Fahrlehrer war 1984 felsenfest davon überzeugt, "wenn es knallt, haben immer zwei Schuld!"
Was er damit sagen wollte, war wohl, dass jeder durch defensive Fahrweise, Verhalten und hohe Aufmerksamkeit auch falsches Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer kompensieren kann.
 
... Du hast nicht die geringste Ahnung von meinen juristischen Fachkenntnissne und/oder Erfahrungen. ....
Nun ja, ihr Nichtvorhandensein ist offenkundig. Und das war und ist schlicht eine sachliche Feststellung, nicht despektierlich. Es kommt halt leider häufig nichts Gutes dabei heraus, wenn sich juristische Laien (auch das ist nicht abwertend gemeint) in der Bewertung juristischer Sachverhalte versuchen.

Immerhin wurde dir ja von mehreren Seiten nahegebracht, warum du mit deiner Argumentation falsch liegt. Vielleicht folgst du zumindest einer dieser Seiten. Oder eben auch nicht. :rolleyes:
 
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Nochmals:

Gotthard-Raser erwischt in der Schweiz (die bekanntermaßen nicht erst seit gestern zu schnelles Fahren hart ahndet, das ist nunmaleine so)

Brühler Fall auf deutschem, geahndet nach deutschem Recht (keiner von uns kennt die Urteilsbegründung, noch das was der StA gefordert hat) ...
Ich befürchte fast: Es ist aussichtslos. ;)

Dass schweizer Straßenverkehrsrecht eklatant strenger ist sein deutsches Pendant, das weiß ja nun wirklich jeder, weshalb die Feststellung ziemlich trivial ist. Und dass nach ausländischem Recht begangene Vergehen bzw. Straftaten in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen vollstreckbar sind, und vor allem nur insoweit, als dass die Taten auch nach hiesigem Recht mit einer entsprechenden Strafe belegbar sind, wurde in diesem Fred ja bereits ausführlich erläutert. :) :-)
 
Das bloße Verlinken zu Pressemitteilungen o.ä. bringt ja häufig nicht allzu viel... aber die folgende Wiedergabe einer Pressemitteilung ist ungewöhnlich ausführlich und, angenehmer Weise, nicht tendenziös gestaltet. Und nebenbei lernt erfährt man auch noch, welche Anzahl an Delikten bei so einem Autorennen zusammenkommen kann - wobei dieser Fall allerdings etwas speziell ist: :whistle:

http://www.blogspan.net/presse/pol-wi-kvd-illegales-autorennen/mitteilung/1824356/

Auszug:

„... Beide Autos, Mobiltelefone und der Führerschein eines Beteiligten wurden von der Polizei sichergestellt. Der zweite Beteiligte verfügte nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis. Darüber hinaus wurden gegen die Beteiligten Strafanzeigen wegen der Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen, wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kennzeichenmissbrauchs und Urkundenfälschung gefertigt. Überdies wird ferner wegen des Fahrens eines Kraftfahrzeugs ohne erforderliche Fahrerlaubnis ermittelt. ...“

Weitere Links:
https://www.main-spitze.de/lokales/...nd-20-jahriger-rasen-durch-wiesbaden_19160748
https://www.hessenschau.de/panorama...durch-wiesbaden,autorennen-wiesbaden-100.html
 
Sei froh, dass Deine Fehler im Straßenverkehr bisher ohne solche Folgen geblieben sind.
Und wenn Du keine Fehler machst. Glückwunsch an Dich Unfehlbaren.

Ich kann da natürlich nur für mich sprechen und habe auch schon Glück gehabt, dass jemand anderes richtig reagiert hat und es somit für mich unfallfrei ausging. :) :-)

Ich bin sehr froh, dass meine Fehler im Straßenverkehr bisher nur zu Blechschäden geführt haben. Ich wüsste nicht wie es mir ginge, wenn ich das Leben oder die Gesundheit eines Unschuldigen auf dem Gewissen hätte. Und alles vielleicht nur, weil ich unbedingt ein paar Sekunden früher zuhause sein wollte oder weil der Pass so genial ist und ich die Kurven im 80er Geschwindigkeitsbereich eben mal mit xx-km/h durchfahren habe.
In dem Sinne hoffe ich, dass wir alle noch viele Jahre und tausende Kilometer unfallfrei unsere verschiedensten Hobbies genießen können...
 
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Besonders krass finde ich aber den "ehemaligen" Spitzenreiter, der in dem zweiten Artkel ganz unten noch erwähnt wird.
231 km/h mit drei kleinen Kindern, die alle unter 10 Jahre alt waren. Das jüngste war gerade mal 1 Jahr alt. Und angeschnallt war der Typ auch nicht.
Unfassbar solch Verantwortungslosigkeit gegenüber sich, seinen Kindern und anderen Verkehrsteilnehmern.
 
Bitte jetzt keine übertriebene Social-Media-Empörungswelle starten.
Anders als bei Gotthard-Typen wird da nicht davon berichtet, dass er bei hohem Verkehrsaufkommen wie ein Wahnsinniger der Polizei davongerast ist, oder dass man sich danach von der Presse dafür "feiern" lässt.

Gerade die besondere Betonung auf die Kinder ist imho völlig unangebracht, weil diese Tatsache für sich keine Relevanz hat. Es kommt vielmehr auf die Situation an.
Wenige km weiter südlich [edit: nördlich], würde es niemand unfassbar finden, wenn da jemand auf einer völlig leeren Autobahn 230 km/h fahren würde - auch wenn Kinder an Bord sind.
Ob die Autobahn leer war, weiß keiner von uns. Dennoch würde ich bei dem Verstoß eher davon ausgehen, als dass er das in der Rush-Hour gemacht hat.

Es bleibt somit ein Tempoverstoß, der für sich alleine - insbesondere in der Schweiz - unsagbar dumm ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
 
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Gerade die besondere Betonung auf die Kinder ist imho völlig unangebracht, weil diese Tatsache für sich keine Relevanz hat
Da muss ich Dir leider widersprechen. Für das Strafmaß ist das sicherlich zwar irrelevant.

Aber ICH würde nie mit meinen drei kleinen Kinder mit über 230 km/h über die Autobahn brettern, auch nicht in Deutschland bei einer tempofreien Strecke. Und nicht missverstehen, ich fahre auch sehr gerne schnell.

Aber insbesondere als Elternteil hast Du eine Verantwortung nicht nur für Dich alleine. Allein schon die Tatsache, unangeschnallt (über eine Autobahn) zu fahren - sorry, aber da fehlen mir die Worte. So weit sollte heutzutage eigentlich jeder sein, dass er den Sicherheitsgut nutzt, erst recht auf der Autobahn. Und jetzt bitte nicht mit der Anwort kommen, bei Tempo 231 km/h nutzt auch der Gurt nichts...

Alles zusammen lässt mich dann doch etwas am Verstand des Mannes zweifeln :eek: :o

Wenige km weiter südlich, würde es niemand unfassbar finden, wenn da jemand auf einer völlig leeren Autobahn 230 km/h fahren würde - auch wenn Kinder an Bord sind.

Fahren die Italiener tatsächlich mit ihren kleinen Kindern auf der heimischen Autobahn mit über 230 km/h über die Autobahn, und niemand wundert sich darüber?


Interessant.

"249 km/h hatte der Deutsche drauf: In der Schweiz ist ein 34-Jähriger geblitzt worden. Er durfte auf der Autobahn nur Tempo 120 fahren. Nun droht ihm eine Haftstrafe."

Sollen sie ihm die Haft geben.

Da bin ich ganz Deiner Meinung :) :-)
 
Die einzige Erkenntnis aus den genannten Beispielen ist, dass kein potenzieller Raser sich von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder aber hohen Strafen (hier Schweiz, mögl. Haft) vom Rasen (erhebliche Geschwindigkeitsübertretung) abhalten lässt, wenn es die Kiste hergibt.
 
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