Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

t
J...
Oh man ... :g
Sei ein Mann und zahl für Deinen Mist - biste doch selber schuld.
Sich mit einem Rechtsanwalt aus der Verantwortung stehlen? Totales Weicheiverhalten und asozial der anderen Rechtschutzversicherten gegenüber. b:
...
Absolut lachhaft ... :T

Ach herrjeh... wir brauchen hier wohl schnellstens ganz straffe Regeln, was wer wie und unter welchen Voraussetzungen fragen darf. :g

Lieber Frank, muss es andauernd die moralische Keule sein? b: Ingmar hat sich weder beschwert, noch beteuert, dass doch alles so ungerecht sei. Er hat schlicht einen Sachverhalt geschildert und hierzu nützliche Tips erbeten. Man sollte fast meinen, dass ein Forum genau dazu da ist. :s

Warum soll man nicht das Beste aus seiner Situation machen, wenn man sich falsch verhalten hat? Das soll "Weicheiverhalten" sein? Lieber Frank, nur ein Idiot nimmt jede Situation als gottgegeben hin und ergibt sich in sie. :M Damit soll hier Niemand konkret angesprochen sein.

Ingmar hat übrigens mit keinem Wort nach unrechtmäßigem Verhalten gefragt. Er versucht ganz einfach, aus einer nachteiligen Situation das für ihn Beste herauszuholen. Das ist in keiner Weise illegitim.

So sehr ich Deine fachlichen Beiträge schätze, Frank, und so sehr ich Jedem seine Meinungsfreiheit gönne: Beiträge wie der vorstehend Zitierte bringen dieses Forum m. E. nicht wirklich weiter.

Viele Grüße
Jan
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

... Aber zu fragen wie man um seine Strafe herumkommen kann, ist schon einen Hauch kriminell :d

Nur für mein Verständnis: Wie funktioniert es, "einen Hauch kriminell" zu sein? Meine Erfahrungen mit dem deutschen Strafrechtssystem mögen unzureichend sein. Eine partielle oder prozentuale Kriminalität kenne ich jedenfalls nicht. :s

Mein schlichtes Resumée: Die Frage nach nicht offensichtlich illegalen Möglichkeiten zur Lösung einer nachteiligen Situation ist in keiner Weise strafbar und damit nicht zu beanstanden. Ich lerne aber gerne dazu. :w

Herzliche Grüße
Jan
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Ja, kann schonmal passieren, wenn man mit Tempolimit +40 durch die Gegend fährt B;

Oh man ... :g

Sei ein Mann und zahl für Deinen Mist - biste doch selber schuld.

Absolut lachhaft ... :T

Ich denke damit ist alles gesagt :t :t

Wenn du dort wirkich so schnell gefahren bist, dann zahl einfach und rede dich nicht irgendwie raus... b:

Stopp!!!!!

Um paar das MAUL zu stopfen! Ich fahre im Jahr ca. 30-80tkm und bin noch nie geblitzt worden was mal als 20€ gekostet hat.

[...]

Mir ist aufgefallen das man in dem Forum ausser DUMMER Sprüche oft nicht viel Hilfe bekommt.... das war vor paar Jahren anders....

Sag mal wie drückst du dich hier überhaupt aus, ich glaub eher mal, es sollte jemand dein Maul stopfen! :j :g

Verträgst wohl keine Kritik, was :d
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Der wievielte "Ich hab Scheisse gebaut, wie wind ich mich draus raus" Thread dieses Jahr ist das eigentlich? Und dann immer gleich dieser Rechtsanwaltismus .... irgendwie voelig absurd.
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Nur für mein Verständnis: Wie funktioniert es, "einen Hauch kriminell" zu sein? Meine Erfahrungen mit dem deutschen Strafrechtssystem mögen unzureichend sein. Eine partielle oder prozentuale Kriminalität kenne ich jedenfalls nicht. :s

Mein schlichtes Resumée: Die Frage nach nicht offensichtlich illegalen Möglichkeiten zur Lösung einer nachteiligen Situation ist in keiner Weise strafbar und damit nicht zu beanstanden. Ich lerne aber gerne dazu. :w

Herzliche Grüße
Jan

Strafe verdienen, weil Mist gebaut > sozusagen kriminell
Weil das hier nicht illegal ist > einen Hauch

... also sozusagen einen Hauch kriminell :d:d:d

Aber wie auch immer... schnell fahren macht Spaß, erwischt werden ist doof, aber wenn, dann muss man da halt durch. ;)
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Aber wie auch immer... schnell fahren macht Spaß, erwischt werden ist doof, aber wenn, dann muss man da halt durch. ;)

:t Genau so sehe ich es auch. Ich habe mich auch sehr gefreut, seit Sommer diesen Jahres keine Punkte mehr zu haben und haben mich vor ca. 5 Wochen innerorst mit 14 km/h zu schnell mit Telefon am Ohr blitzen lassen. Was nützt die Jammerei???? Nichts!!!! Ich war es, ich stehe dafür ein und gut ist es. Dass ich mich natürlich wahnsinnig darüber - nein, besser gesagt über meine Doffheit - ärgere, ist ein anderes Thema ;)
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Warum soll man nicht das Beste aus seiner Situation machen, wenn man sich falsch verhalten hat? Das soll "Weicheiverhalten" sein? Lieber Frank, nur ein Idiot nimmt jede Situation als gottgegeben hin und ergibt sich in sie. :M Damit soll hier Niemand konkret angesprochen sein.
Absolut richtig, wie ich oben schon geschrieben habe, versuche ich selber auch das Beste aus der Situation zu machen. :w

Aber ich würde mich niemals virtuell an die Wand stellen und Steine ins Forum legen mit der Bitte: "Bewerft mich, ich war böse" :X

Klar nehme ich den herumliegenden Stein gern auf :d

Ansonsten wegen der Verjährungsfrist - hab mich da ja Anfang des Jahres mit beschäftigt:
http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/verjaehrung.php
Grob ...: sobald gegen den Täter ermittelt wird und er davon Kenntnis hat, wird die Verjährungsfrist unterbrochen.
Also mit der ordnungsgemäßen Zustellung des Anhörungsbogens beim Fahrer.
"ordnungsgemäß" ist die Zustellung immer dann, wenn sie nicht im falschen Briefkasten landet. Falls der Fahrer gerade umgezogen ist, und noch gar kein Namensschild am Briefkasten hängt, dann haben die Ordnungshüter halt Pech gehabt ... :X
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Absolut richtig, wie ich oben schon geschrieben habe, versuche ich selber auch das Beste aus der Situation zu machen. :w

Aber ich würde mich niemals virtuell an die Wand stellen und Steine ins Forum legen mit der Bitte: "Bewerft mich, ich war böse" :X

Klar nehme ich den herumliegenden Stein gern auf :d

Ansonsten wegen der Verjährungsfrist - hab mich da ja Anfang des Jahres mit beschäftigt:
http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/verjaehrung.php
Grob ...: sobald gegen den Täter ermittelt wird und er davon Kenntnis hat, wird die Verjährungsfrist unterbrochen.
Also mit der ordnungsgemäßen Zustellung des Anhörungsbogens beim Fahrer.
"ordnungsgemäß" ist die Zustellung immer dann, wenn sie nicht im falschen Briefkasten landet. Falls der Fahrer gerade umgezogen ist, und noch gar kein Namensschild am Briefkasten hängt, dann haben die Ordnungshüter halt Pech gehabt ... :X

Hmmm. Könnte man drüber diskutieren... &:

Aus dem 1. Unterpunkt bei der Radarfalle:

Maßgeblich ist beim Anhörungsbogen

"[...] die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe. Bei schriftlicher Anordnung ist deren Unterzeichnung durch Unterschrift oder Handzeichen maßgebend. Die Verjährung wird unterbrochen durch Versendung des Anhörungsbogens, auch bei einem EDV-Anhörungsbogen, sowie durch schriftliche Anhörung; auch hier ist entscheidend die Anordnung selbst."

Sprich, es kommt für die Unterbrechung der Verjährung nicht auf die Zustellung an, sondern darauf, dass die es abgeschickt/unterzeichnet/"in die EDV gegeben haben" haben. Bei Bußgeldbescheiden kommt dann hinzu, dass die Zustellung auch innerhalb zweier Wochen erfolgen muss, deshalb werden die Bußgeldbescheide wegen des Nachweises i.d.R. auch mit PZU zugestellt und die Anhörungsbögen nur mit normalen Briefen.

Allerdings widerspricht der letzte Absatz (Der "Rat" aus dem AOL-Forum) in dem Radarfalle-Text, dem, was Sie oben in Ihren Punkten aufgezählt haben und in meinen Augen auch dem Gesetzestext.
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Ach herrjeh... wir brauchen hier wohl schnellstens ganz straffe Regeln, was wer wie und unter welchen Voraussetzungen fragen darf. :g

Lieber Frank, muss es andauernd die moralische Keule sein? b: Ingmar hat sich weder beschwert, noch beteuert, dass doch alles so ungerecht sei. Er hat schlicht einen Sachverhalt geschildert und hierzu nützliche Tips erbeten. Mann sollte fast meinen, dass ein Forum genau dazu da ist. :s

Warum soll man nicht das Beste aus seiner Situation machen, wenn man sich falsch verhalten hat? Das soll "Weicheiverhalten" sein? Lieber Frank, nur ein Idiot nimmt jede Situation als gottgegeben hin und ergibt sich in sie. :M Damit soll hier Niemand konkret angesprochen sein.

Ingmar hat übrigens mit keinem Wort nach unrechtmäßigem Verhalten gefragt. Er versucht ganz einfach, aus einer nachteiligen Situation das für ihn Beste herauszuholen. Das ist in keiner Weise illegitim.

So sehr ich Deine fachlichen Beiträge schätze, Frank, und so sehr ich Jedem seine Meinungsfreiheit gönne: Beiträge wie der vorstehend Zitierte bringen dieses Forum m. E. nicht wirklich weiter.

Viele Grüße
Jan

Nimms mir bitte nicht übel, aber es gibt auch noch sowas wie Moral.
Diese hat mit Recht und Rechtsprechung häufig nicht sehr viel zu tun.
Klar ists legal dagegen anzugehen. Aber aus meiner Sicht handelt es sich dabei
aber um ein Ausnutzen der Lücken und Spielräume im Rechtssystem.
Als Anwalt wirst Du das anders sehen, ich als normaler Mensch sehs schon so.

Meine simple Meinung ist: Hat einer was getan, dann soll er
a) dazu stehn
b) seine Strafe kassieren und abdrücken und fertig.

Ob ein Beitrag das Forum weiter bringt oder nicht ? Das kann man sich bei vielen ganz anderen Beiträgen fragen.
Das buch ich unter "Recht auf freies Plappern", von dem wir beide ja auch reichlich Gebrauch machen. ;)

Grüße
Franz
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Ich würd an deiner Stelle mal nachfragen mit was für einem Gerät du geblitzt wurdest. Eventuell ist dieses Gerät ja häufiger durch Falschmessungen aufgefallen und daher eher unglaubwürdig ;)
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Ich kann falsch liegen: aber

kann es nicht mehr hören, dass die Geräte nicht i. O. seien.
Glaube nicht, dass in Deutschland irgendwelche ungeprüften Plastikdinger aus Taiwan verwendet werden. Denke, das wissen die Richter auch.

Nur, wenn ich mir absolut !! sicher wäre, nicht mehr als 50 km/h !! gefahren zu sein und mir würde was ins Haus flattern, wo mir z.B. 98 Km/h vorgeworfen würden, dann würde/müsste ich das Gerät, bezw. die Messung anzweifeln.

Bin letztes Jahr in einer mir bekannten Straße (fahre dort jeden Freitag an) bei 30 gel. worden. Hatte lt. Rennleitung 48 drauf und das stimmte.
Man hatte unter der Woche diese Straße in eine 30 er Zone umgewandelt und ich :B hatte die neuen Schilder und die Aufmalung auf der Fahrbahn nicht gesehen.
Gezahlt und abgehakt.

So sollte es auch der Threadersteller handhaben.
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Na ja der Threadstarter hatte um Tipps gebeten. Dies ist mir dazu eingefallen ;)
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Also ich finde es toll, das die große Mehrheit hier 100% zu eventuellem Fehlverhalten steht (zumindest, wenn es um die öffentliche Darstellung im Forum geht).

Persönlich kann ich das von mir leider nicht immer so sagen, ich bin da einfach nicht so einsichtig. Es gibt Stellen, wo für mich die Sinnhaftigkeit der Überwachung schwer einzusehen ist (ich weiß, steht mir nicht zu, dies zu beurteilen, ändert aber nichts an meinem Problem).

Ich kann nur raten, einen Anwalt aufzusuchen, die ganzen Forumsratschläge sind top, wenn es um Technik geht, bei juristischen Problemen würde ich mich nicht darauf verlassen.

Kleiner Tip, falls jemand solche Schwierigkeiten vermeiden möchte, mal darüber nachdenken, ob man unbedingt selber Halter seines Fahrzeugs sein muss. Wenn jemand Anderes der Halter ist, ist es mit der Zustellung an den FAHRER schon recht schwierig für die Behörde. Nicht vergessen, der Halter ist zu einer Aussage, egal ob schriftlich oder mündlich, erst bei einer richterlichen Vernehmung verpflichtet (Verjährung für den Fahrer läuft)!

So jetzt dürft ihr mir ins Gewissen reden :s:X:y
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

...
Kleiner Tip, falls jemand solche Schwierigkeiten vermeiden möchte, mal darüber nachdenken, ob man unbedingt selber Halter seines Fahrzeugs sein muss. Wenn jemand Anderes der Halter ist, ist es mit der Zustellung an den FAHRER schon recht schwierig für die Behörde. Nicht vergessen, der Halter ist zu einer Aussage, egal ob schriftlich oder mündlich, erst bei einer richterlichen Vernehmung verpflichtet (Verjährung für den Fahrer läuft)!

Klappt nicht immer.... wenn beispielsweise der Fahrer prima zu erkennen ist und bekannt ist :X :d:d:d

So jetzt dürft ihr mir ins Gewissen reden :s:X:y

Nö, bist doch schon groß :d
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Klappt nicht immer.... wenn beispielsweise der Fahrer prima zu erkennen ist und bekannt ist :X :d:d:d

Nö, bist doch schon groß :d

Hi Pebbi,

absolut richtig, also man/frau darf weder polizeibekannt sein, noch sollte der Halter aus der eigenen Familie stammen :b

Das mit dem "groß" war sehr nett, die meisten sagen alt :#.
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Hi Pebbi,

absolut richtig, also man/frau darf weder polizeibekannt sein, noch sollte der Halter aus der eigenen Familie stammen :b

Das mit dem "groß" war sehr nett, die meisten sagen alt :#.

Naja da wirds ja dann schon schwierig, ich z.B bewege das ganze Jahr kein Fahrzeug dessen Halter nicht aus der Familie ist, oder versteh ich das jetzt nicht richtig?

Aber ist schon ein tolles Forum :t was man da so alles lernen kann :b:b
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Naja da wirds ja dann schon schwierig, ich z.B bewege das ganze Jahr kein Fahrzeug dessen Halter nicht aus der Familie ist, oder versteh ich das jetzt nicht richtig?
......

Ich unterstelle mal Du hast einen guten Freund, der auch Auto fährt. Wie wäre es Ihr lasst Eure Autos kreuzweise zu ?
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Ich unterstelle mal Du hast einen guten Freund, der auch Auto fährt. Wie wäre es Ihr lasst Eure Autos kreuzweise zu ?


So in der Richtung war mein Gedanke.......:d:d hier wird ja mit allen Tricks gearbeitet....geht aber leider nicht da alle in der Firma laufen, außer der Zetti der ist privat. Bin eh kein Raser brauch da keine Angst zu haben :X:X:X:b
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Also vorweg : Verkehrsdelikte sind - sofern mit keiner Gefährdung oder
Verletzung oder allgemein Schädigung anderer (und jetzt soll bitte keiner mit dem Begriff "abstrakt" kommen) verbunden, PEANUTS.
Da hat m.E. JEDER das Recht, sich 'rauszuwinden. Wenn ich sehe,
was da auf anderen Ebenen so passiert, ist das nahezu ein "MUSS".


Also ich finde es toll, das die große Mehrheit hier 100% zu eventuellem Fehlverhalten steht (zumindest, wenn es um die öffentliche Darstellung im Forum geht).

ich auch :b

Kleiner Tip, falls jemand solche Schwierigkeiten vermeiden möchte, mal darüber nachdenken, ob man unbedingt selber Halter seines Fahrzeugs sein muss. Wenn jemand Anderes der Halter ist, ist es mit der Zustellung an den FAHRER schon recht schwierig für die Behörde. Nicht vergessen, der Halter ist zu einer Aussage, egal ob schriftlich oder mündlich, erst bei einer richterlichen Vernehmung verpflichtet (Verjährung für den Fahrer läuft)!

nicht ganz richtig aber falsch :B : vorab : Halterverantwortlichkeit gilt nur im ruhenden Verkehr, alles andere muss bewiesen werden.
Die Zustellung erfolgt immer (sofern die Personalien nicht vor Ort festge-
stellt wurden) zunächst an den Halter. Der sagt dann: "ich war es nicht,
bezüglich der Personalien des Fahrers berufe ich mich auf mein Zeugnis-
verweigerungsrecht". Dann wägt die Straßenverkehrsbehörde (oder die Polizei) ab, ob es sich lohnt, weitere Ermittlungen anzustellen. Die sehen
z.B. so aus, dass plötzlich ein "bürgerlich gekleideter" Polizist vor der
Tür steht und sagt: "hatte ich mir doch gedacht, dass Sie das waren :b"
(weil er ja das Foto kennt).
Und zur Aussage verpflichtet ist man als Zeuge (der man ja als Halter
ist, sofern man angibt, nicht selbst gefahren zu sein) schon bei der Staatsanwaltschaft. Selbige verhängt gern Zwangsgelder :X und
Zwangshaft bei Nichtaussage.
Fazit: Foto anschauen: bin ich zu erkennen, zahle ich.





Klappt nicht immer.... wenn beispielsweise der Fahrer prima zu erkennen ist und bekannt ist :X :d:d:d

s.o.

Naja da wirds ja dann schon schwierig, ich z.B bewege das ganze Jahr kein Fahrzeug dessen Halter nicht aus der Familie ist, oder versteh ich das jetzt nicht richtig?

s.o.


Ich unterstelle mal Du hast einen guten Freund, der auch Auto fährt. Wie wäre es Ihr lasst Eure Autos kreuzweise zu ?

s.o.


Gruß

Hagen


btw.: meine :K hat neulich eine Einstellung bekommen, da sie nicht
zu erkennen gewesen wäre (baumelte irgendein Teil vom
Rückspiegel und hat das halbe Gesicht verdeckt) - ist natürlich
auch nicht gefahren an diesem Tag... Aber versucht hats die
Ordnungsbehörde erstmal B;
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Also vorweg : Verkehrsdelikte sind - sofern mit keiner Gefährdung oder
Verletzung oder allgemein Schädigung anderer (und jetzt soll bitte keiner mit dem Begriff "abstrakt" kommen) verbunden, PEANUTS.
Da hat m.E. JEDER das Recht, sich 'rauszuwinden. Wenn ich sehe,
was da auf anderen Ebenen so passiert, ist das nahezu ein "MUSS".




ich auch :b



nicht ganz richtig aber falsch :B : vorab : Halterverantwortlichkeit gilt nur im ruhenden Verkehr, alles andere muss bewiesen werden.
Die Zustellung erfolgt immer (sofern die Personalien nicht vor Ort festge-
stellt wurden) zunächst an den Halter. Der sagt dann: "ich war es nicht,
bezüglich der Personalien des Fahrers berufe ich mich auf mein Zeugnis-
verweigerungsrecht". Dann wägt die Straßenverkehrsbehörde (oder die Polizei) ab, ob es sich lohnt, weitere Ermittlungen anzustellen. Die sehen
z.B. so aus, dass plötzlich ein "bürgerlich gekleideter" Polizist vor der
Tür steht und sagt: "hatte ich mir doch gedacht, dass Sie das waren :b"
(weil er ja das Foto kennt).
Und zur Aussage verpflichtet ist man als Zeuge (der man ja als Halter
ist, sofern man angibt, nicht selbst gefahren zu sein) schon bei der Staatsanwaltschaft. Selbige verhängt gern Zwangsgelder :X und
Zwangshaft bei Nichtaussage.
Fazit: Foto anschauen: bin ich zu erkennen, zahle ich.







s.o.



s.o.




s.o.


Gruß

Hagen


btw.: meine :K hat neulich eine Einstellung bekommen, da sie nicht
zu erkennen gewesen wäre (baumelte irgendein Teil vom
Rückspiegel und hat das halbe Gesicht verdeckt) - ist natürlich
auch nicht gefahren an diesem Tag... Aber versucht hats die
Ordnungsbehörde erstmal B;
Na endlich mal eine fundierte Aussage :t
Und das alles ohne den Threadsteller unterstellen zu wollen er würde nicht seinen Mann stehen wollen. Es geht doch sollten sich mal andere ein Beispiel dran nehmen ;)
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Was kann ich tun um der "Strafe" und den Punkten zu entgehen oder das Strafmaß herab setzten?

Eigentlich nichts (leider), trotz Anwalt musste ich zahlen und bekam Punkte, durfte aber dank Anwalt meine Pappe behalten (weil + 49 km/h). Jetzt fahr ich 1 Jahr mit Navi und eingeschaltetem Warnhinweis (für über 20 km/h) herum ... ich bin auch kein notorischer Raser, aber ab und zu passiert es halt. Punkte sind bei mir nicht das Thema, aber der Führerschein. B;
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

...Die Zustellung erfolgt immer (sofern die Personalien nicht vor Ort festge-
stellt wurden) zunächst an den Halter. Der sagt dann: "ich war es nicht,
bezüglich der Personalien des Fahrers berufe ich mich auf mein Zeugnis-
verweigerungsrecht". Dann wägt die Straßenverkehrsbehörde (oder die Polizei) ab, ob es sich lohnt, weitere Ermittlungen anzustellen. Die sehen
z.B. so aus, dass plötzlich ein "bürgerlich gekleideter" Polizist vor der
Tür steht und sagt: "hatte ich mir doch gedacht, dass Sie das waren :b"
(weil er ja das Foto kennt).
Und zur Aussage verpflichtet ist man als Zeuge (der man ja als Halter
ist, sofern man angibt, nicht selbst gefahren zu sein) schon bei der Staatsanwaltschaft. Selbige verhängt gern Zwangsgelder :X und
Zwangshaft bei Nichtaussage.
Fazit: Foto anschauen: bin ich zu erkennen, zahle ich.
....

Ist alles richtig, den Ablauf sehe ich ein wenig modifiziert:

Halter ist ein Freund, der bekommt den Anhörungsbogen und füllt dort außer den Angaben zur Person nix aus (weil es dazu keine Verpflichtung gibt), also auch nicht den Satz "ich war es nicht"

Dann gibt es die Möglichkeit, Einstellung (okay) oder Bußgeldbescheid und Fahrverbot gegen ihn -> Einspruch mit Gerichtsverhandlung mehr als 3 Monate rum, Halter Freispruch, für Fahrer verjährt
ad2 Vorladung durch Staatsanwaltschaft im Normalfall als Beschuldigter, dann gibt es keinerlei Verpflichtung zur Aussage
ad3 Vorladung als Zeuge zur Staatsanwaltschaft, auch kein Problem, da bereits nach 3 Wochen die Erinnerung so schwach sein darf, das man sich nicht mehr erinnern kann, wer gefahren ist. Nachteil, es kann dann im Wiederholungsfall ein Fahrtenbuch geben -> Auto ummelden, Fahrtenbuch weg. In der Regel kann mit ein wenig auf Zeit spielen aber auch hier schon > 3 Monate sprich Verjährung für den Fahrer erreicht werden.
ad4 alles was über Gericht läuft geht eh über 3 Monate, also für Fahrer verjährt.

Thema dienstältester Polizist mit Hausbesuchen läuft auch ins Leere, weil den Freund kann er ja schlecht wieder erkennen und in der Nachbarschaft fragen nützt da auch nix.

Nur zur Klarstellung: Ich brauchte das alles bisher nicht zu nutzen, fahre fröhlich mit 0 Punkten durch die Gegend (glaubt ihr mir ja jetzt eh nicht).
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Hatte dieses Jahr im Sommer folgende "nette" Begegnung mit der Exekutive:

Habe mein Cabrio aus bestimmtem Grund (nein, nicht wegen der von WIZ8 aufgezeigten Gründe) auf den Namen meiner Schwester angemeldet. Wohnt auch in einer anderen Stadt, aber gleicher Kreis.

Fahre und werde in einem Nachbarkreis geblitzt (Radar, nicht Laser). Meine Schwester bekommt den Anhörungsbogen mit Bild. Auf dem Bild ist deutlich zu erkennen, dass eine männliche Person fährt (allerdings mit langen Haaren). Der Anhörungsbogen wird in etwa so ausgefüllt: "Ich bin nicht gefahren. Das Bild ist zu schlecht um jemanden zu identifizieren."

Nach ca. einer guten Woche bekommt mein Schwager auch einen Anhörungsbogen mit dem gleichen Bild zugesandt (der ja nicht der Halter ist, sondern "nur" der Ehemann)

Antwort auf dem Anhörungsbogen wie folgt:
Ich habe die Kopie meines Führerscheins und meines Personalausweises beigefügt. Wie Sie sicherlich erkennen können, bin ich nicht der Fahrer auf dem Bild. Da ich aber sehr an der Klärung interessiert bin, wer das Fahrzeug meiner Frau bewegt hat, würde ich mich freuen, wenn Sie mir nach Feststellung des Fahrers kurz Mitteilung machen können, wie er heißt und wo er wohnt.;)

Nach einer Woche kam das Schreiben, dass das Verfahren eingestellt wird.....

Das hat Anlaß zu großer Heiterkeit gegeben.....;) Die Jungs bei der Behörde werden wohl auch kräftig gelacht haben....
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Hatte dieses Jahr im Sommer folgende "nette" Begegnung mit der Exekutive:

Habe mein Cabrio aus bestimmtem Grund (nein, nicht wegen der von WIZ8 aufgezeigten Gründe) auf den Namen meiner Schwester angemeldet. Wohnt auch in einer anderen Stadt, aber gleicher Kreis.

Fahre und werde in einem Nachbarkreis geblitzt (Radar, nicht Laser). Meine Schwester bekommt den Anhörungsbogen mit Bild. Auf dem Bild ist deutlich zu erkennen, dass eine männliche Person fährt (allerdings mit langen Haaren). Der Anhörungsbogen wird in etwa so ausgefüllt: "Ich bin nicht gefahren. Das Bild ist zu schlecht um jemanden zu identifizieren."

Nach ca. einer guten Woche bekommt mein Schwager auch einen Anhörungsbogen mit dem gleichen Bild zugesandt (der ja nicht der Halter ist, sondern "nur" der Ehemann)

Antwort auf dem Anhörungsbogen wie folgt:
Ich habe die Kopie meines Führerscheins und meines Personalausweises beigefügt. Wie Sie sicherlich erkennen können, bin ich nicht der Fahrer auf dem Bild. Da ich aber sehr an der Klärung interessiert bin, wer das Fahrzeug meiner Frau bewegt hat, würde ich mich freuen, wenn Sie mir nach Feststellung des Fahrers kurz Mitteilung machen können, wie er heißt und wo er wohnt.;)

Nach einer Woche kam das Schreiben, dass das Verfahren eingestellt wird.....

Das hat Anlaß zu großer Heiterkeit gegeben.....;) Die Jungs bei der Behörde werden wohl auch kräftig gelacht haben....

Das ist eine gängige Methode (natürlich nicht die Frage nach dem "Nebenbuhler" ;) ).
Noch eine gängige Methode:
- Man ist nicht zur Aussage verpflichtet gegen Familienangehörige eines gewissen grades. Man darf aber nicht lügen.
- Der beschuldigte darf rechtlich gesehen lügen.

D.h. man schreibt zurück:
- Ich war es nicht
- Ich weiss wer es war ( um Fahrtenbuch zu vermeiden), aber ich sage es nicht ( s.o.) .

Bei obigem Verhalten könnte es Deiner Schwester passieren dass sie
verpflichtet wird ein Fahrtenbuch zu führen.

Manchmal weckt man aber den Ehrgeiz des Ermittelnden: Dann steht eine vor der Tür und vergelicht das Foto.
Ist einem bekannten bei einem ganz harmlosen Geschwindigkeitsvergehen passiert, da hat sich aber
die Staatsmacht aus irgendeinem Grund provoziert gefühlt ...

Grüße
Franz
 
AW: Mit Radarpistole geblitzt worden. Was tun?

Alles Verbrecher und Bandidos q:q::b:b

Auf welchen Namen läuft dann die Versicherung?
 
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