Muss ich einen führerscheinentzug befürchten?

Limited466

Fahrer
Registriert
27 Januar 2010
Hallo an alle schweizer hier.
Habe gestern unangehme post von der lieben Polizei erhalten. Anscheinend war ich in einer 50-er zone netto 21 zu schnell. Ich kann mir wirklich nicht erklähren wie das kommen konnte, da ich überhaupt nicht der raser bin. Nun jetzt zur eigentlichen frage: gemäss infos die ich gefunden habe, gibt es ab 20 zu schnell einen fs entzug. Habe ich eine chance das ein auge zugedrückt wird da ich seit 16 jahren unfallfrei fahre, und nie durch raserei aufgefallen bin? Lohnt sich eine einsprache? Ich bin rechtschutz versichert und könnte dort evtl. Noch unterstützung bekommen. Hatte jemand hier schon erfahrungen mit diesem thema? Vielen dank im voraus für die infos.
 
Auch wenn es ein Ausrutscher war und du ein verantwortungsbewusster Fahrer bist (leider behaupten das alle, aber eines dieser Arschl.. hat in der 30iger Zohne trotzdem meine Katze umgebracht) finde ich, dass du den Lappen wie vorgesehen für einen Monat abgeben muss.
Und wenn du so anständig bist wie du schreibst, wird es dir auch nichts ausmachen. So habe ich damals gehandelt, als sie mich auf der Autobahn zu schnell erwischt haben.
 
also der bussenkatalog geht bis 15km/h. das heisst, ab 16km/h zuviel innerorts gibts eine verzeigung, ab 21km/h noch mindestens einem monat entzug dazu.
das heisst für dich: als sonst unbescholtener bürger ohne sonstige svg-verzeigung wirst du die mindeststrafe erreichen was tagessätze und entzugsdauer anbelangt, aber um den einen monat kommst du nicht rum (siehe Art. 16b svg).
 
Wenn Du sowieso rechtschutzversichert bist, würde ich auf jeden Fall zum Anwalt, der kennt sich besser aus, als wir alle zusammen. Schlimmer wird es dadurch nicht.
Teuer wird es allerdings so oder so...
 
Ich persönlich würde bei vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung einspruch erheben und einen Fachanwalt die Akten prüfen lassen.
Auch die Aufsteller der Blitzkästen machen mal Fehler (falsche Angaben im Protokoll, falsche Aufstellung, oder gar die Eichung des Gerätes verpennt). Ich persönlich bin mir sicher, dass der Grossteil der aufgestellten Blitzer rechtlich anfechtbar ist was die Messgenauigkeit angeht - besonders bei mobilen Blitzern. (meine persönliche Meinung). Habe sogar mal einen Beitrag gelesen / gesehen, in welchem ein Fachmann des ADAC (Deutscher Automobilclub) gesagt hat, dass alle Geschwindigkeitsüberschreitungen bei denen mit Führerscheinentzug zu rechnen ist angefochten werden sollen (genau aus oben genannten Gründen).

Gruss,
Ulf
 
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