Nach Rücknahme Ware beschädigt zurück!

und ich denke auf sowas bauen diese art kunden, leider :(

Ja das ist ja klar....
Ich weiß das es eine absichtliche Machart ist aber trotzdem würde ich mich nicht noch weiter damit rumschlagen um am Ende nichts gewonnen zu haben....
Dem Käufer einfach kein Geld zurückerstatten ist doch genug... Wenn er betrügt wird es sich genau überlegen ob er weiter geht.
Ich bin eh ein komischer Kauz was solche Dinge betrifft....


Manchmal muss man Dinge als Lehrgeld zu den Akten legen.
 
Das ist offensichtlich Betrug.... Sorry, aber da muss Mann Flagge zeigen.

Gruß
Markus
Oder einfach mal gar nix machen und "kommen lassen".

Dem Käufer wurde ja nun gesagt, dass das Gerät nicht in dem Zustand zurück kam wie es versandt wurde.

Punkt.

... nun einfach abwarten, was passiert und welche Optionen der Käufer nun vorschlägt.

Ich würde da nicht proaktiv handeln. Maximal den Käufer fragen was er nun vorschlägt. Je nach Vorschlag bringst Du Deine Gegenargumente:

... er will Geld zurück? Ablehnen, da Gerät nun unverkäuflich und wertlos geworden ist.
... er will das Gerät erneut zugeschickt haben? Er soll vorab die Portokosten überweisen.
... er will den Anwalt einschalten? Sende ihm Bilder vor dem Versand und nach dem Erhalt zu und bitte ihn, seinem Anwalt die Bilder gleich mit auszuhändigen, andernfalls wirst Du das später selbst machen.

Und welche Optionen gibt es noch?
 
Oder einfach mal gar nix machen und "kommen lassen".

Dem Käufer wurde ja nun gesagt, dass das Gerät nicht in dem Zustand zurück kam wie es versandt wurde.

Punkt.

... nun einfach abwarten, was passiert und welche Optionen der Käufer nun vorschlägt.

Ich würde da nicht proaktiv handeln. Maximal den Käufer fragen was er nun vorschlägt. Je nach Vorschlag bringst Du Deine Gegenargumente:

... er will Geld zurück? Ablehnen, da Gerät nun unverkäuflich und wertlos geworden ist.
... er will das Gerät erneut zugeschickt haben? Er soll vorab die Portokosten überweisen.
... er will den Anwalt einschalten? Sende ihm Bilder vor dem Versand und nach dem Erhalt zu und bitte ihn, seinem Anwalt die Bilder gleich mit auszuhändigen, andernfalls wirst Du das später selbst machen.

Und welche Optionen gibt es noch?

Danke nachdem ich eine Nacht darüber geschlafen habe werde ich auch so vorgehen außerdem würde ich von ihm gerne wissen bei welchem angeblichen "Fachmann" er es zum codieren hatte wenn er mir eine BMW Werkstatt nennt sollte es ein leichtes sein da etwas Herausfinden zu können. Wobei ich denke das von ihm nicht mehr viel kommen wird.
 
Nur kurz "von der Seite": Eine ordentliche Diskussion mit guten Lösungsvorschlägen, und fast ohne juristisch falsche Ratschläge. :t Auch mag ich, nebenbei gesagt, Roberts Auffassung, mit solchen Themen entspannt umzugeben.

Dazu dann nur noch als kleinen, vermutlich selbstverständlichen Tipp: Wenn du nun, "za_2411", wie angekündigt vorgehen möchtest, dann mach' das höflich, sachlich und ohne ausufernde Diskussionen. Nur so ist es professionell und eskaliert nicht. Das gute Recht hast du ja schließlich auf deiner Seite, kannst also ruhig entspannt und souverän bleiben. :) :-)

Abschließend ganz nebenbei: Was dir passiert ist, ist ungefähr ein Promille von dem, was gewerblich tätige Online-Händler so gut wie jeden Tag ertragen müssen. Man glaubt wirklich nicht, wie dreist die Kunden häufig sind. Da fragt man sich wirklich, ob unser Verbraucherschutzrecht nicht bisweilen zu weit greift... :whistle:
 
Nur kurz "von der Seite": Eine ordentliche Diskussion mit guten Lösungsvorschlägen, und fast ohne juristisch falsche Ratschläge. :t Auch mag ich, nebenbei gesagt, Roberts Auffassung, mit solchen Themen entspannt umzugeben.

Dazu dann nur noch als kleinen, vermutlich selbstverständlichen Tipp: Wenn du nun, "za_2411", wie angekündigt vorgehen möchtest, dann mach' das höflich, sachlich und ohne ausufernde Diskussionen. Nur so ist es professionell und eskaliert nicht. Das gute Recht hast du ja schließlich auf deiner Seite, kannst also ruhig entspannt und souverän bleiben. :) :-)

Abschließend ganz nebenbei: Was dir passiert ist, ist ungefähr ein Promille von dem, was gewerblich tätige Online-Händler so gut wie jeden Tag ertragen müssen. Man glaubt wirklich nicht, wie dreist die Kunden häufig sind. Da fragt man sich wirklich, ob unser Verbraucherschutzrecht nicht bisweilen zu weit greift... :whistle:

Danke für deine Kommentar.

Jetzt wo ich eine Nacht drüber geschlafen habe bin ich auch etwas entspannter.
Das mit dem höflich und sachlich ist natürlich eine Selbstverständlichkeit. Da ich in der Baubranche tätig bin, weiß ich wie man höflich und sachlich jemandem erklärt das er mich mal am A..... kann. :whistle::D

Ja die Problematik habe ich auch schon des öfteren bei Gewerblichen Händlern gehört aber (in manchen Fällen) "leider" kann sich hier der Private Endverbraucher rausnehmen was er will ohne großartige Konsequenzen erwarten zu müssen.
 
Wegen so einer ähnlichen Geschichte, bin ich vorn nicht allzu langer Zeit wegen 50€ Streitwert vor Gericht gesessen. Ob das einem selbst wert ist, muss jeder für sich entscheiden - mir ging es da rein "ums Prinzip"
 
Wurdest du angezeigt?

Angezeigt ist falsch formuliert; es wurde halt geklagt. Ich hatte einen Scheinwerfer bei Ebay verkauft: der Käufer hat Ihn mit einem abgebrochenen Halter zurückgeschickt mit einer Schadensersatzklage.
Summa summarum, konnte ich letztendlich nicht beweisen dass der Scheinwerfer zum Zeitpunkt des Versands mangelfrei war (Dazu hätte ich einen Zeugen benötigt der den Scheinwerfer mit mir zusammen eingepackt hätte und zusammen zur Post gebracht hätte) und das ganze lief auf einen Vergleich (glaube 30€ oder so) raus.

Da ich mir zu 100% sicher bin, dass es sich entweder A.) um einen Transportschaden handeln muss oder B.) um einen Betrugsversuch des Käufers wars mir der ganze Spaß wert. Zumal der Kläger von Anfang an sehr aggressiv mit utopischen Schadensersatzansprüchen um sich geworfen hat, liegt der Verdacht nahe dass er aus dem Fall mit einem befreundeten Anwalt Kapital schlagen wollte.
 
Angezeigt ist falsch formuliert; es wurde halt geklagt. Ich hatte einen Scheinwerfer bei Ebay verkauft: der Käufer hat Ihn mit einem abgebrochenen Halter zurückgeschickt mit einer Schadensersatzklage.
Summa summarum, konnte ich letztendlich nicht beweisen dass der Scheinwerfer zum Zeitpunkt des Versands mangelfrei war (Dazu hätte ich einen Zeugen benötigt der den Scheinwerfer mit mir zusammen eingepackt hätte und zusammen zur Post gebracht hätte) und das ganze lief auf einen Vergleich (glaube 30€ oder so) raus.

Da ich mir zu 100% sicher bin, dass es sich entweder A.) um einen Transportschaden handeln muss oder B.) um einen Betrugsversuch des Käufers wars mir der ganze Spaß wert. Zumal der Kläger von Anfang an sehr aggressiv mit utopischen Schadensersatzansprüchen um sich geworfen hat, liegt der Verdacht nahe dass er aus dem Fall mit einem befreundeten Anwalt Kapital schlagen wollte.

Frechheit sowas manche Leute haben schon gar kein Gewissen.
 
Das lustige an der Geschichte war, dass ich - auf Kulanz - den Artikel ja zurückgenommen habe, der Vertrag war somit Rückabgewickelt. Er wollte aber Schadensersatz. Was ich ein wenig schade fand, ist dass der Kläger nicht persönlich zur Verhandlung erschienen ist (er hätte einen Anfahrtsweg von über 400km gehabt - Gerichtsstand ist immer beim Verkäufer), ich hätte gerne mal gesehen was das für ein frustrierter Mensch ist.
 
Ich würde gar nichts "machen", außer kurz zu antworten, dass du den Kaufpreis nur erstatten kannst, sofern du das Gerät in dem Zustand zurück bekommst in dem es sich befand. Leider ist das Siegel beschädigt und es finden sich Spuren vom Schraubendreher am Gehäuse damit ist das Gerät nun in einem anderen Zustand und so kannst du es nicht zurück nehmen. Nur Anzeige, Schriftverkehr usw. ausdrucken. Und selbst wenig schreiben ist immer gut. Sollte es weiter gehen lässt sich sonst leicht juristisch verwertbares finden, was einem Laien trotz anständigen Rechtsempfinden auf den ersten Blick unlogisch erscheint.

Neben dem wenigen schreiben wenig ärgern.

Wenn man sowas liest hat man schon gar keine Lust mehr Dinge zu verkaufen. Ich kenne einige, die schmeißen Teile lieber weg, als sie zu verkaufen. Ich versuche eigentlich immer die üblichen Sachen einfach nur mit Übergabe vor Ort zu kaufen/ verkaufen. Zumindest hatte ich dann nie Probleme.


Mich hat mal eine "Geschichte" beeindruckt: Ein Vermieter der ganz klar nicht "im Recht war", aber immer freundlich und vernünftig und auch sympathisch war, blieb genau so... nur in dieser einen Sache sagte er dann: Nagut, das sehen wir dann wohl unterschiedlich, aber bevor wir uns darüber nun streiten, lassen wir das doch einfach andere die sich auskennen darüber entscheiden. Er hat das so objektiv und überzeugend vermittelt... keine Spur von Ärger o.ä. gezeigt. (Die Situation ist hier jetzt schwer in Worte zu fassen, in der Situation war es einfach gut und ich fand die Reaktion gut.)


In diesem Falle darf man nicht denken:" Ich war schon so nett und als Dankeschön jetzt... " Das wäre auch mein erster Gedanke, aber irgendwie muss man es wohl schaffen da einfach drüber zu stehen und zu sagen: Hey im schlimmsten Falle beurteilen das Profis und dann wird man sehen was passiert, darauf haben gute Worte oder Mühe von mir keinen Einfluss.

Also alles Gute und die nötige Gelassenheit wünsche ich :)

MFG
 
Ich würde gar nichts "machen", außer kurz zu antworten, dass du den Kaufpreis nur erstatten kannst, sofern du das Gerät in dem Zustand zurück bekommst in dem es sich befand. Leider ist das Siegel beschädigt und es finden sich Spuren vom Schraubendreher am Gehäuse damit ist das Gerät nun in einem anderen Zustand und so kannst du es nicht zurück nehmen. Nur Anzeige, Schriftverkehr usw. ausdrucken. Und selbst wenig schreiben ist immer gut. Sollte es weiter gehen lässt sich sonst leicht juristisch verwertbares finden, was einem Laien trotz anständigen Rechtsempfinden auf den ersten Blick unlogisch erscheint.

Neben dem wenigen schreiben wenig ärgern.

Wenn man sowas liest hat man schon gar keine Lust mehr Dinge zu verkaufen. Ich kenne einige, die schmeißen Teile lieber weg, als sie zu verkaufen. Ich versuche eigentlich immer die üblichen Sachen einfach nur mit Übergabe vor Ort zu kaufen/ verkaufen. Zumindest hatte ich dann nie Probleme.


Mich hat mal eine "Geschichte" beeindruckt: Ein Vermieter der ganz klar nicht "im Recht war", aber immer freundlich und vernünftig und auch sympathisch war, blieb genau so... nur in dieser einen Sache sagte er dann: Nagut, das sehen wir dann wohl unterschiedlich, aber bevor wir uns darüber nun streiten, lassen wir das doch einfach andere die sich auskennen darüber entscheiden. Er hat das so objektiv und überzeugend vermittelt... keine Spur von Ärger o.ä. gezeigt. (Die Situation ist hier jetzt schwer in Worte zu fassen, in der Situation war es einfach gut und ich fand die Reaktion gut.)


In diesem Falle darf man nicht denken:" Ich war schon so nett und als Dankeschön jetzt... " Das wäre auch mein erster Gedanke, aber irgendwie muss man es wohl schaffen da einfach drüber zu stehen und zu sagen: Hey im schlimmsten Falle beurteilen das Profis und dann wird man sehen was passiert, darauf haben gute Worte oder Mühe von mir keinen Einfluss.

Also alles Gute und die nötige Gelassenheit wünsche ich :)

MFG

Danke für die Antworten.

Die Aussagen hier bestätigen ja nur meinen Gedanken allein aus Protest hier nicht klein bei zu geben da es die Leute sonst noch 10x machen.

Normal versuche ich es auch irgendwie eine Abholung oder so zu organisieren.
Nur hier wurde ich eingelullt da er angeblich davor schon anderer CCC gekauft hatte die auch schon kaputt waren und sie dann wieder zurückgeschickt hat usw. da hätte ich eigentlich schon stutzig werden müssen.
Aber ich dachte mir jeden Tag eine gute Tat ist Pflicht. :D

Mfg Chris
 
... Ein Vermieter der ganz klar nicht "im Recht war", aber immer freundlich und vernünftig und auch sympathisch war, blieb genau so... nur in dieser einen Sache sagte er dann: Nagut, das sehen wir dann wohl unterschiedlich, aber bevor wir uns darüber nun streiten, lassen wir das doch einfach andere die sich auskennen darüber entscheiden. ...
... und dann hat er dich mit einer Horde böser Anwälte platt gemacht? :3devilish
... Hey im schlimmsten Falle beurteilen das Profis und dann wird man sehen was passiert, ...
Ähm, von welchem Gerichtsstand sprichst du da? :5jesterz:
 
Was mir gerade aufgefallen ist:

Wenn ich als Kaeufer ein Navi mit gebrochenen Siegeln bekommen wuerde, wuerde ich sofort den Verkaeufer kontaktieren und dies beanstanden.
ich wuerde das Ding gar nicht erst einbauen und somit nicht feststellen, ob eventuell ein Verstaerker defekt waere.

... mag sein, dass es mir nicht direkt auffaellt - spaetens nachdem ich mir das Geraet aufgrund "kein Ton" naeher anschauen wuerde, waere es mir aufgefallen und ich wuerde natuerlich die Siegel beanstanden und nicht den Verstaerker.

Es sei denn, ich oeffne das Geraet und suche nach dem Fehler, dann wuerde ich fuendig werden und einen "defekten Verstaerker" identifizieren koennen.
Also hat der Kunde selbst eine Fehlerdiagnose vorgenommen um Bedienungsfehler und/oder Anschlussfehler auszuschliessen.

Somit sehe ich hier nicht nur das Recht auf der Verkaeuferseite sondern auch die Argumentationslogik (unabhaengig von der Richtigkeit der Rueckschluesse).

... im Gegensatz zu einem gebrochenen Halter eines Scheinwerfers ... zum einen wurde der direkt beanstandet und zum anderen ist schwer nachweisbar wer den Schaden verursachte. Hier wuerde ich jedoch versuchen den Versanddienstleister um Schadenersatz zu bitten, wenn der Halter lose im Paket liegt.
 
Danke für die Bestätigung.

Nein hier wurde von Käufer Seiten nichts beanstandet! Außerdem sieht es aus wie wenn es runtergefallen ist oder jemand mit viel Gewalt und Zange Ecken verbogen hatt und das war bestimmt davor nicht und verpackt habe ich es wie ein rohes Ei!
 
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