Nebelscheinwerfer umbau auf Zusatzscheinwerfer ??

Nevs

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29 Januar 2004
Hallo zusammen

wird mich mal interessieren ob sich schonmal jemand am Umbau der Nebelscheinwerfer als Zusatzscheinwerfer versucht hat ?

Frag nur weil ich die Optik mit eingeschalteten unteren Scheinwerfern sehr Schick finde und man meines Wissens die ja als Nebelscheinwerfer schonmal gar nicht in der Stadt und erst recht nicht "Ohne Nebel" betreiben darf !

Und als Zusatzscheinwerfer sind sie ja meines Wissens auch in der Stadt erlaubt oder (eingeschaltet beim Fahren) ?

Gibt es evt von BMW schon fertige Zusatzscheinwerfer für die Öfnnungen?

Gruß Nevs

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>Gibt es evt von BMW schon fertige Zusatzscheinwerfer für die Öfnnungen?

Hmmm, wie sieht dein Zetti denn JETZT von vorne aus?

Grüsse aus der Schweiz

Alex

MyZetti.jpg

3.o-sterlinggrau-EZ 02/2002-MZ 03/2003

www.maniac.ch - www.z3roadster.ch
 
hi,

also eine lösung gibt´s werde ich demnächst auch machen. die nebellampen so anklemmen, dass sie auch ohne die restliche beleuchtung leuchten können. das wäre dann ein klassischer tagfahrscheinwerfer. hab ich bei meinem nissan damals gemacht und hat prima geklappt. tüv hat mir die nebler als tagfahrscheinwerfer eingetragen und wenn mich nachts die grünen mit meinen "neblern" erwischt haben, hab ich einfach den tüvbericht vorgelegt. dann zogen sie meist mit verduzten und langen gesichtern ab.

lg manuel

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there´s something in my heart, it feels like a little bassdrumm *gggggg* achso und die welt ist eine scheibe
 
Ja aber du kannst dafür doch dann nicht die selben Scheinwerfer verwenden oder ? Brauchst du nicht andere Reflektoren etc ?

Sonnst raff ich nicht warum ich in der stadt nicht während des tages oder der Nacht mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fahren darf ?!

Das kann doch nicht daran liegen ob man 2 oder 4 scheinwerfer hat oder was erreichst du sonst durch dein "umklemmen" ??

Also ich hab dich jetzt so verstanden das wenn mann nur die Nebelscheinwerfer allein einschalten könnte dürfte ich die so ohne Umbau nachts auch in der stadt anmachen ?

Warum haben die Bullen den Nachts nichts bei dir gesagt ???? Waren doch dann Tagscheinwerfer oder :-)

Lass mich nicht dumm sterben!!!!

Mein Ziel ist es entweder nur mit den Neblern/zusatscheinwerfern zu fahren oder aber die hauptscheinwerfer im Standlich und unten die an ! das geht ja jetzt schon soll allerdings in der stadt und bei none Nebel nicht erlaubt sein !

Gruß Nevs

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also von hella gibts solche tagfahrscheinwerfer. die werden nur angebaut und können ohne die restliche beleuchtung betrieben werden. so bin ich dann auf die idee gekommen meine nebler auch so anzuklemmen und das mal zu probieren, also tüvtechnisch. auflage war dann glaub ein schwächeres leuchtmittel, so wegen blenden aber dann wurde alles schön eingetragen.
dann hab ich mich schlau gemacht wann man die tagfahrscheinwerfer anmachen darf, also bei tag war ja klar und ich hab eben nichts gefunden, dass man sie nachts aussschalten muss, bzw. es verboten ist, nachts damit zu fahren. hab mich dann beim tüv und bei den grünen sicherheitshalber nochmal informiert die mir das dann bestätigt haben.
also kein gesetz gegen tagfahrscheinwerfer bei nacht, somit auch keine owi, somit auch kein verwarnungsgeld........

leuchtende grüsse
manuel

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wobei das blend-argument schwachsinn ist.... ein richtig eingestellter nebler leuchtet doch den bodenbereich aus, also nach unten. wie will er dann bitte blenden??????

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there´s something in my heart, it feels like a little bassdrumm *gggggg* achso und die welt ist eine scheibe
 
tagfahrlampen leuchten mit satten 6W... nebelscheinwerfer meist mit 55W - aber egal


NS die richtig eingestellt sind, blenden nicht mehr wie normale scheinwerfer. das gesetz schreibt vor, dass die hell-dunkelgrenze nach 50m auf dem boden sein muss.

...erstaunlich dass du die als tagfahrlampen eintragen konntest! ....da muss ich mich auch mal informieren :M
 
So mal wieder ein Thema für mich.

Eins vorne weg:

einen Abblendzusatzscheinwefer gibt es meines wissen nicht.
es gibt nur fernzusatzscheinwerfer oder halt Nebel.
Zusätzlich das Tagfahrlicht. Im Moment laufen auf euroäischer Ebene Diskussionen ob man Tagfahrlicht zur Pflicht macht (wie in skandinavien schon heute)


So dann mal was zu der Nebel / FFL Umwandlcng:

Nebel= 55W
TFL = 6-12 W

Laut Gesetzestext ist es definitiv nicht möglich einen Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu betreiben(ECE Regelung 84, ob es das für SAE oder Japan gibt weis ich nicht).

Also selbst mit schwächeren Leuchtmitteln ist der NSW Reflektor nicht auf Tagfahrlichtfunktion ausgelegt und mich wundert das es noch TÜV
Leute gibt die sowas eintragen.

Es wird im Moment an dimmbaren Zusatzscheinwerfern entwickelt.
Also 6 W für TFL und dann höher für Nebel oder auch Abblednfunktion.

Soviel dazu, kann ,ich dazu aber gerne mal bei unserem Gesetzesfuzzie schlau machen wenn weitere Infos gewünscht werden.
 
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