JürgenHSzzz
Fahrer
- Registriert
- 11 Juli 2004
Jeder mag seine Gründe haben, aus denen er die neuen Bußgelder ablehnt oder für richtig hält;
Fakt ist, dass sie im Vergleich zu anderen Ländern auch jetzt noch eher im unteren Bereich liegen.
Ich bin allerdings der Meinung, dass, wenn man die Strafen derart heraufsetzt, man auch von der "Gegenseite" -
und hiermit meine ich die Verkehrszeichen anordnenden Behörden und die überwachende Polizei- ein
konsequentes und ahndendes Verhalten bei Verstößen gegen die angeordnete Beschilderung einfordern sollte.
Baustellenbeschilderungen, Ge- und Verbote stehen (unabgedeckt) an Wochenenden oder sogar Wochen sinnfrei herum, obwohl
ein Grund hierfür nicht vorliegt. Die Bauleiter der Tiefbauunternehmen kommen ihren diesbezüglichen Verpflichtungen,
die Beschilderungen zu entfernen/abzudecken, nicht nach, obwohl dies angeordnet ist. Weder Verkehrsbehörde noch
Polizei werden im Interesse der Verkehrsteilnehmer tätig (bedeutet Arbeit, man kennt sich, einfach keine Zeit, die
Einhaltung zu überwachen). Auch das ist bußgeldbewehrt, wird aber allenthalben geduldet. Manche unklare
Situation könnte vermieden werden. Hier könnten die Verkehrsteilnehmer auch entsprechend Anzeigen erstatten;
aber (und das gilt auch für mich) es ist lästig und wahrscheinlich fruchtlos, also nimmt man´s hin. Schade eigentlich.
Jürgen
Fakt ist, dass sie im Vergleich zu anderen Ländern auch jetzt noch eher im unteren Bereich liegen.
Ich bin allerdings der Meinung, dass, wenn man die Strafen derart heraufsetzt, man auch von der "Gegenseite" -
und hiermit meine ich die Verkehrszeichen anordnenden Behörden und die überwachende Polizei- ein
konsequentes und ahndendes Verhalten bei Verstößen gegen die angeordnete Beschilderung einfordern sollte.
Baustellenbeschilderungen, Ge- und Verbote stehen (unabgedeckt) an Wochenenden oder sogar Wochen sinnfrei herum, obwohl
ein Grund hierfür nicht vorliegt. Die Bauleiter der Tiefbauunternehmen kommen ihren diesbezüglichen Verpflichtungen,
die Beschilderungen zu entfernen/abzudecken, nicht nach, obwohl dies angeordnet ist. Weder Verkehrsbehörde noch
Polizei werden im Interesse der Verkehrsteilnehmer tätig (bedeutet Arbeit, man kennt sich, einfach keine Zeit, die
Einhaltung zu überwachen). Auch das ist bußgeldbewehrt, wird aber allenthalben geduldet. Manche unklare
Situation könnte vermieden werden. Hier könnten die Verkehrsteilnehmer auch entsprechend Anzeigen erstatten;
aber (und das gilt auch für mich) es ist lästig und wahrscheinlich fruchtlos, also nimmt man´s hin. Schade eigentlich.
Jürgen