Neuer Bußgeldkatalog

Jeder mag seine Gründe haben, aus denen er die neuen Bußgelder ablehnt oder für richtig hält;
Fakt ist, dass sie im Vergleich zu anderen Ländern auch jetzt noch eher im unteren Bereich liegen.
Ich bin allerdings der Meinung, dass, wenn man die Strafen derart heraufsetzt, man auch von der "Gegenseite" -
und hiermit meine ich die Verkehrszeichen anordnenden Behörden und die überwachende Polizei- ein
konsequentes und ahndendes Verhalten bei Verstößen gegen die angeordnete Beschilderung einfordern sollte.
Baustellenbeschilderungen, Ge- und Verbote stehen (unabgedeckt) an Wochenenden oder sogar Wochen sinnfrei herum, obwohl
ein Grund hierfür nicht vorliegt. Die Bauleiter der Tiefbauunternehmen kommen ihren diesbezüglichen Verpflichtungen,
die Beschilderungen zu entfernen/abzudecken, nicht nach, obwohl dies angeordnet ist. Weder Verkehrsbehörde noch
Polizei werden im Interesse der Verkehrsteilnehmer tätig (bedeutet Arbeit, man kennt sich, einfach keine Zeit, die
Einhaltung zu überwachen). Auch das ist bußgeldbewehrt, wird aber allenthalben geduldet. Manche unklare
Situation könnte vermieden werden. Hier könnten die Verkehrsteilnehmer auch entsprechend Anzeigen erstatten;
aber (und das gilt auch für mich) es ist lästig und wahrscheinlich fruchtlos, also nimmt man´s hin. Schade eigentlich.

Jürgen
 
Vorsicht mit deiner "Schleicher"-Definition.....wenn jemand bei erlaubten 100 nur 90 fährt,ist das kein schleichen oder gar eine Verkehrsbehinderung.
Das sind dann aber keine „echte“ 90, ebensowenig wie Tempo 50 laut Tacho. :whistle:
Das scheint aber offensichtlich nicht allen Verkehrsteilnehmern bewusst zu sein. :rolleyes:
Alles unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist für mich Schleichen. ;)
 
Dieses Rumschleichen mag gesetzeskonform sein, empfinde ich aber auch als absolut unnötig, da es für die anderen Verkehrsteilnehmer sehr nervig ist und zudem oft Überholmannöver provoziert, sogar innerorts - wodurch dann gleichzeitig wieder eine zusätzliche Gefährung anderer hervorgerufen wird.
 
Dieses Rumschleichen mag gesetzeskonform sein, empfinde ich aber auch als absolut unnötig, da es für die anderen Verkehrsteilnehmer sehr nervig ist und zudem oft Überholmannöver provoziert ...
Ja, es ist nervig. Aber viele Menschen fahren so, weil sie sich mit der langsamen Fahrweise sicherer fühlen und so besser reagieren können. Das ist ihr gutes Recht - zumal eine sichere und umsichtige Fahrweise durch das Gesetz gerade gefordert wird.

Unser „Recht“ ist es, das nervig zu finden. Mehr aber auch nicht. :unsure:
 
Ja, es ist nervig. Aber viele Menschen fahren so, weil sie sich mit der langsamen Fahrweise sicherer fühlen und so besser reagieren können. Das ist ihr gutes Recht - Unser „Recht“ ist es, das nervig zu finden. Mehr aber auch nicht. :unsure:
Ist es nicht auch mein gutes Recht die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren zu dürfen?
Ich fühle mich sicherer wenn ich nicht so langsam unterwegs bin und bilde mir zumindest ein aufmerksamer zu sein.

Nehmen wir mal ein Beispiel:
Um „echte„ Tempo 50 zu fahren, müsste ich je nach Tacho bis zu ca. 60 km/h fahren. (Siehe auch EU-Richtlinie 75/443/EWG)
Dabei hängt die beim Tacho geltende Toleranz vom Zulassungsdatum der Fahrzeuge ab. Demnach darf die Geschwindigkeitsanzeige von Fahrzeugen, die vor dem Jahr 1991 in der EU zugelassen wurden, um bis zu sieben Prozent von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit abweichen. Erfolgte die Zulassung erst nach 1991 erlaubt der Gesetzgeber eine Tachoungenauigkeit von bis zu zehn Prozent. Darüber hinaus wird zusätzlich ein Zuschlag von 4 km/h gewährt.
Quelle: Tacho-Toleranz - Geschwindigkeitüberschreitung 2020

Somit ergeben sich folgende Beispiele:

Zulassung nach 1991:

Tatsächliche Geschwindigkeit: 30 km/h
Maximale Tachoanzeige (gerundet): 37 km/h

Tatsächliche Geschwindigkeit: 50 km/h
Maximale Tachoanzeige (gerundet): 59 km/h

Tatsächliche Geschwindigkeit: 100 km/h
Maximale Tachoanzeige (gerundet): 114 km/h

Also ist der vorsichtige Verkehrsteilnehmer deutlich langsamer als es Ihm sein Tacho vorgaukelt. :whistle:
Oder mache ich jetzt einen Gedankenfehler? &:
 
Das denke ich doch auch.

Dennoch wäre das ein oder andere Mal ein wenig mehr Umsicht nett. Man kann durchaus mal rechts ranfahren und die Schlange von Autos vorbei lassen, wenn's denn welche gibt, die schneller fahren möchten. Gerne darf auch im Baustellenbereich mit Überholverbot auf die rechte Spur gefahren werden...

Noch nicht mal rechts ranfahren muss man unbedingt!
Bei uns gibt es ein längeres Straßenstück mit Mehrzweckstreifen rechts. Zu Beginn dieser Schnellstraße steht sogar ein Schild, wo symbolisch (mancher kann ja nicht lesen!) erklärt wird,
dass man diesen Streifen benutzen soll, damit Schnellere vorbei können. Ich habe, so oft ich diese Straße befahren habe, noch nie jemanden gesehen, der das auch so macht.
Ich muss mich outen: Wenn es zu extrem wird, dann überhole ich auch schon mal, indem ich dazu den Mittelstreifen geringfügig überfahre und die Gegenfahrbahn nutze.
Gefährlich allerdings, da durchgezogene Linie :D
 
Ich habe heute auf dem Heimweg in der Tempo 30-Zone meinen Tempomat auf 35 km/h eingestellt - 3 km/h Toleranz Tacho und 3 km/h Toleranz beim Blitzer, also incl. 1 km/h Sicherheitstoleranz,
so um die echten 30 km/h, mehr ist mir jetzt zu teuer.
Dabei haben mich drei Fahrzeuge überholt und zwei gehupt.
 
...Nehmen wir mal ein Beispiel:
Um „echte„ Tempo 50 zu fahren, müsste ich je nach Tacho bis zu ca. 60 km/h fahren. (Siehe auch EU-Richtlinie 75/443/EWG)
Quelle: Tacho-Toleranz - Geschwindigkeitüberschreitung 2020
...
Oder mache ich jetzt einen Gedankenfehler? &:
Ja, du machst einen Gedankenfehler:
die Richtlinie gibt die maximale Abweichung vor, die ein Tacho haben darf. Das bedeutet keinesfalls, daß dein Tacho im Z4 auch so ungenau ist. Es kann durchaus sein, daß der relativ genau misst und du bei Tachoanzeige 59 km/h reelle 58 km/h fährst.
 
Ja, du machst einen Gedankenfehler:
die Richtlinie gibt die maximale Abweichung vor, die ein Tacho haben darf. Das bedeutet keinesfalls, daß dein Tacho im Z4 auch so ungenau ist. Es kann durchaus sein, daß der relativ genau misst und du bei Tachoanzeige 59 km/h reelle 58 km/h fährst.
Ich wollte nur darauf hinweisen das viele Verkehrsteilnehmer im Glauben sind ihr Tacho zeigt die tatsächliche Geschwindigkeit an und bleiben teilweise dann noch ein gutes Stück darunter.
 
@CityCobra
Ganz speziell und EXTRA für dich:


Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.



Dieser erste und alle restlichen Paragraphen hast du und wir alle mit Erlangung der Fahrerlaubnis AKZEPTIERT!

Klick

Dein RECHT am Geschwindigkeitslimit zu fahren hört DA auf,wo das RECHT des anderen auf gefährdungs- und belästigungsFREIE Teilnahme am Straßenverkehr beginnt!

Dazu noch die offiziell anerkannte Definition von RECHT.

Klick

Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen.

Du darfst,solange du niemand anderen gefährdest oder belästigst!
Und wenn du einem zu nahe kommst,weil du deutlich schneller fährst,verstößt du gegen Recht UND Gesetz!
Und DA hören DEINE Rechte AUF!

Darüberhinaus ist das über alle Maße Egoismus in Reinstnegativform.Und genau für diese Menschengruppe wurden die Strafen erhöht.
Daran wird auch deine Auslegung,um dein Gewissen zu beruhigen,nichts ändern.

Du darfst dir dein Verhalten aber weiterhin schönreden.Auf das du niemals in einen von dir verursachten Unfall mit Todesfolge aufgrund deiner Rechts- und Gesetzesauslegung kommt....


Greetz

Cap
 
Darüberhinaus ist das über alle Maße Egoismus in Reinstnegativform.
Und genau für diese Menschengruppe wurden die Strafen erhöht.
Daran wird auch deine Auslegung,um dein Gewissen zu beruhigen,nichts ändern.
Du darfst dir dein Verhalten aber weiterhin schönreden.
Auf das du niemals in einen von dir verursachten Unfall mit Todesfolge aufgrund deiner Rechts- und Gesetzesauslegung kommt....
Du präsentierst mich hier als rücksichtslosen Raser, Freundchen! :sneaky:
Egoismus im Straßenverkehr wäre für mich z.B. ein notorischer Linksfahrer der alle (zulässigen) Signale anderer Verkehrsteilnehmer erfolgreich ignoriert.
Aber vielleicht bedeutet ein Spurwechsel auch eine enorme Stress-Situation, die dem Fahrer aus Sicherheitsgründen nicht zuzumuten ist. :whistle:
Ein weiteres Beispiel von Egoismus ist ein rücksichtsloses Parkverhalten!

Offensichtlich kannst, oder willst Du nicht verstehen was ich zum Ausdruck bringen möchte. Ist aber irgendwann eh egal, sobald wir alle autonom mobil unterwegs sind. :rolleyes:
 
Du präsentierst mich hier als rücksichtslosen Raser, Freundchen! :sneaky:

Nein,DU präsentierst dich hier mit DEINEN Aussagen als rücksichtslosen Egoisten.

Du willst 50,70,100 fahren,wenn 50,70,100 dasteht,EGAL,ob da einer vor dir langsamer fährt und egal warum er das macht.Dich interessiert der andere VT in diesem Moment nicht.DU bist wichtiger.

DAS ist Egoismus.Und es verstößt gegen die StVO.


Greetz

Cap
 
Hallo

Bis jetzt hatte ich für einen möglichen Umstieg wieder zum Z4 G29, über den 3.0i nachgedacht, aber auf Grund der erhöhten Bußgelder bei Tempoüberschreitungen, reicht mir der 2.0 i auch ;)
 
Dank Eurer sehr interessanten Erörterungen ist meine Frage leider unbeantwortet auf die vorletzte Seite geschubst worden. Hat jemand dazu eine Einschätzung?
 
und noch was: wenn so eine Wechselanzeige dunkel ist, heißt das nicht, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von der Anzeige davor aufgehoben ist. Sie gilt weiter.
 
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und noch was: wenn so eine Wechselanzeige dunkel ist, heißt das nicht, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von der Anzeige davor aufgehoben ist. Sie gilt weiter.
Aber auch da gibt es offensichtlich Unterschiede je nach Bundesland. Richtig wäre immer die Anzeige des Endes der Beschränkung. Vielfach ist die letzte Anzeige aber "nur" ausgeschaltet.
 
Ich kenne ein Urteil (keine Ahnung, von welchem Gericht in welchem Bundesland), nach dem die Beschränkung gilt, bis sie explizit aufgehoben wird.
In Bayern steht (vielleicht deshalb?) ein festes Schild mit der Aufhebung von Beschränkungen am Ende der Strecke mit Wechselanzeigen. Z. B. bei Feucht an der A9 Richtung München.

Nachtrag: ich zitiere mal aus den ADAC-FAQ zum Verkehrsrecht:

Wird die Geschwindigkeitsbegrenzung dadurch aufgehoben, dass das auf der Autobahn per elektronische Schilderbrücke angezeigte Tempolimit plötzlich nicht mehr angezeigt wird und die Anlage dunkel ist?



Nein. Das Tempolimit gilt weiter. Die Verkehrsbeeinflussungsanlagen auf Autobahnen haben dieselbe Gültigkeit wie ein Verkehrsschild. Die Anweisungen gelten so lange, bis sie explizit aufgehoben werden. Das heißt, erst, wenn in der beleuchteten Schilderbrücke die Geschwindigkeitsbegrenzung durch Einblenden eines entsprechenden Schildes beendet wird, darf wieder schneller gefahren werden.

Zitat Ende
 
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