Neuer Gebrauchter - Regensensor und Xenon defekt, Kulanz

AW: Neuer Gebrauchter - Regensensor und Xenon defekt, Kulanz

Die Gewährleistung soll den Verbraucher gerade bei sog. versteckten Mängeln schützen, also bei solchen, die durch Prüfung beim Kauf nicht feststellbar sind. Dazu würde z.B. - um das Radkappenbeispiel wieder zu wählen - auch eine angebrochene Halterung zählen, die dafür sorgt, dass die Radkappe während der Fahrt abfällt.
Entsprechendes gilt auch für das Dekra Gutachten, der Händler müsste nachweisen, dass das Gutachten auch jenen Mangel umfasst, der aufgetreten ist. Eine leicht defekte Xenon Birne oder ähnliches die zwar am Tag der Prüfung noch leuchtet, die aber nach kurzer Zeit den Geist aufgibt, fällt ebenfalls unter die Gewährleistung. In den ersten sechs Monaten muss er fast alles ohne Rückfrage reparieren.
Wobei Leuchtmittel immer Verschleißteile sind, oder?

Das ist richtig und wiederspricht meiner Aussage auch nicht. Grundsätzlich muss der Mangel schon bei Kauf bestanden haben - egal ob ersichtlich oder nicht. Es geht nur darum, dass die Gewährleistung nicht das umfasst, was danach als Defekt auftritt und bei Kauf nicht vorhanden war, eine Garantie je nach Umfang aber schon.
Das ist bei der Gewährleistung natürlich extrem schwer - könnte man z.B. Altersschwäche bei Teilen kostengünstig feststellen, wären die Händler Chancen besser. So gibt es fast immer diesen Argumentationsweg für den Käufer.

Deshalb machen die Händler diese Checks, sie können manchmal damit Beweisen, was etwas bei Verkauf ok war, aber halt beiweitem nicht immer, wie geschrieben. Wie Du schon schriebst: "In den ersten sechs Monaten muss er fast alles ohne Rückfrage reparieren." Das es überhaupt ein "fast" gibt, liegt nur an diesen Checks, die zwar jedes Autohaus selber machen könnte, aber es lieber neutral prüfen lässt.

Ein Beispiel wären z.B. die Übergabeprotokolle, wie sie Porsche im Moment durchführt. Man muss jeden einzelnen Punkt zur Kenntnis nehmen und unterschreiben, Beispielsweise: "Scheibe geprüft, ohne Steinschlag". Wer danach mit einem Steinschlag kommt und behauptet, der habe schon beim Kauf bestanden, wird das Autohaus auf das vom Kunden unterschriebene Übergabeprotokoll verweisen.
Das greift aber natürlich nicht wenn da steht "Auspuff" geprüft und ich merke später, dass der Innen völlig ausgeräumt ist. Das müssen schon Dinge sein, die der Laie prüfen kann um dem Autohaus überhaupt eine Chance zu geben, nicht zahlen zu müssen. Was wie Du schreibst absolut die Ausnahme ist. Deshalb sträuben sich da die Händler meist garnicht.

Leuchtmittel können Verschleißteil sein, aber wenn der Wagen bei Tag verkauft wurde, der Händler kein Dekra Gutachten macht, in dem steht "Lichtanlage geprüft" und der Kunde nicht unterschreibt, dass er die Lichtanlage vor Ort geprüft hat, dann kann der Kunde ja stets behaupten, er sei das erste Mal mit Licht an dem Tag gefahren und da sei ihm aufgefallen, dass jenes defekt sei. Der Händler müsste also vermutlich zahlen.
Die Frage ist ja, kann der Defekt schon beim Verkauf bestanden haben (beispielsweise beschädigte/altersschwache Lampe, die aber erst später für den Käufer erkennbar defekt ist). Wenn ja, kann der Käufer auf die Gewährleistung hoffen und der Händler müsste beweisen, dass beim Verkauf kein Defekt vorlag und die Lampe auch in einem Zustand war, die diesen späteren Defekt ausschließt.
Und diesen Zustand kann man einfach in den allermeisten Fällen, wie Du schon schriebst, nicht nachweisen. Deshalb auch Dein berechtigter Einwand bei meinem Radkappenbeispiel. Im Gutachten hätte ebenso stehen müssen, dass alle Haltenasen der Radkappen geprüft wurden und festgemacht. Macht ja keiner.

Kulanz ist wiederum nur eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers an den Kunden. Da habe ich grundsätzlich als Käufer keinerlei Anspruch drauf, auch wenn bei anderen Kunden so gehandhabt.
 
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