Neues Auto muss her, aber welches? Brauche Eure Hilfe...

Gegen den 28i hast Du doch selber gesprochen:
Einen 4-Zylinder möchte ich eigentlich nicht wieder haben

Und nein, den gibt es nicht seit 2009. Die 4-Zylinder, wie oben schon beschrieben, gibt es erst seit kurzem und sie ersetzen den 23i und 30i (beides noch 6-Zylinder).

Tim
 
... wenn ich bei mobile.de schaue, findet man keinen einzigen 28i als Gebrauchtwagen. Sind alles Neuwagen mit maximal 150km auf dem Tacho. Ich dachte der wird seit September 2009 angeboten? ...

Der 28i ist erst seit Herbst letzten Jahres bestellbar.

Gruß

Kai

Edit:
Sorry, eben erst gesehen, dass es schon eine zweite Seite in diesem Thread gibt und die Antwort dort bereits gegeben wurde.
 
Hehe na also ich weiß da was tolles was gegen nen 4 Zylinder spricht :d , da macht es wieder mehr spass
die Musik aufzudrehen im Roadster. Zum Ende hin dröhnt es so wie bei den Rollerfahren wenn sie vollgas geben beim Anfahren.


na ich weiß net beim starten isses ja fast wie bei nem Diesel und es hört sich grausam an...
und wer mag sucht mal nach Videos bei dem die Motorhaube geöffnet wird ...
aber viel leiser wirds auch net bei geschlossener .

Vergleich so ist der Sound schon Z-würdig...
Allein der Startvorgang ist ein Gedicht ! So hört sich nur ein BMW an.


und es ist der 23i dürfte identisch sein mit dem 30i von Sound ...


Aber vielleicht gibt BMW ja nen Aufsatz gratis fürs Lenkrad *Bissholz* wenn sich jemand
immer ins Lenkrad beißt sobald der Motor losjuckelt.
Spritsparen ja , Vosprung durch Technik ja , Verbrauchswerte vorgauckeln bitte nicht ,
 
@DannyLenny: das Argument (Sound) zieht leider voll. Hast mich überzeugt. Aber wieso sollte sich der 23i identisch mit dem 30i vom Sound her anhören?? 23i ist doch nur nen Vierzylinder?

Der Angabe vom 28i hatte ich aus wikipedia, erklärt aber jetzt warum es keine Gebrauchten gibt.

Habe mir gerade den Autotest des ADACs heruntegeladen:
http://www.adac.de/_ext/itr/tests/A...W_Z4_sDrive35i_Sport_Automatic_7_Gang_DKG.pdf

Ist sehr ausführlich geschrieben. Aber warum bietet BMW für den Z4 keine Herstellergarantie an? Haben die da was verschlafen oder haben die einfach Angst vor horreden Zahlungen bei Garantiefällen? Wo gibts denn sowas, dass ein Autohersteller keine Garantie (zumindest eine 2-jährige) übernimmt?
 
@DannyLenny: das Argument (Sound) zieht leider voll. Hast mich überzeugt. Aber wieso sollte sich der 23i identisch mit dem 30i vom Sound her anhören?? 23i ist doch nur nen Vierzylinder?

Der Angabe vom 28i hatte ich aus wikipedia, erklärt aber jetzt warum es keine Gebrauchten gibt.

Habe mir gerade den Autotest des ADACs heruntegeladen:
http://www.adac.de/_ext/itr/tests/A...W_Z4_sDrive35i_Sport_Automatic_7_Gang_DKG.pdf

Ist sehr ausführlich geschrieben. Aber warum bietet BMW für den Z4 keine Herstellergarantie an? Haben die da was verschlafen oder haben die einfach Angst vor horreden Zahlungen bei Garantiefällen? Wo gibts denn sowas, dass ein Autohersteller keine Garantie (zumindest eine 2-jährige) übernimmt?
Es gibt den sogenannten Qualitätsbrief von BMW. Wie man das Kind letztlich nennt sollte egal sein....
 
Und was steht in diesem Qualitätsbrief? Bekomm ich dann trotzdem defekte Teile kostenlos ersetzt in den ersten zwei Jahren?
 
Findet sich auf der BMW Homepape. ;) Und es funktioniert, habe gerade einen Austauschmotor bekommen (auf diese Aktion hätte ich allerdings gerne verzichten können).

Hier die Details aus dem Brief:

Der verkaufende BMW Vertragshändler bzw. die verkaufende BMW Niederlassung gewährt dem
Käufer eines BMW Neufahrzeugs ergänzend zu den Ansprüchen wegen Sachmängeln nach den
Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge folgende Leistungszusagen:
1. Der Qualitätszeitraum beträgt 24 Monate und
beginnt mit der erstmaligen Auslieferung oder der
Erstzulassung des Fahrzeugs, wobei der jeweils
frühere Zeitpunkt maßgeblich ist.
2. Innerhalb des Qualitätszeitraums gilt für den
Anspruch des Käufers auf Mängelbeseitigung
eine vollständige Beweislastumkehr zu seinen
Gunsten.
3. Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der
Käufer beim verkaufenden BMW Vertragshändler
bzw. der verkaufenden BMW Niederlassung sowie
bei jedem weiteren vom Hersteller anerkannten
Betrieb** geltend machen.
4. Dauert die Beseitigung eines Sachmangels
voraussichtlich länger als 2 Stunden, so wird
der Käufer bis zum Abschluss der Reparatur
wahlweise mit einer der folgenden Möglichkeiten
mobil gehalten:
- ein Ersatzfahrzeug aus der Modellpalette der
BMW Group (falls verfügbar) für die Dauer von
maximal 2 Tagen
- eine oder mehrere Taxifahrten bis zu einem
Gesamtbetrag von 65,– EUR
- einen Hol- und Bring-Service, bei welchem
der Käufer und die Begleitpersonen bis zur
nächstgelegenen Anschlussmöglichkeit
gebracht werden.
Soweit eine Mobilitätsleistung außerhalb
Deutschlands benötigt werden sollte, übernimmt
der Mobile Service (Telefon: +49 89 588099537)
zudem die Organisation vor Ort. Die anfallenden
Kosten werden dem Käufer erstattet.
5. Soweit ein Abschleppen des Fahrzeugs des
Käufers aufgrund eines Sachmangels innerhalb
des Qualitätszeitraums erforderlich werden sollte,
erhält der Käufer die vollständigen Abschleppkosten
bis zum nächstgelegenen vom Hersteller
anerkannten Betrieb**.
6. Die Leistungszusagen aus diesem Qualitätsbrief
gelten ergänzend zu den Leistungszusagen nach
den Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge.
Die Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge
bleiben im Übrigen unberührt.
Leistungen hieraus sind insbesondere der
Anspruch auf Nachbesserung
- im Falle von Durchrostung innerhalb von
12 Jahren und
- im Falle des Vorliegens eines Sachmangels
am Lack des Fahrzeugs innerhalb von
3 Jahren
nach Auslieferung des Fahrzeugs an den Käufer
bzw. Erstzulassung des Fahrzeugs.
7. Darüber hinaus gelten ergänzend die Leistungen
aus dem Programm „Mobile Care“ im Pannenfall
innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ab Erstzulassung.
8. Der Käufer kann die Leistungen aus diesem
Qualitätsbrief in Europa* bei jedem vom Hersteller
anerkannten Betrieb** geltend machen.
9. Durch Eigentumswechsel an dem Fahrzeug
werden vorstehende Ansprüche auf Mängelbeseitigung
und Ersatzmobilität nicht berührt.
* d.h. Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien,
Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,
Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz,
Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien (inkl. Kanarische Inseln),
Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern.
** BMW Vertragshändler, BMW Niederlassungen,
BMW Service-Autorisierte Vertragswerkstätten
40-17-90 12/09
 
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