Brummm
... nur zufällig hier
- Registriert
- 16 August 2004
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- anderer Wagen
AW: noch alle Tassen im Schrank???
Ich hoffe, dass mich meine dunklen Erinnerungen aus der Studienzeit jetzt nicht täuschen:
- Das StGB kennt sog. Antragsdelikte und Offizialdelikte. Letztere sind von Amtswegen zu verfolgen, die kann Jedermann der StA zur Kenntnis bringen ("Anzeige einer Straftat", im Volksmund "Strafanzeige"), und die StA entscheidet daraufhin, ob ein Ermittlungs- und/oder ggf. Strafverfahren eingeleitet wird. Antragsdelikte werden nur auf Antrag ("Strafantrag") verfolgt, und der muss i. d. R. durch einen direkt von der Tat Betroffenen gestellt werden. Ein solcher Strafantrag kann auch zurückgezogen werden was m. W. dazu führt, dass die Tat nicht weiter verfolgt wird.
Bei der Körperverletzung handelt es sich um ein Offizialdelikt. Hier muss die StA also nach Kenntniserlanung vom Sachverhalt ermitteln.
- Ordnungswidrigkeiten können der Ordnungsbehörde von Jedermann zur Kenntnis gebracht werden. Ob und was dann passiert, liegt allein bei der Behörde.
- Wer einen anderen bei der Polizei "anzeigt", kann sich u. U. auch selbst strafbar machen.
Das war sehr komprimiert und vielleicht auch unpräzise. Verbesserungen jederzeit gerne.
Viele Grüße
Jan
Gibt es da eigentlich irgendwelche juristischen Grenzen oder kann jeder jeden wegen jedem Gesetzesbruch anzeigen, auch wenn er persönlich gar nicht involviert ist und nur indirekt von dem Vorgang erfahren hat?
Ich hoffe, dass mich meine dunklen Erinnerungen aus der Studienzeit jetzt nicht täuschen:
- Das StGB kennt sog. Antragsdelikte und Offizialdelikte. Letztere sind von Amtswegen zu verfolgen, die kann Jedermann der StA zur Kenntnis bringen ("Anzeige einer Straftat", im Volksmund "Strafanzeige"), und die StA entscheidet daraufhin, ob ein Ermittlungs- und/oder ggf. Strafverfahren eingeleitet wird. Antragsdelikte werden nur auf Antrag ("Strafantrag") verfolgt, und der muss i. d. R. durch einen direkt von der Tat Betroffenen gestellt werden. Ein solcher Strafantrag kann auch zurückgezogen werden was m. W. dazu führt, dass die Tat nicht weiter verfolgt wird.
Bei der Körperverletzung handelt es sich um ein Offizialdelikt. Hier muss die StA also nach Kenntniserlanung vom Sachverhalt ermitteln.
- Ordnungswidrigkeiten können der Ordnungsbehörde von Jedermann zur Kenntnis gebracht werden. Ob und was dann passiert, liegt allein bei der Behörde.
- Wer einen anderen bei der Polizei "anzeigt", kann sich u. U. auch selbst strafbar machen.
Das war sehr komprimiert und vielleicht auch unpräzise. Verbesserungen jederzeit gerne.

Viele Grüße
Jan