Nun hat es mich auch erwischt!

AW: Nun hat es mich auch erwischt!

Iinteressanter Standpunkt, den ich teilweise akzeptieren und auch unterschreiben kann.

Allerdings führst du deine eigene Argumentation in einigen Teilen selbst ad absurdum. Wie von mir bereits zu Genüge dargelegt, sehe ich die Verhältnismässigkeit aufs gröbste Verletzt. 24 bis 34 km/h über dem Limit gehört wohl sicher nicht in die Kategorie "gemeingefährlicher" Raser! Aber genau hier zieht dieses Land die Grenze zum verantwortungslosen Raser, der seinen eigenen und den Tod Dritter bewusst in Kauf nimmt. Sei bitte mal ehrlich, das ist absolut lächerlich!

Auch deine Behauptung "blutiger" Zustände vor 10 Jahren kann so nicht stehen bleiebn. Oder wie erklärst du dir sonst, dass es auch anders geht: In Deutschland sind rund 50% der Autobahnen unbegrenzt. Die Todesrate pro gefahrenen Kilometer ist allerdings deutlich geringer als in ALLEN Ländern mit Geschwindigkeitsbegrenzung (übrigens gibt es auch weniger Todesopfer auf den unlimitierten Teilen zu beklagen als auf den limitierten!). Entweder sind nun die Deutschen Lenker dermassen überlgene Autofahrer, oder Geschwindigkeitsbegrenzungen liefern überhaupt keinen Sicherheitsbeitrag, sondern fordern im Gegenteil sogar noch zusätzliche Menschenleben.

Wer das nicht glauben möchte, der mache sich bitte die Mühe, und lese die Studie aus England (Link steht oben in einem meiner Postings).

Was Exzesse, wie du sie beschreibst, betrifft, bin ich allerdings, wie schon erwähnt, völlig deiner Meinung. Auch darfst du mir getrost glauben (entgegen deiner Vermutung), dass ich ganz gewisslich nicht zu dieser Kategorie Fahrer gehöre! Hier muss aufs Härteste eingegriffen werden. Aber diese Grenze ist sicherlich nicht da anzusetzten, wo sie aktuell gezogen wird.

Und noch etwas: Ginge es dem Staat wirklich um die Sicherheit seiner Bürger, dann würden Kontrollen auf Gefahrenstellen begrenzt sein. Dass dem allerdings in keinster Weise so ist, sondern rein nach dem Gebot der Ertragsmaximierung gehandelt wird, wirst du sicher nicht zuletzt auch aus eigener Erfahrung wissen.

Dein Standpunkt in seinen Grundzügen in allen Ehren, aber wirklich konsequent durchgedacht erscheint er mir nicht wirklich.:X

Gruss,
Sharkster (der gar nicht alles Sche..e findet!)

100 % einverstanden! :t:t
 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!

Vorweg, auch ich bin auf der Rückfahrt von einem
Z-4 Treffen in der Schweiz geblitzt worden.


Iinteressanter Standpunkt, den ich teilweise akzeptieren und auch unterschreiben kann.

Allerdings führst du deine eigene Argumentation in einigen Teilen selbst ad absurdum. Wie von mir bereits zu Genüge dargelegt, sehe ich die Verhältnismässigkeit aufs gröbste Verletzt. 24 bis 34 km/h über dem Limit gehört wohl sicher nicht in die Kategorie "gemeingefährlicher" Raser! Aber genau hier zieht dieses Land die Grenze zum verantwortungslosen Raser, der seinen eigenen und den Tod Dritter bewusst in Kauf nimmt. Sei bitte mal ehrlich, das ist absolut lächerlich!
Ich verstehe, das dir der Begriff "gemeingefährlicher Raser" richtig
gegen den Strich geht. Aus der Sicht eines sportlichen Fahrers, der
seine Fahrweise "einschätzen" kann, auch vielleicht verständlich.
Aber Fakt ist halt, das Gesetze für "ALLE" gelten, sprich die Abwägung kann der Gesetzgeber
nicht im Vorfeld für jeden einzelnen Fall treffen.
Ob in deinem Fall andere Kriterien zutreffen kann ich nicht beurteilen, zumal ich weder juristsich noch verkehrstechnisch
ausreichend versiert bin. Nur soviel; vor einem Jahr hatte ich eine lange Diskussion mit dem örtlichen Polizeidirektor.
Er bemängelte in dieser Diskussion die Selbstüberschätzung vieler
Autofahrer bei erhöhter Geschwindigkeit auf sogenannten "freien"
Strecken. Ich will jetzt nicht die einzelnen Punkte vom erhöhten
Bremsweg, kürzerer Reaktionszeit etc aufführen.
Zu denken gab mir aber die Aussage, das er oft genug Unfälle auf "freier Strecke" erlebt hat, wo durch überhöhte Geschwindigkeit
und bestimmte widrige Umstände ,halt doch Unbeteiligte zu Tode
gekommen sind. Deswegen gelten halt die Beschränkungen
und Gesetze.
Jeder soll selber entscheiden, ob er sich an diese Regelungen halten
will, oder nicht.Aber wenn man dann "erwischt" wird, muss man
auch die Konsequenzen ertragen. Ich glaube kaum, das wirklich
hier einer in der Lage ist, seine Fahrerfähigkeiten richtig beurteilen zu können, es sei denn....er wäre ausgebildeter Rennfahrer, was ich
natürlich in deinem Fall nicht beurteilen kann.



Auch deine Behauptung "blutiger" Zustände vor 10 Jahren kann so nicht stehen bleiebn. Oder wie erklärst du dir sonst, dass es auch anders geht: In Deutschland sind rund 50% der Autobahnen unbegrenzt. Die Todesrate pro gefahrenen Kilometer ist allerdings deutlich geringer als in ALLEN Ländern mit Geschwindigkeitsbegrenzung (übrigens gibt es auch weniger Todesopfer auf den unlimitierten Teilen zu beklagen als auf den limitierten!). Entweder sind nun die Deutschen Lenker dermassen überlgene Autofahrer, oder Geschwindigkeitsbegrenzungen liefern überhaupt keinen Sicherheitsbeitrag, sondern fordern im Gegenteil sogar noch zusätzliche Menschenleben.

Das kann aber auch am ALLGEMEINZUSTAND der Autos liegen (TÜV),
am besonders guten Ausbau der Strassen, gerade im Bezug
der Sicherheit. Der letzten Satz würde ich lieber nicht so schreiben,
jeder Unfallwissenschaftler könnte den sofort "ad absurdum" wiederlegen. Ist mir auch zu polemisch......



Wer das nicht glauben möchte, der mache sich bitte die Mühe, und lese die Studie aus England (Link steht oben in einem meiner Postings).

Und ich könnte jetzt (obwohl wie schon erwähnt LAIE) mindestens
5 andere Studien aus Google hervorzaubern, ...aber bitte
sei es drum!

Was Exzesse, wie du sie beschreibst, betrifft, bin ich allerdings, wie schon erwähnt, völlig deiner Meinung. Auch darfst du mir getrost glauben (entgegen deiner Vermutung), dass ich ganz gewisslich nicht zu dieser Kategorie Fahrer gehöre! Hier muss aufs Härteste eingegriffen werden. Aber diese Grenze ist sicherlich nicht da anzusetzten, wo sie aktuell gezogen wird.

Das sehen aber halt viele Verkehrsrechlter und Gutachter halt anders.... Es mag in deinem Fall zutreffen, aber siehe oben...

Und noch etwas: Ginge es dem Staat wirklich um die Sicherheit seiner Bürger, dann würden Kontrollen auf Gefahrenstellen begrenzt sein. Dass dem allerdings in keinster Weise so ist, sondern rein nach dem Gebot der Ertragsmaximierung gehandelt wird, wirst du sicher nicht zuletzt auch aus eigener Erfahrung wissen.
Gebe ich dir zum Teil Recht, aber man muss auch da unterscheiden.
Ich komme auf die Aussage des Polizeidirektors zurück. Er räumte
ein, das oft genug z.B. Odnungsämter Kontrollen erheben um den Säckel der örtlichen Kommune aufzufrischen. Die meisten
Geschwindigkeitskontrollen würden aber dort stattfinden, wo es
oft zu besonders schweren Unfällen gekommen ist. Jedenfalls bei
Kontrollen der Polizei. Diese Aussage werde ich mal im Raum so stehenlassen, zumal er mir hier vor Ort mehrere Beispiele gegeben
hat.




Ich fasse zusammen:

Es ist dumm gelaufen, pers. fühle ich mit, du hasst aber halt
gängige Rechtspraxis verletzt. Die Konsequenz ist leider da.
Um abschliessend wirklich den Ansatz über eine Fragwürdigkeit
der gängigen Gesetze zu führen, bedarf es mehr Fachdetails.
Sonst bleibt es bei Polemik.
Schone besser deine Nerven, frag deinen Anwalt......und beim
nächsten Mal ist man halt gewarnt. Ansonsten greife
den Vorschlag auf, der hier bereits erwähnt wurde.
Gründe eine Bürgerbewegung, um Dinge zu verändern......

Dein Standpunkt in seinen Grundzügen in allen Ehren, aber wirklich konsequent durchgedacht erscheint er mir nicht wirklich.:X

Gruss,
Sharkster (der gar nicht alles Sche..e findet!)
 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!

@Jens: Ich hätte nie gedacht dass ich mal einem Friesen (der dazu auch noch ein alter Sack ist) Recht geben muss....:X:d

Ich denke die Diskussion hat sich in zwei Richtungen entwickelt: 1. Die Rechtmässigkeit der Übertretung: Ich glaube da sind sich mittlerweile alle hier einig (sonst wäre mir etwas entgangen), jeder muss zu seiner Strafe stehen.

Der zweite Punkt (Rechtmässigkeit unserer Gesetze). Ich glaube der Ursprung der heutigen Omnipräsenz von Geschwindigkeitskontrollen ist bei der stark gestiegenen Anzahl vom massiven Geschwindigkeitsexzessen zu suchen. Ich rede hier nicht von 20 oder 30 Km/h zu schnell....

Hand auf's Herz: Wer ist vor 20 Jahren mit 230 Km/h über die (Schweizer) Autobahn gebrettert? Wer wurde damals schon mit 180 Km/h Ausserorts geblitzt? Der Hauptgrund lag wohl auch darin, dass wir damals die technischen Voraussetzungen dazu gar nicht hatten. Die erschwinglichen Autos erreichten nie solche Geschwindigkeiten. Und wenn, war das Fahrwerk dermassen damit überfordert, dass man freiwillig wieder vom Gas ging.

In den letzten Jahren waren die Schlagzeilen voll von Raserunfällen. Dass irgendwann mal das politische Fass überlaufen musste war klar. Für den 08/15 Bürger gehören Raser nun mal geteert und gefedert. Und da fängt die Definitionsfrage an: ab wann ist man ein Raser: Wenn man im 80er einen Opa (Jens?..:P) welcher mit seiner Schüssel 60 Km/h fährt überholt, kassiert man postwendet 5 Min. lang ein Lichthupenkonzert. Fragt den Opa mal was ein Raser ist....

Situationsbezogen finde ich meine Übertretung (38 Km/h zu schnell auf einer übersichlichen Strasse Ausserorts) auch kaum der Rede wert, aber fragt mal den "Bünzli" auf der Strasse: Er sähe mich wohl lieber im Knast.....

Populistische Entscheide sind in der Politik nun mal in. Die hohen Strafen bei Übertretungen kommen beim Fussvolk gut an, die meisten fordern sogar noch höhere Strafen.

Es hilft leider nichts: Die Gesetze werden immer restriktiver. Ich persönlich werde die artgerechte Haltung meiner Autos wohl in Zukunft in den nahen Schwarzwald verlegen, denn ich habe keine Lust nochmal soviel Kohle dem Staat (und der SBB...:d)zu überlassen.
 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!

@Massimo

Du meinst die Zeiten, als Clay Regazzoni seinen Kindern noch ruhigen
Gewissens erklären konnte, dass die vielen bunten Schilder am Strassenrand
lediglich zur Verschönerung der Umgebung aufgestellt worden sind...?

Oder als Jo Siffert noch ganz unbekümmert mit seinen getunten Kisten
mit Vollgas durchs Schwarzenburgerland fräsen konnte...?

Aber genau das ist der Punkt: Damals war ein M1 von der Performance her
ein Supersportwagen. Heute ist jeder 3.0 Zettie schneller...

Jetzt kommen die ersten E39 M5 oder RS6 in die Hände von kaum 20-jährigen.
Und in wenigen Jahren die ersten V10...

@sharkster
Ich bin für die Freiheit jedes Einzelnen, aber wie wir aus der Schule wissen,
hört diese dort auf, wo jene der Anderen beginnt. Ob Oma, Opa, Behinderter
(wie meine Frau, die nur eine Hand hat), alle diese Leute haben genau
so ein Recht auf ihren Road-Groove wir wir. Ich gebe mittlerweile nur noch
dort Guzzi, wo es Niemanden stört. Darum kann ich auch mal locker eine
Weile lang gelassen hinter einem Opel-Opa o.ä. hinterher cruisen, so what?

Gelassenheit ist der Schlüssel zu einem Dasein ohne Ärger und Umtriebe,
nicht nur im Auto! Für den Kick schneller Momente gibt es nach wie vor
immer noch genug Gelegenheiten, z.B. Rennstrecken oder auch PS2 und Konsorten... :b

In diesem Sinne Allen eine entspannte Woche! :t

 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!

Neues von der Front:

Ich habe gestern den Brief erhalten (alles gelbe Blätter, hat das was zu bedeuten oder hatten die kein weisses Papier mehr?). Ich wurde im Schnellverfahren verurteilt und muss 400.- CHF Strafe sowie 200.- CHF Schreibgebürhen bezahlen, also total 600.- CHF. Es steht aber nichts von administrativen Massnahmen, die noch vom Heimatkanton durchgeführt werden. Kommt nun eine Verwarnung? Ich befürchte es, aber explizit steht da nichts.
 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!

Die Bussgelder werden vom Polizeirichter gesprochen. Den Bescheid hast Du jetzt schon erhalten

Die administrativen ('erzieherischen') Massnahmen wie Verwarnung oder FS-Entzug werden vom Strassenverkehrsamt des jeweiligen Wohnkantons gesprochen. Das dauert erfahrungsgemäss länger.

ach ja: Einspruch erheben wegen doppelter Strafe für ein und das selbe Vergehen funktioniert nicht: die Strafe ist die Busse - der Entzug wird ganz frech als 'administrative Massnahme' deklariert und sei somit keine Strafe.
No way - das kann ich Dir aus Erfahrung sagen.

Aber mit ein wenig Glück hast Du bloss mit einer Verwarnung zu rechnen. Ich drück Dir die Daumen!
 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!

Die Bussgelder werden vom Polizeirichter gesprochen. Den Bescheid hast Du jetzt schon erhalten

Die administrativen ('erzieherischen') Massnahmen wie Verwarnung oder FS-Entzug werden vom Strassenverkehrsamt des jeweiligen Wohnkantons gesprochen. Das dauert erfahrungsgemäss länger.

ach ja: Einspruch erheben wegen doppelter Strafe für ein und das selbe Vergehen funktioniert nicht: die Strafe ist die Busse - der Entzug wird ganz frech als 'administrative Massnahme' deklariert und sei somit keine Strafe.
No way - das kann ich Dir aus Erfahrung sagen.

Aber mit ein wenig Glück hast Du bloss mit einer Verwarnung zu rechnen. Ich drück Dir die Daumen!

Ich meinte natürlich die administrativen Massnahmen (habe es oben geändert) und mir ist schon klar welcher Kanton was macht. Ich bin nur verwirrt, dass im Gerichtsurteil nichts davon steht, dass der Fall an meinen Wohnkanton weiter gegeben wurde damit administrative Massnahmen ergriffen werden können. Wird das explizit erwähnt im Urteil oder wird das immer kommentarlos gemacht?
 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!

Ich meinte natürlich die administrativen Massnahmen (habe es oben geändert) und mir ist schon klar welcher Kanton was macht. Ich bin nur verwirrt, dass im Gerichtsurteil nichts davon steht, dass der Fall an meinen Wohnkanton weiter gegeben wurde damit administrative Massnahmen ergriffen werden können. Wird das explizit erwähnt im Urteil oder wird das immer kommentarlos gemacht?

Nein, wie D4V3 schon gesagt hat, sind es zwei völlig unabhängige Verfahren.

Die Massnahme kommt (leider :#) noch.
Sie wird aber auch buchstabengetreu erfolgen, also ein Entzug droht definitiv nicht,
wenn Du nicht schon in einer Verwarnungsphase steckst, keine Bange!!
Der Sch... ist letztlich nur, das es noch mal extra kostet (ca. Fr. 200.-).

 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!

Ich glaube sogar, nochmal ca. 400.- extra... So unverschämt sind nämlich die Schreibgebühren im Kanton Zürich, wenn ich das vom letzten Mal noch richtig im Kopf habe. :g

Sepihroth, keine Bange, die haben das nicht vergessen. Futuro hat es eigentlich schon völlig richtig beschrieben, es sind zwei getrennt laufende Verfahren. Buss-/Strafbescheid vom Bezirksgericht, "Administrativmassnahme" kommt danach - gestützt auf den Gerichtsentscheid - von deinem Strassenverkehrsamt.

-----

Ich habe heute auch meinen Brief vom Richter gekriegt. 1652.- Bussgeld, 30 Tagessätze à 110.- bedingt + 14T Gefängnis bedingt. Wofür: 48km/h zu schnell Sonntag früh 6:30 Uhr auf einer gähnend leeren, perfekt ausgebauten Autobahn (120km/h). Verurteilung nach SVG Art. 90 Abs. 2, der da heisst:
.22 Wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe3 bestraft.
Eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer... Ne is klar, saublödes Oberar***loch!! Das muss man sich mal vor Augen führen, wie aus der Luft gegriffen das alles ist. Wie viel muss man eigentlich kiffen, um danach noch sowas zu erlassen? :g:g:g
 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!

Ich habe heute auch meinen Brief vom Richter gekriegt. 1652.- Bussgeld, 30 Tagessätze à 110.- bedingt + 14T Gefängnis bedingt. Wofür: 48km/h zu schnell Sonntag früh 6:30 Uhr auf einer gähnend leeren, perfekt ausgebauten Autobahn (120km/h). Verurteilung nach SVG Art. 90 Abs. 2, der da heisst:

Eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer... Ne is klar, saublödes Oberar***loch!! Das muss man sich mal vor Augen führen, wie aus der Luft gegriffen das alles ist. Wie viel muss man eigentlich kiffen, um danach noch sowas zu erlassen? :g:g:g

Das ist ja heftig! Mein Beileid!
 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!

Die Geldstrafe ärgert mich nicht besonders. Mich ärgert das, was in diesem Thread schon so schön beschrieben wurde: Der Umgang mit dem Privatverkehr hierzulande, das fängt bei den Kontrollen an und endet in eben solchen Urteilen, die nur von totalen Schwachköpfen festgesetzt werden können. Es geht mir einfach ums Prinzip, dass man mit Geschwindigkeit X sofort mal nach irgend einem Standardparagraphen verurteilt wird, ganz egal, wie die wahren Umstände sind. In meinem Fall heisst das: Alles oberhalb von 35km/h netto auf der AB wird als schwere Verletzung der Vekehrsregeln inkl. "ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer" ausgelegt. Rücksprache mit dem Anwalt ergibt nur: "Das ist ein Bundesgerichtsentscheid, da müssten sie gegen das Bundesgericht vorgehen". Und genau nach diesem Schema läuft hier alles, was den Strassenverkehr anbelangt... von einer objektiven Beurteilung kann keine Rede sein. Merkt eigentlich noch einer hier in der CH, was für eine Mafia sich da breitgemacht hat? :g:g:g

Diese Willkür im Strassenverkehrsgesetz und dessen Umsetzung ist so eine absolute Unverschämtheit.
 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!

Was ich grob find ist die Freiheitsstrafe.
Dafür dass rein gar nix passiert ist und keiner geschädigt wurde ist das eigentlich unglaublich.
 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!

....
Ich habe heute auch meinen Brief vom Richter gekriegt. 1652.- Bussgeld, 30 Tagessätze à 110.- bedingt + 14T Gefängnis bedingt. Wofür: 48km/h zu schnell Sonntag früh 6:30 Uhr auf einer gähnend leeren, perfekt ausgebauten Autobahn (120km/h). Verurteilung nach SVG Art. 90 Abs. 2, der da heisst:

Eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer... Ne is klar, saublödes Oberar***loch!! Das muss man sich mal vor Augen führen, wie aus der Luft gegriffen das alles ist. Wie viel muss man eigentlich kiffen, um danach noch sowas zu erlassen? :g:g:g

Ich habe 2001 für fast die gleiche Übertretung auch schon so viel bezahlt.
Neu sind allerdings die zusätzlichen bedingten Strafen. Die sind schon sehr
heftig und unter den beschriebenen Umständen m.E. total übertrieben!! :j b:
Habe damals dazu noch einen Monat Entzug kassiert. Rückblickend war das
fast noch harmlos :a

 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!

Neues von der Front:

Ich habe gestern den Brief erhalten (alles gelbe Blätter, hat das was zu bedeuten oder hatten die kein weisses Papier mehr?). Ich wurde im Schnellverfahren verurteilt und muss 400.- CHF Strafe sowie 200.- CHF Schreibgebürhen bezahlen, also total 600.- CHF. Es steht aber nichts von administrativen Massnahmen, die noch vom Heimatkanton durchgeführt werden. Kommt nun eine Verwarnung? Ich befürchte es, aber explizit steht da nichts.

Hallo Sephiroth

Wie ist die Geschichte denn nun ausgegangen? Kam noch was nach?
 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!

Hi Outkast

Ich habe bisher noch nichts erhalten! Ich frage mich ob da noch was kommt oder ob ich mit einem blauen Auge davon gekommen bin. &:

Ach was, wenn da nix mehr gekommen ist in der Zeit dann ist die Angelegenheit gegessen ;)
 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!

Ach was, wenn da nix mehr gekommen ist in der Zeit dann ist die Angelegenheit gegessen ;)

Ich hoffe es! Entweder haben die von der Gemeinde Hochdorf vergessen den Gerichtsbeschluss ans Strassenverkehrsamt Aargau zu schicken oder die vom STVA sind der Meinung, dass keine admin. Massnahme nötig ist da ich bisher immer schön brav war. Ich warte jedenfalls weiter ab...;)
 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!

So, heute war es leider so weit. :g

Ich bin aus derm Urlaub zurück gekommen und nun lag der tolle Brief vom STVA im Briefkasten. Ich habe eine Frist zur Akteneinsicht bekommen und dann wird eine Verwarnung (2 Jahre Bewährung) ausgesprochen. Schon toll, wie der Staat gerade beim plagen der kleinen Bürger sich genüsslich Zeit lässt und dabei keinen auslässt! Wo wird das enden.... :j
 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!

ich fühle mit euch...muss das gleiche auch durchmachen (jedoch nicht wegen geschwindigkeitsübertretung):-(
bin momentan auch verwarnt, jedoch ist 1 jahr schon wieder rüber. dennoch: schön vorsichtig fahren bis die zeit vorüber ist (und auch dannach).
bei mir waren die administrativen verarbeitungskosten höher als die strafe selbst und es dauerte 3 monate bis alles abeklärt war.
die strafen die bei solchen vergehen verhängt werden, darüber lässt sich ja streiten, ob sie gerechtfertigt und im verhältnis zur verübten tat stehen...
aber eins weiss ich sicher: bei richtiger gefährdung anderer, bei richtigen raservorfällen und leider auch -unfällen, vor allem auch bei wiederholungstätern, sind die strafen meist ein witz, wie man leider oft in den zeitungen lesen kannb::j
 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!

Wow, nach einem halben Jahr erst :O mein Beileid ;x
 
AW: Nun hat es mich auch erwischt!


Oh mann wenn ich das nur schon lese "Ein 46-jähriger Schweizer raste mit einem 320 PS starken BMW Z4 durch den Bezirk Andelfingen. Als er in eine Polizeikontrolle geriet, fuhr er 78 km/h zu schnell."

Ich dachte eigentlich dass nur die Boulevard-Blätter solche Überschriften fabrizieren... 320 PS starken BMW Z4... das sie nicht gleich noch die Farbe und die Reifenmarke erwähnt haben :j :g

Und ich frage mich sowieso, gibt es Z4 mit 320ps &: vielleicht ein Kompressor? Selten dämlich, ich sehe dies eindeutig als "Hexenjagd" der Medien.
 
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