Nun hat es mich erwischt! Fahrerflucht :-(

AW: Nun hat es mich erwischt! Fahrerflucht :-(

Ab was für einem Schaden zählt denn ein Fahrzeug nicht mehr als Unfallfrei? Sobald Teile getauscht werden wie z. B. Kotflügel oder Stoßstange? Oder hat das etwas mit der Schadenshöhe zu tun?

Das hängt wohl nicht von der Schadenhöhe ab, sondern von der Art des Schadens. Der Schaden auf den Bildern ist nur ein Lackschaden und mit ein wenig Glück lässt sich der Stoßfänger durch Neufixierung an den Anschraubpunkten wieder richten.
 
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Nach der allgemeinen Definition dürfte der nicht mehr unfallfrei sein. Es ist unerheblich wie hoch der Schaden war.

Denn wenn er z.B. die Delle im Kotflügel nicht entfernen würde und jemand anderes den Wagen kaufen sollte, würde der mögliche Käufer allein deshalb den Wagen schon nicht als unfallfrei ansehen.
 
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Würde mal sagen das die Aussage" Beilackierter Parkschaden hinten rechts" ausreicht.
 
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Die Stufen machen es aus. Daher schrieb ich ja bereits kann es einige Jahre dauern (mehr als 2 Jahre) bis man wieder dort ist, wo man mal war.

Daher immer ein genau nachrechnen, was wirklich günstiger ist. B;

Das möchte ich dick unterstreichen. Aus gegebenem Anlass ( :( - war aber nicht mit dem Z4 :) ) habe ich kürzlich nachgerechnet, wie das geht.

Ausgangspunkt: Haftpflicht mit SF 5 = 55% in diesem Jahr. (Kasko läuft ein bisschen anders, aber das Prinzip ist das gleiche.)

Ansatz: Bei Rückstufung geht der Vertrag im nächsten Jahr in die SF 2; ohne Rückstufung ginge er in SF 6. Also 4 Stufen Unterschied. Jedenfalls ist das bei der Allianz so. Bei anderen Gesellschaften mag es ein wenig abweichen.

Wenn man jetzt genau (!) vergleichen will, dann reicht es nicht aus, den Zeitraum zu betrachten, bis der Vertrag aus SF 2 wieder in SF 5 oder SF 6 ist, denn im schadensfreien Fall wäre der Vertrag ja zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr in SF 6, sondern weiter. Tatsächlich kommen die beiden Fälle erst dann wieder zusammen, wenn der schlechtere (also der zurückgestufte) in der Endstufe ankommt. Das ist bei SF 22 der Fall, weil da erstmals ein Tarif von 30% erreicht wird.

Und von SF 2 bis SF 22 dauert es nun mal genau 20 Jahre!

Das ist die genaue Rechnung. Man könnte das sogar noch verfeinern, indem man den Barwert der jeweiligen Raten vergleicht, aber das würde sicher zu weit führen. Ferner tragen die letzten Jahre auch nicht mehr viel zur Differenz bei. Wenn man also nur einen Überschlag rechnen möchte, dürfte ein Zeitraum von rund 7 Jahren genügen. Danach sind die Unterschiede pro Jahr (in meinem Fall) unter 30 Euro.

Wer es ganz genau sehen möchte, dem kann ich meine Tabelle per PN zuschicken.
 
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Also die allgemeine Aussage wäre dann wohl:

Wenn es nur um den eigenen Schaden geht (kein Unfall) lohnt sich der Anspruch der Versicherung erst ab einer Summe, die wohl bei 5000 € liegen könnte. Alles darunter zehrt die Versicherung von einem in den kommenden Jahren wieder weg.

Die Inanspruchnahme des Rabattretters sollte man dann wohl auf einen größeren Schaden hinausschieben.
 
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Also die allgemeine Aussage wäre dann wohl:

Wenn es nur um den eigenen Schaden geht (kein Unfall) lohnt sich der Anspruch der Versicherung erst ab einer Summe, die wohl bei 5000 € liegen könnte. Alles darunter zehrt die Versicherung von einem in den kommenden Jahren wieder weg.

Die Inanspruchnahme des Rabattretters sollte man dann wohl auf einen größeren Schaden hinausschieben.

Bis auf Deine angenommene Summe von 5000 EUR (ist doch etwas zu hoch) hast Du ein richtiges Resumee gezogen. :t
 
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Manchmal fragt man sich dann halt, wofür man überhaupt ne Versichrung hat. Es scheint, wie die BU Rente, eine komplette Risikoversicherung zu sein.

Finde ich bei der hohen Zahlung, die man leisten muss, eigentlich nicht gerechtfertigt. Der, der immer unfallfrei fährt, hat einen Nachteil ggü. denen, die alle 4-5 Jahre nen Unfall bauen.
 
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also, ich habe nochmals die Versicherung kontaktiert und habe mir sie haben mir ausgerechnet, ab welcher Summe es sich lohnen würde den Schaden über die VK abrechnen zu lassen...

Auf den Cent genau 2620 €

und ich denke für die Kohle bekomm ich es auch selbst repariert, bzw. reparieren lassen!

Im Endeffekt zahl ich es ja eh selber, ob durch direkte Reparatur oder durch die Höhere Beitragssumme!

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß Mirko
 
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Du musst aber bei 2.620 € noch den Zinsvorteil mit einberechnen, welchen du hast, wenn die Versicherung zahlt. also bei 2500 € würde ichs dann auf jeden fall noch selbst machen.

ist trotzdem ein Unding, dass man bei kleineren schäden von der Versicherung eigentlich nur einen Kredit dafür bekommt, dass man monaltich prämien zahlt
 
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Ausgangspunkt: ...
Der ist für den konkreten Fall aufgrund der Nichtberücksichtigung des Rabattretters nur nicht korrekt. Die Handhabung mit der Höherstufung ist in meinen Augen aber eine ziemliche Sauerei und zumindets hart an der Grenze zum Unzulässigen. Von wegen 300 € Selbstbeteiligung - das klingt erstmal recht nett, der Gedanke "Ich bin ja versichert" relativiert sich angesichts der Höherstufung und der damit verbunden enormen Mehrkosten aber sehr deutlich. Und wenn Billigflieger dazu verdonnert werden alle Gebühren etc. klar in den Preis einzuarbeiten, könnte/sollte das analog bei KFZ-Versicherungen eigentlich auch so sein.
 
AW: Nun hat es mich erwischt! Fahrerflucht :-(

Der ist für den konkreten Fall aufgrund der Nichtberücksichtigung des Rabattretters nur nicht korrekt. Die Handhabung mit der Höherstufung ist in meinen Augen aber eine ziemliche Sauerei und zumindets hart an der Grenze zum Unzulässigen. Von wegen 300 € Selbstbeteiligung - das klingt erstmal recht nett, der Gedanke "Ich bin ja versichert" relativiert sich angesichts der Höherstufung und der damit verbunden enormen Mehrkosten aber sehr deutlich. Und wenn Billigflieger dazu verdonnert werden alle Gebühren etc. klar in den Preis einzuarbeiten, könnte/sollte das analog bei KFZ-Versicherungen eigentlich auch so sein.

Leider liest man daraus, dass Du von der Versicherungs-Mathematik nichts verstehst. Das ist ja auch vollkommen verständlich.

Du kannst in dem Bereich keine endgültigen Beträge beziffern wie es bei den Billigfliegern auf alle Fälle möglich ist. Weil das alles doch recht individuell ist (Fahrzeug, versicherte Jahre, Vorschäden usw.). Deshalb werden in den Bedingungen ja wenigstens die Stufungen mit jeweilige Vorschäden angegeben. Und wenn man es selber genau wissen möchte, dann macht man es wie "mirK".
 
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Du musst aber bei 2.620 € noch den Zinsvorteil mit einberechnen, welchen du hast, wenn die Versicherung zahlt. also bei 2500 € würde ichs dann auf jeden fall noch selbst machen.

ist trotzdem ein Unding, dass man bei kleineren schäden von der Versicherung eigentlich nur einen Kredit dafür bekommt, dass man monaltich prämien zahlt

In dem hier vorliegenden Fall eigentlich nicht ganz richtig. Der Unfallversacher hätte das bezahlen müssen ;)
 
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Leider liest man daraus, dass Du von der Versicherungs-Mathematik nichts verstehst.
Die Argumentation kommt mir bekannt vor. Wird gerne von den Nutzniesern verwendet um ihre Vorteile zu zementieren :b Der gemeine Bürger versteht ja auch nix vom Steuerrecht - das liegt dann natürlich nieeemals an den entsprechenden Vorschriften :X ;)
 
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Die Versicherung trägt das ganze Risiko.
z.B. Neuwagen 50000 €, selbst verschuldeten Crash / durch Unbekannten verschuldeten Schaden, 15-20000 € Schaden, oder sogar Totalschaden.:g
300 € SB, Rest die Versicherung.:t:)
Also es lohnt sich eine Versicherung, Vk, ob kleiner oder großer Schaden.
 
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Der ist weiterhin unfallfrei! ohne Risiko!

Er ist als nicht Unfallfrei beim Verkauf anzugeben.( egal wie hoch / niedrig der Schaden ist ).
Kein Unfallschaden, aber beilackiert. ( wegen Rempler ).
Unfallfrei und Unfallschaden sind zwei paar Schuhe.
Gab hier im Forum mal eine Erklährung dazu, werde sie mal suchen.
 
AW: Nun hat es mich erwischt! Fahrerflucht :-(

Zum Thema "Rabattretter" möchte ich noch was anmerken: Der Rabattretter "rettet" nur, solange man bei seiner Versicherungsgesellschaft bleibt. Zumindest bei meinem Vertrag ist das so. Wenn man zu einem späteren Zeitpunkt den Versicherer wechselt, wird die SF-Klasse so übergeben, als hätte es den Rabattretter nicht gegeben. Man wird also beim Wechsel des Versicherers zurückgestuft.
 
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"Unfallwagen
Der etwas antiquierte Begriff "Unfallwagen" wird in den Bewertungsrichtlinien BWR2000 vom +vffs, dem Fachverband der freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen exakt definiert: "Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primärtragende Fahrzeugstruktur erfolgte". Daraus geht unmissverständlich hervor: Fahrzeuge moderner Bauart, welche Deformationselemente vor den primär tragenden Teilen haben, sind kaum von diesem Begriff betroffen. Eine Ausnahme sind sehr hochpreisige Fahrzeuge bei welchen sich rein wirtschaftlich gesehen auch Instandsetzungen lohnen, welche einige zehntausend Franken kosten. Wird ein solches Fahrzeug perfekt instand gestellt, ist es qualitativ und technisch einem unbeschädigten gleichzustellen, der Schaden muss jedoch unbedingt deklariert werden.

Garantiert unfallfrei
Dies ist der Lieblingsbegriff der Autohändler und soll Seriosität vermitteln. Tatsächlich wird er absolut falsch angewendet. Meistens wahrscheinlich nicht mal vorsätzlich. Hier die exakte fachtechnische Definition: "Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei". Die Rechtssprechung ist hier unzweideutig: Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis. Wie gross und stark dieses Ereignis sein muss, ist nicht relevant. So gesehen kann beispielsweise von einem Unfall gesprochen werden, wenn eine Blumenvase vom 1. Stock eines Hauses auf die Motorhaube eines darunter parkierten Fahrzeuges fällt. Natürlich handelt es sich bei diesem Schaden um einen Bagatellschaden, welcher vom +vffs wie folgt beschrieben wird:

Bagatellschaden
Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen, kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.

Demzufolge ist es äusserst gefährlich, den Begriff "Garantiert unfallfrei" zu verwenden. Wohl zigtausend Automobilisten dürften aufgrund der ausgestellten Kaufverträge auf Umtausch des Fahrzeuges oder Rückvergütung eines Teils des Kaufpreises klagen. Die richtige Bezeichnung lautet deshalb: "Garantiert kein Unfallfahrzeug".

Der weitaus grösste Teil des Schadenvolumens fällt in die Kategorie Bagatellschäden. Dabei kann ein sogenannter Bagatellschaden auch mal über Fr. 10'000.-- kosten. Nicht die Schadenhöhe, sondern die Art der Beschädigung ist Grundlage einer korrekten Definition. Bei perfekter Instandstellung mit Originalersatzteilen und nach Anweisung des Fahrzeugherstellers durch einen kompetenten Reparaturbetrieb besteht nach der Instandstellung eines Bagatellschadens keinerlei technische oder optische Beeinträchtigung. In bestimmten Fällen kann jedoch trotzdem bei der Haftpflichtversicherung eine Entschädigung eines so genannten Minderwertes geltend gemacht werden.

Treten in Zusammenhang mit einer Instandstellung Probleme auf, handelt es sich in den meisten Fällen um mangelhaft ausgeführte Arbeiten. Gerade bei sehr komplexen Schäden mit hohem Schadenvolumen stellen wir immer wieder Pfusch fest. Hochpreisige Automobile werden bei Strukturschäden oft eingetauscht. Je billiger dann die Reparatur ausgeführt wird, umso mehr Profit liegt für den Händler drin. Deshalb wird oft gerichtet, was ersetzt werden sollte. Eine "garantierte Unfallfreiheit" zu verlangen, ist deshalb nicht sinnvoll. Der Käufer sollte sich jedoch bestätigen lassen, dass das Fahrzeug keine Beschädigungen in primär tragenden Teilen hatte oder diese fachmännisch in Stand gestellt wurden. Vom Reparaturbetrieb ist auf jeden Fall eine Schaden- und Reparaturdokumentation zu verlangen.

Anmerkung
Das oft zitierte Bundesgerichtsurteil aus dem Jahre 1970 dürfte bei einer erneuten Beurteilung durch das oberste Gericht kaum mehr Beachtung finden. Das betreffende Fahrzeug (Ford Cortina Baujahr 1966) ist mit der heutigen Automobiltechnik absolut nicht vergleichbar. Doch nicht nur die Fahrzeugkonstruktion und deren Crash- beziehungsweise das Reparaturverhalten ist grundlegend anders, auch die Reparaturtechnologie hat während fast 40 Jahren gravierende Fortschritte gemacht. Moderne Fahrzeuge haben Deformationselemente, welche eine Beschädigung der primär tragenden Teile praktisch verunmöglicht. Im Weiteren ist zu erwähnen, dass bei diesem Fall (BGE_96_IV_145) der Kunde wirklich getäuscht wurde, da das Fahrzeug tatsächlich einen Schaden erlitten hat und trotzdem als "garantiert unfallfrei" verkauft wurde "
Hier im Forum gefunden
 
AW: Nun hat es mich erwischt! Fahrerflucht :-(

Zum Thema "Rabattretter" möchte ich noch was anmerken: Der Rabattretter "rettet" nur, solange man bei seiner Versicherungsgesellschaft bleibt. Zumindest bei meinem Vertrag ist das so. Wenn man zu einem späteren Zeitpunkt den Versicherer wechselt, wird die SF-Klasse so übergeben, als hätte es den Rabattretter nicht gegeben. Man wird also beim Wechsel des Versicherers zurückgestuft.

Oh, das ist ja interessant! Betrifft mich zwar im Moment nicht, sollte man sich aber vorsichtshalber merken. :)
 
AW: Nun hat es mich erwischt! Fahrerflucht :-(

Die Argumentation kommt mir bekannt vor. Wird gerne von den Nutzniesern verwendet um ihre Vorteile zu zementieren :b Der gemeine Bürger versteht ja auch nix vom Steuerrecht - das liegt dann natürlich nieeemals an den entsprechenden Vorschriften :X ;)

Ich bin gelernter Versicherungskaufmann, aber selbst für mich ist das Anforderungsprofil zur Ermittlung von Kfz-Prämien zu hoch ;)

Du weißt mehr als ich? Noch Fragen?
 
AW: Nun hat es mich erwischt! Fahrerflucht :-(

ich danke euch nochmal für die beratung, der lackdoktor hat es mittels smart repair für 250 € gerichtet :-)

man sieht absolut nichts mehr
 
AW: Nun hat es mich erwischt! Fahrerflucht :-(

Hi Mirko,
schickst Du mir bitte mal die Adresse vom Lackdoc?
Meine :K hat mit ihrem Wagen einen Poller gestriffen :g
 
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