Original Felgen/Reifen eintragen im Schein?

  • Ersteller Ersteller mucki2010
  • Erstellt am Erstellt am
M

mucki2010

Guest
Hätte da mal eine Frage.
bei mir Schein sind vom Werk 225/50R16 eingetragen und meine OZ Felgen 225/45R17.
Nun überlege ich was ich zum Winter hin drauf mache, soll auf alle Fälle eine BMW 17" sein, die 71 oder 133 z.B. oder wenn ich das passende Angebot finde gerne auch die M164 in 18" ;)
Muss ich dann in meinen Papieren wieder etwas eintragen lassen oder sogar zum TÜV, oder irgendwelche Papiere mit an Bord haben?

Vielen Dank
 
Schau doch mal in Deine "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" unter Punkt 50 ... da steht weitaus mehr drin als im Kfz-Schein (der Zulassungsbescheinungung I).
 
OK Danke, ich werde dann mal schauen ob ich irgendwo eine finde, am Brief hängt sie schon mal nicht dran.
Muss man diese mitführen im Auto wenn man abweichende Rad/Reifen fährt?
 
Nö, ist mir nicht bekannt !
Nur im Falle eines (Un)falles sollte irgendwie nachzuweisen sein, daß alles im "grünen Bereich" (also zugelassen) ist, sonst könnte es Ärger mit der Rennleitung und ggf. der Versicherung geben!
 
kurzer Sprint zum Auto hat ergeben das ich leider keine besitze :( die M Felgen stehen aber sicherlich beim 2.5 nicht drauf, oder? gibt es die als Download, oder kann mir jemand einen Scan schicken?
 
wird doch nicht für jeden Motor eine andere geben? VFL und FL und M sicherlich, aber dann noch mal jeder Motor?
 
In der Übereinstimmungsbescheinigung (gilt genau für dein Auto, da dort auch die Co-Werte für die Steuer drinstehen und die sind abhängig von Motor und Getriebe) findest du kein Felgendesign, sondern nur die Größe (z.B. 7,5x17) und die Einpresstiefe (ET xx)der Felge. Solange die Werte mit denen deiner Felge übereinstimmen und diese von BMW ist, gibt es auch nichts einzutragen. Natürlich musst du dann auch bei den werksseitig vorgegebenen Reifenformaten (225/45R17 ist ein Reifen-, kein Felgenformat) bleiben. Wenn du keine Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) hast, bekommst du die gegen Gebühr beim Freundlichen (das ist ein unscheinbarer DIN A4-Bogen, der oft ohne weitere Beachtung mit den Kaufunterlagen weggeheftet wird :)) . Vielleicht druckt er dir auch die freigegeben Rad-/Reifenkobinationen für dein Auto aus. Du bist nicht verpflichtet, das CoC als Nachweis der werksseitig zugelassenen Bereifung mitzuführen. Prüforganisationen und Polizei haben Zugriff auf diese Daten und wenn sie meinen, die Bereifung anzweifeln zu müssen, können sie sich das in der Datenbank ansehen. Bei Abweichungen, sei es die Verwendung einer anderen Felgengröße (bei BMW-Felgen), Zubehörfelgen oder einem anderen Reifenformat, musst du den Nachweis führen können (Eintrag in den Papieren, Mitführen einer ABE etc.). Und wenn wir schon dabei sind: Rad-/Reifenkombinationen die gem. CoC ausdrücklich nur für Winterreifen zulässig sind, musst du auch mit solchen fahren. Die anderen, eigentlich für Sommerreifen vorgesehenen Größen, dürfen wahlweise auch mit Winterreifen gefahren werden.
 
Das war verständlich :) und was ist wenn man eine Tieferlegung eingetragen hat, gilt die Übereinstimmungsbescheinigung dann überhaupt noch?
 
Ja, denn wenn sich durch Umbauten die Abgaswerte zu sehr verändern könnten, wird ein Abgasgutachten verlangt. Verkürzt dargestellt, erlischt je nach Umbau die Betriebserlaubnis und wird durch den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wieder erteilt. Was im CoC oder in der Zulassungsbescheinigung steht, ist erlaubt. Damit du eine Vorstellung hast, wonach du suchst:
http://www.eurococ.eu/de/coc_zertifikat
 
ich dachte immer im Internet findet man alles, aber die CoC konnte ich nirgends finden, ASW28 war so nett die Nummer 50 zu fotografieren, ich denke mal das gilt zumindest für alle 2.0 - 3.0 VFL z4 coc.jpg
 
Zurück
Oben Unten