Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Luckas

Fahrer
Registriert
11 Oktober 2010
Hallo zusammen,

wie ich in meinem Thread vor kurzem berichtete habe ich mir bei BMW München einen Z4 3.0 si gekauft. Witterungsbedingt habe ich mir am Telefon noch neue Winterreifen aufschwatzen lassen. Laut Aussage des Verkäufers hätten die hinteren Sommerrreifen noch mindestens 4mm die Vorderreifen noch 7 mm.

Als ich dann nach München kam, wollte ich mir noch die Sommereifen zeigen lassen, da hieß es die wären bereits verschickt.

Nun sind die Reifen endlich bei mir angekommen (nachdem sie noch gar nicht verschickt waren!:j) und ich hab so einem Plastikprofiltiefenmesser nachgemessen und siehe da der eine Hinterreifen hat nur noch 3 mm der andere ca 3,5mm.

Gemäß den Kriterien von Premium Selection sollte das Restprofil mindestens 4 mm haben, oder?

Wo wird denn normalerweise das Profil gemessen und wie wird das professionell gemacht?

Wie würdet ihr jetzt vorgehen?

Für Hilfe bin ich sehr dankbar, denn ich komm mir irgendwie veräppelt vor.

Gruß Luckas
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Hallo,

bei wem in münchen hast du den Wagen gekauft?

Hast du mit dem Verkäufer schon gesprochen?
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Keine Chance die Reifen sind ja noch voll in Ordnung.
Laut Gesetz ist eine mindestprofiltiefe bei Sommerreifen doch von min. 1.6mm vorgeschrieben, und da hast ja noch Guthaben.
Aber würde trotzdem nochmal mit dem Verkäufer telefonieren -
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Moin,

bei Premium Selection kannst Du innerhalb von 2 Wochen vom Kauf zurücktreten. Sag Deinem Verkäufer, er soll Dir vernünftige Reifen besorgen oder Du stellst ihm den
Wagen wieder auf dem Hof. Das hätte Dir die BMW Kundenbetreuung geraten, nachdem Du dort telefonisch mit Deinem Anliegen vorstellig geworden bist!

Hier mal der Link zu "Premium Selection".

Premium Selection

Aber warum hast Du Dir denn die Reifen vor dem Kauf nicht angesehen? Oder hast Du das Auto blind gekauft?
Ich hab beim Kauf meinem Verkäufer neue Reifen aus dem Kreuz geleiert. Das wurde aber dierekt bei der Besichtigung / Probefahrt geklärt.
Als ich den Wagen 2 Wochen später dann abgeholt habe, war alles i.O.

Gruß Mike
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Ja, die Reifen bei Premium Selection müssen min. 4 mm aufweisen:

http://www.bmw.com/com/de/_teaserpool/download/usedvehicles/pdf/72_point_check_de.pdf

Da der Wagen wohl auf Winterrädern mit ausreichend Profil ausgeliefert wurde, gab es Reifen mit "mindestens 4 mm" zum Fahrzeug dazu. In wiefern ein Anspruch besteht, dass alle Reifensätze mehr als 4 mm haben müssen, weiß ich nicht ... denke aber, dass ein Satz reicht.

Wurden die Eigenschaften der Sommerreifen schriftlich zugesichert? Wenn nein, wird's schwer die mündliche Absprache zu belegen.

Es ist halt wie immer ... wer für ein Auto weit anreist, wird übers Ohr gehauen, denn der steht eh nicht wieder "auf der Matte" sondern schiebt das dann entweder auf die lange Bank oder wimmelt den Anspruch anderweitig ab ... oder er macht ein Angebot, welches nicht annehmbar ist, wie z.B. eine Gratisinspektion am eigenen Standort ... wer weit reist, wird das kaum in Anspruch nehmen können.

Wieder das übliche Problem von "Recht haben" und "Recht bekommen" - mit Sicherheit "hast" Du Recht ....
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Hallo,

bei wem in münchen hast du den Wagen gekauft?

Hast du mit dem Verkäufer schon gesprochen?

zu 1.

In Fröttmanning. (Willst Du auch den Namen wissen?)

Nein, ich habe noch nicht mit dem Verkäufer gesprochen. Ich wollte erst mal hier nachhören wie ich mich am besten verhalte. Ich werde ihn natürlich dann anrufen.
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Ja, die Reifen bei Premium Selection müssen min. 4 mm aufweisen:

http://www.bmw.com/com/de/_teaserpool/download/usedvehicles/pdf/72_point_check_de.pdf

Da der Wagen wohl auf Winterrädern mit ausreichend Profil ausgeliefert wurde, gab es Reifen mit "mindestens 4 mm" zum Fahrzeug dazu. In wiefern ein Anspruch besteht, dass alle Reifensätze mehr als 4 mm haben müssen, weiß ich nicht ... denke aber, dass ein Satz reicht.

Wurden die Eigenschaften der Sommerreifen schriftlich zugesichert? Wenn nein, wird's schwer die mündliche Absprache zu belegen.

....

Die Wintereifen habe ich dazu gekauft zum regulären Preis. Hätte ich die Reifen nicht genommen, hätte ich doch den 4 mm Anspruch auf die Sommereifen gehabt!?

Mündlich und laut Bewertungsgutachten (nach Aussage des Verkäufers) hatten die Sommereifen 4mm drauf. Ich vermute, dass aufgrund der zeitlichen Verzögerung die Reifen eventuell verwechselt wurden.

Das Bewertungsgutachten habe ich jedoch nicht, leider!
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Aber warum hast Du Dir denn die Reifen vor dem Kauf nicht angesehen? Oder hast Du das Auto blind gekauft?

Ich habe das Auto blind gekauft, hatte aber nach dem Zustand der Reifen explizit gefragt. Da wurden mir 4mm genannt.

Als ich die Reifen dann in München anschauen wollte waren sie angeblich verschickt. Es stellte sich dann aber heraus, dass sie das gar nicht waren. Nachdem ich eine Woche später in München angerufen hatte, wo den meine Reifen bleiben würden, wurden die Reifen zufällig noch im Lager gefunden &: :j
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

auf die bewertung darfst du nix geben...
meiner hatte auch 2, 3 dinge die laut premium selection check hätten behoben sein müssen unter anderem auch 2 komplett runter gefahrene reifen.
ich würde morgen mal beim verkäufer durchklingeln und ihn mal drauf ansprechen... da du die winterreifen extra gekauft und komplett bezhalt hast können sie ja nicht als 4mm reifen gezählt werden.
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Also ich würde mit dem Verkäufer reden. Ich denke da findet sich eine Lösung. Miss aber vorher noch einmal genau nach. Nimm die mittleren großen Rillen und messe an verschiedenen Punkten.

Ist dein Messgerät ein ordentliches Teil, oder ist die Spitze schon abgeknubbelt.

Wenn du gaaaaanz sicher bist, dass die keine 4mm haben, dann würde ich den Händler anrufen.

Tu dir selber aber vorher einen gefallen und prüfe bitte alle Punkte der Premiumselection selber noch einmal nach (sofern es dir möglich ist):

http://www.bmw.de/de/de/usedvehicles/premiumselection/benefits.html

Ich denke du findest noch 1 - 2 Punkte die nicht 100%ig passen. Dann kannst du gleich mit allen Punkten durchstarten.

Wenn du Fragen hast, dann gerne auch per PN!
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Also ich würde mit dem Verkäufer reden. Ich denke da findet sich eine Lösung. Miss aber vorher noch einmal genau nach. Nimm die mittleren großen Rillen und messe an verschiedenen Punkten.

Ist dein Messgerät ein ordentliches Teil, oder ist die Spitze schon abgeknubbelt.

Wenn du gaaaaanz sicher bist, dass die keine 4mm haben, dann würde ich den Händler anrufen.

Tu dir selber aber vorher einen gefallen und prüfe bitte alle Punkte der Premiumselection selber noch einmal nach (sofern es dir möglich ist):

http://www.bmw.de/de/de/usedvehicles/premiumselection/benefits.html

Ich denke du findest noch 1 - 2 Punkte die nicht 100%ig passen. Dann kannst du gleich mit allen Punkten durchstarten.

Wenn du Fragen hast, dann gerne auch per PN!

Danke für den guten Vorschlag, werde ich auf jeden Fall machen.

Zwei zusätzliche Punkte habe ich schon. :s


Weitere Punkte folgen anhand der Liste vielleicht noch.


Gruß Luckas
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Wenn Du mit dem Verkäufer sprichst, dann erzähl ihm nichts von den Reifen, sondern fordere das Prüfprotokoll an.

Er wird fragen wozu - und Du sagst, dass Du es gerne für Deine Unterlagen haben möchtest.

So bekommst Du schriftlich, welche Profiltiefe Deine Sommerreifen haben sollen.

Im nächsten Schritt bittest Du um Zusendung der richtigen Sommerräder, da Deine offenbar vertauscht wurden, denn die Profiltiefe passt ja nunmal nicht mit der im Protokoll angegebenen Profiltiefe überein.

Um Fristen zu wahren bittest Du darum, dass er Dir das direkt faxt. Gib ihm zwei Studen, danach rufst Du erneut an und gibst ihm wieder zwei Stunden ... und so weiter ...
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Hallo,

genaues Nachmessen der Profiltiefe ist natürlich Pflicht. Man muss aber bedenken, dass z.B. die Mindesprofiltiefe immer an der schlechtesten Stelle gemessen wird. Sollten also die Reifen möglicherweise etwas einseitig abgefahren sein., dann wird auch dort gemessen!

Gruß Mike
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Hallo,

genaues Nachmessen der Profiltiefe ist natürlich Pflicht. Man muss aber bedenken, dass z.B. die Mindesprofiltiefe immer an der schlechtesten Stelle gemessen wird. Sollten also die Reifen möglicherweise etwas einseitig abgefahren sein., dann wird auch dort gemessen!

Gruß Mike

Danke für den Hinweis. Ich habe an einer Stelle unter 3 mm gemessen.
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Danke Frank,

ist auch ein sehr guter Hinweis zur Vorgehensweise. Genau deshalb habe ich auch nicht gleich beim Verkäufer angerufen.

Macht es Sinn kurz bei der Dekra vorbeizufahren und mir die Profiltiefe schriftlich geben zu lassen?

Gruß Luckas
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Hmm, Dekra würde ich jetzt nicht sofort machen. Wozu? Du fährst die Räder ja im Moment eh nicht, sie werden also nicht schlechter und der Zustand ändert sich nicht. Sollte es Unstimmigkeiten bzgl. der Mess-Genauigkeit geben, würde ich ggf. den Händler auffordern, eine für ihn akzeptable "neutrale" Person zu benennen, vielleicht eine BMW-NL in Deiner Nähe.

Gruß MIke
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Keine Chance die Reifen sind ja noch voll in Ordnung.
Laut Gesetz ist eine mindestprofiltiefe bei Sommerreifen doch von min. 1.6mm vorgeschrieben, und da hast ja noch Guthaben.
Aber würde trotzdem nochmal mit dem Verkäufer telefonieren -

Hi,

wieso "...keine Chance" ???

Es geht hier doch nicht um die gesetzlich vorgeschriebene "Mindestprofiltiefe", sondern um einen Passus/eine Zusicherung in der PremiumSelection, wonach bei Gebrauchtfahrzeugen mit PremiumSelection die Reifen mindestens 4mm Profil aufweisen müssen. ;)

Ich hatte bei meinem Zetti den gleichen Fall. Hab mir dann erst das Gebrauchtwagengutachten zeigen lassen und den Verkäufer dann mit der Nase darauf gestoßen. Er hat es eingesehen und mir 4 neue gebrauchte Reifen montieren lassen.

So long
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Hallo,

Das ist eine mündlich zugesicherte Eigenschaft, auf diese Aussage
basierte der Abschluß des kaufvertrags.
Dadurch das man Dir die Reifen bei der Abholung des Fahrzeugs
nicht zeigen wollte, könnte man hier...
Aber lassen wir das lieber.
Ansonsten hat Dir Frank die perfekte Beweisführung aufgezeigt.

Hansi
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Hi,

wieso "...keine Chance" ???

Es geht hier doch nicht um die gesetzlich vorgeschriebene "Mindestprofiltiefe", sondern um einen Passus/eine Zusicherung in der PremiumSelection, wonach bei Gebrauchtfahrzeugen mit PremiumSelection die Reifen mindestens 4mm Profil aufweisen müssen. ;)

Ich hatte bei meinem Zetti den gleichen Fall. Hab mir dann erst das Gebrauchtwagengutachten zeigen lassen und den Verkäufer dann mit der Nase darauf gestoßen. Er hat es eingesehen und mir 4 neue gebrauchte Reifen montieren lassen.

So long

Ja geb ich dir voll Recht wusste nicht - das PremiumSelection mini. 4mm voraussetzt.
Würde genau so handeln wie es Gerry vorschlägt...und auf jeden Fall dan nochmal beim Händler melden!

Zehty777
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Hallo,

genaues Nachmessen der Profiltiefe ist natürlich Pflicht. Man muss aber bedenken, dass z.B. die Mindesprofiltiefe immer an der schlechtesten Stelle gemessen wird. Sollten also die Reifen möglicherweise etwas einseitig abgefahren sein., dann wird auch dort gemessen!

Gruß Mike

Aeh, woher nimmst du dein Wissen?

Soweit mir bekannt ist, wird immer in den mittleren Rillen (Hauptprofil) gemessen um gerade Effekte, wie am Rand abgefahrene Reifen auszublenden.


Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1.

die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2.

die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein

(1a) Luftreifen, auf die sich die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen beziehen, müssen diesen Bestimmungen entsprechen.

(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

(2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhängern hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.

(2b) Reifenhersteller und Reifenerneuerer müssen Luftreifen für Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h mit ihrer Fabrik- oder Handelsmarke sowie mit Angeben kennzeichnen, aus denen Reifengröße, Reifenbauart, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitskategorie, Herstellungs- bzw. Reifenerneuerungsdatum hervorgehen. Die Art und Weise der Angaben wird im Verkehrsblatt bekanntgegeben.

(3) Statt Luftreifen sind für Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten von nicht mehr als 25 km/h (für Kraftfahrzeuge ohne gefederte Triebachse jedoch nur bei Höchstgeschwindigkeiten von nicht mehr als 16 km/h) Gummireifen zulässig, die folgenden Anforderungen genügen: Auf beiden Seiten des Reifens muß eine 10 mm breite, hervorstehende und deutlich erkennbare Rippe die Grenze angeben, bis zu welcher der Reifen abgefahren werden darf; die Rippe darf nur durch Angaben über den Hersteller, die Größe und dergleichen sowie durch Aussparungen des Reifens unterbrochen sein. Der Reifen muß an der Abfahrgrenze noch ein Arbeitsvermögen von mindestens 60 J haben. Die Flächenpressung des Reifens darf unter der höchstzulässigen statischen Belastung 0,8 N/mm2 nicht übersteigen. Der Reifen muß zwischen Rippe und Stahlband beiderseits die Aufschrift tragen: "60 J". Das Arbeitsvermögen von 60 J ist noch vorhanden, wenn die Eindrückung der Gummibereifung eines Rades mit Einzel- oder Doppelreifen beim Aufbringen einer Mehrlast von 1000 kg auf die bereits mit der höchstzulässigen statischen Belastung beschwerte Bereifung um einen Mindestbetrag zunimmt, der sich nach folgender Formel errechnet:

f = 6000 / (P + 500);

dabei bedeutet f den Mindestbetrag der Zunahme des Eindrucks in Millimetern und P die höchstzulässige statische Belastung in Kilogramm. Die höchtszulässige statische Belastung darf 100 N/mm der Grundflächenbreite des Reifens nicht übersteigen; sie darf jedoch 125 N/mm betragen, wenn die Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 8 km/h nicht überschreiten und entsprechende Geschwindigkeitsschilder (§ 58) angebracht sind. Die Flächenpressung ist unter der höchstzulässigen statischen Belastung ohne Berücksichtigung der Aussparung auf der Lauffläche zu ermitteln. Die Vorschriften über das Arbeitsvermögen gelten nicht für Gummireifen an Elektrokarren mit gefederter Triebachse und einer durch die bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h sowie deren Anhänger.

(4) Eiserne Reifen mit einem Auflagedruck von nicht mehr als 125 N/mm Reifenbreite sind zulässig

1.

für Zugmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, deren zulässiges Gesamtgewicht 4 t und deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 8 km/h nicht übersteigt,
2.

für Arbeitsmaschinen und Stapler (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 8 km/h nicht übersteigt, und für Fahrzeuge, die von ihnen mitgeführt werden,
3.

hinter Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h (Betriebsvorschrift)
1.

für Möbelwagen,
2.

für Wohn- und Schaustellerwagen, wenn sie nur zwischen dem Festplatz oder Abstellplatz und dem nächstgelegenen Bahnhof oder zwischen dem Festplatz und einem in der Nähe gelegenen Abstellplatz befördert werden,
3.

für Unterkunftswagen der Bauarbeiter, wenn sie von oder nach einer Baustelle befördert werden und nicht gleichzeitig zu einem erheblichen Teil der Beförderung von Gütern dienen,
4.

für die beim Wegebau und bei der Wegeunterhaltung verwendeten fahrbaren Geräte und maschinen bei der Beförderung von oder nach einer Baustelle,
5.

für land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte und für Fahrzeuge zur Beförderung von land- oder forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern, Arbeitsgeräten oder Erzeugnissen.

(5) Bei Gleiskettenfahrzeugen (§ 34b Abs. 1 Satz 1) darf die Kette oder das Band (Gleiskette) keine schädlichen Kratzbewegungen gegen die Fahrbahn ausführen. Die Kanten der Bodenplatten und ihrer Rippen müssen rund sein. Die Rundungen metallischer Bodenplatten und Rippen müssen an den Längsseiten der Gleisketten einen Halbmesser von mindestens 60 mm haben. Der Druck der durch gefederte Laufrollen belasteten Auflagefläche von Gleisketten auf die ebene Fahrbahn darf 1,5 N/mm², bei Fahrzeugen mit ungefederten Laufrollen und Gleisketten, die außen vollständig aus Gummiband bestehen, 0,8 N/mm² nicht übersteigen. Als Auflagefläche gilt nur derjenige Teil einer Gleiskette, der tatsächlich auf einer ebenen Fahrbahn aufliegt. Im Hinblick auf die Beschaffenheit der Laufflächen und der Federung wird für Gleiskettenfahrzeuge und Züge, in denen Gleiskettenfahrzeuge mitgeführt werden,

1.

allgemein die Geschwindigkeit auf 8 km/h,
2.

wenn die Laufrollen der Gleisketten mit 40 mm hohen Gummireifen versehen sind oder die Auflageflächen der Gleisketten ein Gummipolster haben, die Geschwindigkeit auf 16 km/h,
3.

wenn die Laufrollen ungefedert sind und die Gleisketten außen vollständig aus Gummiband bestehen, die Geschwindigkeit auf 30 km/h

beschränkt; sind die Laufflächen von Gleisketten gummigepolstert oder bestehen die Gleisketten außen vollständig aus Gummiband und sind die Laufrollen mit 40 mm hohen Gummireifen versehen oder besonders abgefedert, so ist die Geschwindigkeit nicht beschränkt.
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

Die Vorgehensweise von Frank ist völlig ok. Nicht mit der Tür ins Haus fallen. Erst schriftliches sichern. Profiltiefe / Zustand / DOT Nummer bei der Durchsicht vor Auslieferung.
Wie alt ist der Z, wieviel Kilometer, welche DOT haben die Reifen ?
Ich hatte gleich gelagerte Probleme mit der Premium Selection und neuer Tüvabnahme, bekam aber nach Reklamation der Hinterräder, 400 € Zuschuss vom Händler, einen Verbandskasten ( der noch keine 1,5 Jahre abgelaufen war ), ein Reifenpannenset ( da der Z auf RFL Reifen lief ), usw.
Viel Glück
 
AW: Premium Selection - Reifen 4 mm Restprofiltiefe

mein senf: ich habe die erfahrung gemacht, das premium selection != premium selection ist.... bei allerersten den ich mir angeschaut hatte war alles fürn arsch... unfallschaden, kupplung durch, lederfarbe derart beschissen nachgebessert, dass aus bicolor tricolor wurde etc.... bei dem händler, ebi dem ich dann zugeschlagen hatte war alles top... aber wirklich alles... er meinte, es könne auch daran liegen, dass er in einem neuen autohaus arbeitet und bmw eher darauf schaut, dass die nichts verbocken...
 
Zurück
Oben Unten