Recht auf "technischen Stand" laut Prospekt?

Taxer1976

spritzig kölsch
Registriert
9 September 2003
Ich hab da mal ne Frage:

Da die Limited Sport-Edition (E81) ausverkauft war, hat unser Händler uns einen Bestandswagen angeboten! Da ich wusste, das in den letzten Wochen der Produktion noch einige Verbesserungen eingeflossen sind (breitere Reifen, MP3-Funktion, Welcome-Home-Funktion), habe ich den Verkäufer explizit danach gefragt, ob das Fahrzeug den aktuellen (technischen) Stand hat. So wie Verkäufer nunmal sind, hat er dies natürlich bestätigt... B; "Jep, aktueller Stand"! Auto also gekauft, hat noch ein paar Wochen gedauert, da es noch angekarrt werden muss und letzte Woche abgeholt: Siehe da, Fahrzeug NICHT aktueller Stand.
Habe ich natürlich bemängelt, aber jetzt kam die Info vom :) zuurück: "Der ist halt ab Werk so gewesen!"

Habe ich nun das Recht auf Nachbesserung, sprich er baut mir ein aktuelles Radio rein, macht die richtigen Reifen drauf und patcht die Welcome-Home-Funktion, oder kann er auf das Prospekt verweisen, was da sagt: " Technische Änderungen vorbehalten"???
 
AW: Recht auf "technischen Stand" laut Prospekt?

Ich hab da mal ne Frage:

Da die Limited Sport-Edition (E81) ausverkauft war, hat unser Händler uns einen Bestandswagen angeboten! Da ich wusste, das in den letzten Wochen der Produktion noch einige Verbesserungen eingeflossen sind (breitere Reifen, MP3-Funktion, Welcome-Home-Funktion), habe ich den Verkäufer explizit danach gefragt, ob das Fahrzeug den aktuellen (technischen) Stand hat. So wie Verkäufer nunmal sind, hat er dies natürlich bestätigt... B; "Jep, aktueller Stand"! Auto also gekauft, hat noch ein paar Wochen gedauert, da es noch angekarrt werden muss und letzte Woche abgeholt: Siehe da, Fahrzeug NICHT aktueller Stand.
Habe ich natürlich bemängelt, aber jetzt kam die Info vom :) zuurück: "Der ist halt ab Werk so gewesen!"

Habe ich nun das Recht auf Nachbesserung, sprich er baut mir ein aktuelles Radio rein, macht die richtigen Reifen drauf und patcht die Welcome-Home-Funktion, oder kann er auf das Prospekt verweisen, was da sagt: " Technische Änderungen vorbehalten"???

Ich hab da mal ne Laienantwort:

Das klingt nach Fehlen einer oder, in deinem Fall, mehrerer zugesicherten Eigenschaft.

Aber was sind in diesem die zugesicherten Eigenschaften. Der aktuelle Stand!

Sehr schwammig, denn das Fahrzeug ist wohl auf dem aktuellen Stand es fehlen nur Ausstattungsdetails, die wohl bei der Vertragsgestaltung explizit ausgewiesen werden hätten müssen. Daher gehe ich davon aus, dass dies ein schwerer Kampf wird.

Aber wie gesagt, ist ne Laienmeinung. Die Profis hier können bestimmt ne qualifiziertere Meinung abgeben.

Was issn eigentlich ein E81?
 
AW: Recht auf "technischen Stand" laut Prospekt?

Ich hab da mal ne Laienantwort:

Das klingt nach Fehlen einer oder, in deinem Fall, mehrerer zugesicherten Eigenschaft.

Aber was sind in diesem die zugesicherten Eigenschaften. Der aktuelle Stand!

Sehr schwammig, denn das Fahrzeug ist wohl auf dem aktuellen Stand es fehlen nur Ausstattungsdetails, die wohl bei der Vertragsgestaltung explizit ausgewiesen werden hätten müssen. Daher gehe ich davon aus, dass dies ein schwerer Kampf wird.

Aber wie gesagt, ist ne Laienmeinung. Die Profis hier können bestimmt ne qualifiziertere Meinung abgeben.

Was issn eigentlich ein E81?

Tja, WUMS (ist mir noch aus BWL im Kopf geblieben) wollte ich anno 2003 schonmal bei meinem Z4 anwenden, da das Dach sich nicht per Fernbedienung öffnen ließ. Allerdings hat dann der Händler, wie auch München auf den netten Satz im Prospekt verwiesen (Technische Änderungen vorbehalten, bla, bla...).
Als ich jetzt jedoch den Neuwagen bestellt habe, war das was ich wollte auch technisch möglich... Das der Wagen den "aktuellen Stand" (12/07) habe ich auch in einer email schriftlich....

Ein E81 ist ein 1er Hatch Coupe, also 3-türig!

normal_bmw-1-series-limited-sport-edition-three-doors-10151.jpg
 
AW: Recht auf "technischen Stand" laut Prospekt?

Tja, WUMS (ist mir noch aus BWL im Kopf geblieben) wollte ich anno 2003 schonmal bei meinem Z4 anwenden, da das Dach sich nicht per Fernbedienung öffnen ließ. Allerdings hat dann der Händler, wie auch München auf den netten Satz im Prospekt verwiesen (Technische Änderungen vorbehalten, bla, bla...).
Als ich jetzt jedoch den Neuwagen bestellt habe, war das was ich wollte auch technisch möglich... Das der Wagen den "aktuellen Stand" (12/07) habe ich auch in einer email schriftlich....

Ein E81 ist ein 1er Hatch Coupe, also 3-türig!

Nen 1er....Sag dat doch gleich :+

Aktuelle technische Stände scheinen dein Lieblingsbetätigungsfeld zu sein :w

Viel Erfolg.
 
AW: Recht auf "technischen Stand" laut Prospekt?

Was mir noch dazu einfällt:

In erster Linie hab ich nicht an WUMS gedacht, sondern war noch einen Step weiter vorne.

Gerade du als StB oder BWLer solltest eigentlich wissen, daß im Vertragswesen eine genaue Spezifiktation des Vertragsgegenstandes bzw. der -Leistungen mögliche Streitigkeiten minimiert.

Technisch aktueller Stand ist z.b. auch das Night-Vision System, wenn (fiktiv) in diesem Beispiel davon ausgegangen wird, dass dieses auch im 1er angeboten wird. Willst du das dann auch noch nachgerüstet haben?

Nach meiner Meinung passt deine Argumenation nicht, deine genauen Anforderungen hättest du vertraglich genau spezifizieren und gegenzeichnen lassen müssen. Du meinst Ausstattungsdetails und sprichst vom technischen Stand (IMHO zwei unterschiedliche Dinge).

Weiterhin schreibst du oben... explizit danach gefragt, was bejaht wurde.... Schau mal in die AGBs des Kaufvertrages, dort findet sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Passus, dass vertragliche Nebenabreden, sofern sie nicht schriftlich im KV fixiert wurden, ungültig sind.

Es würde mich wundern, wenn du mit deinen Forderungen durchkommen würdest.

Wie gesagt, ne Laienmeinung.
 
AW: Recht auf "technischen Stand" laut Prospekt?

Gerade du als StB oder BWLer solltest eigentlich wissen, daß im Vertragswesen eine genaue Spezifiktation des Vertragsgegenstandes bzw. der -Leistungen mögliche Streitigkeiten minimiert.

Vertragsgeschichten sourcen wir -gerade wegen den vielen Fallstricken- an RA aus. Klar könnte ich auch da mal nachfagen, aber vielleicht hat ja hier schon jemand den Fall.

Stimmt schon das es um Ausstattungsdetails geht, aber die bestimmen ja mitunter den technischen Stand eines Wagens, oder? Wenn Nebenabreden ungültig sind, dann habe ich einen ganz normalen Neuwagen bestellt, steht auch so im Vertrag. Laut der gültigen Preisliste sind die o.g. Extras serie...
 
AW: Recht auf "technischen Stand" laut Prospekt?

Ja korrekt, so ist das... ALLES muß schriftlich im Vertrag festgehalten werden, sonst gilt es als Nebenabsprache und ist vertraglich unwirksam!

Sogar die Konsequenzen sollten vertraglich festgehalten werden, so z.B. Anspruch auf komplette Rückabwicklung des Vertrages bei Nichteinhaltung der Zusatzvereinbarung (o.ä.!)

Gruß, Zetto

P.S.: Weiß doch eigentlich jeder, daß bei uns nur das geschriebene und unterschriebene Wort vor Gericht bestand hat. :g
 
AW: Recht auf "technischen Stand" laut Prospekt?

Es gibt meiner Meinung nach auch noch eine andere Sichtweise. Wenn die fehlende Ausstattung zum technischen Stand des Fahrzeugs gehörte an dem Tag, an dem es bestellt wurde, kann das gelieferte Fahrzeug nicht einem früheren Stand entsprechen.
Das funktioniert aber nur, wenn die entsprechende Ausstattung nicht optional war.
 
AW: Recht auf "technischen Stand" laut Prospekt?

Es gibt meiner Meinung nach auch noch eine andere Sichtweise. Wenn die fehlende Ausstattung zum technischen Stand des Fahrzeugs gehörte an dem Tag, an dem es bestellt wurde, kann das gelieferte Fahrzeug nicht einem früheren Stand entsprechen.
Das funktioniert aber nur, wenn die entsprechende Ausstattung nicht optional war.

Moin Dieter :*

Genau so sieht es aus: Neuwagen im Dezember bestellt, technischer Stand des Wagens jedoch 8/07. Bei den reklamierten Dingen handelt es sich um serienmässige Dinge, die jedes dieser Fahrzueg nach 9/07 hatte...
Die Reifen sind mir nicht sooo wichtig, denn die sind schnell runtergelutscht, aber die Mp3-Funktion würde ich schon gerne nutzen...:t
 
AW: Recht auf "technischen Stand" laut Prospekt?

Moin Dieter :*

Genau so sieht es aus: Neuwagen im Dezember bestellt, technischer Stand des Wagens jedoch 8/07. Bei den reklamierten Dingen handelt es sich um serienmässige Dinge, die jedes dieser Fahrzueg nach 9/07 hatte...
Die Reifen sind mir nicht sooo wichtig, denn die sind schnell runtergelutscht, aber die Mp3-Funktion würde ich schon gerne nutzen...:t

Dann reicht es meiner Meinung nach aus, auf allgemeine Prospekte etc zu verweisen. Wenn die Eigenschaften dort ausgewiesen sind, hast Du auch Anspruch darauf. Technische Änderungen sind immer vorbehalten, aber nicht zum Nachteil des Bestellers, d.h. wenn Du gemäß diesen Unterlagen bestellt hast, kann BMW zwar etwas ändern (was sie aber nicht gemacht haben, da es ja ein älteres Fahrzeug ist), aber sie müssen Euch informieren.

Sonst könnte BMW ja auch hingehen und Euch bei der Bestellung eines gerade herausgekommenen neuen Modells das Vorgängermodell liefern.

Die vorbehaltenen technischen Änderungen beziehen sich meiner Meinung nach auf Weiterentwicklungen, nicht auf vorherige Stände. Oder mit anderen Worten: Wenn BMW bei allen ausgelieferten Fahrzeugen von der MP3-Funktion wieder abgerückt wäre, z.b. aus technischen Gründen, wäre das eine technische Änderung im Sinne des Vertrages meiner Meinung nach. So aber nicht.
 
AW: Recht auf "technischen Stand" laut Prospekt?

Taxer, mein Freund, die Infos haste aber nicht am Anfang des Freds preisgegeben :s

Nach geltenden EU-Recht, was auch in nationales Recht umgesetzt wurde, würde ich sogar soweit gehen zu behaupten, dass der Händler dich darauf aufmerksam machen müssen, dass dies ein Vorgängermodell und somit strenggenommen kein Neuwagen mehr ist, da die laufende Produktion dahin gehend geändert wurde, dass eine bessere Ausstattung serienmässig verbaut wird.

Die Rechtssprechung gibt es nach meinem Kenntnisstand seit ca. 1 bis 2 Jahren. Das könnte vielleicht ein Ansatzpunkt sein.
 
AW: Recht auf "technischen Stand" laut Prospekt?

Taxer, Du hast aber am Anfang erzählt, daß Dir Dein Verkäufer einen "Bestands-Wagen" angeboten hat, d.h. es ist kein Auftrag zur Produktion eines Neuwagens gewesen!

Zwar hat er Dir mündlich die Eigenschaften der neuesten Generation zugesichert, doch scheinbar nicht schriftlich... und genau hier liegt der Hund begraben! Du bist auf "Goodwill" des Autohauses angewiesen, denn vor Gericht hast Du keine Chance!
 
AW: Recht auf "technischen Stand" laut Prospekt?

Taxer, Du hast aber am Anfang erzählt, daß Dir Dein Verkäufer einen "Bestands-Wagen" angeboten hat, d.h. es ist kein Auftrag zur Produktion eines Neuwagens gewesen!

Zwar hat er Dir mündlich die Eigenschaften der neuesten Generation zugesichert, doch scheinbar nicht schriftlich... und genau hier liegt der Hund begraben! Du bist auf "Goodwill" des Autohauses angewiesen, denn vor Gericht hast Du keine Chance!


Wie er schreibt, ist auch die Abrede, dass es ein Bestandswagen ist, mündlich getroffen worden. So verstehe ich ihn jedenfalls.
 
AW: Recht auf "technischen Stand" laut Prospekt?

Wie er schreibt, ist auch die Abrede, dass es ein Bestandswagen ist, mündlich getroffen worden. So verstehe ich ihn jedenfalls.


Genauso ist es, auf der Bestellung steht wie bei jedem neuen BMW: "Bestellung über einen Neuwagen"! Aus dem Vertrag ist also nicht zu ersehen, das es ein Bestandswagen ist.
 
AW: Recht auf "technischen Stand" laut Prospekt?

Genauso ist es, auf der Bestellung steht wie bei jedem neuen BMW: "Bestellung über einen Neuwagen"! Aus dem Vertrag ist also nicht zu ersehen, das es ein Bestandswagen ist.

Also gibt es entweder zwei mündliche Abreden, die beide rechtliche Wirkung haben (wobei das m.A.n. auch der Fall ist, wenn im Vertrag steht, dass nur schriftliche Nebenabreden zulässig sind), oder beide Seiten behaupten, es gäbe jeweils nur die ihrer Seite. Hört sich nach Pat Situation an.
Das wäre für Dich vorteilhaft.
 
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