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Andreazzz
Guest
Mir ist folgendes passiert:
Ich habe auf einen Artikel geboten. Nach Gebotsabgabe bin ich in Urlaub gefahren, habe zuvor dem Anbieter geschrieben, ich würde sofort nach Rückkehr zahlen, wenn ich den Zuschlag erhalten würde, er möge sich dann aber bitte 3-4 Tage länger gedulden.
Antwort war: Alles klar, kein Problem, viel Erfolg!
Ich komme aus dem Urlaub wieder, habe eine mail von Ebay, überweise sofort online den von ebay geforderten Betrag, bekomme vom Anbieter den Artikel, auch eine gute Bewertung, bewerte selbst natürlich auch positiv.
Damit war die Sache für mich auch erledigt.
Erst Tage später sehe ich die email vom privaten Anbieter, er habe nach seiner Angebotserstellung die Versandkosten erhöhen müssen, da er bezüglich deren Höhe falsch informiert gewesen sei. Ich solle bitte kurzfristig die Differenz nachüberweisen. Die Versandkosten wurden aber auf der 1.Seite des Angebots unter Versandkosten nicht geändert, sondern später (ich war im Urlaub!) am Schluss der Seite sozusagen nachträglich im Kleingedruckten ergänzt. Ich hätte bei den erheblich höheren Versandkosten, die 3x so teuer waren wie der Artikel selbst, jedoch niemals ein Gebot abgegeben.
Nun ist der Anbieter aber der Meinung, ich wäre verpflichtet gewesen, sein Angebot tagelang auf Änderungen zu prüfen, ebenso wie meine email-Eingänge (ich habe seine email zunächst für Spam gehalten und erst später geöffnet) und ich hätte dann ggf. bei seiner nachträglichen Ergänzung mein eigenes Gebot zurückziehen müssen.
Er hat sich in der Zwischenzeit auch bei ebay gemeldet und dort die Nachricht hinterlassen, ich hätte nicht gezahlt, worüber ich sehr verärgert bin! Von ebay erhielt ich daraufhin eine Mahnung, auf die ich jetzt kurzfristig reagieren soll.
Es geht um etwa 10 Euro zusätzliche Versandkosten, die ich anders auch überwiesen hätte, aber nach dieser Aktion?
Wie soll ich jetzt reagieren?
Für entsprechende Ratschläge wäre ich dankbar.
Andreas
Ich habe auf einen Artikel geboten. Nach Gebotsabgabe bin ich in Urlaub gefahren, habe zuvor dem Anbieter geschrieben, ich würde sofort nach Rückkehr zahlen, wenn ich den Zuschlag erhalten würde, er möge sich dann aber bitte 3-4 Tage länger gedulden.
Antwort war: Alles klar, kein Problem, viel Erfolg!
Ich komme aus dem Urlaub wieder, habe eine mail von Ebay, überweise sofort online den von ebay geforderten Betrag, bekomme vom Anbieter den Artikel, auch eine gute Bewertung, bewerte selbst natürlich auch positiv.
Damit war die Sache für mich auch erledigt.
Erst Tage später sehe ich die email vom privaten Anbieter, er habe nach seiner Angebotserstellung die Versandkosten erhöhen müssen, da er bezüglich deren Höhe falsch informiert gewesen sei. Ich solle bitte kurzfristig die Differenz nachüberweisen. Die Versandkosten wurden aber auf der 1.Seite des Angebots unter Versandkosten nicht geändert, sondern später (ich war im Urlaub!) am Schluss der Seite sozusagen nachträglich im Kleingedruckten ergänzt. Ich hätte bei den erheblich höheren Versandkosten, die 3x so teuer waren wie der Artikel selbst, jedoch niemals ein Gebot abgegeben.
Nun ist der Anbieter aber der Meinung, ich wäre verpflichtet gewesen, sein Angebot tagelang auf Änderungen zu prüfen, ebenso wie meine email-Eingänge (ich habe seine email zunächst für Spam gehalten und erst später geöffnet) und ich hätte dann ggf. bei seiner nachträglichen Ergänzung mein eigenes Gebot zurückziehen müssen.
Er hat sich in der Zwischenzeit auch bei ebay gemeldet und dort die Nachricht hinterlassen, ich hätte nicht gezahlt, worüber ich sehr verärgert bin! Von ebay erhielt ich daraufhin eine Mahnung, auf die ich jetzt kurzfristig reagieren soll.
Es geht um etwa 10 Euro zusätzliche Versandkosten, die ich anders auch überwiesen hätte, aber nach dieser Aktion?
Wie soll ich jetzt reagieren?
Für entsprechende Ratschläge wäre ich dankbar.
Andreas




