Rechtliche Frage zu ebay

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Andreazzz

Guest
Mir ist folgendes passiert:

Ich habe auf einen Artikel geboten. Nach Gebotsabgabe bin ich in Urlaub gefahren, habe zuvor dem Anbieter geschrieben, ich würde sofort nach Rückkehr zahlen, wenn ich den Zuschlag erhalten würde, er möge sich dann aber bitte 3-4 Tage länger gedulden.
Antwort war: Alles klar, kein Problem, viel Erfolg!
Ich komme aus dem Urlaub wieder, habe eine mail von Ebay, überweise sofort online den von ebay geforderten Betrag, bekomme vom Anbieter den Artikel, auch eine gute Bewertung, bewerte selbst natürlich auch positiv.
Damit war die Sache für mich auch erledigt.
Erst Tage später sehe ich die email vom privaten Anbieter, er habe nach seiner Angebotserstellung die Versandkosten erhöhen müssen, da er bezüglich deren Höhe falsch informiert gewesen sei. Ich solle bitte kurzfristig die Differenz nachüberweisen. Die Versandkosten wurden aber auf der 1.Seite des Angebots unter Versandkosten nicht geändert, sondern später (ich war im Urlaub!) am Schluss der Seite sozusagen nachträglich im Kleingedruckten ergänzt. Ich hätte bei den erheblich höheren Versandkosten, die 3x so teuer waren wie der Artikel selbst, jedoch niemals ein Gebot abgegeben.

Nun ist der Anbieter aber der Meinung, ich wäre verpflichtet gewesen, sein Angebot tagelang auf Änderungen zu prüfen, ebenso wie meine email-Eingänge (ich habe seine email zunächst für Spam gehalten und erst später geöffnet) und ich hätte dann ggf. bei seiner nachträglichen Ergänzung mein eigenes Gebot zurückziehen müssen.
Er hat sich in der Zwischenzeit auch bei ebay gemeldet und dort die Nachricht hinterlassen, ich hätte nicht gezahlt, worüber ich sehr verärgert bin! Von ebay erhielt ich daraufhin eine Mahnung, auf die ich jetzt kurzfristig reagieren soll.
Es geht um etwa 10 Euro zusätzliche Versandkosten, die ich anders auch überwiesen hätte, aber nach dieser Aktion?

Wie soll ich jetzt reagieren?
Für entsprechende Ratschläge wäre ich dankbar.

Andreas
 
AW: Rechtliche Frage zu ebay

So bald Du bei eBay ein Gebot abgibst kann der Vk den Artikel / die Beschreibung nicht mehr bearbeiten. Wie soll er dass nach deiner Gebotsabgabe gemacht haben?

Was wäre für das Produkt an Versandkosten angemessen gewesen?

Schreibe bei dem offenen Fall herein wann Du bezahlt hast und warte die Antwort von eBay ab. Meistens wird so etwas geschlossen, vorallem bei Peanuts. :T:X
 
AW: Rechtliche Frage zu ebay

hallo,
würde dies erstmal bei ebay so direkt vorstellen.

eigentlich müsstest du von deiner seite aus das angebot bis zum ende begutachten. da du aber eine feste zusage vom verkäufer hast (per mail vorher)und der typ die versandkosten nicht im angebot direkt geändert hat, siehts für dich sehr gut aus.

er war ja auch nach ende der auktion mit deiner bezahlung zufrieden und hat dir das produkt zugesandt. laut gesetzt sind zwei übereinstimmende willenserklärungen nach einem kaufvertrag bindet. und da kann man nicht mehr so leicht dran ruckeln.

erklär das in ruhe ebay. und du hast dann ruhe.

drücke dir die daumen.

(warum kann der typ nach der beendigung und bewertungsabgabe noch bei ebay ein zahlungsverzug einreichen, ist die funktion danach nicht gesperrt?)

gruss
 
AW: Rechtliche Frage zu ebay

Wie ich Ihbäh liebe :g
Meine Vorredner haben ja schon ein paar gute Tipps gegeben. Ich sag dir einfach mal was ich machen würde: NIX! Du hast bezahlt, dann hat der Verkäufer dir den Artikel geschickt - so what!?
Auf Mahnungen seitens des Verkäufer oder Ihbäh (selbst Inkasso) musst du nicht reagieren. Worauf du reagieren musst, ist ein Mahnbescheid. Der kostet glaub ich 300,-€ und für eine Streitsumme von 10,-€ ist das wohl unsinnig.
Ich würd mich einfach tot stellen und fertig!
Passieren kann dir doch eh nichts!
 
AW: Rechtliche Frage zu ebay

So bald Du bei eBay ein Gebot abgibst kann der Vk den Artikel / die Beschreibung nicht mehr bearbeiten. Wie soll er dass nach deiner Gebotsabgabe gemacht haben?


Er hat 2 Tage nach meiner Gebotsabgabe einen Kommentar ganz am Schluss seines Angebots eingefügt ( sinngemäß: Der Verkäufer hat am .... folgende Ergänzung hinzugefügt: ..... ), nicht jedoch gleich am Anfang der Seite die Versandkosten geändert. Dies ist sicher das, was Du meintest!?
Hab leider nicht so viel Ahnung von dem Kram!

Er hat die zusätzlichen Portokosten ja auch tatsächlich gehabt.
Ich habe ihm in einer GoodWill-Aktion angeboten 50% der zusätzlichen Kosten zu übernehmen.
Nachdem ich ihm das geschrieben hatte und auch erwähnte, er würde nach Abschluss eines Kaufvertrags für ein Auto doch auch nicht mehr zahlen wollen, als wie im Kaufvertrag vereinbart, auch wenn das Auto am nächsten Tage teurer würde, war er sehr verärgert und hat wohl die (falsche) Info an ebay gegeben.
Ich soll jetzt als Computerlaie die Bewertungen, Kontoauszüge usw. kopieren und per mail hinschicken, sonst würde man mich vorrübergehend sperren.
Ich habe ebay heute den Sachverhalt geschildert und um eine Adresse gebeten, an die ich auf dem Postwege eine Kopie meines Kontoauszugs senden kann.
Im Grunde ist´s ja lächerlich, aber es geht mir auch um Fairness auf Käufer-, als noch viel mehr auf Verkäuferseite.


Andreas
 
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warum kann der typ nach der beendigung und bewertungsabgabe noch bei ebay ein zahlungsverzug einreichen, ist die funktion danach nicht gesperrt?

gruss


Die Abmahnung von ebay kam definitiv nach der (positiven) Bewertung durch den Verkäufer, Genaueres müßte ich aber jetzt nachsehen.
Immerhin kann er aber seine Bewertung nicht mehr nachträglich ändern und ich habe bei meiner eigenen Verkäufer-Bewertung noch ergänzen können:

verlangt Versandkosten, die bei Angebotserstellung nicht vereinbart waren.

Vielen Dank für Eure schnellen Infos.
Ich wollte halt gerne wissen, ob ich mit meinem "Bauchgefühl" richtig lag.

Andreas
 
AW: Rechtliche Frage zu ebay

Ebay macht nichts, das Standartverfahren bei einem Streitfall läuft ewig, dann kann der Fall geschlossen werden und Ebay überlegt sich, ob der Klagende eine Kulanzzahlung bekommt (oder schon 20 Mal dieses Jahr dort aufgefallen?). Eine Abmahnung gibt es von denen eigentlich nie wirklich, denn Ebay ist es meist egal, wie die Fälle ausgehen. Die haben nur ein Budget, mit denen sie "guten" Ebayern helfen um diese bei der Stange zu halten.
Der Verkäufer kann Dich nicht negativ Bewerten (ist ja Verkäufer).

Wenn Du das Gebot zu einem Zeitpunkt abgibst und erst danach das Angebot einseitig verändert wird, kann Dein Schweigen in meinen Augen nicht als Zustimmung gewertet werden, zumal Du ihm ja den alten Gesamtbetrag überwiesen hast.

Meine Meinung: Wer zu blöd ist, richtige Versandkosten anzugeben, muss damit leben, selber aus der Tasche zahlen zu müssen, wenn schon geboten wurde. Er hätte das Angebot auch jederzeit beenden können und verändert wieder einstellen können - aber Du warst als Bieter vielleicht ganz praktisch... :s
 
AW: Rechtliche Frage zu ebay

Guten Morgen!

Arbeiten die bei ebay eigentlich auch nachts und am Wochenende?
Habe gerade die Seite von denen geöffnet und hatte 2 Nachrichten.

1. von eBay

Verwarnung aufgehoben.
Mitglied XY teilt mit, dass Sie sich über die Abwicklung
der Transaktion einigen konnten. + diverses Blablabla.

2. Vom Verkäufer

Ich bin es jetzt leid mit Ihnen.
Schieben Sie sich Ihr Geld sonst wo hin.

Damit dürfte die Sache ja dann wohl erledigt sein?


Andreas
 
AW: Rechtliche Frage zu ebay

:d:d:d:d:d
Die letzte Mail würde ich Ordnungshalber aber noch an Ebay schicken !
 
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:d:d:d:d:d
Die letzte Mail würde ich Ordnungshalber aber noch an Ebay schicken !


Na, ob´s die wirklich interessiert?

Übrigens waren die Infos schon schon gestern spätnachmittags da, habe ich aber gerade erst gesehen.

Andreas
 
AW: Rechtliche Frage zu ebay

Es geht um etwa 10 Euro zusätzliche Versandkosten, die ich anders auch überwiesen hätte, aber nach dieser Aktion?

:d :d

Kinderkacke ...

Ist es das wirklich wert, dass Du Dich wegen 'nem Zehner so mit einem Verkäufer und eBay in der Wolle hast?

Rein rechtlich bist DUUUU verpflichtet sofort bei eBay eine Nachricht zu hinterlassen, wenn man Dir was Böses will. Hier jedoch hst Du die Sache offenbar aussitzen wollen - sowas geht selten gut.

Das ist wie im Kindergarten ... man haut den anderen und noch während er zurückhaut fängt man an zu plärren, damit man ja nicht selber der Buh-Mann ist. Wer zuerst schreit, bekommt recht :t
 
AW: Rechtliche Frage zu ebay

:d :d


Rein rechtlich bist DUUUU verpflichtet sofort bei eBay eine Nachricht zu hinterlassen, wenn man Dir was Böses will. Hier jedoch hst Du die Sache offenbar aussitzen wollen - sowas geht selten gut.


Was bitte habe ich denn Deiner Meinung nach genau falsch gemacht?
Ich habe genau nach Vorgabe das Geld überwiesen.
Gut, ich habe seine spätere email zunächst nicht gesehen.
Ich habe sofort danach vernünftig geantwortet, auch wenn Du das wieder nicht glauben magst.
Wo bitte also liegen meine Fehler in dieser Sache.
Wenn ich die Beiträge Deiner Vorredner so lese, stelle ich fest, dass Du mit Deiner Meinung so ziemlich alleine da stehst.
Hättest Du aufmerksam gelesen, nicht nur wieder zwische den Zeilen, hättest Du erkennen müssen, dass es mir nie um die Höhe der Kosten gegangen ist. So geht man einfach nicht mit Geschäftspartnern um!

Andreas
 
AW: Rechtliche Frage zu ebay

... 10 Euro ...

ZEHN !!!!

Das lohnt doch nicht, so eine Welle zu machen, oder?
 
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