Rechtsfrage; Mieter beschädigt Haus...

... Aber ich lerne gerne dazu. Kläre mich ... doch auf. ...
Bernhard hat deutlich gesagt, dass das Fenster während des Sturms geöffnet wurde (du hast es oben mittlerweile gelesen?), worauf hier bislang ungefähr fünf Mal zutreffend festgestellt wurde, dass der Mieter schuldhaft gehandelt hat. Und du willst diesen mithin hinlänglichen geklärten Umstand thematisieren...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube einige haben das nicht so ganz verstanden worauf ich hinaus will.

Ich habe kein Problem damit das ich nur den Zeitwert ersetzt bekomme. ABER!:

Warum?

a) ist es geltendes Recht das nur der Zeitwert ersetzt wird und nicht der "Schaden" den der Mieter schuldhaft zu verantworten hat. Wenn auch nicht absichtlich so jedoch fahrlässig bis grob fahrlässig.
b) will die Versicherung des Mieters günstig dabei wegkommen
c) muss den Rest der Mieter aus eigener Tasche bezahlen
d) muss ich den Rest bezahlen

Autoversicherungen tun sich bei Totalschäden auch oft sehr schwer einen "Wiederbeschaffungswert" an den Vollkaskonehmer zu entrichten, erst ein anwaltliches Schreiben bringt hier Klarheit.

Ich verstehe durchaus einige Meinungen hier die meinen so könnte das ganze Haus "durchrenoviert" werden. Ab und zu eine Tür und manchmal ein Fenster aus "versehen" zu geschlagen.....

Aber der Vergleich mit der Autoversicherung ist genau so. Fahre ich einem eine Beule ins 20 Jahre alte Auto bekommt er diese in einer Fachwerkstatt ausgebeult - egal wie der Zeitwert des Autos war/ist.

Für sowas gibt es Investitionsrücklagen und wenn das nun mal so üblich ist bezahle ich den Rest gerne obendrauf. Ich habe ja dann ein neues Fenster. Aber ist das wirklich so üblich?

EDIT: woher nimmt die Versicherung den "fiktiven Restwert"? für Dachfenster gibt es ja keine Schwacke Liste.
Und wenn der Mieter "aus versehen" im obersten Stock das Wasser laufen lässt und es weicht bis unten durch, bekomme ich dann auch nur 1/3 vom Schaden ersetzt?

So langsam macht mir das Konstruieren von Fallbeispielen richtig Freude :Banane23:
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt eine Entscheidung des Landgerichts Augsburg, die möglicherweise vergleichbar ist (Volltext habe ich nicht):

Das Landgericht Augsburg entschied in einem Fall von Unwetterschäden zu Gunsten eines Vermieters, dessen Mieter während eines Orkans unbeabsichtigt die Fenster offen gelassen und das Haus verlassen hatte. Für den durch das Unwetter entstandenen Glasbruch in der Wohnung, hatte der Mieter allein aufzukommen, da er seiner Obhutspflicht nicht nachkam. (Landgericht Augsburg, Urteil 4.11.1998, Az: 7 S 278/98

Ich habe aufgrund Deiner Sachverhaltsschilderung die Tendenz, dass der Mieter grundsätzlich für den Schaden aufkommen muss. Das mag er dann mit seiner Versicherung klären. Was im Ergebnis dabei herumkommt, kann aber von vielen weiteren Umständen abhängen, z. B. ob das Fenster einen Schutz gegen das Umschlagen hatte, wie der Zustand des Fensters war, etc....
 
... Und wenn der Mieter "aus versehen" im obersten Stock das Wasser laufen lässt und es weicht bis unten durch, bekomme ich dann auch nur 1/3 vom Schaden ersetzt?
So langsam macht mir das Konstruieren von Fallbeispielen richtig Freude :Banane23:
Bevor du hier munter Fallbeispiele konstruierst, während noch nicht einmal der Ausgangsfall allseitig verstanden wurde, wollen wir doch erst einmal die grundlegenden Behauptungen thematisieren und hinterfragen:

Handelt es sich überhaupt um eine Mietwohnung? Ist sie denn tatsächlich vermietet? War der Mieter wirklich auf einem Spaziergang? Hat vielleicht der Sturm selbst das Fenster geöffnet? Wie kommst du überhaupt darauf, dass es wirklich ein Fenster ist? Ab wann darf man überhaupt von einem Sturm sprechen? Wieso soll sich das Fenster verzogen haben - es könnte sich ja auch die Wohnung um das Fenster herum verzogen haben? Kann der Dachdecker überhaupt Fenster austauschen (falls es ein Fenster war - wir erinnern uns...).

Fragen über Fragen, die erst einmal sämtlich und reichlich diskutiert werden sollten - von jedem. :D
 
So wie du es beschreibst ist es mir auch in Erinnerung. Normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten, darüber hinaus gehende Schäden obliegen dem Mieter, soweit er sie zu verantworten hat. So drückte sich jedenfalls der Richter in meinem Rechtsstreit aus.

Und was die Sache mit der Versicherung betrifft, ich kenne das nur so, dass die Versicherung den vollen Schaden zahlt. Hatte einen Rohrbruch im Bad und das Wasser lief durch die Decke in den unteren Flur. Ok, war ein Materialfehler. Aber mich verwundert dieser Zeitwert beim Fenster schon. Eigentlich sollte die Wiederherstellung bezahlt werden.
 
Meine laienhafte Überlegungen:

Du hast einen Schaden an Deinem Gebäude gemeldet. Die Gebäudeversicherung prüft die Plausibilität (Windstärke am Schadenstag etc), erteilt die Zustimmung zur Reparaturübernahme und erstattet komplett die Rechnung des Handwerkers, der ein neues, gleichwertiges Fenster eingebaut hat.

Aber:

Es könnte sein, dass Deine Versicherung wusste, dass die Wohnung (die mit dem beschädigten Fenster) vermietet ist, (wurde von Dir in der Schadensmeldung geschildert, denke ich mal) und Deine Versicherung weiß nun, dass der Mieter den Schaden komplett zu bezahlen hat.

Man hat Dich mit einem geringen "fiktiven" Betrag abgespeist (obwohl Deine Gegäudeversicherung normalerweise komplett bezahlt hätte) in der Hoffnung, das Du dich mit den 900,- Euro zufrieden gibst. Was ja wohl auch so war....und Deine Versicherung hat einen Großteil an Erstattungskosten (1600,- Euro) gespart.

Vielleicht ist noch ein Einspruch gegen die Zahlung von 900,- Euro möglich ?

Fazit: bei Schadensmeldungen an Versicherungen muß man sehr aufpassen und sich zur Not vorher (je nach Schadensumfang) sogar juristischen Rat einholen. ( 80,- Euro für einen kurzen Briefwechsel sollte es in solchen Fällen wert sein).
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Schaden (Kostenvoranschlag, Sachverhalt) wurde zuerst (wie von mir befohlen :4grinz:) vom Mieter seiner Haftpflicht gemeldet. Diese rührte sich aber nicht wirklich, es gab zwar eine Schadennummer aber noch keine Zahlung.
Als ich den Sachverhalt kurze Zeit später einem Hausverwalter (Freund) schilderte meinte er nur das ich den Schaden meiner Versicherung melden muss weil es mein Eigentum ist. Diese würde sich das Geld dann von der Versicherung des Verursachers zurückholen.

Ich habe den Schaden unter Angabe des Sachverhaltes, eines Kostenvoranschlages und der Schadennummer der Versicherung des Mieters meiner Versicherung gemeldet.

Diese hat nun zeitnah bezahlt. (900,-)
 
Diese Verhalten der Versicherung ist doch völlig normal. Prinzipiell würde die Versicherung eine Reparatur des beschädigten Fensters anstandslos bezahlen. Aber da das Fenster nunmal so alt ist das es keine Ersatzteile mehr dafür gibt und damit auch nicht mehr repariert werden kann, kann es doch nicht das ( Kosten ) Problem der Versicherung werden.
 
Ähh ,aber doch auch nicht Berhards....,er (auch der Mieter ) ist doch dafür versichert und zahlt seine Prämien.:g
Die Prämien werden ja für eine Reparatur von Schäden bezahlt und nicht für komplett neue Anlagen. Im Endeffekt stellt ja ein neues Dachfenster eine bauliche Verbesserung und auch eine Verbesserung der Mietsache da. Also würde ich zum Dank an den Mieter auch die Miete erhöhen. Selbstverständlich lässt sich ein neues Fenster auch bei der Steuer angeben und da gibts ja dann auch 20 Prozent wieder. Evtl. lassen sich auch noch andere Zuschüsse abgreifen.
 
Diese Verhalten der Versicherung ist doch völlig normal. Prinzipiell würde die Versicherung eine Reparatur des beschädigten Fensters anstandslos bezahlen. Aber da das Fenster nunmal so alt ist das es keine Ersatzteile mehr dafür gibt und damit auch nicht mehr repariert werden kann, kann es doch nicht das ( Kosten ) Problem der Versicherung werden.
Da klingt gar nicht so abwegig...

Selbstverständlich lässt sich ein neues Fenster auch bei der Steuer angeben und da gibts ja dann auch 20 Prozent wieder. .
???
Natürlich stellt ein Fenster einer Mietwohnung eine Betriebsausgabe dar und mindert das Einkommen um den Betrag der Kosten und damit die zu zahlende Einkommensteuer. Aber 20% - das wäre ja eine recht geringe Steuer.

Ähh ,aber doch auch nicht Berhards....,er (auch der Mieter ) ist doch dafür versichert und zahlt seine Prämien.:g
Sehe ich eigentlich auch so, aber das hat ja nix zu sagen. :) :-) Ich werde wohl noch mal versuchen einen Fachmann zu befragen.
 
Diese Verhalten der Versicherung ist doch völlig normal. Prinzipiell würde die Versicherung eine Reparatur des beschädigten Fensters anstandslos bezahlen. Aber da das Fenster nunmal so alt ist das es keine Ersatzteile mehr dafür gibt und damit auch nicht mehr repariert werden kann, kann es doch nicht das ( Kosten ) Problem der Versicherung werden.
Mal unabhängig davon, dass ich immer noch der Meinung bin, dass der Mieter für die Wiederherstellung aufkommen muss...
Ich denke das Problem ist, was steht in den Versicherungsunterlagen vom Bernhard? Meine Versicherung hat anstandslos die Reparatur des Wasserschadens als auch einen Fenster-Glasbruch übernommen. Und zwar zum Neupreis. Daher die Frage, was ist versichert. Der Zeitwert, die Wiederherstellung oder der Neuwert? Eine Versicherung auf Zeitwert ist immer kritisch und eigentlich kann man das dann auch lassen, da man ja nach längerer Laufzeit eh immer drauf zahlt.
 
Zurück
Oben Unten