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Andreazzz
Guest
Fenster öffnen = Vollpfosten? Seltsame Logik. Dann brauche ich bald keine Versicherung mehr!
Nix kapiert, oder?
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Fenster öffnen = Vollpfosten? Seltsame Logik. Dann brauche ich bald keine Versicherung mehr!
Bernhard hat deutlich gesagt, dass das Fenster während des Sturms geöffnet wurde (du hast es oben mittlerweile gelesen?), worauf hier bislang ungefähr fünf Mal zutreffend festgestellt wurde, dass der Mieter schuldhaft gehandelt hat. Und du willst diesen mithin hinlänglichen geklärten Umstand thematisieren...... Aber ich lerne gerne dazu. Kläre mich ... doch auf. ...


Du bist doch nun schon fast 12 Jahre Mitglied im Forum.....
Wenn du hier eine *sachfremde* Frage stellst, dann musst du mit entsprechenden Antworten leben
wie es @karatekid schon gesagt hat:










Bevor du hier munter Fallbeispiele konstruierst, während noch nicht einmal der Ausgangsfall allseitig verstanden wurde, wollen wir doch erst einmal die grundlegenden Behauptungen thematisieren und hinterfragen:... Und wenn der Mieter "aus versehen" im obersten Stock das Wasser laufen lässt und es weicht bis unten durch, bekomme ich dann auch nur 1/3 vom Schaden ersetzt?
So langsam macht mir das Konstruieren von Fallbeispielen richtig Freude![]()

So wie du es beschreibst ist es mir auch in Erinnerung. Normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten, darüber hinaus gehende Schäden obliegen dem Mieter, soweit er sie zu verantworten hat. So drückte sich jedenfalls der Richter in meinem Rechtsstreit aus.
) vom Mieter seiner Haftpflicht gemeldet. Diese rührte sich aber nicht wirklich, es gab zwar eine Schadennummer aber noch keine Zahlung.Ähh ,aber doch auch nicht Berhards....,er (auch der Mieter ) ist doch dafür versichert und zahlt seine Prämien.kann es doch nicht das ( Kosten ) Problem der Versicherung werden.

Die Prämien werden ja für eine Reparatur von Schäden bezahlt und nicht für komplett neue Anlagen. Im Endeffekt stellt ja ein neues Dachfenster eine bauliche Verbesserung und auch eine Verbesserung der Mietsache da. Also würde ich zum Dank an den Mieter auch die Miete erhöhen. Selbstverständlich lässt sich ein neues Fenster auch bei der Steuer angeben und da gibts ja dann auch 20 Prozent wieder. Evtl. lassen sich auch noch andere Zuschüsse abgreifen.Ähh ,aber doch auch nicht Berhards....,er (auch der Mieter ) ist doch dafür versichert und zahlt seine Prämien.![]()
Da klingt gar nicht so abwegig...Diese Verhalten der Versicherung ist doch völlig normal. Prinzipiell würde die Versicherung eine Reparatur des beschädigten Fensters anstandslos bezahlen. Aber da das Fenster nunmal so alt ist das es keine Ersatzteile mehr dafür gibt und damit auch nicht mehr repariert werden kann, kann es doch nicht das ( Kosten ) Problem der Versicherung werden.
???Selbstverständlich lässt sich ein neues Fenster auch bei der Steuer angeben und da gibts ja dann auch 20 Prozent wieder. .
Sehe ich eigentlich auch so, aber das hat ja nix zu sagen.Ähh ,aber doch auch nicht Berhards....,er (auch der Mieter ) ist doch dafür versichert und zahlt seine Prämien.![]()
Ich werde wohl noch mal versuchen einen Fachmann zu befragen.Mal unabhängig davon, dass ich immer noch der Meinung bin, dass der Mieter für die Wiederherstellung aufkommen muss...Diese Verhalten der Versicherung ist doch völlig normal. Prinzipiell würde die Versicherung eine Reparatur des beschädigten Fensters anstandslos bezahlen. Aber da das Fenster nunmal so alt ist das es keine Ersatzteile mehr dafür gibt und damit auch nicht mehr repariert werden kann, kann es doch nicht das ( Kosten ) Problem der Versicherung werden.