Reifensatz geklaut - Was nun?

Incubus81

Fahrer
Registriert
2 April 2012
Ort
MUC
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive28i
Guten Morgen zusammen,

zwischen Do. und heutemorgen wurde aus unserer Tiefgarage (Mehrparteien) mein Sommerreifensatz 296 geklaut.
Hatte die Reifen an der Wand auf meinem Parkplatz stehen, da mein Kellerabteil voll war und ich nicht der Einzige bin, der da die Reifen so hat überwintern lassen. Bitte verkneift euch Kommentare wie:" Warum lässt Du die da stehen..." - Ja, war dumm, im Nachhinein ist man immer schlauer...

Ich habe eine Hausrat Versicherung (AXA) und bin KFZ-Mäßig bei der HUK-Coburg.

Wie stehen die Chancen, dass mir da etwas erstattet wird?

P.S. Ich bin noch hier im Winterurlaub und nicht zu Hause, sonst wäre ich natürlich gleich zur Polizei und dann das Aktenzeichen der Vers. genannt. Mein Nachbarin hatte mich angerufen und mir Bescheid gegeben. Ich bin erst morgenabend wieder zu Hause. Von daher wollte ich mal nach eurer Meinung fragen, da ich die Vers. Papiere mit den Bedingungen nicht hier habe.

Grüße.
 
Welchen Einfluß hat eine Meinung auf hier nicht bekannte Vertragsbedingungen ? Die Versicherungsbedingungen der HUK sind auf der Homepage abrufbar, für die AXA sollte das auch möglich sein. Außerdem haben die doch einen Schadensservice, der auch an Wochenenden telefonisch erreichbar ist.
Also ganz ruhig bleiben, ändern kannst du jetzt eh nichts mehr und bei diesem Räderdiebstahl steht das Auto immerhin nicht auf Ziegelsteinen und müsste zur Vermeidung von Folgeschäden umgehend gerettet werden.
 
Hi,
auf die Frage zu deinem Thread Titel gibt es nur eine Antwort: Neue kaufen.:b

So nun zu der Sache mit der Versicherung, ich denke mal die wird nicht zahlen da die Garage ja mehr oder weniger frei zugänglich ist.
Somit wirst du wohl kaum von denen mit Ersatz rechnen können.
Und mal bei Ebay schauen, vielleicht werden deine Felgen da ja demnächst angeboten.:+
 
Ist es denn überhaupt ein "Diebstahl" wenn die Reifen frei zugänglich abgelegt werden?
 
Ist es denn überhaupt ein "Diebstahl" wenn die Reifen frei zugänglich abgelegt werden?

Also frei zugänglich nenne ich das nicht, wenn das eine geschlossene TG ist.

Bin jetzt in der Warteschleife am Telefon bei der Versicherung. Mal sehen, was die dazu sagen.
 
Also die HUK zahlt nicht, da die Reifen nicht am Auto waren. DIe Dame sagte aber, dass mein Hausrat das i.d.R. übernehmen sollte und geschlossene TG reicht dafür scheinbar.
Naja, ich werde berichten. Kann das erst Montag klären.

Gruß.
 
Ein Diebstahl wäre es auch wenn die Räder frei zugängig gewesen wären. Nur kann dann die Versicherung wegen Verleitung zum Diebstahl die Zahlung verweigern. Da es sich hier aber um eine verschlossene Tiefgarage handelt wird ganz normal die Hausratsversicherung greifen. Evtl kommt aber noch jemand von der Versicherung vorbei um sich die örtlichen Gegebenheiten anzusehen.
 
Ist es denn überhaupt ein "Diebstahl" wenn die Reifen frei zugänglich abgelegt werden?

Sollte es nicht Diebstahl sein (wozu in der Tat ein Gewahrsamsbruch erforderlich ist) , so wäre es Unterschlagung. Beides ist strafbar. Umgekehrt kann, wenn ich mich richtig erinnere, auch das Verleiten zu einer Straftat strafbar sein - beispielsweise indem man Gegenstände frei herumliegen lässt (oder sein Auto nicht abschließt).

Vorliegend könnte man an Mitverschulden und grobe Fahrlässigkeit denken, was die Versicherung von einer etwaigen Zahlungspflichtig befreien könnte. Vermutlich wird sich die Versicherung bei einem derart kleinen Betrag aber gar keine weitergehenden Gedanken machen.
 
Könnte es sein, dass laut Hausordnung dort keine Reifen gelagert werden dürfen
und der Hausmeister die Reifen "aufgeräumt" hat?
 
Umgekehrt kann, wenn ich mich richtig erinnere, auch das Verleiten zu einer Straftat strafbar sein - beispielsweise indem man Gegenstände frei herumliegen lässt (oder sein Auto nicht abschließt).
.

Nein, das ist nicht straftbar (da noch keine Anstiftung).

Da ich mich gerade letztes Jahr wegen eines Versichererwechsels intensiv mit Hausratversicherungen beschäftigt habe,
kann ich dazu sagen, dass eine Zahlung der Versicherung unter diesen Umständen höchst unwahrscheinlich ist (ohne jetzt
den Vertrag des TE zu kennen), die meisten übernehmen noch nicht einmal die Kosten für Diebstahl von Fahrzeugteilen aus Einzelgaragen.
 
Ist es nicht Diebstahl (wozu in der Tat ein Gewahrsamsbruch erforderlich ist) , so ist es Unterschlagung. Beides ist strafbar. Umgekehrt kann, wenn ich mich richtig erinnere, auch das Verleiten zu einer Straftat strafbar sein - beispielsweise indem man Gegenstände frei herumliegen lässt (oder sein Auto nicht abschließt).

Vorliegend könnte man an Mitverschulden und grobe Fahrlässigkeit denken, was die Versicherung von einer etwaigen Zahlungspflichtig befreien könnte. Vermutlich wird sich die Versicherung bei einem derart kleinen Betrag aber gar keine weitergehenden Gedanken machen.

Brumm jetzt bin ich aber überrascht, Strafrecht ist so bissl vorbeigeratscht im Studium ;)

Das mit dem Verleiten gibts nur im Wehrstrafgesetzt §33 (meint aber etwas anderes als du hier) , und es gibt Tatbestände (Owi) die ein bestimmtes Verhalten unter "Strafe" stellen (Auto nicht abgeschlossen/gegen fremden Zugriff gesichert)

Klar ist es ein Diebstahl §242StGB (Wenn ich etas irgendwo lager (nicht verliere, dann wäre es möglicherweise Unterschalgung) und den Standort kenne habe ich noch Gewahrsam daran), allerdings je nach Argumentation ein einfacher und kein erschwerter nach §243 StGB. Die meißten Versicherungen zahlen jedoch nur bei dem "Erschwerten" (umgangssprachlich der typische Einbruch)
 
...und es gibt Tatbestände (Owi) die ein bestimmtes Verhalten unter "Strafe" stellen (Auto nicht abgeschlossen/gegen fremden Zugriff gesichert) ...

Stimmt, das war es. :)

Brumm jetzt bin ich aber überrascht, Strafrecht ist so bissl vorbeigeratscht im Studium ;) ...

Nein, sondern viele Jahre her und seit damals Gott sei Dank nicht mehr benötigt. :)
 
Hmm, ach wäre es doch einfach gewesen, wenn der Radsatz am Fahrzeug montiert wäre und der Dieb hätte die herumstehenden Winterräder ans Auto geschraubt um den anderen Radsatz zu klauen .... dann hätte die Versicherung wohl bezahlt :X
 
Interessante juristische Thesen hier :)

Die Hausratbedingungen der AXA findest Du hier:
https://entry.axa.de/makler-extrane...2/21007373_0108_AXA_alternativ_Kompendium.pdf

Auf den Seiten 32 ff. wird es relevant. Siehe § 1 Nr. 6 lit. c) und § 3 Nr. 1 lit. b). Danach gilt: Die Reifen und Felgen sind als Hausrat mitversichert, aber nur gegen Einbruchdiebstahl und Raub. Erforderlich ist also, dass jemand in die Tiefgarage eingebrochen ist. Das wirst Du als VN nachweisen müssen. Gelingt das, zahlt die Hausrat.

Ein Diebstahl ist es allemal, da hat BT133 recht.

Viele Grüße
 
Hallo zusammen,

erstmal danke für die Antworten.
Mein Versicherungsmakler hat mir telefonisch leider bestätigt, dass die Hausrat das nicht übernimmt, da nicht eingebrochen wurde, sondern einfach "entwendet" worden sind. Wenn in die TG eingebrochen worden wäre, hätte man mit der Axa zumindest mal reden können, so macht es aber gar keinen Sinn - Erst Recht nicht bei der Summe...

Ich war gerade bei der NL MUC. Ich ging ursprünglich von rund 1850€ für die 296 Kompletträder aus, da die bei Autobestellung im Konfigurator so viel kosten.
In der NL sagte man mir aber, dass es die Kompletträder 296 so nicht im Aftersales gibt und so kostet das rund 3500€ Für mich als BMW MA kosten die immerhin auch noch ca. 2750€. Wenn ich gleiches wiederhaben will.

Zur Zeit gibts noch ein MA Angebot für die Performance 313, ebenfalls für 2750€. Wäre eine Möglichkeit, allerdings so oder so ein haufen Kohle, die man erstmal überhaben muss... Ich kotze! - Teures Lehrgeld...

Also wenn euch zufällig 296er aus nem Bruch angeboten werden, dann denkt an mich :-).
 
Ich war gerade bei der NL MUC. Ich ging ursprünglich von rund 1850€ für die 296 Kompletträder aus, da die bei Autobestellung im Konfigurator so viel kosten.
In der NL sagte man mir aber, dass es die Kompletträder 296 so nicht im Aftersales gibt und so kostet das rund 3500€ Für mich als BMW MA kosten die immerhin auch noch ca. 2750€. Wenn ich gleiches wiederhaben will.

Zur Zeit gibts noch ein MA Angebot für die Performance 313, ebenfalls für 2750€. Wäre eine Möglichkeit, allerdings so oder so ein haufen Kohle, die man erstmal überhaben muss... Ich kotze! - Teures Lehrgeld...

Also wenn euch zufällig 296er aus nem Bruch angeboten werden, dann denkt an mich :).

Also die 313 werden in der Bucht als Komplettradsatz für 2.200,00 € angeboten. Wenn ich sie nicht schon drauf hätte, wäre das meine 1. Wahl. ;)
 
Vermutlich kommen die Felgen genau aus solchen Garagen wie die des Threaderstellers..
 
Vermutlich kommen die Felgen genau aus solchen Garagen wie die des Threaderstellers..

Mit der Vermutung dürftest Du vermutlich daneben liegen. Ich habe meine für den gleichen Preis via Bucht von einem BMW-Händler bezogen. ;) Und der Dieb wird sich vermutlich nicht die Mühe machen, vor dem Verkauf einen Satz neue Reifen aufzuziehen. :rolleyes:
 
Also die 313 werden in der Bucht als Komplettradsatz für 2.200,00 € angeboten. Wenn ich sie nicht schon drauf hätte, wäre das meine 1. Wahl. ;)

Da bin ich auch schon die ganze Zeit dran, Sofortkauf 2499€ , aber er hat ja immer 1 Satz als Auktion mit Start 2200€ drin, die kaum weg gehen.

Jetzt habe ich bei Leebman gesehen das die den 313er Satz für 2349€ anbieten allerdings mit Bicolor Glanzgedreht, oder sind die gleiche wie in der Bucht ? und das Bild täuscht nur ?
Oder gibt es die wirklich in 2 Versionen (ausgenommen andere ET für E90 usw.)

Darf man hier die Links direkt Posten ? Ich machs mal :rolleyes:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...akeTrack=true&ssPageName=VIP:watchlink:top:de

http://www.leebmann24.de/bmw-komple...grey-glanzgedreht-bmw-z4-e89-36112154766.html

Wenn es wircklich Normale und Glanzgedrehte gibt, habt Ihr Bilder von beiden Versionen auf einem schwarzen ZZZZ ?

Kann mich nicht so recht entscheiden.
Die 326M sind auch noch unter meinen Favoriten wobei diese wieder bei 2600€ liegen.

Gruß
Rolli
 
Sollte es nicht Diebstahl sein (wozu in der Tat ein Gewahrsamsbruch erforderlich ist) , so wäre es Unterschlagung. Beides ist strafbar. Umgekehrt kann, wenn ich mich richtig erinnere, auch das Verleiten zu einer Straftat strafbar sein - beispielsweise indem man Gegenstände frei herumliegen lässt (oder sein Auto nicht abschließt).

Falsch. Diebstahl ist ganz salopp: einfacher Diebstahl ohne dass irgendetwas aufgebrochen werden muss. Wenn ein Behältnis aufgebrochen werden muss (Safe, Garagentor, Wohnungstür etc.), handelt es sich um einen Einbruchsdiebstahl. Unterschlagung ist, wenn er die Reifen jemandem zum Aufpassen gibt und der macht sich dann damit aus dem Staub. Zumindest im Versicherungsrecht ist es so. Nur der Einbruchdiebstahl ist dann versichert. Unterschlagung (zum Beispiel bei Probefahrt des Wagens und der haut dann mit dem Wagen ab) ist in manchen Kfz-Versicherungen versichert. In diesem Fall ist es leider einfacher Diebstahl, da der Dieb kein Behältnis aufbrechen musste, um an die Reifen zu kommen. :undecided
 
Ebenfalls falsch. Das maßgebliche Unterscheidungskriterium ist der Gewahrsamsbruch. Für eine Unterschlagung bedarf es keines solchen. Wenn Reifen in einer Gemeinschaftsgarage frei zugänglich herumliegen, kann man sich schon ein wenig darüber Gedanken machen, ob ein Bruch des (etwaig gelockerten) Gewahrsams vorliegt. Dies insbesondere unter der Prämisse, dass die Reifen auch von einem Mieter der Gemeinschaftsgarage entwendet worden sein könnten. Um diese Frage letztlich sicher beurteilen zu können, bedürfte es noch der einen oder anderen Detailinformation. Eine Unterschlagung bedarf aber keiner Hingabe des Gegenstandes zum "Aufpassen", wie du es fälschlich andeutest.

Dieserhalb hatte ich mit meinem Beitrag lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass mit einer Wahrscheinlichkeit eben entweder ein Diebstahl vorliegen wird, oder eine Unterschlagung - was sich für den Fredersteller freilich gleich bleibt. Nach aktueller Informationslage spricht sicherlich einiges für das Erstere.

All das ist aber Formaljurismus, der hier weder interessiert, noch weiterhilft, weshalb das Thema auch nicht vertieft wurde. Du kanst das natürlich ruhig (und ohne mich) tun, wobei dann allerdings die versicherungsrechtliche Laiensphäre ggf. einen eher einseitigen Blick liefern wird. :w
 
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