Reise versehentlich doppelt gebucht, anscheinend nicht stornierbar, welche Möglichkeiten?

fr.jazbec

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26 August 2011
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Hattingen
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anderer Wagen
Ärgerlich.
Ich habe letzten Samstag eine Reise nach London für 3Personen incl. Flug über Opodo gebucht. Nachdem ich meine Kreditkartendaten eingegeben und auf Abschließen gedrückt habe erschien auf meinem iPad ein Wartezeichen in Form eines rotierenden Kreises. Nach über einer Viertelstunde war immer noch dieser rotierende Kreis zu sehen und ich habe den Vorgang abgebrochen. Ich glaubte an ein Problem mit meiner Kreditkarte und habe die gleiche Reise mit der Kreditkarte meiner Frau nochmals gebucht. Jetzt ging das Signal auch schnell durch und ich erhielt eine Bestätigungsmail. Am nächsten Morgen hatte ich dann eine Mail von Opodo, daß die Fluggesellschaft meine Buchung ablehnt da ich 2mal gebucht hätte. Ich habe dann sofort Opodo kontaktiert, die mir auch zusicherten mir zu helfen. Wieder einen Tag später bekam ich eine Mail, daß das Hotel bestätigt sein. Wieder Opodo kontaktiert, aber ohne Ergebnis da 2mal weggedrückt. Habe dann das Hotel direkt angerufen mit dem Ergebnis, daß diese Buchung nur von Opodo zu stornieren sei. Jetzt eben wieder Opodo kontaktiert und erhalte die Nachricht Hotel wäre nicht zu stornieren und ich müßte die 1045€ bezahlen, wohlgemerkt ich fahre sowieso in das Hotel, es geht lediglich um eine eindeutige Doppelbuchung im April.
Hat jemand eine Ahnung wie ich doch noch rechtlich abgesichert stornieren kann oder muß ich in den sauren Apfel beißen?
 
Oh weh...
Ich habe gerade eine längere Odyssee mit Opodo anlässlich meines Teneriffa Urlaubs im letzten Dezember hinter mich gebracht.
Die Hotline wird dir nicht helfen. Wenn sie überhaupt versteht was du von ihr willst.
Am Ende fruchtete bei mir eine öffentliche Beschwerde bei Trustpilot.
Lies mal die negativen Beiträge dort. Und lies auch mal die positiven und schau ob dir was auffällt...
Opodo war meine negativste Erfahrung seit ich überhaupt das Internet für irgendetwas nutze...
 
Opodo, 1-2-3-Fly und wie sie alle heißen haben fahren alle die gleiche Linie. Meist werden bei Hotels und Fluglinien die preiswertesten Tickets eingekauft und diese sind eben nicht stornierbar. Da heißt gebucht ist gebucht. Ich habe das vor Jahren auch erlebt. Da half nur die Reiserücktrittsversicherung. Seit dem buche ich wenn möglich ohne diese Portale. Wenn etwas schief läuft, beginnt der Ärger und meistens zahlt der Kunde dafür.
 
Oh je, das hört sich ja alles nicht gut an.
Es gibt zwar einen Hoffnungsschimmer, aber der ist nur ganz gering.
 
Urteil hin oder her...
Das größere Problem sehe ich darin, bei Opodo jemanden zu erwischen der dir das Geld zurück zahlen kann.
Die Hotline kann es nämlich nicht...

Die Kreditkartenfirma zu überzeugen dass Geld zurück zu buchen wird auch nicht ganz einfach sein.
Die werden auch auf Opodo verweisen...
 
Oh je, das hört sich ja alles nicht gut an.
Es gibt zwar einen Hoffnungsschimmer, aber der ist nur ganz gering.
ich denke das Urteil bezieht sich auf eine Pauschalreise . Dürfte ja in diesem Fall auch sein oder waren es einzelne Bausteine?
Der Flug scheint ja gar nicht zum Tragen gekommen zu sein da Fluggesellschaft die Doppelbuchung erkannt hat, richtig? dann wäre nur das Problem des Hotels, also sozusagen 2 Zimmer im gleichen Zeitraum gebucht anstelle eines. Hier würde ich dann mal opodo damit konfrontieren, dass, wenn es eine Pauschalreise war, keine Flüge nun zum Zimmer Nr. 2 reserviert wurden und damit die Pauschalreise nicht abtretbar ist. Waren es Einzelbausteine wird es wohl schwierig das Zimmer weg zu bekommen, wenn nicht ein Storno möglich ist.
 
ich denke das Urteil bezieht sich auf eine Pauschalreise . Dürfte ja in diesem Fall auch sein oder waren es einzelne Bausteine?
Der Flug scheint ja gar nicht zum Tragen gekommen zu sein da Fluggesellschaft die Doppelbuchung erkannt hat, richtig? dann wäre nur das Problem des Hotels, also sozusagen 2 Zimmer im gleichen Zeitraum gebucht anstelle eines. Hier würde ich dann mal opodo damit konfrontieren, dass, wenn es eine Pauschalreise war, keine Flüge nun zum Zimmer Nr. 2 reserviert wurden und damit die Pauschalreise nicht abtretbar ist. Waren es Einzelbausteine wird es wohl schwierig das Zimmer weg zu bekommen, wenn nicht ein Storno möglich ist.
Das hört sich nach einem sehr guten Plan an.👍
 
Habe für Sommer eine Pauschalreise nach Malle gebucht. Auch versehentlich doppelt. Bei HolidayCheck.
Dort angerufen und den Sachverhalt erklärt.... und Zack, war eine Reise storniert. Hab ich da vielleicht Glück gehabt?


Gruss
Markus
 
Anscheinend.
Ich werde zuerst mal ein Einschreiben an das angegebene Postfach in Berlin schicken, evtl noch nach Barcelona und London. Dann werde ich morgen einen Rechtsanwalt einschalten und bei Trustpilot war ich auch schon aktiv.
Mal sehen was daraus wird, danke an alle, besonders an fundriver.👍
 
Nach einer ähnlichen Buchungspanne bin ich nun (min. 3 x pro Jahr) Kunde bei unserem hiesigen Reisebüro. Kostet zwar etwas mehr aber ich hab immer einen Ansprechpartner mit einem Netzwerk, größer als das von M. Zuckerberg :D
@fr.jazbec
Ich hoffe du kommst noch glimpflich aus der Sache raus.
 
Naja, im schlimmsten Fall ist es ein guter 1000er, ZKD Schaden wäre teurer.🤷‍♂️
Trotzdem sehr ärgerlich.
 
Alles versucht, Opodo weigert sich hartnäckig zurückzuerstatten. Habe aber heute per Zufall erfahren, daß ich eine Reise-Vertrags-Rechtsschutzversicherung über ADAC Plus habe welche sich tatsächlich für zuständig erklärt hat und mir die Bewilligung eines ersten Anwaltgesprächs geschickt hat. Jetzt noch einen Fachanwalt für Reiserecht in der Umgebung finden und dann mal sehen was der dazu sagt.
Falls jemand einen guten Anwalt diesbezüglich in Essen oder Bochum kennt bitte melden.
 
Nicht bei Reisen, leider.😖
Habe heute ein Fax und 4(in Worten Vier)Einschreiben losgeschickt um nachweisbar Fristen zu wahren und jetzt schauen wir mal. Seh trotzdem eher schwarz.😢
 
Habe aber heute per Zufall erfahren, daß ich eine Reise-Vertrags-Rechtsschutzversicherung über ADAC Plus habe welche sich tatsächlich für zuständig erklärt hat und mir die Bewilligung eines ersten Anwaltgesprächs geschickt hat. Jetzt noch einen Fachanwalt für Reiserecht in der Umgebung finden und dann mal sehen was der dazu sagt.
Dir gibt der ADAC doch den Anwalt bekannt? Warum selber suchen?
 
Nicht bei Reisen, leider.😖
Habe heute ein Fax und 4(in Worten Vier)Einschreiben losgeschickt um nachweisbar Fristen zu wahren und jetzt schauen wir mal. Seh trotzdem eher schwarz.😢

RA hilft sicher!


hier das hab ich auch gefunden...aber ob es hilft weiss nur der RA ich denke das Urteil vom LG Frankfurt auf einem RASchreiben wird bei Opodo dann schon wirken...


5. Irrtümlich gebuchte Reise
Haben Sie aus Versehen ein falsches Hotel oder einen Flug mit falschen Flugdaten gebucht, so liegt in rechtlicher Hinsicht ein klassischer „Erklärungsirrtum“ vor. Bei einem solchen Irrtum fallen das objektiv Erklärte (die von Ihnen versehentlich gebucht Reise) und das subjektiv Gewollte (die tatsächlich gewollte Reise) auseinander. Es liegt dann ein Irrtum in der Form der versehentlichen falschen Auswahl vor (ähnlich dem Vertippen oder dem Verschreiben). So etwas kann passieren, wenn Sie auf der Homepage des Reiseportals bereits z.B. einen Flug oder ein Hotel ausgewählt haben, diese Auswahl dann aber durch eine unbeabsichtigte Bewegung der Maus kurz vor der Buchung noch einmal verschieben, und das nicht mehr bemerken. Besonders bei Buchungen auf dem Smartphone kann es leicht zu einem Verrutschen kommen, so dass eine irrtümliche Buchung vorgenommen wird.

Ist das der Fall, so erklären Sie dem Internet-Reiseportal bzw. dem Reiseveranstalter, dass Sie sich geirrt haben und die Reisebuchung anfechten. Schildern Sie so genau wie möglich, in wieweit Sie sich geirrt haben, und warum Sie die Reise nicht gebucht hätten, wenn Sie den Irrtum rechtzeitig erkannt hätten. Aus Ihrer Schilderung muss klar erkennbar sein, was Sie eigentlich buchen wollten, und wie es zu der versehentlichen Buchung kam.

Nachdem der Reiseveranstalter die Anfechtung erhalten hat, gilt die Buchung als nichtig, so als ob sie nie getätigt wurde. Der Reiseveranstalter hat dann lediglich das Recht, Schadensersatz für unnütze Aufwendungen zu verlangen, beispielsweise für durch die Buchung angefallene Kosten wie Papier, Druck, Porto und evtl. die zur Bearbeitung notwendige Arbeitszeit. In keinem Fall darf der Reiseveranstalter von Ihnen den Reisepreis oder den entgangenen Gewinn als Schadensersatz verlangen.

Die „Anfechtung wegen Täuschung“ ist dagegen immer dann möglich, wenn das Online-Reiseportal eine absichtliche Irreführung des Kunden über die Verbindlichkeit einer Reisebuchung vorgenommen hat. Das ist dann der Fall, wenn die Internetseite so gestaltet war, dass der Kunde in die Reisevertragsfalle geraten musste, ohne dies erkennen zu können.

Die Anfechtung wegen Täuschung kommt damit vor allem dann in Betracht, wenn die Portalbetreiber es willentlich darauf anlegen, durch Täuschung der Seitenbesucher einen angeblichen Vertragsabschluss herbeizuführen. Die Anfechtung wegen Täuschung beseitigt den Vertrag von Anfang an und stellt Sie so, als ob Sie nie einen Reisevertrag abgeschlossen haben.

Mustertext für einen Rechnungswiderspruch bei versehentlicher (irrtümlicher) Reisebuchung

Um einer Rechnung zu widersprechen, die auf eine irrtümlich abgegebene Reisebuchung Ihrerseits erging, können Sie den folgenden Mustertext verwenden und in den unten abgedruckten Musterbrief einfügen:

"Sie haben mir eine Rechnung zukommen lassen, die auf einer von mir irrtümlich gebuchten Reise basiert. Leider habe ich mich bei der Eingabe der Reisedaten auf Ihrer Homepage verklickt. Hätte ich mein Versehen bemerkt, so hätte ich niemals die Buchung bestätigt. Ich fechte daher die Buchung wegen Irrtums an."
 
Im Anschluss würde ich damit zur Bildzeitung gehen.

Es gibt vllt. noch einen kleinen Anfechtgrund der sich prüfen lässt. Wurden die AGB wirksam in den Kaufvertrag eingeschlossen. Wenn ja, in wieweit sind Rechtsausschlüsse oder Änderungen gemäß BGB 305ff wirksam...
Dies gilt zu prüfen auf BGB, Onlinekaufrecht, diverse Verbraucherrechte.

Wenn da nichts zu machen ist würde jeder Richter aus Käuferschutz fragen: Warum macht der Anbieter es möglich, die selbe Reise mit den selben Personen am selben Datum buchen zu lassen? Das stinkt doch meiner Meinung nach.
Da gibts dann nur einen Weg: Verbraucherzentrale!

Dann kannst du Opodo noch ärgern und eine Vollauskunft deiner personenbezogenen Daten gemäß DSGVO anfordern :-) So als persönlicher Rachefeldzug....:11smashz:
 
Weil hier einige von einer Reiserücktrittsversicherung schreiben...…..sorry, aber ich wüsste nicht warum die in so einem Fall greifen sollte. Oder übersehe ich da was &:. Lerne da immer gerne dazu.
 
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