Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

DerZiggi

Fahrer
Registriert
30 August 2007
Hallo Forumsrechtsexperten und alle Anderen natürlich auch.

Erst mal ein frohes Neues Jahr!

Meins hat damit begonnen, dass mir eine Frau in einem Seat Leon vorne drauf gefahren ist. Ich stehe mitten in der Stadt im stehenden Verkehr, dann legt die Dame vor mir den Rückwärtsgang ein:j und fährt mir vorne drauf. Habe noch gehupt aber war wohl zu spät.
Also ausgestiegen und geschaut. Sah erst mal total harmlos aus, aber nachdem die Stelle geputzt war doch einige Kratzer in der Stoßstange.:g Also Daten ausgetauscht und weiter gehts. Die Dame hat ihre Schuld zugegeben, aber schriftlich fixiert habe ich das nicht.:g Hoffentlich bleibt Sie dabei. (Aber ich habe eine Zeugen)

Aber wie wickle ich den Schaden am geschicktesten ab?
Werde heute erst mal in die Werkstatt und mir da eine Kostenvoranschlag vom Meister erstellen lassen. Soweit richtig?

Habe gelesen man kann sich auch nen Anwalt nehmen. Aber bei so einem kleinen Schaden?&:

Soweit ich weiß, habe ich Anspruch auf nen Leihwagen während meiner in der Werkstatt ist. Sonst kann ich wohl 3 Tage Urlaub zu Hause machen.


Über Tipps und Ratschläge bin ich sehr dankbar!

Viele Grüße
Ziggi
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

Hallo Ziggi,

wenn Ihr die Personalien ausgetauscht habt dann sollte das kein Problem sein! Hast Du die Versicherungsdaten der :K , dann kannst Du bei der Versicherung anrufen ... die weitere Vorgehensweise kannst Du dann erfragen! Aber bei so einem "kleinen Schaden" sollte das über Kostenvoranschlag (Achtung: Kostenvoranschlag wird nicht voll ausgezahlt) bzw. Abtrettung über die Werkstatt!

Sie schicken ihr und Dir dann noch einen Fragebogen usw. zu! Das recht auf einen Leihwagen hast Du natürlich auch oder ein Ausfallgeld ca. € 50 am Tag!

Hast Du die Versicherungsdaten nicht, auch nicht so schlim, bekommst Du über das Kennzeichen bei der
Zentralruf der Autoversicherer (0180 - 25 0 26) erfragen!


Viel Erfolg bei der Schadenregelung!!!!
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

Geh zum Anwalt! Die Haftungslage ist eindeutig, die Versicherung des Unfallgegners muss auch die Anwaltskosten unabhängig von der Schadenshöhe übernehmen. Wo kommst Du denn her?
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

Danke schonmal für die schnellen Antworten.

Komme aus Geretsried 82538. Warum?

Alternative wäre vielleicht auch, sich die Nettosumme auszahlen zu lassen, und die Stoßstange nur teillackieren zu lassen. Evtl. bekommt man da noch was raus und das Ergebnis ist ebenfalls gut...
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

Hallo, etwas ähnliches ist mir vor 2 Monaten passiert; allerdings hat mir ein Kleinlaster die Vorfahrt genommen und mir meine Seite vorne rechts demoliert, mein Auto war aber noch Fahrtauglich.
Bei mir ist die Polizeigekommen und hat den Unfall aufgenommen, ich dann gleich ab zum Händler, der hat den Wagen so entgegengenommen und mir einen Leihwagen gegben, damit war mein Teil erledigt.
2 Tage später war der Gutachter fertig, der die Höhe des Schadens, was alles getauscht werden muss und die Wertminderung festgestellt.
Die Rechnung für alles (Reperatur, Leihwagen und Gutachter) hat die VErsicherung des UNfallgegners übernommen, die Wertminderung habe ich 1 Monat später auf mein Konto überwiesen bekommen.
Wenn du jetzt allerdings nur das Geld für alles haben möchtest, empfehle ich dir, zu deinem Händler zu gehen und von ihm (nicht vom Gutachter, kostet über 500€) einen Kostenvoranschlag für das Lackieren der Front und eventuelle Ausbesserungsmaßnahmen zu verlangen.
Das musst du dann deinem Unfallgegner geben, er muss dies dann seiner Versicherung weiterreichen.
Allerdings kannst du ja auch mal deinen Händler fragen, was es grob geschätz kosten würde und dies dann mündlich deinem Unfallgegnger weiterleiten, falls er es ohne Versicherung machen möchte und ihr einigt euch so.

Viel Erfolg!
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

Wenn kein Anwalt eingeschaltet wird, was jedoch unklug ist, würde ich mich mit dem Kostenvoranschlag gleich an die Versicherung des Gegners wenden. Auf den Unfallgegner sollte man sich da nicht verlassen.
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

also ich hatte bis jetzt auch einen so Bagatell - Schaden, allerdings sind mir zahlreiche aus meinem Freundeskreis mit Beträgen aus nahezu allen "Bereichen" bekannt. Es hat NIE jemand einen Anwalt genommen, hat alles trotzdem einwandfrei geklappt.
Da bei dir die Schuldfrage ja geklärt ist, die Dame es zugegeben hat und du auchnoch einen Zeugen hast, wird es keine Probleme geben.
Es sei denn, sie hätte dir falsche Daten gegeben, aber so etwas wollen wir unseren Mitbürgern natürlich nicht unterstellen.

edit:
am besten nen Kostenvoranschlag über den Daumen gepeilt vom Händler erfragen, diesen ihr dann telefonisch weiterreichen. Wenn sie etwas schriftliches will, dann entweder wieder zum Händler oder zu ner Lackiererei. Wenn du dort jemanden kennst, umso besser ;).
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

Hallo Ziggi,

wenn Ihr die Personalien ausgetauscht habt dann sollte das kein Problem sein! Hast Du die Versicherungsdaten der :K , dann kannst Du bei der Versicherung anrufen ... die weitere Vorgehensweise kannst Du dann erfragen! Aber bei so einem "kleinen Schaden" sollte das über Kostenvoranschlag (Achtung: Kostenvoranschlag wird nicht voll ausgezahlt) bzw. Abtrettung über die Werkstatt!

Sie schicken ihr und Dir dann noch einen Fragebogen usw. zu! Das recht auf einen Leihwagen hast Du natürlich auch oder ein Ausfallgeld ca. € 50 am Tag!

Hast Du die Versicherungsdaten nicht, auch nicht so schlim, bekommst Du über das Kennzeichen bei der
Zentralruf der Autoversicherer (0180 - 25 0 26) erfragen!


Viel Erfolg bei der Schadenregelung!!!!


Ich habe bei meinem vorletzten Haftpflichtschaden sage und schreibe 79 € / Tag Nutzungsausfall bekommen.

Und die Versicherung hat den Kostenvoranschlag ohne jeglicher abzüge bezahlt! Weder Stundenverrechnungssätze auf Ortsüblich gekürtzt noch die Fahrzeugverbringung zum Lackieren. Lediglich die Mehrwertsteuer! Was natürlich bei einer fiktiven Abrechnung völlig legitim ist!

Ist Allerdings eher die Seltenheit!
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

Geh zum Anwalt! Die Haftungslage ist eindeutig, die Versicherung des Unfallgegners muss auch die Anwaltskosten unabhängig von der Schadenshöhe übernehmen. Wo kommst Du denn her?

Da stellt sich doch eher die Frage, wo DU herkommst ??
Durch solche wie dich steigen die Prämien fröhlich immer weiter :j. Man muß auch mal die Kirche im Dorf lassen und abwägen, was verhältnismäßig ist.

Hatte auch mal so einen "Rempler". Habe mir die Versicherungsdaten geben lassen, mich an die gewandt. Von dort wurde gefragt, ob ich schon einen Voranschlag habe. Wenn ja, kann damit abgerechnet werden (OHNE Merwertsteuer!) ansonsten soll ich in die Werkstatt meines Vertrauens. Leihwagen habe ich mir ausbezahlen lassen (Satz ist in einer Tabelle festgelegt).

Wozu brauche ich da einen Anwalt?? Habe selber Eier in der Hose ;)

Grüße
z4Winni
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

Da stellt sich doch eher die Frage, wo DU herkommst ??
Durch solche wie dich steigen die Prämien fröhlich immer weiter :j. Man muß auch mal die Kirche im Dorf lassen und abwägen, was verhältnismäßig ist.

Hatte auch mal so einen "Rempler". Habe mir die Versicherungsdaten geben lassen, mich an die gewandt. Von dort wurde gefragt, ob ich schon einen Voranschlag habe. Wenn ja, kann damit abgerechnet werden (OHNE Merwertsteuer!) ansonsten soll ich in die Werkstatt meines Vertrauens. Leihwagen habe ich mir ausbezahlen lassen (Satz ist in einer Tabelle festgelegt).

Wozu brauche ich da einen Anwalt?? Habe selber Eier in der Hose ;)

Grüße
z4Winni

Anwalt macht nur Sinn wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist oder wenn es Personenschaden gibt, dass heisst wenn es um Schmerzensgeld geht! Oder wenn sich die Versicherung in irgendeiner art und weise quer stellt!
Im übrigen steht es der Versicherung nicht zu Kostenvoranschläge zu kürzen! Dazu gibt es ein Gesetz im Bundesversicherungsgesetz. Aber die meisten nehmen es einfach so hin! Bei sowas hilft dann meist der Anwalt! Aber sonst lieber ohne!
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

Anwalt macht nur Sinn wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist oder wenn es Personenschaden gibt, dass heisst wenn es um Schmerzensgeld geht! Oder wenn sich die Versicherung in irgendeiner art und weise quer stellt!
Im übrigen steht es der Versicherung nicht zu Kostenvoranschläge zu kürzen! Dazu gibt es ein Gesetz im Bundesversicherungsgesetz. Aber die meisten nehmen es einfach so hin! Bei sowas hilft dann meist der Anwalt! Aber sonst lieber ohne!

Genau so sehe ich das auch! Bei Personenschaden macht es eh Sinn, keine Frage.
Aber der Ziggi hat die Frage für sich ja schon schlau für sich beantwortet ;);).

z4Winni
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

Da stellt sich doch eher die Frage, wo DU herkommst ??
Durch solche wie dich steigen die Prämien fröhlich immer weiter :j. Man muß auch mal die Kirche im Dorf lassen und abwägen, was verhältnismäßig ist.

mir ist vor ner zeit auch mal eine dame per rückwärtsgang hinten drauf gefahren (warum das immer die damen sind und was der tiefere sinn dahinter ist muss man wohl nicht verstehen :d)

habs dabei belassen - das ding heisst stossstange. was solls, es stösst sowieso wieder einer dagegen...
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

mir ist vor ner zeit auch mal eine dame per rückwärtsgang hinten drauf gefahren (warum das immer die damen sind und was der tiefere sinn dahinter ist muss man wohl nicht verstehen :d)

habs dabei belassen - das ding heisst stossstange. was solls, es stösst sowieso wieder einer dagegen...

Sorry, aber das kann ich nicht verstehen! Ich lass mir wohl von einer:K mein Auto kaputt fahren und sage dann noch ist schon ok!!!
Da hat wohl bei dir dein kleiner Freund gedacht???
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

Da hat wohl bei dir dein kleiner Freund gedacht???

nö, wieso?
ich reg mich über (kleine) kratzer in der stossstange einfach nicht auf.
das ding gibts genau aus diesen gründen. wie oft ich schon gesehen hab, das irgend jemand beim ausparken gegen das vordere oder hintere auto gestossen ist. will gar nicht wissen wie oft das bei meinem vorkommt. wenn ich mich da jedesmal drüber aufregen würde, hätte ich wahrscheinlich mit unter 40 nen herzinfarkt.
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

nö, wieso?
ich reg mich über (kleine) kratzer in der stossstange einfach nicht auf.
das ding gibts genau aus diesen gründen. wie oft ich schon gesehen hab, das irgend jemand beim ausparken gegen das vordere oder hintere auto gestossen ist. will gar nicht wissen wie oft das bei meinem vorkommt. wenn ich mich da jedesmal drüber aufregen würde, hätte ich wahrscheinlich mit unter 40 nen herzinfarkt.

Naja gut sieht halt jeder bissl anders! Bei mir würde keine:K einfach so davon kommen! Sogenannte "Porsche Urteil"

Im übrigen hier nochmal ein Ausschnitt vom Urteil was besagt das im Haftpflichtschadenfall bei fiktiver Abrechnung die Versicherung nix kürzen darf!
… ein Urteil, das etliche Versicherungen in der alltäglichen Regulierungspraxis immer noch nicht wahrhaben wollen, das aber jeder Geschädigte kennen sollte:
Das sogenannte Porsche-Urteil:
BGH, Urteil vom 29. April 2003, VI ZR 398/02
Der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region repräsentiert als statistisch ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.
Volltext: Porsche-Urteil, BGH, Urteil vom 29. April 2003, VI ZR 398/02
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Da stellt sich doch eher die Frage, wo DU herkommst ??
Durch solche wie dich steigen die Prämien fröhlich immer weiter :j. Man muß auch mal die Kirche im Dorf lassen und abwägen, was verhältnismäßig ist.

Hatte auch mal so einen "Rempler". Habe mir die Versicherungsdaten geben lassen, mich an die gewandt. Von dort wurde gefragt, ob ich schon einen Voranschlag habe. Wenn ja, kann damit abgerechnet werden (OHNE Merwertsteuer!) ansonsten soll ich in die Werkstatt meines Vertrauens. Leihwagen habe ich mir ausbezahlen lassen (Satz ist in einer Tabelle festgelegt).

Wozu brauche ich da einen Anwalt?? Habe selber Eier in der Hose ;)

Grüße
z4Winni

Wissen denn Deine Eier auch, welche Schadenspositionen Dir alle zustehen? Die Versicherungen zahlen nämlich in der Regel nur das, was auch ausdrücklich gefordert wird.
Hast du damals beispielsweise die allgemeine Kostenpauschale erhalten?
Außerdem dauert die Schadenregulierung ohne Anwalt meist wesentlich länger als mit. Einen nichtvertretenen Anspruchsteller läßt man gerne etwas warten.
 
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Ich lese hier in mehreren Beiträgen, dass die Schuldfrage geklärt sei &:

Die Dame hat ihre Schuld zugegeben, aber schriftlich fixiert habe ich das nicht.:g Hoffentlich bleibt Sie dabei. (Aber ich habe eine Zeugen)

Da ist ganz und gar keine Schuldfrage geklärt !!!

Du hast noch nichtmal was Schriftliches !!!

Absoluter Wahnsinn. Sorry.

Kleine Geschichte:
vor 6 Jahren fuhr ich mit meinem Lupo an eine Ausfahrt und ein LKW auf der Straße rasierte mir die Front weg - ich stand wohl zu weit auf der Straße. Am LKW war auch ein Schaden, mein eigener deutlich größer.
Der LKW-Fahrer nahm ein schriftliches Schuldeingeständnis mit und somit wurde der Unfall nicht von der Polizei aufgenommen.
Innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist zog ich das Schuldeingeständnis zurück und der LKW-Fahrer blieb auf seinem Schaden komplett selber sitzen.

Da hier nur ein paar Kratzer in der Front sind, kannste ein "Angebot" von BMW an die gegnerische Versicherung schicken und schauen ob Du was bekommst.
Wenn Du nix bekommst, dann wirst Du höchstwahrscheinlich auf Deinem Schaden sitzen bleiben oder eine ziemliche Rennerei haben für die Dir das Geld nicht wert ist.
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

Ich lese hier in mehreren Beiträgen, dass die Schuldfrage geklärt sei &:



Da ist ganz und gar keine Schuldfrage geklärt !!!

Du hast noch nichtmal was Schriftliches !!!

Korrekt. Bei solchen Konstellationen kann es dem Schädiger (nach anwaltlicher Beratung :w ) ja durchaus in den Sinn kommen, dass ja nicht er rückwärts gefahren, sondern der Hintermann ihm drauf gefahren ist. :s
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

Ich bin ja auch ein großer Freund davon, nicht wegen jedem Mist zum Anwalt zu rennen. Aber ...

...
Wozu brauche ich da einen Anwalt?? Habe selber Eier in der Hose ;)
...

... ist eindeutig der "intelligente" Spruch des Tages. :d :X

Ich stimme meinen beiden Vorrednern zu: Die "Schuldfrage" ist vorliegend recht heikel. Denn der Schaden sieht rein objektiv nach einem Auffahrunfall aus - bei dem ja grundsätzlich der Auffahrende die Schuld trägt.

In der Praxis kommt es übrigens häufig vor, dass der Unfallverursacher an Ort und Stelle - vom Unfall verwirrt und/oder aufgebracht - seine "Schuld" zugibt, und sich dann hiernach eines anderen besinnt. Ganz besonders oft taucht dieses Phänomen auf, wenn der Unfallverursacher eine Frau ist - die dann nämlich hinterher von ihrem mehr oder weniger klugen Ehegatten zur "Vernunft" gebracht wird. :s

Ob man aus diesem Grund einen Anwalt einschaltet, muss Jeder für sich selbst entscheiden. Jedenfalls gebietet der vorliegende Sachverhalt erhöhte Vorsicht auf Seiten des Unfallopfers.

Was das von Frank erwähnte widerrufene Schuldeingeständnis betrifft, so könnte es übrigens Sinn machen, sich an Ort und Stelle nicht die "Schuld" bestätigen zu lassen, sondern den Unfallverursacher vielmehr kurz den Tathergang aufschreiben zu lassen. Im Vorliegenden Fall wäre das eine Schilderung in Richtung
"... ich habe versehentlich den Rückwärtsgang eingelegt und bin meinem Hintermann aufgefahren.."
gewesen. Ich möchte vermuten, dass man von einer solchen Schilderung nicht ohne weiteres durch "Widerruf" wieder wegkommt. :w

Soweit sich der Unfall in einem Bundesland ereignet, wo die Poilzei auch Bagatellschäden kostenfrei aufnimmt, lässt man so eine Protokollierung des Unfallhergangs freilich besser von den Herrschaften in grün vornehmen. ;)

Viele Grüße
Jan
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

Habe selber Eier in der Hose ;)

Hm. Da ich keinen Unfall mit der Russenmafia hatte brauche ich eher ein bissl Hirn als Eier in der Hose. :d
Ich will das Geld ja nicht aus der :K rausprügeln, sondern meine Ansprüche geltend machen.:X
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

Hm. Da ich keinen Unfall mit der Russenmafia hatte brauche ich eher ein bissl Hirn als Eier in der Hose. :d
...

Die Kombination von Hirn und Eiern ist aber auch nicht zu unterschätzen. :d :+
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

Anwalt wird interessant wenn mehr passiert ist.
Nutzungsausfall/Schmerzensgeld usw.
Sprich du willst Schmerzensgeld und solche Geschichten.Geh zum Anwalt.
Du hast bestimmt ein Schleudertruma:d

Wenn du einen guten Gutachter hast, lass dir gleich einen "GUTEN":w Kostenvoranschlag machen. Kosten trägt sowieso die gegnerische V.
Wenns für dich nich dramatisch ist, lass die Stosstange so wie sie ist und mach nen netten Urlaub mit der Kohle.

Oftmals arbeiten die Autohäuser mit Gutachter zusammen ums fürs Autohaus das beste rauszuholen.
Immer einen unabhängigen nehmen wenn du einen guten kennst.

Gruss Chris
 
AW: Reparaturabwicklung bei fremdverschuldetem Unfall

Wissen denn Deine Eier auch, welche Schadenspositionen Dir alle zustehen? Die Versicherungen zahlen nämlich in der Regel nur das, was auch ausdrücklich gefordert wird.
Hast du damals beispielsweise die allgemeine Kostenpauschale erhalten?
Außerdem dauert die Schadenregulierung ohne Anwalt meist wesentlich länger als mit. Einen nichtvertretenen Anspruchsteller läßt man gerne etwas warten.

Also habe in der Regel immer eine Kostenpauschale i.h.v ca 25 euro erhalten ohne danach zu fragen!
Mein letzter Haftpflichtschaden wurde von der Debeka reguliert. Der Schaden war an einem Samstag passiert und wurde in der folgewoche am Donnerstag reguliert. Das heißt ich hatte das Geld auf meinem Konto, und das hat gerademal 4 Werktage gedauert! Generell hab ich nich nie länger wie 2 Wochen warten müssen! Also das funktioniert auch ohne Anwalt sehr gut! Viel schlimmer finde ich bei den Versicheren immer, dass sie die Kostenvoranschläge eigenständig kürzen! Das ist Verboten. Da kommt dann meisst der Anwalt ins Spiel. Manchmal reicht auch ein Hinweiss auf das Aktuell Gerichtsurteil!

Allerdings ist es sehr :g bei einem Unfall nicht die Polizei zu rufen.
Das ist eigentlich mit das wichtigste!
 
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Die Versicherungen wollen den Anwalt nicht wegen dessen Gebühren nicht im Boot haben!
Die Anwaltskosten bei Bagatellschäden sind nicht der "Kostentreiber" für die Versicherung. Die Gebühren sind so gering, da legt der Anwalt eher noch was drauf.

Die Versicherungen können am meisten bei den Reparatur-, Mietwagen- und Sachverständigenkosten sparen. Daher auch die "Haus-Sachverständigen" und "Partner-Werkstätten bzw -Vermietfirmen".
 
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