Retoure nach Wiederruf angeblich leer beim Händler angekommen

Wie zu erwarten können die DHL Filialen die Schadensanzeige nicht annehmen ohne das Paket. Vom Händler kam weiterhin nix, werde morgen mal anrufen was da los ist.
Was ist denn das für eine Auskunft, Schadensanzeige ohne Paket? Allein aus dem Sachverhalt und Logik heraus ist doch solch eine Anzeige angebracht.
Wenn sie es kompliziert haben wollen, dann erlaß einen Suchauftrag. In ihrem Verantwortungsbereich wurde ein Paket entleert. Und in den Medien sind genug, haufenweise Berichte die letzten Monate gewesen, dass Unmengen (Edit: sogar Paletten) an TV-Geräten auf diese Weise "verschwunden" sind. Was den Rückschluß zulässt, dass oftmals Insider beteiligt sein mussten.

Mit den Geschichten im Hintergrund, würde ich den Druck auf DHL mittels Anwalt erhöhen.
 
Um das Thema von meiner Seite abzuschließen, nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hat der Händler mir den Kaufpreis erstattet. Hat sich also vermutlich ausgezahlt, bei einem seriösen Händler zu kaufen. Lesson learned: Vorsicht beim Versand von (teuren) Großgeräten in Originalverpackung ohne neutrale Umverpackung. Anscheinend können bei DHL leider nicht alle ihre Finger bei sich behalten.
 

. Verbraucher muss Nachweis über Rücksendung erbringen​

Gemäß § 357 Abs. 4 BGB muss der Verbraucher jedoch im Zweifelsfall nachweisen, dass er die Ware tatsächlich bei der Post aufgegeben hat. Als Nachweis der Rücksendung kann dem Kunden regelmäßig ein entsprechender Einlieferungsbeleg dienen.

Allerdings muss der Verbraucher im Zweifelsfall nicht nur beweisen, dass er (irgend-)ein Paket versandt hat, sondern auch, dass das Paket die zurückzugewährende Kaufsache auch tatsächlich enthielt.

Viele Versandhändler registrieren bei Einlieferung das Paketgewicht und koppeln dieses mit der jeweiligen Sendungsnummer so, dass über den Einlieferungsbeleg unter Nachvollziehung des Gewichts auch das Enthaltensein des Artikels bewiesen werden kann.

Wird ein Paketgewicht allerdings mit der Einlieferung nicht registriert und kommt etwa ein leeres Paket beim Händler an, so kann der Verbraucher durch den bloßen Beleg nicht hinreichend beweisen, dass das abgesandte Paket auch die Ware enthielt.

Hier muss er im Streitfall auf andere Beweismittel, etwa Zeugen aus dem Familienbereich oder aus dem Mitarbeiterkreis des Versanddienstleisters benennen, die beweisen können, dass die Ware im Paket verbracht wurde oder dem Gewicht nach darin enthalten gewesen sein muss.

Kann der Kunde einen hinreichend Nachweis über die Absendung des Pakets mitsamt der Ware nicht erbringen, bleibt er letztlich auf dem Schaden sitzen. Der Verkäufer kann dann den bereits gezahlten Kaufpreis einbehalten.
über die sendungsnummer müsste der versanddienstleister doch auch den mitarbeiter ausfindig machen können, der es gescannt hat.
wenn ein so großes Paket, wo ein 49"er rein passt, leer ist, könnte der sich evtl noch daran erinnern, weil er es fast unter die Decke geworfen hat beim anheben^^
 
Je größer das Unternehmen, desto größer der Konjunktiv, würde ich sagen. ;) Am Ende ist man in so einem Fall meinem Eindruck nach entweder auf die Kulanz des Händlers oder einen Rechtsstreit angewiesen, wenn man sein Geld wieder haben will. Wollte nur auf die Problematik aufmerksam machen, ich bin mir sicher den meisten Verbrauchern (mich nicht ausgeschlossen) war das so in der Form nicht bekannt, wenn sie nicht bereits so einen Fall hatten.
 
über die sendungsnummer müsste der versanddienstleister doch auch den mitarbeiter ausfindig machen können, der es gescannt hat.
Auch wenn so etwas technisch problemlos möglich ist, ist die Verwertung solcher Daten in Deutschland nicht ganz so einfach. Da wollen zum Schutz der Mitarbeiter zum Beispiel auch noch Betriebsrat und andere involviert werden.

Ich bin seit 30 Jahren in der Branche, aber nicht bei DHL beschäftigt.
 
Ich habe diese erweiterte Nachweispflicht die Tage bereits für mich umgesetzt. Ein onlinefrankiertes Paket (QR) bei DHL abgegeben und gefragt ob das Gewicht irgendwo protokolliert wird. Wurde verneint. Die nette Dame in der Poststelle meinte es wird bei ihr bzw DHL max geprüft ob's "passt". Also ob Abmessungen und ggf Gewicht vs der bezahlten Leistung passen. Das Paket mit dem Adressaufkleber auf der großen Paketwaage fotografieren zu können war kein Problem. Mache ich, zusätzlich zu den Verpackungsfotos, jetzt eben auch noch.

Daher danke @Z3bastian et al. für die hilfreichen Informationen zu diesem Thema. War mir nämlich nicht wirklich in der Gänze bekannt.
 
Schaden tut es sicherlich nicht, aber meine Befürchtung ist, dass du bei einem Händler, der sich da stur zeigt, trotzdem dein Geld über den Rechtsweg einfordern müssen wirst.
 
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