RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

AW: RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

Gregor, worum geht es dir eigentlich ? &:
Möchtest du den Z zurück geben ?
Möchtest du dabei verdienen ?
Soll der ;) deine Unachtsamkeit auf sich nehmen ?
Möchtest du den Z behalten und eine Entschädigung vom ;) ?
Möchtest du mehr Kaffee ?

Ich habe langsam Probleme, dich zu verstehen, vor allem nach zu vollziehen, was du eigentlich willst.
 
AW: RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

Mir gehts eigendlich noch immer um die erste Frage welche in meinem ersten Beitrag steht doch leider wird auf diese nicht eingegangen. Nagut Jokin ist mit " das ist dein Problem eingegangen " :D

Alle weiteren Beiträge dienten ledeglich zur Erklärung bzw Beantwortung eurer Fragen.

Und um nun auf dein Beitrag ein zu gehen.

- Ja ich will mein Auto zurück geben. Nicht weil die Mängel erheblich sind sondern weil es so viele sind das es kein Spass mehr macht. Zumindest MIR macht es kein Spass wenn ich wöchendlich neue Mängel entdecke und hier ist es MIR egal wie gravierend diese sind. Ob das zum Wandeln reicht wird sich ja noch heraus stellen.

- Nein ich möchte dabei nicht verdienen. Ledeglich das bekommen was mir laut Gesetz zusteht

- Ganz im Gegenteil. Da bin ICH alleine schuld. Trotzdem Frage ich denn in Deutschland gibt es recht viele seltsame Gesetze und eventuell gibt es ja auch ein Gesetz für diesen Fall

- Am Anfang wollte ich eine Entschädigung (kein Schlüsselanhänger :D) nach mehreren Gesprächen steht aber fest das ich den Händler nicht mehr unterstützen will sodass ich den einzigen Ausweg im Wandeln sehe.

- Nene die meisten Kaffee´s schmecken mir nicht. Ich mag es noch immer auf die altmodische Art. 2 richtig volle Teelöffel Kaffee ins Glas geben und mit Wasser aufgiesen - fertig ;)


Aber um nochmal auf die eigendliche Frage zurück zu kommen.

Ich weis das ICH alleine schuld bin das ich den Leasingsvertrag unterschrieben habe ohne auf den Kaufpreis zu achten. Hier will ich mich auch nicht raus reden.
Trotzdem wollte ich fragen ob irgend jemand sich endweder mit der Gesetzgebung auskennt oder aber schon mal von einem ähnlichen Fall gehört hat

mfg Gregor
 
AW: RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

"aber schon mal von einem ähnlichen Fall gehört hat"

Nicht nur gehört, s.o. ich hab es Dir doch geschrieben.
 
AW: RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

Trotzdem wollte ich fragen ob irgend jemand sich endweder mit der Gesetzgebung auskennt oder aber schon mal von einem ähnlichen Fall gehört hat
Ja, der ANwalt deines geringsten Misstrauens. Du willst was dir vom Gesetz her zusteht - ich unterstelle mal, dass du selbst das nicht so ganz genau weißt und schon gar nicht wie du nun dazu kommst, noch dazu bei so einem Händler wie du ihn beschrieben hast. Also hör auf dazu in irgendwelchen Foren rumzuposten, sondern übergib das einem Anwalt sonst wird das nix!
Und poste dann natürlich wie's weiterging :-)
 
AW: RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

ANWALT !!!! :a
Als Laie hat man i.d.R. keine Ahnung worauf man zu achten hat. Scheiß auf die Kosten - die übernimmt die Gegenpartei, denn dort kannst du sie geltend machen, da ein persönlicher Versuch gescheitert ist.

Nur wenn die Leute gesprächsbereitschaft zeigen, würde ich es auch auf jeden Fall mal ohne probieren. Aber sobald da dein Ungunsten ins Spiel kommt - siehe oben ...

Anwalt!
 
AW: RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

Hi...
hier für dich was zum Lesen:

Rücktritt vom Vertrag oder Minderung
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine vom Käufer dem Verkäufer gesetzte angemessene Frist (ca. 2 Wochen) zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen oder ist eine Fristsetzung nach § 323 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch entbehrlich, weil der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert hat, so kann der Käufer entweder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt) verlangen oder statt des Rücktritts den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern (Minderung).
Zu beachten ist jedoch, dass der Rücktritt ausgeschlossen ist, wenn es sich um einen unerheblichen Mangel handelt.
Im Falle des Rücktritts sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Beim Rücktritt muss der Käufer den Vorteil ausgleichen, den er durch die Benutzung des Wagens bis zu dessen Rückgabe erlangt hat. In der Rechtssprechung wird der auszugleichende Vorteil mit 0,7 bis 1% des Kaufpreises des Fahrzeuges pro gefahrene 1000 km bewertet.
Die Minderung hat die gleichen Voraussetzungen wie der Rücktritt, so dass auch hier grundsätzlich eine angemessene Fristsetzung durch den Käufer zur Nachbesserung nötig ist. Eine Minderung ist im Gegensatz zum Rücktritt auch bei unerheblichen Mängeln möglich. Es gibt keinen generellen Minderungsbetrag. Der Minderbetrag ist im Wege der Schätzung zu ermitteln. Soweit erforderlich, muss ein Sachverständiger durch Gutachten den Minderbetrag festsetzen.



Alles klar?...ich denke nur dass deine geschilderten Probleme in die Kategorie "unerheblicher Mangel" fallen.......somit bleibt die vielleicht die Minderung....
 
AW: RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

Hallo,

bei meinem Fahrrad ist gestern die Kette abgesprungen - kann ich wandeln ?

Gruß,
Z4Cruising
 
AW: RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

Hallo,

bei meinem Fahrrad ist gestern die Kette abgesprungen - kann ich wandeln ?

Gruß,
Z4Cruising

Kein Mensch kann in Deutschland mehr irgendwas "wandeln" :wm

Und bei Euch in Österreich doch nur bei schwerwiegendem Mangel § 932 Abs 4 ABGB. Aber Euch ist wenigstens der Rechtsbegriff geblieben, dem man in Deutschland so arg nachzutrauern scheint...
 
AW: RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

Hallo ,

um ehrlich zu sein, dieser Fred gehört geschlossen.

Wir wissen alle, daß der Z4 nicht perfekt ist. Geräusch- / Spaltmaßfetischisten und Bandscheibengeschädigte sind die falsche Kundschaft. und wer den perfekten Geradeauslauf sucht, der sucht auch vergebens. (könnte man jetzt noch erweitern)

... und trotzdem finde ich jeden gefahrenen Meter einfach geil.

Allgemein macht sich in unserer Gesellschaft der (Irr-)Glaube breit, das alles perfekt zu sein hat und das Gesetz / die Gerichte / die Rechtsanwälte alles regeln müssen. (Motto : "Wozu habe ich denn die Rechtschutzversicherung?")
Ein bißchen Eigenverantwortung sollte man im Leben auch wahren.


Gruß,
Z4Cruising
 
AW: RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

Hallo ,

um ehrlich zu sein, dieser Fred gehört geschlossen.

Wir wissen alle, daß der Z4 nicht perfekt ist. Geräusch- / Spaltmaßfetischisten und Bandscheibengeschädigte sind die falsche Kundschaft. und wer den perfekten Geradeauslauf sucht, der sucht auch vergebens. (könnte man jetzt noch erweitern)

... und trotzdem finde ich jeden gefahrenen Meter einfach geil.

Allgemein macht sich in unserer Gesellschaft der (Irr-)Glaube breit, das alles perfekt zu sein hat und das Gesetz / die Gerichte / die Rechtsanwälte alles regeln müssen. (Motto : "Wozu habe ich denn die Rechtschutzversicherung?")
Ein bißchen Eigenverantwortung sollte man im Leben auch wahren.


Gruß,
Z4Cruising

Dem ist nichts hinzuzufügen, gehört geschlossen weil nicht vorher über ein Auto informiert. Die angeblichen Mängel gehöre teilweise zum Z4 dazu, das weiß man und das ist bekannt. Des Weiteren riecht das hier mehr nach Geldmacherei als wirklich nach Nacherfüllung. Mit solch einem Kunden wäre ich als Freundlicher auch nicht besonders pflegeleicht! Leasing, Kaufpreis, Minderung, was bitte das miteinander zu tun? Nichts!
 
AW: RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

Hallo,

bei meinem Fahrrad ist gestern die Kette abgesprungen - kann ich wandeln ?

Gruß,
Z4Cruising

Ja. Wenn du das Reifenprofil und die Bremsklötzchen schon abgefahren hast, bekommst du noch 100 €, 2 Tassen Kaffe, 4 Kekse und einen Taxigutschein für 1 Jahr ohne Kilometerbegrenzung zusätzlich.
 
AW: RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

Meiner Meinung nach auch eine mehr als peinliche Vorstellung des Herren.

Nicht auf den Kaufpreis geguckt ????!!!:j Wer macht denn soo was,sorry !!!
Und dann rumreiten wegen solcher "Mängel"...

Diese Zeit wäre für dich besser angelegt in berufliche Weiterbildung,damit kannst mehr Kohle machen und dann auch noch stolz auf dich sein.

Übrigens bei meinem;) bekommen wir IMMER Kaffee und Getränke,was uns aber nicht so wichtig ist.Im Gegensatz zum Service was unsere Autos betrifft,und auch das ist immer top.Stellt sich die Frage ob es nicht manchmal auch an der Kundschaft liegt ??
Das ist die Frage die du dir stellen solltest.
 
AW: RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

Geräusch- / Spaltmaßfetischisten

Mein neuer Phoenix ist heut beim :) - Pfeifgeraeusch fahrerseitig, O-Ton des Meisters: "Dou ziechts fei ganz schee!"

und Bandscheibengeschädigte

Der erste Prolaps war 2005. Drei Wochen spaeter wurde von zzz nach zzzz gewechselt!

... und trotzdem finde ich jeden gefahrenen Meter einfach geil.

:t:t:t
 
AW: RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

Mittlerweile wäre es eventuell doch sinnvoller den Thread zu schließen.

Pitt88 frage ganz oben auf der zweiten Seite worum es überhaupt geht weil jeder am Thema vorbei redet.
Im darauf folgenden Beitrag habe ich aufs neue 2 mal meine Frage gestellt. Und wie man sieht haben die nächsten 10 Beiträge wieder nichts mit der Fragestellung zu tun ;)

Das der z4 Mängel hat wusste ich. Das aber 1 z4 so viele Mängel hat, hätte ich nicht gedacht. Wobei das nichts mit der Fragestellung zu tun hat.
Das es nicht normal ist nicht auf den Kaufpreis zu schauen ist mir auch klar. Ich habe eben nur auf die Leasingsrate geachtet welche für ein Leasing wichtig ist. Aber auch das hat nichts mit der Fragestellung zu tun.

Ob ich nun damit Geld verdienen will ist auch meine Sache nur bräuchte ich dafür erstmal Tipps wie das gehen soll. Laut der Rechnung nämlich unmöglich. Aber auch das hat nichts mit der Fragestellung zu tun

@PatrickHB "Leasing, Kaufpreis, Minderung, was bitte das miteinander zu tun? Nichts!"
Das beste Beispiel wie man sich konsequent die richtigen Wörter rauspicken kann um 100% am Thema vorbei zu reden.
Die Formel habe ich ja schon mal geschrieben wozu man den Kaufpreis und die Leasingsrate braucht.

Zu den Mängel allgemein. 3 unabhängige Rechtsanwälte meinten das aus genügend kleinen Mängeln ein erheblicher Mangel entstehen kann ---> Wandlungsgrund !
 
AW: RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

was ist denn deine "fragestellung"???

ich blicks nicht!

stell doch bitte einfach mal EINE frage, in EINEM satz mit fragezeichen am ende, etwa so:

was ist die frage?
 
AW: RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

"Zu den Mängel allgemein. 3 unabhängige Rechtsanwälte meinten das aus genügend kleinen Mängeln ein erheblicher Mangel entstehen kann ---> Wandlungsgrund !</SPAN> "

Stimmt, aber meinten sie auch expliziert Deinen Fall?
 
AW: RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

Hi Gregor,
ich habe mir jetzt nochmal die Beiträge angeschaut. Ich habe den Eindruck, daß du erwartest hier im Forum kann dir jemand genau sagen, was in deinem speziellen Fall, den du einigermaßen dargestellt hast, zu tun ist.
Ich kann dir nur sagen, daß hier sicherlich Tips kommen, aber "Fransenammundhab" dein spezieller Fall der langen Mängel muß zunächst einmal dokumentiert sein. Dann brauchst du einen ANWALT (am besten einen aus dem ADAC Rechtsschutz - die wissen worum es geht) der dich dazu beraten kann. Das Beratungsgespräch muß nicht mal unbedingt was kosten, da du ja fragen kannst, ob sich deine Wandlungsabsicht realistisch umsetzen läßt, oder eben im Zweifelsfall wenig Chancen auf Erfolg hast.

Da kannst du hier im Forum noch lange nach "dem Tip" suchen, wie sage Zauberformel XY und schon muß der Händler wandeln. So funktioniert weder die Welt noch dieses Forum.

Beiß auf Holz und zieh es durch oder finde dich mit den Mängeln ab. Manchmal soll ja auch der Wechsel zu einem anderen Händler ware Wunder wirken. Könnte ja auch sein, daß die sich son bischen durch dein Auto reparieren um die Werkstatt profitabel zu halten.

Aber letztlich mußt du da deinen Weg finden und vor allem auch gehen. Ist kein Kindergeburtstag - wie man hier so sagt.

An die anderen kann ich nur sagen, daß ich die polemischen Beiträge in diesem Fall nich ganz so dolle finde, denn:

Jede Jeck is anders und Jecke jibbet viel
Art 1, Kölsche Grundgesetz :s
 
AW: RIESEN Problem mit meinem Kaufvertrag :(:(

Also die Argumentation dass ein Z4 nun mal Mängel habe und diese bekannt seien und man sich damit abfinden müsse ist natürlich Unsinn. Wenn wirklich ein Mangel vorliegt dann muss man diesen auch nicht hinnehmen.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass sowohl du als auch dein :) den Vertrag erfüllen wollten. Daher gilt bei Sachmängeln der Vorrang der Nacherfüllung. Inwiefern eine Häufung von (kleinen) Mängeln letztendlich zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen und welche Konsequenzen dies für beide Parteien hat kann hier nicht beantwortet werden, das ist Aufgabe deines Anwalts.
 
Zurück
Oben Unten