Rote Kennzeichen

turbo_z

Fahrer
Registriert
18 Mai 2008
Hallo!

Wer aus Raum Dortmund und Umgebung kann mir gegen kleines Entgelt rote Kennzeichen für eine Überführungsfahrt ausleihen?
Oder kennt Ihr eine Werkstatt, die welche verleiht?

Danke im Voraus!
Gruß, turbo_z
 
AW: Rote Kennzeichen

Alternativ Überführungskennzeichen bei der Zulassungsstelle holen.
kostet für 3 Tage ca. 30,-(Schilder/Zulassung) +Versicherung (unterschiedlich von 30,- -120,-)
Wobei du die Kosten der Versicherung von denen als Gutschrift bekommst wenn du das Auto danach auf dich zuläßt und bei der Versicherungsgesellschaft den Vertrag abschließt
 
AW: Rote Kennzeichen

Hallo!

Wer aus Raum Dortmund und Umgebung kann mir gegen kleines Entgelt rote Kennzeichen für eine Überführungsfahrt ausleihen?
Oder kennt Ihr eine Werkstatt, die welche verleiht?

Danke im Voraus!
Gruß, turbo_z

Es muss Betriebsbezug vorliegen !!

Allerdings – aber das ist nicht neu und war schon unter der alten Rechtsnorm § 28 StVZO so - muss es sich um eine Probefahrt handeln. Das vielfältig zu beobachtende schlichte Verleihen der roten Kennzeichen an Dritte (zum Oldtimer-Spazierenfahren etc.) ist unzulässig.


hier nachzulesen:
http://www.deubner-recht.de/news/news_detail2.php?news_id=2195032&folderid=195362
 
AW: Rote Kennzeichen

Alternativ Überführungskennzeichen bei der Zulassungsstelle holen.
kostet für 3 Tage ca. 30,-(Schilder/Zulassung) +Versicherung (unterschiedlich von 30,- -120,-)
Wobei du die Kosten der Versicherung von denen als Gutschrift bekommst wenn du das Auto danach auf dich zuläßt und bei der Versicherungsgesellschaft den Vertrag abschließt



Es sind 5 Tage :s
 
AW: Rote Kennzeichen

Es muss Betriebsbezug vorliegen !!

Allerdings – aber das ist nicht neu und war schon unter der alten Rechtsnorm § 28 StVZO so - muss es sich um eine Probefahrt handeln. Das vielfältig zu beobachtende schlichte Verleihen der roten Kennzeichen an Dritte (zum Oldtimer-Spazierenfahren etc.) ist unzulässig.

hier nachzulesen:
http://www.deubner-recht.de/news/news_detail2.php?news_id=2195032&folderid=195362

Dat is man 100% richtig. Damit setzt der Verleiher das Kennzeichen auf´s Spiel!
 
AW: Rote Kennzeichen

Es Handelt sich hier um eine Überführungsfahrt zum Winterstandort und keine Spazierfahrt. Das müsste doch nach StVO akzeptabel sein oder!?

Kosten für Kurzzeitkennzeichen:
50-70 Versicherung
12,50 Strassenverkehrsamt
35 Schilder
Summe ca. 100-120 Teuronen für eine einzige Fahrt = sehr teuer!!

Deshalb wären rote Schilder schon nicht schlecht. Leider fehlt mir die entsprechende Connections dazu.
 
AW: Rote Kennzeichen

dann schlepp ihn halt hin...


mfg
 
AW: Rote Kennzeichen

Es Handelt sich hier um eine Überführungsfahrt zum Winterstandort und keine Spazierfahrt. Das müsste doch nach StVO akzeptabel sein oder!?


Meines Wissens darfst Du das abgemeldete Fahrzeug doch noch mit vollem Versicherungsschutz von der Zulassungsstelle bis zu seinem Standort fahren? Oder leih Dir einen Anhänger (ca.20-25 Euro) und frag einen Bekannten mit Anhängerkupplung, ob er Dir das Auto hinbringt.
Ist Abschleppen mit abgemeldetem Fahrzeug erlaubt?

Andreas
 
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dann schlepp ihn halt hin...


mfg

Ist Abschleppen mit abgemeldetem Fahrzeug erlaubt?

Andreas


Nein. Auch verboten. Ein zu schleppendes Fahrzeug muss angemeldet sein. Denn es fährt, weil ohne Kennzeichen, z Zt ohne Zulassung.
Es wird unterschieden zwischen defektem (angemeldten) Auto was schleppbar im Sinne des Gesetzes ist und dem anderen Fall siehe oben.


Hieraus folgt, dass der nach StVZO angewandten Rechtspraxis (Abschleppen = Betriebsunfähigkeit + Ortsveränderung + Nothilfegedanke) die Grundlage entzogen ist. Nach Auskunft des Bundesverkehrsministers gibt es in der FZV deswegen keine diesbezügliche Regelung mehr, da hauptsächlich davon ausgegangen wird, dass Pannenfahrzeuge, die abgeschleppt werden müssen, ohnehin zugelassen sind. Für solche Fälle, in denen abzuschleppende Fahrzeuge keine Zulassung aufweisen, würden hinreichend andere technische (Aufladen) oder rechtliche (Kurzzeitkennzeichen, gegebenenfalls Schleppgenehmigung) Alternativen zur Verfügung stehen.
 
AW: Rote Kennzeichen

Nein. Auch verboten. Ein zu schleppendes Fahrzeug muss angemeldet sein. Denn es fährt, weil ohne Kennzeichen, z Zt ohne Zulassung.
Es wird unterschieden zwischen defektem (angemeldten) Auto was schleppbar im Sinne des Gesetzes ist und dem anderen Fall siehe oben.


Hieraus folgt, dass der nach StVZO angewandten Rechtspraxis (Abschleppen = Betriebsunfähigkeit + Ortsveränderung + Nothilfegedanke) die Grundlage entzogen ist. Nach Auskunft des Bundesverkehrsministers gibt es in der FZV deswegen keine diesbezügliche Regelung mehr, da hauptsächlich davon ausgegangen wird, dass Pannenfahrzeuge, die abgeschleppt werden müssen, ohnehin zugelassen sind. Für solche Fälle, in denen abzuschleppende Fahrzeuge keine Zulassung aufweisen, würden hinreichend andere technische (Aufladen) oder rechtliche (Kurzzeitkennzeichen, gegebenenfalls Schleppgenehmigung) Alternativen zur Verfügung stehen.


Sicher ??? :s:s
 
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darum schrub ich übrigens schleppen und extra nicht abschleppen.
mit schleppen meinte ich tatsächlich die kiste auf einem hänger in die
winterbehausung zu schleppen. bekam vom befreundeten schrauber
bzw händler allerdings auch schon mehrfach rote kennzeichen
geliehen. was bin ich für ein pöser pursche... :B


mfg
 
AW: Rote Kennzeichen

darum schrub ich übrigens schleppen und extra nicht abschleppen.
mit schleppen meinte ich tatsächlich die kiste auf einem hänger in die
winterbehausung zu schleppen. bekam vom befreundeten schrauber
bzw händler allerdings auch schon mehrfach rote kennzeichen
geliehen. was bin ich für ein pöser pursche... :B


mfg



wenn wir schon beim Streben sind:
es heisst ANHÄNGER, einen Hänger hat man(n) in der Hose :M
 
AW: Rote Kennzeichen

Leute, bleibt bei der Sache (o:! Die vielzahl der kreativen Möglichkeiten ein Auto von A nach B zu befördern ist mir bekannt. Ich bevorzuge jedoch die roten Kennzeichen und suche hiermit immer noch welche. Wie bereits geschrieben gegen kleines Entgelt, damit das für den Verleiher nicht ganz unatraktiv bleibt.
 
AW: Rote Kennzeichen

Leute, bleibt bei der Sache (o:! Die vielzahl der kreativen Möglichkeiten ein Auto von A nach B zu befördern ist mir bekannt. Ich bevorzuge jedoch die roten Kennzeichen und suche hiermit immer noch welche. Wie bereits geschrieben gegen kleines Entgelt, damit das für den Verleiher nicht ganz unatraktiv bleibt.

Sei mir nicht böse, aber so groß kann das Entgelt für den Verleiher gar nicht sein, dass er sein 06er Kennzeichen auf´s Spiel setzt. Das ist doch Grundlage seines Geschäfts und bei Missbrauch ist das schneller weg, als einem lieb ist....;)
 
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Wenn es nur eine kurze Strecke ist, dann hau doch einfach die alten Nummernschilder in die Wintschutzscheibe. Hab ich auch schon ein paar mal gemacht und wurde deswegen auch schon angehalten. Hab den Beamten erklärt, dass er stillgelegt wird und damit hat sich die Sache erledigt...
Rote Kennzeichen jedenfalls wird dir kaum jemand geben - erst recht nicht wenn man sich nicht kennt :s
 
AW: Rote Kennzeichen

Ist das so?? Lerne gerne dazu


Ich habe im Dezember 1998 vom Leiter unserer Zulassungsstelle auf Nachfrage rote Schilder für zwei Wochen bekommen (wegen der Feiertage!) und wurde natürlich prompt von der Polizei angehalten, aber alles war legal und i.O., obwohl die Überprüfung fast 1 Std. dauerte.
Die Beamten haben ganz schön blöd geguckt.
Der Knackpunkt ist wohl die KFZ-Steuer, die unserem Staat für die Geltungsdauer der roten Kennzeichen durch die Lappen geht.

Andreas
 
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