Rückerstattung Bearbeitungsgebühr Kredite

Kann man eigentlich mehrmals zu ein und dem selben Kreditvertrag einen Antrag auf Erstattung nebst Zinsen stellen?
In meinem Falle hat die Bank Ende 2010 abgelehnt mit Begründung blalblabla. Ich hab dann erst mal nichts unternommen, da die Verfahren ja alle noch nicht abgeschlossen sind. Und ich habs dann ganz aus den Augen verloren... :(

Nun habe ich gelesen, dann ein richterliches Verbot gegen diese Bank erging und die Bank das wohl auch aktzeptiert hat.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich nun von vorne beginnen muss, oder aber auf den damalig ablehnenden Bescheider Bank antworten muss/soll.


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Puh, ich kenne mich mit solchen Rechtsfragen nicht gut aus, ich würde aber einfach den Musterbrief nehmen und von neuem Anfangen. Bei Problemen würde ich auf das alte Schreiben verweißen.
 
Würde ich auch so sehen... So lange die 3 Jahre Verjährungsfrist nicht um sind, sollte das kein Problem sein.
 
Dann werd ich mich heute Abend mal drüber machen.
Mal schauen ob der halbe Sommerurlaub finanziert werden kann :geek:
 
^Mein Geld ist heute eingegangen , habe ebend noch ein drittes Schreiben wegen den fehlenden Zinsen geschrieben :-)
 
Heute meine Antwort auf Schreiben Nr. 3 bekommen. :frech:


vielen Dank für Ihre email.

Wir bitten um Entschuldigung, dass wir übersehen haben, Ihnen die Zinsen mit zu erstatten. Den Betrag von EUR 64,15 überweisen wir heute auf Ihr Konto.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kundenbetreuung der BMW Bank GmbH

:roflmao:
 
Mal ne Zwischenfrage. Hab hier kräftig mitgelesen und direkt meinen Vertrag überprüft. Mir wurden (natürlich) ebenfalls 2% Bearbeitungsgebühr draufgeschlagen.
Allerdings hab ich das mal meiner Freundin gezeigt (arbeitet bei einer Bank) und sie meinte, wenn der Betrag vollständig ausgewiesen wird, sprich auf dem Kreditvertrag ersichtlich ist, ist es rechtens.

Jetzt meine Zwischenfrage: Ist das nur "Bänkergelaber" bzw. wird das auch denen so erklärt, damit die entsprechend die Kunden abwatschen oder ist da was dran? Hab mein Auto Ende 2011 gekauft. Vllt haben die auf das Gerichtsurteil hin ihre Verträge geändert?
Kann mir da jemand iwas bestätigen oder so? Würde sonst das Schreiben heute Abend noch rausschicken :))

Also egal auf was es hinausläuft: Danke schon mal
 
Da es kein BGH-Urteil gibt, ist es nicht verboten die Gebühr zu erheben. Die BMW Bank hat allerdings eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und berechnet schon seit 2012 keine Gebühr mehr. Bei Bearbeitungsgebühr ist bei neueren Verträgen auch 0 € eingetragen...

Also auf jeden Fall das Schreiben abschicken ;)
 
Also bei mir war es voll ausgewiesen...... Rückerstattung siehe oben! ;)
Allerdings auch erst nach dem 2. Schreiben! :)
 
In den Finanzierungsverträgen von BMW und MINI ist die Bearbeitungsgebühr explizit ausgewiesen, ansonsten wäre es ja auch gar nicht so einfach, diese Beträge zu ermitteln. Warum es rechtens sein soll, dass in diesem Fall dann keine Rückerstattung erfolgen kann, ist für mich - trotz mangelnder juristischer Schulung - nicht nachvollziehbar. Denn letztendlich - wie hier ja auch schon mehrfach gepostet - erfolgte dennoch eine Rückerstattung (von verschiedenen Banken und Kreditinstituten) und es gibt ja diese OLG-Urteile .... als Auslöser für die bisherigen Anträge!
 
hmmm... na dann füll ich den Brief heute Abend direkt mal aus und schick ihn ab :)
 
Bei mir kam heute die Ablehnung... Standardschreiben :) Morgen geht dann die Drohung mit dem Anwalt per Einschreiben raus... Wenn das nicht wirkt, testen wir mal ob die Urteile der OLG wirklich nicht auf meinen Fall anwendbar sind ;)
 
So bei mir ist heute auch das Geld von der BMW-Bank eingegangen. Auf das erste Schreiben kam die Standardabsage, zweites Schreiben hinterher und heute war das Geld auf dem Konto. Leider ohne Zinsen :( Also noch ein drittes Schreiben hinterher...

Danke an der Stelle an Chris8510 für die Infos!
 
Bei mir kam gestern auch als Antwort ein Standardschreiben, von BMW . 2, Brief mit härterer Gangart ging gleich gestern raus. Mal sehen, bei mir gehts um über 1.400 Euro
 
Gibt es auch ein "Musterschreiben" zu dem zweiten Brief? :-)
Oder was genau schreibt Ihr in den zweiten Brief?

Hab zwar noch keine Antwort bzgl. des ersten Schreibens erhalten, aber anscheinend wir er kommen. :-)

viele Grüße
Tony
 
Im 2. Schreiben brauchst ja nur auf deiner Forderung zu beharren mit Fristsetztung und Androhung des Rechteweges.
Das Standardablehnungsschreiben kriegt jeder, denn so macher gibts sich ja damit zufreiden, reine Taktik
 
Vw Bank hat heut abgelehnt
Begründung da ich selbstständig bin greift das nicht da ich kein Verbraucher bin ?
 
Vw Bank hat heut abgelehnt
Begründung da ich selbstständig bin greift das nicht da ich kein Verbraucher bin ?

Ich bin zwar kein Jurist, aber es kann schon durchaus sein, dass die Recht haben. Bei einem Verbraucher handelt es sich laut BGB (§13) um
"jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann."
Wenn Du nun als Unternehmer einen Kreditvertrag abschliesst, gelten für diesen unter Kaufleuten möglicherweise andere Rechtsgrundlagen, da es sich eben nicht um einen "Verbraucherdarlehnensvertrag" handelt.
 
Okay ich werde trotzdem noch mal ein Brief aufsetzten

Versuchen kann man es ja...

Danke für die Hilfe
 
Heut kam Schreiben von BMW , sie bezahlen meine Forderung, immerhin fast 1300 Euro :) :-) zwar ohne Zinsen , mal sehen ob ich auf die noch bestehe.
Warte erstmal noch auf den älteren Vertrag von 2007 ob der auch bezahlt wird, ,war seperates Schreiben
 
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