Rückleuchten Kabel

Freak4

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21 Februar 2008
Hallo zusammen... ich habe da eine ganz blöde frage.. :D

Habe mir vor einiger Zeit neue Heckleuchten gekauft... ( Rot Weiß´) Vfl und erst viel zu spät gemerkt, das die Nebel und "Rück" leuchte vertauscht ist..

Habe mich jetzt durch alle Themen durchgelesen und auch alles soweit verstanden.
Nun stellt sich mir noch eine frage, was spricht dagegen die kabel der "Nebel" und "Rück" leuchte so zu verlängern, das man sie je an die richtige seite ziehen könnte..!? Also von rechts nach links .. und umgekehrt !
So das man halt Links die Rückleuchte hat und die nebelleuchte stattdessen rechts.. spricht doch eig nix dagegen oder hab ich da was übersehen?
Desweiteren kann man doch sicherlich irgendwas umcodieren, das die "Rückleuchte"als "Nebelleuchte" erkannt wird und das Problem so beheben oder? Kann jemand sowas hier?

Würde gerne eure meinung dazu hören, bevor ich mich an den ausbau mache :)

Bitte keine Ratschläge zum (nach) kauf einer Rückleuchte, da diese ja dann Symetrisch sind und besser aussehen...etc... Habe mich schon Tagelang durch all diese Diskussionen durchgelesen :)

Wie gesagt es geht hier nur um die kabelverlängerungs bzw umcodierungs lösung.

Vielen Dank schon mal im vorraus.. bin zuversichtlich das mir hier ein weiters mal geholfen wird...

Gruss :)
 
Wie sagen die Juristen? Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung!

In unserem Falle ist einschlägig die StVZO. Ich zitiere:

§ 53d Nebelschlußleuchten
(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1.000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

Die Absätze 4 bis 6 lasse ich weg.
Folgerung: Is nich!
 
Die leuchten hab ich auch.
Es sind die Englischen leuchten.
Ich hab sie auf e-bay ersteigert. Original Hella.
Ich habe die kabel erlängert und alles funktioniert.
Siehe foto.
 

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Ganz normales kabel. Die hab ich isoliert und (ich weiss nicht ob ich das auf Deutsch gut schreibe) gelötet.
 
mhh da sind ja mehrere , die zu einem stecker zusammenlaufen..., welchen muss ich den trennen und dann verlängern?
 
mhh da sind ja mehrere , die zu einem stecker zusammenlaufen..., welchen muss ich den trennen und dann verlängern?

Deine Fragen sind allerdings etwas - äh - erstaunlich. Vielleicht erklärt sich das auch durch Deine Ausgangsbemerkung:
... ich habe da eine ganz blöde frage.. :D ...

Begründung meiner weniger freundlichen Aussage:

1. Die Ausgangsfrage ging schwerpunktmäßig auf die Zulässigkeit. Wer einen Führerschein besitzt, sollte schon mal was von der StVZO gehört haben. Das im Internet zu finden, ist ein Klacks. Nun gut, den habe ich für Dich gemacht und oben zitiert.

2. Jetzt fragst Du nach den ach so vielen Drähten, die sich in den Rücklichtern sammeln. Jeder, der hier schon ein wenig mitgelesen hat (Du bist seit dreieinhalb Jahren angemeldet), sollte wissen, dass sich diese Informationen im WDS (Wiring Diagram System - zu deutsch Verdrahtungsdiagrammsystem) befinden. Ich finde, ein wenig könntest Du auch selbst tun. Trotzdem habe ich die Informationen für Dich aus dem WDS herausgesucht.
(Nachtrag: Link zum WDS)

Nebelschlussleuchte (links): Stecker X319, Stift 1, gelber Draht mit schwarzem Streifen, 0,75 mm² Querschnitt, Klemme 55H

Rückfahrlicht (rechts): Stecker X318, Stift 5, blauer Draht mit gelbem Streifen, 0,75 mm² Querschnitt, Klemme S_RS+

Heißer Tip: Wenn Du nach den Drähten gefragt hast, weil Du Dich im WDS nicht zurechtfindest, dann solltest Du die Finger vom elektrischen Umbau der Rückleuchten lassen. Immerhin ist das Lichtschaltzentrum ein Sensibelchen, das schnell etwas übelnimmt.

Wenn Du jetzt meinst, ich hätte diesen Post weglassen sollen, weil er nicht mehr so freundlich ist, dann hast Du vermutlich recht.
 
Muss jeder selber wissen, ob er sich über die Vorschriften hinwegsetzt,.... da er etwaige Konsequenzen hinterher auch selber zu tragen hat.
 
Muss jeder selber wissen, ob er sich über die Vorschriften hinwegsetzt,.... da er etwaige Konsequenzen hinterher auch selber zu tragen hat.

das ist wohl wahr ABER hier gibt es viele, die einfach artikel überfliegen und mit irgendwelchem halbwissen dann zur tat schreiten, ohne sich im klaren zu sein, was das für rechtliche folgen haben kann (unwissenheit schützt vor strafe nicht). deswegen sind hinweise darauf, dass ne solche lösung "verboten" ist, durchaus angebracht und sinnvoll. :t
 
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