Sachverständigenurteil zu der Lacknachbesserung von BMW an neuem Z4: diletantisch

stephan

Fahrer
Registriert
30 April 2005
Hallo zusammen,

das ist bestimmt der letzte neue BMW, den ich bei einer Niederlassung der BMW Group gekauft habe. Die verkaufen anscheinend noch zu viele Autos und haben es wohl nicht nötig, den Kunden anständig zu bedienen. Der Verkäufer meines Wagens hat mich offensichtlich versucht voll für dumm zu verkaufen... Erst wurden von mir schon vor der Übergabe erkannte tiefe Kratzer im Ledersitz mit schwarzer Farbe eingefärbt. Das habe ich natürlich nicht akzeptiert und dann wurde die Nachbesserung eines von mir bei der Auslieferung entdeckten Lackschadens so ausgeführt, dass jetzt der ganze linke Kotflügel scheckig aussieht. Viel schlimmer als es vorher war!!! Diese Arbeit wurde mir mit den Worten übergeben: „Sie sehen nichts mehr, alles ist perfekt! Wir konnten den Wagen nicht waschen, weil der Lack noch zu frisch war. Die Schlieren auf dem Lack gehen bei der nächsten Wäsche weg! Morgen können Sie durch die Waschanlage fahren, dann ist der Lack ausgehärtet“.

Urteil eines heute hinzugezogenen Sachverständigen: Er stellte Staubeinschlüsse und Polierriefen fest. Der Basislack wurde teilweise über dem Klarlack auftgetragen. Ausserdem ist die Farbe des verwendeten Lackes heller als die des Originallackes. Abschließendes Urteil: diletantisch, da hat man Sie wohl versucht vollkommen zu vera.... So etwas darf doch dem Kunden nicht übergeben werden.

Das viel gerühmte Qualitätsmanagement hat hier anscheinend voll versagt. Aber das ist für mich kein Wunder: Der Verkäufer wollte mir schon bei der Übergabe für die anschliessend übliche telefonische Kundenbefragung das Urteil nahe legen. Er sagte nämlich ich solle alle Fragen mit 1 (sehr gut) beantworten, sonst würde das bei BMW nichts zählen und er würde einen Rüffel vom Chef bekommen. Ich werde jetzt schon dafür sorgen...

Und so etwas muss man sich von den Mitarbeitern eines deutschen Premiumherstellers gefallen lassen. Die meinen wohl sie hätten es mit einem Doofen zu tun. Ich muss für die Bezahlung des mit fast 40.000 Euronen teuren Spaßautos meinen Grips und meine Arbeitskraft einbringen, um mir das ganze leisten zu können. Und die halten mich offensichtlich für blöd!!!!

Nein, ich werde mir das bestimmt nicht bieten lassen!!!

Stephan
 
AW: Sachverständigenurteil zu der Lacknachbesserung von BMW an neuem Z4: diletantisch

Das ist natürlich unter aller Sau und Deine Empörung berechtigt. Dass Du emotional reagierst ist verständlich, bringt Dich aber - erlaube mir den Hinweis - nicht wirklich weiter.

Ich habe auch kennengelernt, dass man NL und NL nicht vergleichen kann und fahre deshalb immer noch zu einer von 2 Niederlassungen (im günstigsten Fall 170km), da ich mit den lokalen AHn und NLn nicht klar komme.

An Deiner Stelle würde ich das Problem über den zentralen Kundenservice in München platzieren. Hierbei am besten ganz sachlich bleiben, nicht aufregen und nicht drohen, da kontraproduktiv.
Code:
BMW Kundenbetreuung
80788 München

Service Rufnummer:
	01802 - 32 42 52
 	Montag - Sonntag von 8:00 - 22:00 Uhr

Service-Fax:
	01802 - 123484

E-Mail:
	kundenbetreuung@bmw.de

Meine Erfahrung mit der Hotline sind positiv (und die etlicher anderer User m.E. auch), wobei ich nur "Kinkerlitzchen" zu klären hatte.
Am besten ruf' erst mal an, schildere den Sachverhalt inkl. des Hinweises auf das Gutachten und schicke die Unterlagen im Bedarfsfall zusammen mit einer übereinstimmenden schriftlichen Darstellung hin.
Ich würde alle Schuldzuweisungen und Bewrtungen weglassen, denn das bringt nur unnötige Zusatzprozesse/-abläufe in Gang ... und den ersten Brief - sofern man kooperieren will - auch nicht vom Anwalt schreiben lassen.
Auch wenn Du rechtlich "nur" Gewährleistungsansprüche gegen die ausliefernde NL hast, ist es in praxi so, dass die BMW AG dich so stellt, als ob sie der Gewährleistungspartner sei und Dir 24Monate "Neuwagengarantie" gewährt.

Ich bin kein Jurist und kann Dir daher nicht sagen, ob Du den Wagen wegen des "verdeckten Mangels" wieder bei der NL abstellen kannst, hätte da aber so meine Bedenken, das ohne saubere Beratung durchzuziehen, da es sich eher um einen Schönheitsfehler als um das fehlen einer wesentlichen zugesicherten Eigenschaft handelt. ... Da müsste einer der Juristen an Board;) was sagen.

Halt uns doch bitte auf dem laufenden.

Grüßle
Chris
 
AW: Sachverständigenurteil zu der Lacknachbesserung von BMW an neuem Z4: diletantisch

Hallo Stephan,

ich kann mich da meinem Vorredner nur anschließen. So ein Verhalten schadet der Marke BMW nur und sollte auf jeden Fall beim zentralen Kundendienst in München platziert werden.

Gruß Ralf
 
AW: Sachverständigenurteil zu der Lacknachbesserung von BMW an neuem Z4: diletantisch

Also bei der Sache ruhig zu bleiben, erfordet aber schon ein gehöriges Maß an Selbstbeherrschung :+ :+

Ich kenn jetz aus dem Stand nicht die rechtliche Konstruktion der NL, aber es geht hier nicht um einen Händler, auf den BMW nur begrenzt Einfluss hat, das Fahrzeug ist, wirtschaftlich betrachtet, beim Hersteller gekauft worden. Und ich glaube einfach nicht, dass die das durchgehen lassen wollen und werden.

Die Kundenzufriedenheitsbefragungen kenne ich; vom Neuwagenkauf und von der Wartung. Ich war mit einer Sache auch mal nicht zufrieden und habe das, wirklich nicht dramatisierend bei der Befragung auch Kund getan. Daraufhin war der Händler innerhalb weniger Tage bei mir und das Thema wurde nochmals eingehend diskutiert.

Bei negativen Befragungsergebnissen müssen die gegenüber BMW Stellung nehmen.

Recht hin oder her, so geht das schlicht nicht. Das Fahrzeug hat bei Auslieferung in einem tadellosen Zustand zu sein. Das ist nach meinen Erfahrungen der Anspruch von BMW und die werden diese Sache m.E. auch wieder in Ordnung bringen. Der Lederbezug des Sitzes gehört ausgetauscht und der Kotflügel insgesamt gewechselt.

Gruß

tcb
 
AW: Sachverständigenurteil zu der Lacknachbesserung von BMW an neuem Z4: diletantisch

Hallo,

das mit dem Kotflügel ist ein echtes Problem. Durch einen Lackstärkenmesser läßt sich feststellen, dass der Kotflügel neu lackiert wurde. Das könnte als Wertminderung aufgefaßt werden. Das Auswechseln des Kotflügels würde dieses Problem zwar beheben, allerdings kann ein Fachmann auch dies feststellen und die Vermutung nahelegen, es wäre ein Unfallschaden verschwiegen worden. Ich glaube, da ist wohl eine ordentliche Neulackierung des Kotflügels das kleinere Übel. Das kann immer mit einem Lackschaden begründet werden. Vielleicht sollte man den Schaden durch einen Gutachter prüfen lassen, zumindest ob eine Wertminderung vorliegt.

Ich kann dabei auch nur sagen - Ruhe bewahren - schlimmer wär's, wenn es der Frau (oder einem selbst :s ) beim Einparken passiert wäre !

Gruß Ralf
 
AW: Sachverständigenurteil zu der Lacknachbesserung von BMW an neuem Z4: diletantisch

Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten und Tipps :t. Da weiß ich ja, dass ich letztes Wochenende genau das Richtige getan habe. Ich habe denen von der Kundenberatung den ganzen Vorgang ausführlich und sachlich per Email dargestellt. Selbstverständlich habe ich in höflicher Form meine Verärgerung ausgedrückt. Der freundliche Herr an der Hotline von BMW hat mich extra darauf hingewiesen, dass ich auch meinen Unmut zum Ausdruck bringen sollte. Er fand die Art und Weise unmöglich, wie ich behandelt worden sei.

Ich finde das Forum hier super und werde auch in Zukunft über alle Dinge, die meinen Zetti betreffen, berichten. Es macht eine Menge Spaß!

Viele Grüße aus Berlin

Stephan
 
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