Saisonkennzeichen - Versicherungsschutz vorhanden?

Hein Bollo

Fahrer
Registriert
12 Juli 2005
Hallo zusammen!

Wie sieht das eigentlich mit dem Versicherungsschutz für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen aus?
Falls an meinem in einer Einzelgarage auf dem Grundstück überwinternden Zettie außerhalb der Saison ein Schaden auftreten sollte wird ja die KFZ-Versicherung logischerweise nicht zahlen (oder)?

Mit Schaden meine ich zum Beispiel Überschwemmung, Brand, Gebäudeeinsturz :y o.ä.. Ist das Auto dann komplett unversichert oder deckt das in dem Fall dann eine andere Versicherung wie z.B. Gebäude-/Hausrat-/Brandversicherung ab?
 
AW: Saisonkennzeichen - Versicherungsschutz vorhanden?

Laut meiner Versicherung (HUK) ist mein Zetti außerhalb der Laufzeit des Saisonkennzeichens "beitragsfrei mitversichert"; d.h. ich darf nicht fahren, aber der Versicherungsschutz besteht das ganze Jahr über.
 
AW: Saisonkennzeichen - Versicherungsschutz vorhanden?

Aha, Danke. Das hört sich ja schonmal gut an (bin auch bei der HUK).
 
AW: Saisonkennzeichen - Versicherungsschutz vorhanden?

Der Schutz gilt meist nur, wenn der Wagen auf einem "eingefriedeten Grundstück" abgestellt wird.

Klar, auf der Straße darf er auch nicht stehen ... aber der Zaun drumrum ist wohl wichtig.
 
AW: Saisonkennzeichen - Versicherungsschutz vorhanden?

Diese Versicherung nennt man Ruheversicherung.
Ich habe auch nachgefragt :b
 
AW: Saisonkennzeichen - Versicherungsschutz vorhanden?

Vor 4 Jahren stand mein Ford Sierra (Winterfahrzeug mit Saisonkennzeichen) auf einem Privatgrundstück als es im Sommer heftig gehagelt hat.
Heckscheibe war durchgeschlagen und das Auto war mit einen Golfballmuster komplett bedeckt.

Fazit: Meine Versicherung (VHV) meinte nur "Pech gehabt!" Ich hätte ein Zusatzversicherung gebraucht. :g,

EDIT: Ruheversicherung, so heisst es also......
 
AW: Saisonkennzeichen - Versicherungsschutz vorhanden?

Diese Versicherung nennt man Ruheversicherung.
Ich habe auch nachgefragt :b

Stichwort "Ruheversicherung" war ein guter Tip. Habe damit mal gegoogelt.
Ist anscheinend Alles im grünen Bereich - Versicherungsschutz besteht (für. max 18) Monate weiter. Diese Ruheversicherung braucht man bei Saisonkennzeichen wohl auch nicht extra abschließen sondern sie tritt automatisch in Kraft. So lese zumindest ich das.
Bei "manueller" Fahrzeugabmeldung bzw. Stilllegung muß man die Versicherung informieren. Kan man hier auch nachlesen:

Ruheversicherung Autoversicherungslexikon +

Ruheversicherung
 
AW: Saisonkennzeichen - Versicherungsschutz vorhanden?

Laut meiner Versicherung (HUK) ... "beitragsfrei mitversichert"; ....
Genau so ist es! Ich habe es (leider :# ) schon testen dürfen. In der Vorweihnachtszeit 2005 hatte sich eine kleine Jugendbande per Einbruch über unser Haus hergemacht, für 4T€ "Kleinteile" mitgehen lassen, u.a. einen der beiden Z4-Schlüssel (Saison-Kz 03/11). Nachdem ich der HUK glaubhaft versichert hatte, dass ich das Auto ausreichend gesichert habe, konnte es bis März in der Garage stehenbleiben - wohlgemerkt trotz des fehlenden Schlüssels. Das habe ich mir dann schriftlich geben lassen.

Im März hat die HUK dann (abzüglich der SB von 150€) den kompletten Austausch aller Schlösser nebst Elektronik problemlos bezahlt.
 
AW: Saisonkennzeichen - Versicherungsschutz vorhanden?

Nachdem der Versicherungsmarkt vor einigen Jahren geöffnet wurde, muss sich keine Gesellschaft mehr an die früher einheitlichen Bedingungen halten.

Deshalb ist es entscheiden, ob in Euren individuellen Verträgen die Ruheversicherung eingeschlossen ist. Lest also die Bedingungen nach! Nur dann könnt Ihr sicher sein, ob Ihr eine Ruheversicherung habt.

Gruß TheoB
 
AW: Saisonkennzeichen - Versicherungsschutz vorhanden?

In der Ruhepause habe ich nur Haftpflicht und Teilkasko Vollkasko ist nicht drin oder ?
 
AW: Saisonkennzeichen - Versicherungsschutz vorhanden?

In den Links in meinem vorigen Post #7 steht zumindest drin, das man Haftpflicht und Teilkasko hat (egal ob das Auto in der Saison mit Voll- oder Teilkasko versichert ist) :3deal2z:
 
AW: Saisonkennzeichen - Versicherungsschutz vorhanden?

In der Ruhepause habe ich nur Haftpflicht und Teilkasko Vollkasko ist nicht drin oder ?

braucht es ja auch nicht, da in der Vollkasko zusätzlich zur Teilkasko nur selbst verursachte Schäden am eigenen Auto versichert sind.
Mit einem abgemeldeten Auto verursacht man i. d. R. keine Schäden am eigenen Auto.
Relevante Risiken wie Brand und Diebstahl sind schon in der Teilkasko mitversichert. (Haar-)wildschäden werden auch eher selten anfallen.;)

Grüße
Klaus
 
AW: Saisonkennzeichen - Versicherungsschutz vorhanden?

braucht es ja auch nicht, da in der Vollkasko zusätzlich zur Teilkasko nur selbst verursachte Schäden am eigenen Auto versichert sind.
Mit einem abgemeldeten Auto verursacht man i. d. R. keine Schäden am eigenen Auto.
Relevante Risiken wie Brand und Diebstahl sind schon in der Teilkasko mitversichert. (Haar-)wildschäden werden auch eher selten anfallen.;)

Grüße
Klaus

Aber wenn dir ein Spinner in der Tiefgarage das Auto zerkratzt dann bist du froh eine Vollkasko zu haben.
 
AW: Saisonkennzeichen - Versicherungsschutz vorhanden?

Aber wenn dir ein Spinner in der Tiefgarage das Auto zerkratzt dann bist du froh eine Vollkasko zu haben.

steht ja jedem frei diesen Schutz prämienpflichtig einzuschließen.
Aber wenn es Geld kostet ist es meist nicht mehr so wichtig. Auch wenn die Prämie im Verhältnis zum Kaufpreis des Autos im unteren Promillebereich liegt.

Grüße
Klaus
manche entdecken Kratzer erst nach der Wiederzulassung, da man sich ja nicht täglich am abgemeldeten Auto aufhält...
 
AW: Saisonkennzeichen - Versicherungsschutz vorhanden?

Hab grad erst den Thread gefunden und mal schnell die allg. Kraftfahrt Bedingungen durchforstet. Wer es nachlesen will: § 5 AKB und Nr. 36 der Tarifbestimmungen für Kraftfahrtversicherung.

Zu beachten wäre noch: Der Vertrag des stillgelegten Fahrzeuges darf nicht für ein anderes Fahrzeug verwendet werden.... wenn Doch, keine Ruheversicherung für das stillgelegte Fahrzeug möglich. (so schreiben es die akb vor)

Die AKB´s gelten für alle Versicherungen, nur haben diese teils auch extra Bedingungen mit evtl. Abweichungen. Wenn Abweichungen dann müssen diese besser sein als die AKB, sprich besser für den Kunden.
 
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