Sanitärinstallation selbst gemacht

In den Anschlussbedingungen der Trinkwasserversorger, DVWG, TRWI.
@zettie454 und @H-P können das als Meister ihres Faches sicher genauer erklären.
Ich als Baudepp für Alles muss mich da auch auf die Fachleute verlassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn am Eingang der Wasserversorgung in mein Haus ein DVGW geprüfter Rückflußverhinderer Sitz (der meines Wissens Vorschrift ist) - wieso sollte ich dann in meinem eigenen Haus nicht an der Wasserleitung Schrauben dürfen.....?🤔❓
Vielleicht können die Experten Mal die entsprechende Verordnung benennen.
 
Ist eine Trinkwasserinstallation nicht nach DIN 1988 bzw. DIN EN 1717 auszuführen?
 
Ja und, das sind Normen, welche der Fachmann beachten muss, löblich, dass du diese kennst, ändert aber nichts daran, dass theoretisch nur der Fachmann ran darf.
Praktisch schaut das natürlich anders aus, sonst müsste ich täglich irgendwelche Kunden, Hausmeisterdienste oder Nachbarschaftshelfer maßregeln.:D
 
DVGW ist m.w. ein Verein, der diese Normen in ein verständliches Regelwerk für alle Fachbereiche des Heizung Sanitär umsetzt....?
In der DIN steht aber nicht das die DVGW verbindlich ist sondern die Regeln nach den gültigen Stand der Technik anzuwenden ist.?
Jeder Handwerksbetrieb ist deshalb gut beraten die Regeln der DVGW anzuwenden, da er sonst jedesmal nachweisen musste das seine Lösung technisch vergleichbar ist.... Was faktisch nicht möglich ist und dann zu Haftung des Betriebes im Schadensfall führen würde...
Ich bezweifle aber nach wie vor ob ein Privatmann an seinem eigenen Haus irgendwie bei einem Problem sich selber in Haftung nehmen würde?
Voraussetzung - wie schon oben geschrieben - zum Trinkwassernetz muss immer eine geeignete Netztrennung vorhanden sein.
 
Mach doch was du willst, ist mir egal, hab keine Zeit und Lust auf solche Diskussionen.
 
Mach doch was du willst, ist mir egal, hab keine Zeit und Lust auf solche Diskussionen.
Schade.... Kann ich zwar verstehen wenn man seine private Zeit nicht mit beruflichen Themen verbringen will... Aber das Thema hatte mich genau aus beruflichen Sicht auch interessiert...🤷
Und leider stoße ich das oft auf solche Blockadereaktionen wenn man die Grundlage für irgendwelche Ablehnungen hinterfragt.... Aber damit erledigen sich manche Reklamationen dann auch....😉
 
@AIC-Peter
Schau mal in Deinen Wasserlieferungsvertrag, da steht es explizit drin, dass an der Trinkwasseranlage nur zugelassene Fachfirmen legal arbeiten dürfen.
Es erscheint unwahrscheinlich, dass Dein Wasserlieferungsvertrag etwas anderes vorsieht.
 
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Reaktionen: H-P
Schade.... Kann ich zwar verstehen wenn man seine private Zeit nicht mit beruflichen Themen verbringen will... Aber das Thema hatte mich genau aus beruflichen Sicht auch interessiert...🤷
Und leider stoße ich das oft auf solche Blockadereaktionen wenn man die Grundlage für irgendwelche Ablehnungen hinterfragt.... Aber damit erledigen sich manche Reklamationen dann auch....😉
Wo bitte siehst du eine Blockadereaktion, es ist einfach nur sinnfrei mit mir als ausführendem Installateur darüber zu diskutieren, wende dich doch bitte diesbezüglich an die Handwerkskammer, Innung oder was weiß ich. Diskutierst du auch mit einem Polizisten, warum in der Stadt 50 km/h und nicht 100 erlaubt sind?
 
So in etwa habe ich mit den Ausgang durchaus vorgestellt, nichts als heisse Luft, hinter der Wasseruhr montiere ich in meinem Haus nach den Regeln der aktuellen Technik.
Darüber hinaus handelt es sich um Wunschdeutungen der Fachbetriebe, ebenso im Kfz oder Eletrikergewerbe zu finden.
 
@H-P
Mach doch was du willst, ist mir egal, hab keine Zeit und Lust auf solche Diskussionen...... Hatte ich dann falsch interpretiert.... Sorry...😉
Ich bin weder der Fragesteller... Noch will ich mich mit Dir streiten...😉
Ich versuchte einfach zu verstehen und die Lehren daraus zu ziehen.... Und unbelehrbar bin ich schon gar nicht...😉
Ich habe mir jetzt wie empfohlen die Wasserabgabesatzung meiner Gemeinde runtergeladen und gelesen.
Ja - da steht - die Errichtung der Anlage und Wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder durch ein Installationsunternehmen erfolgen, das in ein Installateurverzeichnis der Gemeinde oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmen. Eingetragen ist....

Wenn ich das also richtig verstehe, muss eine neue Anlage vom Installateur geplant und bei der Gemeinde zur Genehmigung durch diesen beantragt werden.

Bleibt halt die Frage was"grundlegende Veränderungen" sind - ich würde aus meinem laienhaften Verständnis ein Versetzen eines Waschbeckens oder Dusche nicht unbedingt als grundlegende Veränderung sehen - aber das kann man vermutlich auch aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten.

Ich habe vor 25 Jahren meine komplette Hausinstallation bei einer Firma gekauft, die sich auf Selbstbausätze spezialisiert hatte - die hat dann auch die komplette Planung übernommen, die Anlage nach meiner Selbstmontage abgenommen und bei der Gemeinde beantragt.
Das diese Formalität der Beantragung sein muss, war mir bisher nicht klar - deshalb habe ich da eben nachgehakt.😉
Außerdem bin ich beruflich im Anlagenbau unterwegs - und da es dort unmöglich ist, das unsere Anlagen und Verrohrung der DVGW entspricht, muss ich eine Risikobeurteilung erstellen, dieser liegt eben den o.g. DIN Normen zur Grundlage - heißt - ich benötige eine Netztrennung mit entsprechender Kategorie - bis dahin alles DVGW zugelassen. Wenn eine entsprechende Netztrennung vorhanden ist, kann das ja theoretisch fast alles dranhängen....vom Kernkraftwerk bis zur biochemischen Anlage.... Deshalb gibt es ja die verschiedenen Klassen der Netztrennung.

Aus diesem Wissen hatte ich jetzt vermutet, das es in einem Privathaus mit entsprechender Netztrennung ebenfalls möglich wäre - das scheint aber tatsächlich nicht so einfach möglich zu sein.... typisch Deutschland eben....Würde zumindest einige Fachdiskussionen bei der Gemeinde erfordern bei der man vermutlich den kürzeren ziehen würde....🤪

Von daher - nichts für Ungut - habe wieder was gelernt.... Einzelne kleine Änderungen an meiner Hausinstallation werde ich aber vermutlich weiterhin selber machen...😉
 
@H-P
Mach doch was du willst, ist mir egal, hab keine Zeit und Lust auf solche Diskussionen...... Hatte ich dann falsch interpretiert.... Sorry...😉
Ich bin weder der Fragesteller... Noch will ich mich mit Dir streiten...😉
Ich versuchte einfach zu verstehen und die Lehren daraus zu ziehen.... Und unbelehrbar bin ich schon gar nicht...😉
Ich habe mir jetzt wie empfohlen die Wasserabgabesatzung meiner Gemeinde runtergeladen und gelesen.
Ja - da steht - die Errichtung der Anlage und Wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder durch ein Installationsunternehmen erfolgen, das in ein Installateurverzeichnis der Gemeinde oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmen. Eingetragen ist....

Wenn ich das also richtig verstehe, muss eine neue Anlage vom Installateur geplant und bei der Gemeinde zur Genehmigung durch diesen beantragt werden.

Bleibt halt die Frage was"grundlegende Veränderungen" sind - ich würde aus meinem laienhaften Verständnis ein Versetzen eines Waschbeckens oder Dusche nicht unbedingt als grundlegende Veränderung sehen - aber das kann man vermutlich auch aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten.

Ich habe vor 25 Jahren meine komplette Hausinstallation bei einer Firma gekauft, die sich auf Selbstbausätze spezialisiert hatte - die hat dann auch die komplette Planung übernommen, die Anlage nach meiner Selbstmontage abgenommen und bei der Gemeinde beantragt.
Das diese Formalität der Beantragung sein muss, war mir bisher nicht klar - deshalb habe ich da eben nachgehakt.😉
Außerdem bin ich beruflich im Anlagenbau unterwegs - und da es dort unmöglich ist, das unsere Anlagen und Verrohrung der DVGW entspricht, muss ich eine Risikobeurteilung erstellen, dieser liegt eben den o.g. DIN Normen zur Grundlage - heißt - ich benötige eine Netztrennung mit entsprechender Kategorie - bis dahin alles DVGW zugelassen. Wenn eine entsprechende Netztrennung vorhanden ist, kann das ja theoretisch fast alles dranhängen....vom Kernkraftwerk bis zur biochemischen Anlage.... Deshalb gibt es ja die verschiedenen Klassen der Netztrennung.

Aus diesem Wissen hatte ich jetzt vermutet, das es in einem Privathaus mit entsprechender Netztrennung ebenfalls möglich wäre - das scheint aber tatsächlich nicht so einfach möglich zu sein.... typisch Deutschland eben....Würde zumindest einige Fachdiskussionen bei der Gemeinde erfordern bei der man vermutlich den kürzeren ziehen würde....🤪

Von daher - nichts für Ungut - habe wieder was gelernt.... Einzelne kleine Änderungen an meiner Hausinstallation werde ich aber vermutlich weiterhin selber machen...😉
Ist ja aus meiner Sicht auch ok und wenn sich jeder wie du, Bummler, Mattl, Airklaus usw solche Gedanken machen würden, gäbe es auch keine Probleme, allerdings erlebe ich täglich so viel Murks, dass ich es gut finde, wenn es gewisse Regeln und Normen gibt, obwohl diesem Prinzip sinnlos sind, da gar nicht kontrolliert wird, so what.
 
Darfst du ja auch
Jepp, er darf das, oder besser gesagt er kann es tun, so lange er es fachgerecht macht.

Aber nur so lange nix passiert. Wobei im selbst bewohnten Eigenheim wird ihm da so schnell keiner
einen Strick drehen.

Aber falls mal ein Familienmitglied oder ein Gast krank wird, kann trotzdem bei ihm das Gesundheitsamt
in der Tür stehen.

Mehr sage ich dazu nicht. Dieses Thema wurde in diversen Foren schon zu tode diskutiert.
Macht keinen Sinn damit hier nochmals anzufangen.

Google bringt da tolle Ergebnisse.
 
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