@H-P
Mach doch was du willst, ist mir egal, hab keine Zeit und Lust auf solche Diskussionen...... Hatte ich dann falsch interpretiert.... Sorry...

Ich bin weder der Fragesteller... Noch will ich mich mit Dir streiten...

Ich versuchte einfach zu verstehen und die Lehren daraus zu ziehen.... Und unbelehrbar bin ich schon gar nicht...

Ich habe mir jetzt wie empfohlen die Wasserabgabesatzung meiner Gemeinde runtergeladen und gelesen.
Ja - da steht - die Errichtung der Anlage und Wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder durch ein Installationsunternehmen erfolgen, das in ein Installateurverzeichnis der Gemeinde oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmen. Eingetragen ist....
Wenn ich das also richtig verstehe, muss eine neue Anlage vom Installateur geplant und bei der Gemeinde zur Genehmigung durch diesen beantragt werden.
Bleibt halt die Frage was"grundlegende Veränderungen" sind - ich würde aus meinem laienhaften Verständnis ein Versetzen eines Waschbeckens oder Dusche nicht unbedingt als grundlegende Veränderung sehen - aber das kann man vermutlich auch aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten.
Ich habe vor 25 Jahren meine komplette Hausinstallation bei einer Firma gekauft, die sich auf Selbstbausätze spezialisiert hatte - die hat dann auch die komplette Planung übernommen, die Anlage nach meiner Selbstmontage abgenommen und bei der Gemeinde beantragt.
Das diese Formalität der Beantragung sein muss, war mir bisher nicht klar - deshalb habe ich da eben nachgehakt.

Außerdem bin ich beruflich im Anlagenbau unterwegs - und da es dort unmöglich ist, das unsere Anlagen und Verrohrung der DVGW entspricht, muss ich eine Risikobeurteilung erstellen, dieser liegt eben den o.g. DIN Normen zur Grundlage - heißt - ich benötige eine Netztrennung mit entsprechender Kategorie - bis dahin alles DVGW zugelassen. Wenn eine entsprechende Netztrennung vorhanden ist, kann das ja theoretisch fast alles dranhängen....vom Kernkraftwerk bis zur biochemischen Anlage.... Deshalb gibt es ja die verschiedenen Klassen der Netztrennung.
Aus diesem Wissen hatte ich jetzt vermutet, das es in einem Privathaus mit entsprechender Netztrennung ebenfalls möglich wäre - das scheint aber tatsächlich nicht so einfach möglich zu sein.... typisch Deutschland eben....Würde zumindest einige Fachdiskussionen bei der Gemeinde erfordern bei der man vermutlich den kürzeren ziehen würde....
Von daher - nichts für Ungut - habe wieder was gelernt.... Einzelne kleine Änderungen an meiner Hausinstallation werde ich aber vermutlich weiterhin selber machen...