Sauerei des Montats...Routenplaner-online.de

Peter_S

macht Rennlizenz
Registriert
3 November 2003
Hi,

hat irgend jemand von Euch auch Erfahrungen mit diesen Verbrechern gemacht?
www.routenplaner-online.de

Zur Vorgeschichte: Hatte vor zwei Monaten auf google nach einem Stadtplan in Südafrika gesucht und bin auf diese Seite gestoßen.

Nach Eingabe des Start/Zielorts wird um Registrierung und Eingabe von email und Adresse gebeten, ähnlich wie zb. bei Falk.de, also nichts absonderliches.

Neulich kam eine Rechnung über € 59,95 Nutzungsentgelt für drei Monate, ich hätte ja den AGBs zugsetimmt und irgendwo ganz kleingedruckt stünde blablabla.:g

Jetzt kommt die Mahnung mitsamt entsprechender Androhung von allem möglichen.

Frage an die rechtlich versierten im Onlinebereich hier:

a. War ich ein Idiot und habe einen Vetrag geschlossen den ich jetzt einhalten muss? bitte nicht...

b. Ist so etwas überhaupt rechtlich zulässig, für einen Dienst der vielerorts kostenlos ist so abzuzocken und den "Kunden" so zu überrumpeln, daß er gar nicht merkt was für einen Mist er da anklickt?

c. Kann ich diesen Wi.... irgendwie mit Anlauf in den Allerwertesten treten? Auf legalem Wege meine ich natürlich. Wenn ich mir schon die Rechstform ansehe, Limited....

Vielen Dank schon mal!

edit: hier noch der Text der Mahnung

ZAHLUNGSERINNERUNG

Sehr geehrte/r Herr/Frau xxxx,

leider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere Rechnung
vom 16.10.2007 feststellen. Sicherlich handelt es sich dabei um ein Versehen. Sollten Sie
inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.


3 - Monatszugang Routenplaner-online.de 59,95 Euro
---------------------------------------------------------------
Zahlungsbetrag 59,95 Euro
(Ohne Abzug sofort zahlbar)


Zu Ihrer Information:
Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die
Bereitstellung der Online-Datenbank Routenplaner-online.de. Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot
unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen. Ferner haben Sie uns gegenüber
bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu
haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.
Insbesondere ist ein Widerruf nach Inanspruchnahme der Dienstleistung nicht mehr möglich, vgl. § 312d
Abs. 3 BGB . Bitte beachten Sie hierzu die Ihnen mit Vertragsschluss übermittelten und auf der Seite
Routenplaner-online.de jederzeit einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort unter II.2. sowie II.7.
wurden Sie ebenso wie auf der Anmeldeseite klar und deutlich über die Entgeltlichkeit des
Dienstleistungsvertrages informiert:

"Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 59,95 Euro verpflichtet (Entgelt). Die
Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt.
Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers und unter Abbedingung von § 614 BGB
nach Vertragsschluss fällig."

Hinweis:
Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280, 286 BGB, dass Sie von nun an zum
Ersatz des sog. Verzögerungsschadens verpflichtet sind. Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten
der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder
Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Die dadurch entstehenden Mehrkosten stehen nicht zu unserer
Disposition.

Wir bitten Sie, den oben aufgeführten Betrag bis zum
06.11.2007
durch Zahlung auf dem u.g. Konto unter Angabe des Verwendungszweckes
08-TMAMBO-270713-XWQCQD-6
auszugleichen.

Unsere Bankverbindung lautet:
Inhaber: Online Content Ltd
Konto: 1121405
BLZ: 512 500 00
Taunus Sparkasse
IBAN: DE73 5125 0000 0001 1214 05
BIC: HELADEF1TSK


Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter per E-Mail unter mahnung@routenplaner-online.de oder telefonisch unter +49-180-55120-501 ( 14 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz ) zur Verfügung.

Sollten Sie Grund zu der Annahme haben, dass ein Dritter Ihren Namen, Email-Adresse und/oder Anschrift missbraucht hat, so teilen Sie uns das bitte mit. Wir werden dann selbstverständlich straf- und zivilrechtliche Schritte einleiten und den Ermittlungsbehörden die vorliegenden Informationen weiterleiten.

Im Anhang finden Sie die Zahlungsaufforderung im Originalformat auf unserem Briefpapier.
Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Zahlungsaufforderung anschauen zu können.
Diesen können Sie hier downloaden:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html


Mit freundlichen Grüßen, Ihr Routenplaner-online.de - Team

*************************************************************

Supportanfragen senden Sie bitte an mahnung@routenplaner-online.de
Telefonischen Support erhalten sie unter +49-180-55120-501*
* = 9:00 bis 20:00 Uhr (Montag - Samstag). ( 14 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz )

*************************************************************

[ Registered Office: Cavella Park, Aldermaston Reading Berkshire, RG7 8NN, United Kingdom ]
[ Hauptverwaltung: Registered in England and Wales, No. 06165248 - Director: Katarína Dovcová]
[ Steuernummer: beantragt ]
 
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Schon wieder so eine Limited :X falls du noch einen Routenplaner brauchst : www.map24.de

Ansonsten, wie schon gesagt, zum Anwalt.
 
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wenns in den agb´s steht und du diesen zugestimmt hast, hat dein gegner rechtlich gesehen recht.
es gibt aber trotzdem genug urteile gegen solche "abzocker" (liest man ja oft) weil es wohl nicht unbedingt reicht, wenn auf die agb´s verwiesen wird, weil wohl für den kunden eindeutig erkennbar sein muss, dass er was zahlen muss.
ich würd zum anwalt gehen, der weiss was zu tun ist und findet bestimmt ne lösung.
 
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http://ra-melchior.blog.de/2007/02/15/routenplaner_server_wieder_eine_neue_abz~1747007

dazu auch hier über versteckte Preise
http://www.golem.de/0702/50613.html

Hier etwas zum Vorgehen, unten steht der Zusammenhang zwischen Routenplaner-server.blabla und Routenplaner-online.de

http://sankt-georg.info/artikel/257/recht-rechtsanwalt-gesetz-vertrag-verbraucherzentrale

Mehr auch hier =)
http://www.netzwelt.de/forum/vermei...n-obwohl-diesen-service-nie-benutzt-habe.html


Du könntest drauf beharren, dass jemand Minderjähriges am PC war, damit wäre das ganze nichtig =)
In diesem Fall Einschreiben oder Mail, manchmal reicht eine mail mit Widerruf weil ...... und dann hoffen.
 
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wenns in den agb´s steht und du diesen zugestimmt hast, hat dein gegner rechtlich gesehen recht.
es gibt aber trotzdem genug urteile gegen solche "abzocker" (liest man ja oft) weil es wohl nicht unbedingt reicht, wenn auf die agb´s verwiesen wird, weil wohl für den kunden eindeutig erkennbar sein muss, dass er was zahlen muss.
ich würd zum anwalt gehen, der weiss was zu tun ist und findet bestimmt ne lösung.

Falsch, wenn sich in den AGBs auch nur eine Klausel findet, die gegen geltendes Recht verstößt oder sittenwidrig ist, entfallen alle AGBs :w

(Falls sich mein Wissen aus einem Semester Wirtschaftsrecht doch als falsch herausstellt, bitte ich um Verbesserung, aber müsste stimmen :M)

Also ich würde auch zum Anwalt, das ist eine Schweinerei :g
 
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Falsch, wenn sich in den AGBs auch nur eine Klausel findet, die gegen geltendes Recht verstößt oder sittenwidrig ist, entfallen alle AGBs :w

(Falls sich mein Wissen aus einem Semester Wirtschaftsrecht doch als falsch herausstellt, bitte ich um Verbesserung, aber müsste stimmen :M)

Also ich würde auch zum Anwalt, das ist eine Schweinerei :g

dann müsste man jetzt halt wissen, ob die "bezahlen sie" klausel rechtswidrig ist. sollte dem so sein dürfte der fall klar sein :t
 
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Falsch, wenn sich in den AGBs auch nur eine Klausel findet, die gegen geltendes Recht verstößt oder sittenwidrig ist, entfallen alle AGBs :w

(Falls sich mein Wissen aus einem Semester Wirtschaftsrecht doch als falsch herausstellt, bitte ich um Verbesserung, aber müsste stimmen :M)

Also ich würde auch zum Anwalt, das ist eine Schweinerei :g

"Das Verstecken des Preises in den allgemeinen Geschäftsbedingungen mache diese unwirksam. "

Quelle: Amtsgericht München

Stimmt doch :M
 
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Sollten Sie Grund zu der Annahme haben, dass ein Dritter Ihren Namen, Email-Adresse und/oder Anschrift missbraucht hat, so teilen Sie uns das bitte mit. Wir werden dann selbstverständlich straf- und zivilrechtliche Schritte einleiten und den Ermittlungsbehörden die vorliegenden Informationen weiterleiten.

Prima Vorlage ... das wird schon einen Grund haben, dass die das so "bedrohlich" schreiben :w
 
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Hatte mich bei Zeiten auch einmal in so einem SMS umsonst Ding verheddert =/

Nach kostenloser Anmeldung ohne Nutzungsentgeld etc, habend ie Helden einfach die Startseite geändert und wollten dann auf einmal 80 Euro von mir =)

Wurde via mail geklärt.
Hoffe das wird hier auch so sein, denn normalerweise reichen diesen geldgeilen Abzockern die 50 % die bezahlen und sich einschüchtern lassen aus.

Hier der Fall zur Info, dort habe ich brauchbare Hilfe erhalten wiel ich natürlich erstmal der blöde war.
http://www.netzwelt.de/forum/vermei...n/39718-smschamp-de-sms-abo-reingefallen.html
 
AW: Sauerei des Montats...Routenplaner-online.de

Falsch, wenn sich in den AGBs auch nur eine Klausel findet, die gegen geltendes Recht verstößt oder sittenwidrig ist, entfallen alle AGBs :w

(Falls sich mein Wissen aus einem Semester Wirtschaftsrecht doch als falsch herausstellt, bitte ich um Verbesserung, aber müsste stimmen :M)


Das ist in dieser Pauschalität grottenfalsch. Also bitte diese Behauptung ganz schnell wieder vergessen. :s


Auch man es nicht gerne liest: der Hinweis auf anwaltliche Beratung ist der einzig Richtige. In Fällen wie dem Vorliegenden sind zahlreiche Aspekte zu prüfen und zu bewerten, das kann nur Jemand mit entsprechender Expertise, der den Sachverhalt auch vollständig zur Kenntnis erhält. Ohne eine solche fachliche Prüfung macht es auch gar keinen Sinn, einen Rat in Richtung "zahlen" oder "nicht zahlen" zu geben.
Das gilt wirklich auch und insbesondere vorliegend. Es reicht schon ein kurzer Blick auf den Sachverhalt, die betreffende Webseite und deren AGB um genug Material für einige Seiten rechtlicher Ausführungen zusammen zu bekommen. Es dürfte nur allzu deutlich sein, dass diese Ausführungen hier Niemand machen kann bzw. wird.

Wenn es denn unbedingt doch eine Empfehlung sein soll, dann ist meine völlig unverbindliche, rein private und höchstpersönliche Meinung: nicht zahlen. Daraus resultiert zwingend das Folgende:

a) bereit sein, sich im Falle einer Klageerhebung zu wehren
b) auf einen Mahnbescheid unbedingt wie auf dem Bescheid angegeben reagieren.

Viel Glück
Jan
 
AW: Sauerei des Montats...Routenplaner-online.de

Das ist in dieser Pauschalität grottenfalsch. Also bitte diese Behauptung ganz schnell wieder vergessen. :s


Auch man es nicht gerne liest: der Hinweis auf anwaltliche Beratung ist der einzig Richtige. In Fällen wie dem Vorliegenden sind zahlreiche Aspekte zu prüfen und zu bewerten, das kann nur Jemand mit entsprechender Expertise, der den Sachverhalt auch vollständig zur Kenntnis erhält. Ohne eine solche fachliche Prüfung macht es auch gar keinen Sinn, einen Rat in Richtung "zahlen" oder "nicht zahlen" zu geben.
Das gilt wirklich auch und insbesondere vorliegend. Es reicht schon ein kurzer Blick auf den Sachverhalt, die betreffende Webseite und deren AGB um genug Material für einige Seiten rechtlicher Ausführungen zusammen zu bekommen. Es dürfte nur allzu deutlich sein, dass dies Ausführungen hier Niemand machen kann bzw. wird.

Wenn es denn unbedingt doch eine Empfehlung sein soll, dann ist meine völlig unverbindliche, rein private und höchstpersönliche Meinung: nicht zahlen. Daraus resultiert zwingend das Folgende:

a) bereit sein, sich im Falle einer Klageerhebung zu wehren
b) auf einen Mahnbescheid unbedingt wie auf dem Bescheid angegeben reagieren.

Viel Glück
Jan

Ja auf Dich habe ich gewartet (das ist jetzt nicht ironisch gemeint) :b

Du scheinst mir derjenige im Forum zu sein, der sich mit der Materie mit Abstand am besten auskennt :t

Wäre nett wenn du nochmal kurz erläutern könntest, warum das mit den AGBs so nicht stimmt, das würde mich interessieren :w
 
AW: Sauerei des Montats...Routenplaner-online.de

Nicht böse sein, aber ich habe weder Zeit noch Nerven, seitenweise Ausführungen zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln und den Folgen deren Unwirksamkeit zu machen. Da musst Du Dir schon einfach mal die Mühe machen, ein paar Seiten der einschlägigen Fachliteratur zu wälzen. ;)

Auf einen sehr verkürzten und zu einfachen Nenner gebracht kommt es für die Auswirkungen unwirksamer Klauseln immer auf den konkreten Einzelfall an. So ist beispielsweise zu untersuchen, in welchem Zusammenhang die richterlich für unwirksam erachtete Klausel mit den übrigen Regelungen der betreffenden AGB steht. Schlaue Kerlchen achten daher bei der Erstellung von AGB darauf, fragwürdige Klauseln - die nicht selten durchaus ob des Wissens der möglichen Unwirksamkeit Verwendung finden - derart von den anderen AGB-Klauseln zu separieren, dass die betreffende Klausel im Falle ihrer richterlich festgestellten Unwirksamkeit keine Auswirkungen auf andere Regelungen hat. :b


Übrigens erschließt sich die Unrichtigkeit Deiner obenstehenden Äußerung schon mit dem gesunden Menschenverstand: Würde eine unwirksame Klausel "automatisch" die gesamten AGB unwirksam werden lassen, beträfe dies auch sämtliche Klauseln der AGB, die zu Gunsten des Vertragspartners des Verwenders formuliert sind. Das kann selbstredend nicht Sinn der Sache sein. ;)

Alle Ausführungen wie immer rein privat und ohne jegliche Verbindlichkeit. :)

Viele Grüße
Jan
 
AW: Sauerei des Montats...Routenplaner-online.de

Nicht böse sein, aber ich habe weder Zeit noch Nerven, seitenweise Ausführungen zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln und den Folgen deren Unwirksamkeit zu machen. Da musst Du Dir schon einfach mal die Mühe machen, ein paar Seiten der einschlägigen Fachliteratur zu wälzen. ;)

Auf einen sehr verkürzten und zu einfachen Nenner gebracht kommt es für die Auswirkungen unwirksamer Klauseln immer auf den konkreten Einzelfall an. So ist beispielsweise zu untersuchen, in welchem Zusammenhang die richterlich für unwirksam erachtete Klausel mit den übrigen Regelungen der betreffenden AGB steht. Schlaue Kerlchen achten daher bei der Erstellung von AGB darauf, fragwürdige Klauseln - die nicht selten durchaus ob des Wissens der möglichen Unwirksamkeit Verwendung finden - derart von den anderen AGB-Klauseln zu separieren, dass die betreffende Klausel im Falle ihrer richterlich festgestellten Unwirksamkeit keine Auswirkungen auf andere Regelungen hat. :b


Übrigens erschließt sich die Unrichtigkeit Deiner obenstehenden Äußerung schon mit dem gesunden Menschenverstand: Würde eine unwirksame Klausel "automatisch" die gesamten AGB unwirksam werden lassen, beträfe dies auch sämtliche Klauseln der AGB, die zu Gunsten des Vertragspartners des Verwenders formuliert sind. Das kann selbstredend nicht Sinn der Sache sein. ;)

Alle Ausführungen wie immer rein privat und ohne jegliche Verbindlichkeit. :)

Viele Grüße
Jan

Gibts dafür nicht auch die Salvatorische Klausel? Zumindest dachte ich das immer.

Wenn das im Wiki stimmt, dann kann man dort ja die Gründe für die AGBs nachlesen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel
 
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Hola,

das ist halt mal ein anständiges Forum :t
Vielen Dank für Eure Anworten!

Ich schwanke noch zwischen zwei Möglichkeiten...

a. erstmal garnix unternehmen
b. Ich glaube jemand anderes hat meine Daten verwendet, vllt. sogar an meinem PC in der Fa., der ist theoretisch einem großen Personenkreis zugänglich
 
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Möglichkeit A lässte mal schön bleiben.
 
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b. Ich glaube jemand anderes hat meine Daten verwendet, vllt. sogar an meinem PC in der Fa., der ist theoretisch einem großen Personenkreis zugänglich
Wenn das tatsächlich so ist, dann ist das perfekt! In der Firma kennt man oft auch die Privatanschrift des direkten Kollegen ...
 
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Schau dir mal die Anmeldeseite an, wenn dies damals auch so war dann kannste auch gleich zahlen.

Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *

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* Nur richtig eingegebene Daten nehmen am Gewinnspiel teil. Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse ...................bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: identifizierbar. Durch Betätigung des Button "ROUTE PLANEN " beauftrage ich routenplaner-online.de, mich für den Zugang zum Routenplaner freizuschalten und soweit gewünscht, mich für das Navigationsgeräte - Gewinnspiel zu registrieren. Der einmalige Preis für einen Drei-Monats-Zugang zu unserem Routenplaner beträgt 59,95 € inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.

Der Preis ist in Fettschrift auf der Anmeldeseite angegeben.
 
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Schau dir mal die Anmeldeseite an, wenn dies damals auch so war dann kannste auch gleich zahlen.
...

Sie sind einfach nicht totzukriegen, die gutgemeinten aber ohne jegliche Sachkenntnis abgegebenen und mitunter gar schadensverursachenden "Ratschläge"... &:
 
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Du kennst dich rechtlich bestimmt besser aus.

Wenn ich mir aber das Ganze hier ansehe dann sind die Kosten zwar nicht deutlichst sichtbar, aber auf jeden Fall klar angezeigt.

Natürlich ist es eine bewusste Abzocke, aber ich denke der Betrag wird kein Wucher sein und wegen 60 EUR zum Anwalt...

Es ist ja nicht ausgeschlossen dass dieser Kostenhinweis womöglich erst in den letzten Wochen eingefügt wurde, das kann uns nur Peter sagen.
Aber ich bin nun mal besser :X
 
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Interessant übrigens, wenn man mal mit dem Namen der geschätzen slowakischen Direktorin der LTD (:g:g:g) googelt :

http://www.verbraucherrechtliches.d...t-ltd-ubernimmt-geschafte-der-netcontent-ltd/

Da tun sich noch diverse weitere Abgründe auf.. unglaublich.

Vielleicht haben wir ja Glück und es fällt ein Mitglied der Russenmafia darauf rein und erledigt das Problem daraufhin auf seine Weise q:.
 
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