Silver_Zetti
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AW: Sauerei des Montats...Routenplaner-online.de
Also, meine private Meinung: nicht zahlen!!
Habe auf der Seite der IHK Köln etwas zur Informationspflicht des Anbieters gefunden. Diese dürfte der fragwürdige Anbieter des Routenplaners schonmal verletzt haben...


[/FONT]Wie lange ist das Ganze her? Vielleicht kannst du ja auch einfach widerrufen...
Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist einen Monat. Das Widerrufsrecht erlischt bei Warenlieferungen spätestens sechs Monate nach Eingang der Ware beim Kunden, bei Dienstleistungen sechs Monate nach Vertragsabschluss beziehungsweise auch dann, wenn der Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung bereits begonnen hat. Dies gilt allerdings nicht, wenn keine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt ist.
Just my two cents...nicht zahlen!!
Die legen das doch nur darauf an, dass genug Leute Schiß kriegen und zahlen! Leicht verdientes geld...
Hatte mal was Ähnliches, wo ich sogar eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt bekommen habe und 300 Euro zahlen sollte

Habe ich natürlich nicht und nach zweimaligen Schriftverkehr meinerseits, habe ich nie mehr was gehört
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Also, meine private Meinung: nicht zahlen!!
Habe auf der Seite der IHK Köln etwas zur Informationspflicht des Anbieters gefunden. Diese dürfte der fragwürdige Anbieter des Routenplaners schonmal verletzt haben...
Informationspflichten des Online-Anbieters
1. Anbieterkennzeichnung
[FONT=Arial,Arial]1. Anbieterkennzeichnung
Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss grundsätzlich bestimmte Informationen an deutlich sichtbarer Stelle auf seiner Website bereithalten. Diese "Anbieterkennzeichnung" muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Sie sollte daher eindeutig ("Anbieterkennzeichnung", "Impressum") bezeichnet sein und so platziert werden, dass ein Nutzer sie ohne Probleme finden kann. (kein seitenlanges Scrollen, nicht zu viele Links). Informiert werden muss über:
• den Namen (gegebenenfalls die vollständige Firma) und postalische Anschrift des Anbieters (Postfach und E-Mail-Adresse genügen nicht!),
• bei juristischen Personen (bei Personenvereinigungen, zum Beispiel bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaft), zusätzlich die Rechtsform, den Namen des Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
• den Namen und die Anschrift des Verantwortlichen für den Inhalt journalistisch-redaktioneller Angebote (gilt nur für so genannte Mediendienste),
• die E-Mail-Adresse, Telefon-/Faxnummer,
• das für ihn zuständige Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister einschließlich seiner Registernummer (sofern er in einem dieser Register eingetragen ist),
• Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, sofern die ausgeübte Tätigkeit einer staatlichen Genehmigung bedarf (zum Beispiel im Makler- und Bauträgergewerbe) und berufsrechtliche Angaben bei reglementierten Berufen,
• die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt.-ID-Nr.), sofern vorhanden (die normale Steuernummer muss im Internet nicht angegeben werden), oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer
• bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
Da nicht ausreichende und falsche Angaben nach dem Telemediengesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet oder abgemahnt werden können, sollte jeder Online-Anbieter seine Angaben überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
Jetzt das eigentlich Wichtige:
• den Namen (gegebenenfalls die vollständige Firma) und postalische Anschrift des Anbieters (Postfach und E-Mail-Adresse genügen nicht!),
• bei juristischen Personen (bei Personenvereinigungen, zum Beispiel bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaft), zusätzlich die Rechtsform, den Namen des Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
• den Namen und die Anschrift des Verantwortlichen für den Inhalt journalistisch-redaktioneller Angebote (gilt nur für so genannte Mediendienste),
• die E-Mail-Adresse, Telefon-/Faxnummer,
• das für ihn zuständige Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister einschließlich seiner Registernummer (sofern er in einem dieser Register eingetragen ist),
• Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, sofern die ausgeübte Tätigkeit einer staatlichen Genehmigung bedarf (zum Beispiel im Makler- und Bauträgergewerbe) und berufsrechtliche Angaben bei reglementierten Berufen,
• die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt.-ID-Nr.), sofern vorhanden (die normale Steuernummer muss im Internet nicht angegeben werden), oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer
• bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
Da nicht ausreichende und falsche Angaben nach dem Telemediengesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet oder abgemahnt werden können, sollte jeder Online-Anbieter seine Angaben überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
Jetzt das eigentlich Wichtige:
Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Willenserklärung bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen (§ 1 BGB-InfoV):
• die Identität des Unternehmers sowie des Registers, bei dem der Unternehmer eingetragen ist, und die Registernummer,
• die Identität eines Vertreters des Unternehmers in dem Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat oder die Identität einer anderen gewerblichen Person als dem Anbieter, wenn der Verbraucher mit dieser geschäftlich zu tun hat, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Verbraucher tätig wird,
• jede Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer, einem Vertreter oder einer anderen gewerblich tätigen Person und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten,
• die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Ware oder Dienstleistung sowie darüber, wie der Vertrag zustande kommt,
• die Mindestlaufzeit des Vertrages (bei so genannten Dauerschuldverhältnissen),
• eventuelle Liefervorbehalte,
• den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, über die Grundlage für seine Berechnung, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht,
• gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden,
• die Einzelheiten bezüglich Zahlung und Lieferung,
• das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher für die erbrachte Dienstleistung zu zahlen hat,
• die spezifischen zusätzlichen Kosten der Nutzung von Fernkommunikationsmitteln, wenn diese durch den Unternehmer in Rechnung gestellt werden, und
• die Gültigkeitsdauer befristeter Informationen, beispielsweise befristeter Angebote.
Die oben genannten Informationen müssen bei einem Warenkauf spätestens bei Lieferung, sonst spätestens bis zur vollständigen Vertragserfüllung in Textform (Brief, Fax, CD-Rom, E-Mail etc.; das Einstellen auf einer Homepage genügt grundsätzlich nicht!) dem Verbraucher mitgeteilt werden. Zusätzlich sind folgende Informationen in Textform zu übermitteln:
• die Identität des Unternehmers sowie des Registers, bei dem der Unternehmer eingetragen ist, und die Registernummer,
• die Identität eines Vertreters des Unternehmers in dem Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat oder die Identität einer anderen gewerblichen Person als dem Anbieter, wenn der Verbraucher mit dieser geschäftlich zu tun hat, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Verbraucher tätig wird,
• jede Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer, einem Vertreter oder einer anderen gewerblich tätigen Person und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten,
• die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Ware oder Dienstleistung sowie darüber, wie der Vertrag zustande kommt,
• die Mindestlaufzeit des Vertrages (bei so genannten Dauerschuldverhältnissen),
• eventuelle Liefervorbehalte,
• den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, über die Grundlage für seine Berechnung, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht,
• gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden,
• die Einzelheiten bezüglich Zahlung und Lieferung,
• das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher für die erbrachte Dienstleistung zu zahlen hat,
• die spezifischen zusätzlichen Kosten der Nutzung von Fernkommunikationsmitteln, wenn diese durch den Unternehmer in Rechnung gestellt werden, und
• die Gültigkeitsdauer befristeter Informationen, beispielsweise befristeter Angebote.
Die oben genannten Informationen müssen bei einem Warenkauf spätestens bei Lieferung, sonst spätestens bis zur vollständigen Vertragserfüllung in Textform (Brief, Fax, CD-Rom, E-Mail etc.; das Einstellen auf einer Homepage genügt grundsätzlich nicht!) dem Verbraucher mitgeteilt werden. Zusätzlich sind folgende Informationen in Textform zu übermitteln:
- Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- bei Dauerschuldverhältnissen (länger als 1 Jahr) vertragliche Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen,
- zum Kundendienst sowie geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.
3. Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
[/FONT]Zusätzlich muss ein Unternehmer, der einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr abschließt, dem Kunden (egal, ob Verbraucher oder Unternehmer) nach § 312e BGB und § 3 BGB-InfoV
• angemessene technische Mittel zur Fehlerkorrektur vor Abgabe einer Bestellung zur Verfügung stellen,
• den Eingang einer Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen,
• die Möglichkeit verschaffen, den Vertragstext einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und zu speichern.
Außerdem muss er dem Kunden Informationen geben
• angemessene technische Mittel zur Fehlerkorrektur vor Abgabe einer Bestellung zur Verfügung stellen,
• den Eingang einer Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen,
• die Möglichkeit verschaffen, den Vertragstext einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und zu speichern.
Außerdem muss er dem Kunden Informationen geben
- über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen,
- ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zu-gänglich ist,
- wie er Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann,
- Informationen über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen,
- Informationen über Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft.


[/FONT]Wie lange ist das Ganze her? Vielleicht kannst du ja auch einfach widerrufen...
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
[FONT=Arial,Arial]Das Fernabsatzrecht räumt dem Verbraucher ein generelles Recht auf Widerruf des Vertrages ein. Bei einem Widerrufsrecht kann der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen, wenn die Belehrung ordnungsgemäß war. Zur Fristwahrung genügt die Absendung der Erklärung in Textform oder die Rücksendung der Sache.
Die Widerrufsfrist beginnt erst dann, wenn der Unternehmer dem Kunden:
- eine Belehrung in Textform (siehe oben) zur Verfügung gestellt hat, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn enthalten muss und
- die oben genannten Informationspflichten erfüllt sind.
Die Widerrufsfrist beginnt erst dann, wenn der Unternehmer dem Kunden:
- eine Belehrung in Textform (siehe oben) zur Verfügung gestellt hat, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn enthalten muss und
- die oben genannten Informationspflichten erfüllt sind.
Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist einen Monat. Das Widerrufsrecht erlischt bei Warenlieferungen spätestens sechs Monate nach Eingang der Ware beim Kunden, bei Dienstleistungen sechs Monate nach Vertragsabschluss beziehungsweise auch dann, wenn der Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung bereits begonnen hat. Dies gilt allerdings nicht, wenn keine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt ist.
Just my two cents...nicht zahlen!!
Die legen das doch nur darauf an, dass genug Leute Schiß kriegen und zahlen! Leicht verdientes geld...
Hatte mal was Ähnliches, wo ich sogar eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt bekommen habe und 300 Euro zahlen sollte


Habe ich natürlich nicht und nach zweimaligen Schriftverkehr meinerseits, habe ich nie mehr was gehört


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