Schaden Abwickeln nach Kostenvoranschlag

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13 Juni 2015
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Vielleicht gibt es hier jemand der sich auskennt. Meiner Meinung muss die Versicherung nach Kostenvoranschlag abrechnen. Zum Glück hatte ich schon jahrelang keinen Schaden. Nun ist es passiert unsere Familienkutsche wurde am Parkplatz beschädigt. Nach dem ersten Kontakt mit der Versicherung bat man mich ein Kostenvoranschlag einzureichen und kein Gutachten. Habe ich gemacht und nun will die Versicherung nicht die geforderten lt. Kostenvoranschlag 1497 € Netto (MWST abgezogen) bezahlen sondern nur ca. 1200 € weil es eine Werkstatt gibt die lt. meinen Angaben es günstiger macht. Ja es geht nur um 300 € . Meine Frage kann die Versicherung so handeln ? Freue mich auch eine Rückmeldung Gruß Michael
 
Bei einem Unfall mit dem T-Car habe ich auch die MwSt bekommen, nachdem ich nachweisen konnte, dass der Schaden repariert worden ist!

Bei einem Unfall mit dem Zetti habe ich einen Abtretung unterschrieben und die Werkstatt hat sich mit der Versicherung über 4 Monate rumgestritten.
ich wollte am Schaden kein Geld verdienen, sondern, dass das Auto in Ordnung ist.
Meine Werkstatt hat mir immer unkomplizoert und manchmal sogar kostenlos geholfen, also dürfen die auch mal Geld "verdienen"!
Außerdem bin ich mit dem Lackierer befreundet.

...weil es eine Werkstatt gibt die lt. meinen Angaben es günstiger macht.
Warum erzählst Du denen auch sowas?

Rechtsanwalt einschalten und fertig!
Oder der Versicherung einen Termin setzen mit dem Hinweis, danach alles über den Rechtsanwalt!

Ich werde mich bei sowas definitiv nicht mehr rumärgern.
Dafür gibt es Rechtschutzversicherungen!
 
Das ist inzwischen üblich, dass eine von der Versicherung ausgewählte Vergleichswerkstatt herangezogen wird beim Kostenvoranschlag. War bei mir auch mal so. Die Versicherung (Haftpflichtschaden) hat den BMW-Kostenvoranschlag nicht anerkannt (dieser war in meinem Fall fast doppelt so hoch wie die Vergleichswerkstatt). Die Reparaturrechnung des BMW-Vertragshändlers wurde jedoch dann anstandslos übernommen.
Die Vorgehensweise kann ich auch nachvollziehen, wenn ich mitbekomme was manche Werkstätten bei Versicherungsschäden inzwischen treiben. In einem anderen Haftpflichtfall wurde bei mir die komplette Ab- und Aufrüstung eines Kotflügels abgerechnet, obwohl nur ein 2cm Kratzer beilackiert wurde, Rechnung 1.200 Euro :eek: :o
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau so läuft es. Wenn du nachweisen kannst das der Schaden repariert worden ist, dann zahlen die auch die MwSt. noch nach.
Und das mit der Vergleichswerkstatt ist auch seit längerem so üblich. Habe das Prozedere schon bei mehreren Versicherungen
jetzt durch und alle haben da gleich gehandelt.
 
Danke für die Rückmeldung werde einen Anwalt einschalten. Ist halt immer sehr Zeit aufwendig
 
Wozu einen Anwalt?

Jeder Geschädigte hat das Recht, für die Schadensabwicklung einen Rechtsanwalt zu beauftragen - Mindestschadenshöhe beachten!
Ich werde das zukünftig bei jedem Unfall so halten, weil ich keine Lust mehr habe, Freizeit und Lebenszeit für unnötige und sinnlose Telefonate zu opfern oder mit Händen und Füßen sprechen zu müssen,
weil mein Unfallgegner mich nicht versteht oder nicht verstehen will. Außerdem werde ich jede kleinste Beschädigung von der Polizei aufnehmen lassen.
Aus Schaden wird man klug...
 
Jeder Geschädigte hat das Recht, für die Schadensabwicklung einen Rechtsanwalt zu beauftragen - Mindestschadenshöhe beachten!
Ich werde das zukünftig bei jedem Unfall so halten, weil ich keine Lust mehr habe, Freizeit und Lebenszeit für unnötige und sinnlose Telefonate zu opfern oder mit Händen und Füßen sprechen zu müssen,
weil mein Unfallgegner mich nicht versteht oder nicht verstehen will. Außerdem werde ich jede kleinste Beschädigung von der Polizei aufnehmen lassen.
Aus Schaden wird man klug...
Über den Rechtsanspruch musst du mich nicht aufklären, den kenne ich.

Die Antwort oder Einschätzung von Michael interessiert mich hingegen schon.
 
Die Überschrift stellt meine Frage dar. Ich möchte nach Kostenvoranschlag abrechnen mit der Versicherung ohne weiteren Abzug . Klar ist mir das dann nur Netto ausgezahlt wird.
Mir steht es doch frei mit dem Schaden umzugehen wie ich es halt für richtig halte. Mus ja nicht reparieren . Die Vorgehensweise von der Versicherung ärgert mich, dass die mit meinen
Kostenvoranschlag hausieren und dann einen wohlmöglichen günstigere Werkstatt finden.
 
Die Überschrift stellt meine Frage dar. Ich möchte nach Kostenvoranschlag abrechnen mit der Versicherung ohne weiteren Abzug . Klar ist mir das dann nur Netto ausgezahlt wird.
Mir steht es doch frei mit dem Schaden umzugehen wie ich es halt für richtig halte. Mus ja nicht reparieren . Die Vorgehensweise von der Versicherung ärgert mich, dass die mit meinen
Kostenvoranschlag hausieren und dann einen wohlmöglichen günstigere Werkstatt finden.
Das es für dich ärgerlich ist kann ich absolut nachvollziehen. Aber wir leben in einer Marktwirtschaft und da ist es halt "NORMAL", dass Vergleichsangebote
herangezogen werden. Das würdest du beimKauf eines neuen Autos oder oder etwas anderem teuren ja auch machen. Und genau so handeln die Versicherungen auch.
Das liegt aber auch meiner Meinung daran, dass immer mehr Versicherungsbetrug gemacht wird. Nicht falsch verstehen, das soll nicht auf dich gemünzt sein.
 
Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde, sind beide Angebote, also Deins und das der Versicherung von Vertragshändlern?
 
Ich sollte einige Prozent Rabatt bekommen, wenn ich im Schadenfalle das Auto in einer "Partner-Werkstatt" der Versicherung reparieren lassen würde.
Das sollte sogar während der laufenden Garantie gelten. Die können mich mal.
Ich habe ein Anrecht darauf, dass mein Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers reparieret wird und dann haben die Versicherungen auch gefälligst die
KVA solcher Werkstätten zu akzeptieren.
Wenn die nicht damit einverstanden sind - nochmals - ab zum Rechtsanwalt!

Nur mal so am Rande:
Bei meinem letzten Schaden hatte ich einen einfachen Kostenvoranschlag in Höhe von 2.200 Euro eingeholt,
Das wollte die gegnerische Versicherung die nicht akzeptieren und ein Gutachten, jedoch mit eigenem Gutachter.
Den Zahn hatte ich denen schnell gezogen, den Gutachter habe ich bestimmt, Gutachterkosten zusätzlich rund 500 Euro, Schaden dann laut Gutachten fast 4000 Euro!
Jetzt wollten die plötzlich nur die 2.200 Euro laut KVA zahlen... den habe ich was erzählt!
Reparieren lassen, Abtretungserklärung unterschrieben, Werkstatt hat einen RA eingeschaltet und die haben ganz schnell 4.000 Euro bezahlt!
 
Ich möchte nach Kostenvoranschlag abrechnen mit der Versicherung ohne weiteren Abzug . Klar ist mir das dann nur Netto ausgezahlt wird.
Mir steht es doch frei mit dem Schaden umzugehen wie ich es halt für richtig halte. Mus ja nicht reparieren .

Aso ich persönlich kenne von mehreren Schadensfällen nur folgende Varianten:

A) Ich trete meine Ansprüche an die Werkstatt ab. Dort wird repariert und ich muss mich um nix kümmern, sondern lediglich meine SB an die Werkstatt zahlen.

B) analog Fall A nur ohne Abtretung. Zahle also direct bei der Werkstatt selbst und reiche die Rechnung bei der Versicherung ein. 100% (brutto) wird erstattet abzüglich SB

C) ich lasse nicht reparieren. Somit zahlt mir die Versicherung den Rechnungsbetrag aus, zieht aber folgendes ab: SB, MwSt., proz. Anteil furs nicht Reparieren.

D) wie bei C, ich entscheide mich aber doch für eine Reparatur im Nachhinein (frag mich bitte nicht nach der Frist/Dauer). Ich reiche den Rechnung nach und der Unterschiedsbetrag aus Variante C wird mir nachträglich erstattet (abzüglich SB)


Nun liegt es m.E. an dir. Möchtest du Cash oder das Auto repariert.

Ich habe das so von meinen Werkstätten gelernt und habe es auch selbst bei Versicherungen so mitbekommen. Was natürlcih nicht heißt, dass es rechtlich alles korrekt ist.
Deshalb glaube ich auch nicht, dass das Vergleichsangebot einer anderen Werkstatt das Problem ist. Vielmehr scheint es die Variable "ich muss ja nicht reparieren" zu sein. Aus der Aussage ich schließe, dass du gar nicht reparieren möchtest. => Variante C

Ist eigentlich der alte Herr Westphal noch aktiv bei dem Opel AUtohaus? Wäre fast mal mein "Schwieger-Opa" geworden :11smashz:


Viele Grüße,
Patrick

PS: nicht soviel Ärgern wegen so geringen Beträgen. Ist es nicht wert.
 
Welche Versicherung und wie sind DEINE Vertragsbedingungen bei der Versicherung? Das muss ganz klar in Deinen Unterlagen drin stehen. Einige Versicherungen geben einen Rabatt auf die Versicherungsprämie bei Nutzung der Partnerwerkstätten. Hast Du einen solchen Vertrag , dann ist die Versicherung frei in der Vorgabe Dir gegenüber.
 
Uns ist ja jemand in den Wagen gefahren deshalb hier keine SB. Ich weiß wie ich jetzt vorgehe. Danke an alle Rückmeldungen . Gruß Michael
 
Nen alten Scheiß können die abziehen! Anwalt einschalten, Nutzungsausfall geltend machen und ggf. Ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Lass dich nicht abziehen, keiner hat was zu verschenken.
 
Was heißt abziehen?
Auf Gutachtenbasis geht doch immer in die eigene Tasche.
Reparieren lassen und kein Stress haben
 
Was heißt abziehen?
Auf Gutachtenbasis geht doch immer in die eigene Tasche.
Reparieren lassen und kein Stress haben
Ich repariere meine Schäden selbst und nein, da wird nicht gespart und bis du dann noch die Zeit rechnest und die Verbringung zum Lackierer etc. Da bleibt nicht viel übrig. Selbst wenn man alles einstecken würde, der Schaden ist nunmal entstanden und ist zu begleichen.
 
Was man akzeptieren muss oder nicht, entscheidet im Zweifel ein Gericht und da werden die Details gewürdigt. Ich kann gut verstehen, und es ist ja letztlich auch im Interesse der Versicherten, dass Schäden angemessen, aber nicht überzogen reguliert werden. Bei einem älteren Fahrzeug spielt für die Frage, ob es die Markenwerkstatt oder eine durch die Versicherung ausgesuchte sein muss, die Fahrzeughistorie eine große Rolle. Dem gepflegte Z3 in Ersthand, bei dem alle Wartungen bei BMW gemacht wurden, wird im Schadensfall eher die Markenwerkstatt zugebilligt als dem vielleicht jüngeren Dreier, der über mehrere Halter runtergerockt wurde und bei dem vor dem Schaden eine Wartung durch die Herstellerorganisation auch nicht so wichtig war.
Soll der Schaden nach Kostenvoranschlag abgerechnet, die Reparatur aber nicht in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden, gehe ich davon aus, dass eine Reparatur in Eigenregie, oder einer günstigeren freien Werkstatt oder überhaupt nicht durchgeführt werden soll. Warum sollte die Versicherung dafür BMW Preise zahlen, wenn das selbst aus Sicht des Unfallgeschädigten woanders ausreichend gut gemacht wird? Ich hoffe meine Versicherung ist da nicht unnötig großzügig.
 
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