Schaden durch Wasser auf der Straße - wer zahlt?

Viridans

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10 Mai 2010
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Hallo zusammen,

ich bin gestern mit meinem Golf auf dem Weg nach Hause - Dunkelkheit, starker """", schlechte Sicht, angepasste Geschwindigkeit 40km/h innerorts - durch eine XXL-Pfütze gefahren. Dabei wurden, trotz sofortiger Gefahrenbremsung, Teile der Unterbodenverkleidung abgerissen.

Die Feuerwehr kam ca. 30 Minuten später um die Straße zu sperren / räumen. Die Stelle ist nicht bekannt für so eine Pfützenbildung, daher lag es wohl an einem verschlossenen Ablauf.

Das Fahrzeug ist Teilkasko versichert mit SB 150€ - der Schaden liegt vermutlich innerhalb der SB.

Jetzt ist die große Frage: wer kommt für solche Schäden auf?

Danke!

Gruß
Hendrik
 
Also im normalfall du selber da ja kein verursacher vorhanden ist! Ich denke das dies gleich geregelt sein wird wie bei glatteis...
 
Also im normalfall du selber da ja kein verursacher vorhanden ist! Ich denke das dies gleich geregelt sein wird wie bei glatteis...
 
Die Frage ist, ob man den Betreiber der Straße (die Stadt im Normalfall) aufgrund der verletzten Verkehrssicherungspflicht heranziehen kann.

Dies aber auch nur, wenn der Kanal nicht vollgelaufen ist, sondern durch mangelnde Reinigung verstopft!

Ob du damit aber wirklich weit kommst, kann ich dir nicht sagen. Wenn es so stark """" hat, kann der Kanal auch einfach vollgelaufen sein. Da kann keiner was für
 
Wie gesagt... denkt doch mal an glatteis... da kann man der stadt auch keine schuld geben wenn du durch glatteis ins schleudern kommst und gegen einen baum fährst... und das gleiche wird auch hier der fall sein..
 
Wie gesagt... denkt doch mal an glatteis... da kann man der stadt auch keine schuld geben wenn du durch glatteis ins schleudern kommst und gegen einen baum fährst... und das gleiche wird auch hier der fall sein..


So ein Quatsch!
Ich habe vor Jahren bei einem Unfall auf Glatteis Schadenersatz vom Gemeindeversicherungsverband erhalten, weil ich der Gemeinde einen groben Verstoss gegen ihre Verkehrssicherungspflicht nachweisen konnte, was zuvor bestritten wurde!

Hier mal etwas aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen meiner Kfz-Versicherung:

Ist ein Wasserschaden während des Fahrens entstanden, so nehmen die Versicherer in der Regel eine Schadensregulierung durch die Vollkasko vor.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der VN den Wasserschaden zumindestens (leicht!) fahrlässig mitverschuldet hat. Hier erfolgt dann eine Rückstufung in der SF-Klasse.
Der Versicherer ist nur zur Leistung verpflichtet, wenn der VN nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
Den Nachweis über eine entsprechende Verfehlung muss die Versicherung erbringen, wenn sie der Ansicht ist, nicht zahlen zu müssen.
Die Teilkasko (keine Rückstufung im Schadenfall!) übernimmt üblicherweise nur Schäden, die bei stehendem Auto entstanden sind.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die TK zahlt eh nicht für Wasserschäden, wenn man in das Wasser hineinfährt. Für die Pfütze gilt: Strecke war offenbar bekannt, damit kann auch eine angemessene Reaktion auf so einen ungewöhnlichen Straßenzustand erwartet werden. Wenn du die Pfütze zu spät gesehen hast, war die Geschwindigkeit den Verhältnissen eben nicht angepasst. Warum werden eigentlich für jede persönliche Unachtsamkeit / Dummheit andere gesucht, die für die Folgen aufkommen sollen?
 
Wenn du die Pfütze zu spät gesehen hast, war die Geschwindigkeit den Verhältnissen eben nicht angepasst.


:s

Die Unterboden-Verkleidungen an meinem Golf 6 sind wirklich stabil befestigt und haben bereits so manchen Schlag klaglos weggesteckt.
Mal ehrlich - so ganz angepasst war die Geschwindigkeit dann wohl wirklich nicht, oder?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie fahrt ihr denn, oder auf welchen Äckern fahrt ihr mit eurem Autos? Unterboden hatte noch nie Kontakt mit der Straße

tztz :D

Ich denke da eher an Schlaglochpisten.
Steht dort ein Warnschild, keine Haftung.
Steht auf diesem Abschnitt aber kein Schild, haftet da nicht die Gemeinde?
 
Als Nichtjurist würde ich einfach mal vermuten, dass die Gemeinde nur haftet, wenn ihr ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Da die Stelle "nicht bekannt für so eine Pfützenbildung" ist (also bspw. keine Straßensenke, an der Vorkehrungen getroffen werden müssen), würde ich darauf tippen, dass es auf höhere Gewalt (oder den entsprechenden juristischen Terminus) hinausläuft, d.h. ungewöhnlich starker Rеgen, der einfach nicht so schnell abfließen kann, wie es sich Autofahrer wünschen.

Spekulationen, ob die Geschwindigkeit angepasst war oder nicht, sind m.E. müßig. Ich bin auch schon mit einer Gefahrenbremsung in eine tiefe Pfütze geraten und das hat ganz schön geknallt.

Gruß

Kai
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin bei Starkregen mal mit meinem A3 aufgeschwommen, es gingen innerhalb von Minuten alle Gullis über. Unterboden eingerissen und beide NSW unter Wasser. Die TK hat jedenfalls nicht bezahlt aus oben bereits genannten Gründen.
 
Wie fahrt ihr denn, oder auf welchen Äckern fahrt ihr mit eurem Autos?

Golf Variant Highline mit serienmäßig tiefer gelegtem Fahrwerk, steile Garageneinfahrt und relativ langer Radstand, da ratscht es schon mal, vor allem im Winter, wenn der Boden durch Frost einige Zentimeter hoch kommt!
unterboden beim Zetti ist aber auch nach fast 15 Jahren noch jungfräulich ;)
 
Auf Ibiza hats mir/uns bei einem Peugot mal die ganze vordere Radaufhängung inkl. Felge geschlachtet.
Starker """", Dunkelheit und ein ca. 1,5 x 1 Meter großes und ca. 40 cm -nicht erkennbar- tiefes Loch sorgten
bei ca. 50 km/h für diesen "kleinen" Schaden. Bezahlen mussten wir damals nix, hat alles die Leihwagenfirma geregelt.
Nix zum Thema, aber um mal zu zeigen wie schnell das gehen kann.
 
Gemeinde haftet nur bei Gemeindeverbindungsstraßen
Landkreis haftet bei Kreisstraßen

Muss man vorher klären um welche Straßenkategorie es sich handelt.

Der Gemeinde/Landkreis muss Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden.

Dürfte in dem Fall schwierig werden aufgrund "Höherer Gewalt"

Bei Glatteis verhält es sich ähnlich. kann die Stadt/Landkreis nachweisen das die vereiste Straße bereits geräumt und gestreut wurde (das können die auf die Minute genau ;-)) haben sie ihre Verkehrssicherungspflicht in der Regel erfüllt. Hier ist es allerdings so, das vielbefahrene Straßen immer Vorrang haben vor z. B. einfachen Siedlungsstraßen.


Man könnte genausogut von der anderen Seite her sagen..
Die Geschwindigkeit war nicht den Witterungsbedingungen angepasst sonst hättest keine Gefahrenbremsung machen müssen.
In der Fahrschule hat man irgendwann mal gelernt, es ist besser im Schritttempo als im Blindflug durch den """"/Nebel/Schnee zu pflügen.
 
Bei Glatteis verhält es sich ähnlich. kann die Stadt/Landkreis nachweisen das die vereiste Straße bereits geräumt und gestreut wurde (das können die auf die Minute genau ;-)) haben sie ihre Verkehrssicherungspflicht in der Regel erfüllt. Hier ist es allerdings so, das vielbefahrene Straßen immer Vorrang haben vor z. B. einfachen Siedlungsstraßen.

Und diese handschriftlich gefertigten Streupläne wurden dann bei uns auch ganz gerne mal "angepasst" und offensichtlich zu einem viel späteren Zeitpunkt gefertigt!
Dumm nur, wenn man dann nicht nur das Datum, sondern auch noch die Wochentage vertauscht.

Aber anderes Thema - sorry!
 
Und diese handschriftlich gefertigten Streupläne wurden dann bei uns auch ganz gerne mal "angepasst" und offensichtlich zu einem viel späteren Zeitpunkt gefertigt!
Dumm nur, wenn man dann nicht nur das Datum, sondern auch noch die Wochentage vertauscht.

Aber anderes Thema - sorry!

Naja gut, Manipulation etc. hab ich mal aussen vor gelassen und bin von ordentlicher Führung der Bücher ausgegangen ^,^
 
..Der Gemeinde/Landkreis muss Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden.

Dürfte in dem Fall schwierig werden aufgrund "Höherer Gewalt" ...

Das bringt meiner Meiner Meinung nach das Wesentliche gut auf den Punkt. :t

Offen gesagt würde ich bei """" gar nicht auf die Idee kommen, jemanden haftbar zu machen. Was mich allerdings bisweilen sehr stört, sind schauerlich schlecht gesicherte Baustellen und deftige Schlaglöcher, die über Wochen hinweg ohne jede Zuwendung der Stadt bleiben, obwohl dort nahezu täglich städtische Angestellte vorbei- und hindurchfahren. :(
 
@Brummm

naja wie ich schon schrieb hängt es eben davon ab wer Straßenbaulastträger ist. Baut der Landkreis etwas auf einer Kreisstraße kann die Stadt nix machen und umgekehrt ebenso.
Zudem wird bei der Auftragsvergabe normalerweise die Verkehrssicherungspflicht auf das ausführende Bauunternehmen übertragen.

Von daher kann es also durchaus sein, dass man seine Ansprüche an die Baufirma herantragen muss.


Das ganze hat nur einen Haken. Es klappt oft nicht so wie vorgesehen x__x

Dann kommt es zu solchen Fällen wie Motoradfahrer stürzt in einer Kurve wegen Splitt auf der Straße. Dummerweise wurde die Baustelle von der Baufirma eigenmächtig erweitert aber die bereits aufgestellten Warnschilder durch die Stadt wurden nicht entsprechend versetzt.
 
... naja wie ich schon schrieb hängt es eben davon ab wer Straßenbaulastträger ist. Baut der Landkreis etwas auf einer Kreisstraße kann die Stadt nix machen und umgekehrt ebenso. ...

Das ist mir klar, nur gibt es, und das ist der springende Punkte, immer einen Verantwortlichen. :) :-)

... Zudem wird bei der Auftragsvergabe normalerweise die Verkehrssicherungspflicht auf das ausführende Bauunternehmen übertragen.

Von daher kann es also durchaus sein, dass man seine Ansprüche an die Baufirma herantragen muss. ...

Das wage ich herzlich zu bezweifeln, weil die Baufirma Beauftragte der Kommune etc. ist, mithin diese sich das Verschulden ihrer Beauftragten zurechnen lassen muss. So wäre es jedenfalls nach allgemeinem Schadensersatzrecht, das wohl auch (wovon ich nicht die Spur einer Ahnung habe) innerhalb des Kommunalrechts gelten dürfte. ;)

Es wäre ja noch schöner, wenn man die Verantwortung einfach loswerden könnte, indem man den Mist durch einen anderen bauen lässt. :D
 
So wie ich das mitbekomme ist die Verkehrssicherungspflicht ein normaler Auftragsposten (dürfte normalerweise in der Ausschreibung bereits aufgelistet sein) der dann auch von der Baufirma der Kommune in Rechnung gestellt wird. :)
 
So wie ich das mitbekomme ist die Verkehrssicherungspflicht ein normaler Auftragsposten (dürfte normalerweise in der Ausschreibung bereits aufgelistet sein) der dann auch von der Baufirma der Kommune in Rechnung gestellt wird. :)

Das kann ja gut sein, nur ändert wie gesagt die Beauftragung Dritter erst einmal nichts an der Haftung des Auftraggebers für das Fehlverhalen seiner Beauftragten. Gerade fällt mir aber ein, dass die Baufirma womöglich ein sog. Verrichtungsgehilfe der Kommune ist. Dann haftet die Kommune unter Umständen tatsächlich nicht.
 
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