... Auch der "minimale" kratzer ist zwar ärgerlich aber juristisch aussichtlos (Schadenhöhe minimalst !) wird kein Rechtsanwalt machen ....
Wie kommst du bei über 150.000 Anwälten in Deutschland bloß zu solch einer Aussage? Auch die Reparatur der Leiste oder gar deren Austausch kosten etwas. Gemeinsam mit den Felgen ist offensichtlich ein bezifferbarer Schaden vorhanden, der wohl auch nicht nur zweistellig sein wird.
... da Aussage gegen Aussage zu nichts führt.
Was willst du uns damit sagen? Die Vermutung, dass bei "
Aussage gegen Aussage" alles schlecht stünde, ist so pauschal schlicht falsch. Vorliegend spielt es ohnehin kaum eine Rolle, weil es immerhin ein "Fahrzeugzustand-Protokoll" gibt.
... Solltest Du noch juristisch Fragen haben - PN an mich ...
Vielleicht besser nicht.
... Jeder Rechtsanwalt mit gesundem Menschenverstand wird den Auftrag ablehnen, weil juristisch
nichts zu machen ist! ...
Das ist, man kann es nicht anders sagen, schlicht Unsinn. Zweifelsohne gibt es reizvollere Mandate - um es mal ausgesprochen zurückhaltend auszudrücken. Womit glaubst du aber wohl, müssen (leider) viele Anwälte hierzulande ihr Geld verdienen?.
... Die Unterschreibung des Übergabeprotokolls am Montag Abend, die Betonung liegt auf ABEND, (also nicht mehr unter bestem Licht) wird Dir jeder gegnerische Anwalt zum "Verhängnis" werden lassen.
Dieser Einwand würde sicherlich kommen. Dennoch ist die Beweislage m. E. keine schlechte: Ein Fachbetrieb, der ein Auto abholen lässt und hierbei ein Fahrzeugzustand-Protokoll unterzeichnet, wird sich diese Erklärung zurechnen lassen müssen. Selbst wenn der Fahrer nicht zu dem Fachbetrieb gehört, sondern von diesem nur beauftragt wurde, findet eine Zurechnung statt. Anders wäre es nur, wenn der Threadersteller die Überführung selbst beauftragt hätte.
Eine Ausrede des Unterzeichners findet sich natürlich immer: "
Es war dunkel ...", "
ich hatte keine Zeit...", "
ich sehe schlecht ...", "
ich hatte Bauchweh...". Damit wird man - einen gesunden Menschenverstand des Richters unterstellt - aber kaum durchkommen.
Du hast in Deinem Eröffnungspost geschrieben es wurden bereits entstandene Vorschäden an den Felgen notiert ?! Was jetzt? Hatten die Felgen Vorschäden oder nicht ?!!
Genau da sehe ich eher eine Schwierigkeit, weil man sich im Ernstfall ggf. streiten würde, welche der Schäden nun "Vorschäden" sind, und welche neu sind.
ja, es gab welche, aber genau an den anderen beiden Felgen (Fotos dieser anderen beiden Felgen wurden ebenfalls gemacht).
Dann könnte sich der o. a. Punkt ggf. erledigt haben.
Im Ergebnis ist die rechtliche Situation für den Threadersteller m. E. gar nicht so schlecht. Nur sollte man sich m. E. gleichwohl - wie schon gesagt - überlegen, ob ein Beharren auf einer Rechtsposition bei einem derart überschaubaren Schaden wirklich Sinn macht. Unter dieser Prämisse war das Angebot des Fachbetriebs zur Felgenreparatur womöglich kein Schlechtes.
