Man sollte Betriebserlaubnis nicht mit Versicherungsschutz gleich setzen, weil das 2 unterschiedliche paar Schuhe sind.
im endeffekt wird es so laufen das er keine betriebserlaubnis hat wenn er folierte scheinwerfer im öffentlichen straßenverker in verkehr bringt.
und ich denke, auch eine einzelabnahme beim tüv wird nicht klappen. die folie hat einfach einen anderen streuwinkel fürs licht. da wird kein tüv eine erlaubnis erteilen.
somit hat er keinen versicherungsschutz im falle eines falles. egal ob er schuld am unfall hat oder nicht. auch egal ob er einen frontschaden hat aber evtl nur follien hinten....
egal wie, er ist der dumme und bleibt auf dem schaden sitzen und wenn er pech hat, dann auch auf dem schaden des anderen...