schlechte Nachricht vom EuGH

Taxer1976

spritzig kölsch
Registriert
9 September 2003
Schlechte Nachricht, aber top Service :t

Jetzt bin ich aber mal gespannt, wie meine Veranlagungen ausfallen werden... :#
 
Genau.....

Wir Sklaventreiber und Grossverdiener müssen
endlich von der Bildfläche verschwinden.....da helfen
versteckte Steuererhöhungen bei Selbstständigen
und kleinen mittelständischen Betrieben natürlich
hervorragend....!!!!!!!!
Und wenn alles nicht hilft schafft man es "SO" bestimmt....:a :a

Und den Rest bekommt man dann über Subventionen zur
Ansiedlung in den neuen Euro-Staaten hin.....
wenn man in der glücklichen Lage ist, einen Produktionsbetrieb
zu haben.....der Rest...."Pech gehabt"......

In meiner Branche rechnet man dieses Jahr übrigends mit
mindestens 10 000 Pleiten.....

Weiter so ........irgendwann schaffen wir es, auf
das wirtschaftliche Niveau von Rumänien zu kommen, allerdings
ohne deren Wachstum.......

jens

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................PS...................

Übrigends war gestern die grosse Lachnummer im TV....
Da wurde das 10-Milliarden Defizit aufgeschlüsselt.....
Steuerausfälle mit 2,3 Milliarden.....

Habe mich totgelacht.....:a :a :a :a
Laut Steuerbund und Unternehmerverband liegen
laut Schätzung alleine die MWST-Ausfälle bei 3-4 Milliarden...

Und anschliessend die absolute Frechheit....
Das EU-Parlament hat sich die "freiwillige" Auflage
erteilt, Flüge nur (bitte,bitte) nach tatsächlichen Kosten
abzurechnen und am sitzungsfreien Freitag nur noch die
Hälfte des "Anwesenheits-Zuschusses" auszuzahlen...:O :O
.............no comment...........:a :a :a :a :a

jens

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...................the shark-colour...................
 
Es wurde hier schon einmal diskutiert und ich hatte ernsthaft nicht angenommen, dass der EuGH die Entscheidung so trifft. Bisher ist er dem Antrag des Generalanwalts stets gefolgt. Aber so hat der EuGH nun einmal entschieden.


EuGH: Beschränkung des Vorsteuerabzugs auf 50 % bei gemischt genutzten Pkw im Grundsatz EU-konform

Der EuGH hat gestern – für die Fachwelt überraschend – entschieden, dass die deutsche Beschränkung des Vorsteuerabzugs auf 50 % bei gemischt genutzten Pkw im Grundsatz EU-konform ist, nur die Rückwirkung zum 1.4.1999 nicht (EuGH, Urteil v. 29.4.2004, Sudholz, C-17/01).

Im Ergebnis ist die Vorsteuerabzugsbeschränkung des § 15 Abs. 1b UStG auf 50 % in der Zeit vom 1.4.1999 bis zum 4.3.2000 (also bis zu dem Tag, an dem Deutschland von der EU die Ermächtigung für diese Regelung erhalten hat) nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Da die EU-Ermächtigung zum 31.12.2002 ausgelaufen ist, ist die Beschränkung damit ab 5.3.2000 bis zum 31.12.2002 zwingend anzuwendendes nationales Recht und in der Zeit vom 1.1.2003 bis zum 31.12.2003 wahlweise anzuwendendes Recht.

Zum 1.1.2004 hat der deutsche Gesetzgeber die Beschränkung gesetzlich wieder aufgehoben. Gegen die grundsätzliche pauschale Beschränkung des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1b UStG bestehen aus Sicht des EuGH also keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken. Die Ermächtigung des EU-Rates v. 28.2.2000 ist nur insoweit ungültig, als sie die Rückwirkung vom 4.3.2000 bis zum 1.4.1999 vorsieht.

Fazit: In Einspruchsverfahren kann man sich nicht mehr auf das der Entscheidung zugrunde liegenden Vorlageverfahren des BFH v. 30.11.2000 (V R 30/00) berufen. Wie die Finanzverwaltung auf die überraschende Wendung reagiert, ist noch offen. Es muss damit gerechnet werden, dass laufende Einsprüche gegen die Vorsteuerabzugsbeschränkung zurückgewiesen werden und vorläufig ergangene Bescheide für endgültig erklärt bzw. die Aussetzung des Verfahrens bzw. der Vollziehung aufgehoben wird.

Zu berücksichtigen ist hierbei aber immer, dass die 50 %ige Vorsteuerbeschränkung für Unternehmer auch vorteilhaft sein könnte, wenn ihre nichtunternehmerische Pkw-Nutzung deutlich mehr als 50 % beträgt.


Beispiel: Der Gastwirt G hat in 2002 ein Unternehmensfahrzeug erworben, das er zu 70 % privat nutzt. Der Vorsteuerabzug zu 50 % und die Nichtbesteuerung der Privatnutzung ist für G vorteilhaft.

Unabhängig von dieser Entscheidung des EuGH wurde vom Gesetzgeber in den letzten 4 Jahren ein heilloses Durcheinander verursacht, das für unzumutbare Unsicherheit bei den zahlreichen betroffenen Unternehmern gesorgt hat. Selbst die Aufhebung dieser Regelung zum 1.1.2004 und die damit verbundenen Bestimmungen zur Vorsteuerberichtigung sorgten für Verwirrung, da die exakte Gesetzesformulierung der Gesetzesbegründung widersprach. Das BMF wird in Kürze ein Anwendungsschreiben veröffentlichen, nach dessen Entwurf daher ein weiteres Wahlrecht ermöglicht wird (optionale Vorsteuerberichtigung). Vermutlich wird die Finanzverwaltung in diesem Schreiben nun auch zu dem EuGH-Urteil Stellung nehmen.

Das Urteil ist auf den Internet-Seiten des EuGH unter http://www.curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de abrufbar

So steht es nun geschrieben und so solle es sein.

Gruß

Thies
:+ :+ :+
 
Da Hat Herr Fischer auch vollkommen recht..
Der Bürger, der auch nur für die volkstümlich ausgesprochen
5 Pfennig Verstand hat und 1+1 zusammenzählen kann,
geschweige denn geringstes volkswirtschaftliches Wissen
besitzt, ist intelektuell nicht in der Lage diesen "Schwachsinn"
nachzuvollziehen.

Wer jeden Tag ein neues Schwein durchs Dorf jagt, kann
nicht darauf bestehen, das die Dorfbevölkerung
Verständnis aufbringt!!!!!!!!!!!!!!!!!!

jens

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Volksverdummung und Verschwendung

Aus dem Heft "Der Steuerzahler" von heute......

Trittin-Sause auf Steuerzahlerkosten...

"...noch schamloser vergriff sich Bundesumweltminister
Trittin am Geld der Steuerzahler. Für ganze 30411,30 Euro
netto schmiss der Umweltminister in einem Berliner
Restaurant eine Party anlässlich der Abschaltung des
Kernkraftwerks Stade am 14. November 2003 und feierte
damit den Atomausstieg. Die Kosten für die Sause
mit über 200 geladenen Gästen wurde aus dem Etat für
Öffentlichkeitsarbeit des Bundesumweltministeriums
finanziert. Hinzu kam aus dem selben Anlass eine
Anzeigenkampagne in Tageszeitungen für netto 191000.- Euro.
Ein schlechtes Gewissen plagt das BMU indessen nicht:
`Der Empfang erzeugte eine grosse Medienaufmerksamkeit.´ "

Jetzt weisst du wenigstens warum deine Freundin und dein
Vater von ihrer "Steuerentlastung" nichts haben....
Einer muss ja die vollkommen wichtigen Events bezahlen....
und notfalls immer der Steuerzahler.......

jens



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