Schweiz - rechtliche Abklärung Amigo/POIs Navis

trickli

Fahrer
Registriert
8 Januar 2007
Sehr geehrter Herr ......

Rechtliche Situation bezüglich GPS-Systemen mit Standortangaben über Radaranlagen

Durch die Verlautbarung des Astras im Januar 2007 bezüglich Zulässigkeit von GPS-Systemen mit Standortangaben von Radaranlagen wurde einige Verunsicherung ausgelöst, so auch bei einzelnen Zoll- und Polizeibeamten.

Das veranlasste den renommierten Rechtsprofessor Prof. Dr. Giger dazu, eine Analyse in der Schweizerischen Juristenzeitung (SJZ, Ausgabe Nr. 7 v. 1.4.2007, 103. Jg., S. 165 ff) zu publizieren. In dieser Arbeit analysiert er den Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes SVG und klärt die rechtliche Situation bezüglich GPS-Systemen mit Standortangaben von Radaranlagen. Er kommt dabei zum Schluss, dass solche GPS-Systeme rechtlich zulässig sind.

Im Anhang 1 erhalten Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Passagen des Gutachtens von Prof. Dr. iur. Dr. phil. Hans Giger (Rechtsanwalt Zürich und Universität Zürich). Im Anhang 2 erhalten Sie zusätzlich das gesamte Gutachten.

Um allfällige Umtriebe und Diskussionen zu vermeiden, empfehlen wir, die Arbeit von Prof. Dr. Giger auszudrucken und im Fahrzeug mitzuführen. Wegen der möglichen, noch herrschenden Verunsicherung einiger Beamter am Zoll empfehlen wir zudem, den Amigo bei einer Zollpassage sicherheitshalber temporär vom Armaturenbrett zu entfernen.

Sollten Sie keine Möglichkeit besitzen das Gutachten auszudrucken, so können Sie diese selbstverständlich direkt bei uns bestellen. Schreiben Sie uns und legen Sie Ihrer kurzen Mitteilung ein an Sie adressiertes und frankiertes Kuvert (minimale Grösse C5) bei.

Bitte senden Sie Ihre Bestellung an folgene Adresse:

Radar-Info-Zentrale
Postfach 562
3053 Münchenbuchsee


Ich wünsche Ihnen allzeit gute Fahrt.

Radar-Info-Zentrale

Hansruedi Schenker


Falls Interesse bitte PN an mich. Nehme aber an dass es auf www.radar.ch in Kürze aufgeschaltet wird.</SPAN>
 
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...hätte ich auch schon gut brauchen können 2 x Foto in Zürich beim letzten Besuch b:b:
 
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In Zürich geht das allerdings auch recht problemlos...
Ich glaube das "Gutachten" ist nicht unbedingt verlässlich. Sicher gibt es auch ein gegenteiliges Gutachten von irgendeinem Professor...
Und ich denke, die "Radar-Info-Zentrale" ist nicht unbedingt ein objektiver Ansprechpartner...
Ich gehe weiterhin davon aus, dass das Speichern von Radar-Positionen nicht legal ist. Soweit ich weiss, ist die einzige legale Möglichkeit, Karten auf Papier mit den Standorten vermerkt zu drucken...
 
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In Zürich geht das allerdings auch recht problemlos...
Ich glaube das "Gutachten" ist nicht unbedingt verlässlich. Sicher gibt es auch ein gegenteiliges Gutachten von irgendeinem Professor...
Und ich denke, die "Radar-Info-Zentrale" ist nicht unbedingt ein objektiver Ansprechpartner...
Ich gehe weiterhin davon aus, dass das Speichern von Radar-Positionen nicht legal ist. Soweit ich weiss, ist die einzige legale Möglichkeit, Karten auf Papier mit den Standorten vermerkt zu drucken...

Was meinst du mit verlässlich? Ich bin sicher dass der das seriös bearbeitet hat. Nur muss man sich bewusst sein, dass das nur ein Gutachten ist. Verlässlich wäre ein Bundesgerichtsurteil oder wenn das Astra grünes Licht geben würde. Ich hoffe, dass die Radar Info-Zentrale, nachdem ein seriöses Gutachten gemacht wurde, nun Nägel mit Köpfen macht und mal einen Fall durch die Instanzen zieht. Und bis das geschehen ist und ein Bundesgerichtsurteil vorliegt werde ich den Amigo vor jeder Polizeikontrolle schön diskret verschwinden lassen. }(
 
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Ja, genau das meine ich mit verlässlich, am Ende ist es ja doch nicht rechtlich bindend, und Du weisst eigentlich nicht so viel mehr, ausser der Einschätzung eines Professors, der zugegebenermassen vermutlich etwas Ahnung hat, aber eben doch nicht bindend entscheidet...
 
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...hätte ich auch schon gut brauchen können 2 x Foto in Zürich beim letzten Besuch b:b:

in Zürich ist dein AMIGO am dauerblinken. ;) Ich stelle ihn da immer ab.

Merke: In Schweizer Grossstädten (Zürich, Basel, Bern, St. Gallen etc.) Tempomat bei 50 rein und es ist Ruhe. :w
 
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