meggus
Fahrer
- Registriert
- 17 April 2010
- Ort
- Rhein/Main
AW: Schweizer untersuchen BMWs Geschäftspraktiken
OK, das könnte ein innerschweizer Argument und somit eine Sache der Schweiz sein. THX. Aber ich wollte auf die interessante rechtliche Problematik der Auslandsberührung hinaus: Der BMW-Einheit in der Schweiz ist mangels Tätigkeit nichts vorzuwerfen. Eine schweizer Behörde ermittelt gegen ein ausländisches Unternehmen mit Sitz im Ausland. Selbst wenn die WEKO eine Strafe verhängen würde, muss sie diese im Ausland durchsetzen. D.h. sie muss einen Titel in Deutschland bekommen. Das geht nur auf Basis entsprechender Vollstreckungs- und Anerkennungsabkommen, und ein nationales Gericht/europäische Behörde müßte das bestätigen. Noch interessanter wird die Frage was passiert, wenn die Praxis geltendem EU-Recht entspräche, dieses also in Konflikt mit dem der Schweiz stünde. Auf welcher Basis soll dann die europäsiche Behörde/ das nationale Gericht das bestätigen?
Die WEKO agiert für die Schweizer Konsumenten, und die sind hiervon sehr wohl betroffen. BMW baut Schranken auf und schottet damit künstlich den Schweizer-Markt ab; ..
OK, das könnte ein innerschweizer Argument und somit eine Sache der Schweiz sein. THX. Aber ich wollte auf die interessante rechtliche Problematik der Auslandsberührung hinaus: Der BMW-Einheit in der Schweiz ist mangels Tätigkeit nichts vorzuwerfen. Eine schweizer Behörde ermittelt gegen ein ausländisches Unternehmen mit Sitz im Ausland. Selbst wenn die WEKO eine Strafe verhängen würde, muss sie diese im Ausland durchsetzen. D.h. sie muss einen Titel in Deutschland bekommen. Das geht nur auf Basis entsprechender Vollstreckungs- und Anerkennungsabkommen, und ein nationales Gericht/europäische Behörde müßte das bestätigen. Noch interessanter wird die Frage was passiert, wenn die Praxis geltendem EU-Recht entspräche, dieses also in Konflikt mit dem der Schweiz stünde. Auf welcher Basis soll dann die europäsiche Behörde/ das nationale Gericht das bestätigen?