seitenmarkierungsleuchten in der frontschürze pflicht?

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20 Oktober 2009
hallo,

sagt mal sind die separaten seitenmarkierungsleuchten in der frontschürze eigentlich pflicht? bei einem amerikanischen fahrzeug wurden diese entfernt, was der optik recht zuträglich ist. und da meine frontschürze ohnehin eine aufbereitung vertragen könnte, würde sich das verschweißen/spachteln etc. anbieten.

Gruß
Phil
 
AW: seitenmarkierungsleuchten in der frontschürze pflicht?

Hallo Phil,

wenn ich das richtig im Kopf habe sind Markierungsleuchten dann Pflicht, wenn die Abblendscheinwerfer einen gewissen Abstand zum Umriss der Karosserie überschreiten.
Dies ist beim Z3 der Fall, deswegen also Pflicht.

Grüße
 
AW: seitenmarkierungsleuchten in der frontschürze pflicht?

hallo wuchtl,

danke für die schnelle antwort.
das ist schade, zumal diese begrenzungsleuchten in der stoßstange nicht richtig sitzen/ halt finden. wie genau nimmt es denn der tüv damit?

Gruß
Phil
 
AW: seitenmarkierungsleuchten in der frontschürze pflicht?

Hi Phill,

sehr genau...
 
AW: seitenmarkierungsleuchten in der frontschürze pflicht?

machen ihn aber auch nicht schneller....
 
AW: seitenmarkierungsleuchten in der frontschürze pflicht?

...ist denn dieser Abstand zur Karosseriekante beim 4 Zyl. Roady geringer, denn der hat diese leuchten ja nicht ... ?
 
AW: seitenmarkierungsleuchten in der frontschürze pflicht?

Ja, die ersten kleinen "Roady's" waren vorne etwas schmaler. Da lag es gerade noch so im gesetzlichen Rahmen. Bei den breiteren 6 Zyl. ist der Abstand zwischen Scheinwerfer und Ausenkante Kotflügel dann zu breit gewesen und die Leuchten wurden Pflicht.
 
AW: seitenmarkierungsleuchten in der frontschürze pflicht?

Ja, die ersten kleinen "Roady's" waren vorne etwas schmaler. Da lag es gerade noch so im gesetzlichen Rahmen. Bei den breiteren 6 Zyl. ist der Abstand zwischen Scheinwerfer und Ausenkante Kotflügel dann zu breit gewesen und die Leuchten wurden Pflicht.

Falsch.

Die Front ist beim Vierzylinder gleich breit, wie beim Sechszylinder. Das Heck ist breiter und das ist der Grund, wieso bei den Sechszylindermodellen und ab Facelift auch bei den Vierzylindern die seitlichen Begenzungsleuchten verbaut wurden.

Tom
 
AW: seitenmarkierungsleuchten in der frontschürze pflicht?

Ja ja...Besserwisser ;-)
 
AW: seitenmarkierungsleuchten in der frontschürze pflicht?

...seitliche Begrenzungsleuchten an einer schmaleren Stelle als diese, wegen der die Leuchten vorhanden sind.
Muss man das verstehen?

An der breitesten Stelle der Karosse hätte ich das...
 
AW: seitenmarkierungsleuchten in der frontschürze pflicht?

Ich hatte diese Leuchten gegen die gelbe USA-Version ausgetauscht und hatte deshalb Ärger beim TÜV.
Dabei hat mir der Prüfer erklärt:
Die Leuchten sind nur Pflicht, wenn der Abstand zwischen Hauptscheinwerfer-Außenkante und der breitesten Stelle der Karosserie 40cm überschreitet, das bezweifel ich aber beim Zetti. Wenn man das Standlicht (in D immer weiß) in den Hauptscheinwerfer versetzt, was bei einem Teil der Zettis der Fall sei, dann könne man auf die Seitenmarkierungsleuchten verzichten oder auch gelbe montieren.
Ob´s stimmt, weiß ich nicht, aber so war die Erklärung!

Andreas
 
AW: seitenmarkierungsleuchten in der frontschürze pflicht?

...seitliche Begrenzungsleuchten an einer schmaleren Stelle als diese, wegen der die Leuchten vorhanden sind.
Muss man das verstehen?

An der breitesten Stelle der Karosse hätte ich das...


Dann denk nochmal ein bisschen nach...

Ein Fahzeug muss vorne und hinten Begrenzungsleuchten haben.

Wenn ein Fahrzeug, wie die Sechszylinder-Z3 (und ab Facelift alle Z3) hinten deutlich breiter sind, als vorne, ist die breiteste Stelle des Fahrzeugs nunmal nicht vorne, sondern hinten, also können die vorderen Begrenzungsleuchten auch nicht an der breitesten Stelle sein.
Die hinteren Begrenzungsleuchten sind dafür an der breitesten Stelle.
Bestechende Logik, oder?

Und wie Andreas schreibt, darf der äusserste Punkt der leuchtenden Fläche (hier also der Reflektor) der Markierungsleuchte nicht mehr als 40cm von der Kante der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein.
Wenn man, wie bei den "schmalen" Roadstern die Begrenzungsleuchte in den Fernlicht-Reflektor setzt, ist die obige Vorschrift (§51 StVZo) verletzt. Also braucht man die Leuchten in der Schürze.
Der selbe Paragraph regelt auch, dass diese Leuchten weiss zu sein haben.
 
AW: seitenmarkierungsleuchten in der frontschürze pflicht?

...seitliche Begrenzungsleuchten an einer schmaleren Stelle als diese, wegen der die Leuchten vorhanden sind.
Muss man das verstehen?

An der breitesten Stelle der Karosse hätte ich das...


Dann denk nochmal ein bisschen nach...

Ein Fahzeug muss vorne und hinten Begrenzungsleuchten haben.

Wenn ein Fahrzeug, wie die Sechszylinder-Z3 (und ab Facelift alle Z3) hinten deutlich breiter sind, als vorne, ist die breiteste Stelle des Fahrzeugs nunmal nicht vorne, sondern hinten, also können die vorderen Begrenzungsleuchten auch nicht an der breitesten Stelle sein.
Die hinteren Begrenzungsleuchten sind dafür an der breitesten Stelle.
Bestechende Logik, oder?

Und wie Andreas schreibt, darf der äusserste Punkt der leuchtenden Fläche (hier also der Reflektor) der Markierungsleuchte nicht mehr als 40cm von der Kante der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein.
Wenn man, wie bei den "schmalen" Roadstern die Begrenzungsleuchte in den Fernlicht-Reflektor setzt, ist die obige Vorschrift (§51 StVZo) verletzt. Also braucht man die Leuchten in der Schürze.
Der selbe Paragraph regelt auch, dass diese Leuchten weiss zu sein haben.
 
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