Sitzerhöhung

Flashiii

Fahrer
Registriert
1 November 2009
Ort
Backnang
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive23i
Hi Zusammen,

wie ich gelesen haben gilt ja für Kinder unter 12 Jahre und unter 150 cm eine Pflicht für eine Sitzerhöhung.

Konkret:
Ich habe heute eine größere Tour mit meinem Patenkind geplant, der ist 9 und 135 cm groß. Aus rechtlicher Sicht ein klarer Fall für eine Sitzerhöhung.

Ich habe den kleinen schon mehrmals auf kürzeren Strecken mit genommen, sowohl mit als auch ohne Erhöhung. Grundsätzlich bin ich der Meinung das Kind sitzt mit hoch gestelltem Sitz besser, da die Sitzerhöhungen auf den M-Sitzen keine saubere Auflagefläche haben. Der Gurt verläuft ja bei ganz hochgestelltem Sitz auch anders als in einer tieferen Position.

Daher mal die Frage:
Wie macht ihr das so in der Regel? Unabhängig davon was die gesetzliche Regelung sagt, ist es mir eigentlich wichtiger das Kind richtig zu sichern, als irgendwelche kippeligen Erhöhungen zu verwenden.

Und: was erwartet mich beim fahren ohne Erhöhung? 40 €? Kann mir ein Beamter die Weiterfahrt untersagen ohne Erhöhung?

Lg Stevie
 
Zuletzt bearbeitet:
Es sollte Dich ein Verwarnungsgeld von 30 EUR erwarten. Zudem kann die Weiterfahrt untersagt werden.

Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug ein Kind mit, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen.
30 EUR
 
Beim E85/86 ist zudem zu beachten, dass Kinder unter 12 Jahren oder 150cm nur mit Kindersitz UND bei deaktiviertem Beifahrerairbag befördert werden dürfen. Daher unbedingt auch beim E89 mal in die Betriebsanleitung schauen und genau nachlesen, welche Voraussetzungen dort seitens BMW vorgeschrieben sind.
 
Es gibt erhöhungen die genau zwischen die Wangen passen. Das wäre wohl die korrekte Vorgehensweise. Einfach an einem Fachgeschäft anhalten und durchprobieren. Die Teile kosten auch nicht die Welt.

Sollte es zum Unfall kommen wird man dir ewig Vorwürfe machen wenn es nicht verbaut war.
 
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