nach wiki gehts anscheinend doch:
Pkw-Reifen [Bearbeiten]Schäden an Autoreifen können zumeist behoben werden, sofern der Reifen durch den Druckverlust und Einsatz nicht zu stark beschädigt wurde. Das entstandene Loch nennt man fachsprachlich den Stichkanal, oder auch Schadenkanal. Ordnungsgemäß wird der Reifen zur Reparatur von der Felge abgezogen. Eine sichere Reparatur wird mit zwei Bestandteilen vorgenommen: dem Pflaster und dem Pfropfen. Auf der Innenseite des Reifens wird an der Schadstelle ein Pflaster (sog. Deckenpflaster) angebracht, nachdem der gereinigte und frisch angeraute Stichkanal mit einem Gummipfropfen verschlossen wurde. Das Verschließen des Stichkanals kann sowohl mit einem vorvulkanisierten Reparaturkörper, als auch mit Rohgummi erfolgen. Das Rohgummi muss dann zusätzlich unter Druck und Temperaturzufuhr ab 98°C eine bestimmte Zeit lang vulkanisiert werden. Öfter wird statt Pflaster und Pfropfen ein Kombireparaturkörper verwendet, aufgrund seiner Form auch „Reparatur-Pilz“[1] genannt. Dieser wird von der Innenseite des Reifens nach außen durchgezogen und dichtet den Stichkanal durch den Schaft ab und die Innenseele (auch Innerliner genannt)durch das Deckenpflaster. Die überstehende Länge des Schaftes wird auf Höhe des vorhandenen Profils abgeschnitten. Reparaturkörper vulkanisieren auf chemischem Wege bei normaler Umgebungstemperatur. Dazu ist eine Bindeschicht an der Oberfläche des Rep.-Körpers mit einer abgestimmten Vulkanisationsflüssigkeit zusammen zu bringen. Kombireparaturkörper dürfen nur in der Lauffläche des Reifens, innerhalb des Gürtelpaketes eingesetzt werden.
Sofern mit Erfahrung, Sachkenntnis und nicht veraltetem Reparaturmaterial und Lösungen gearbeitet wird, erscheint eine Reparatur sinnvoll und vertretbar zu sein. Diese Voraussetzungen sind immer vom Gewerbetreibenden (Vulkaniseur) von Fall zu Fall zu prüfen, da dieser vor dem Gesetz für die durchgeführte Reparatur auch die Verantwortung übernehmen muss. Der Gesetzgeber hat im §36 der StVZO eine Basis für eine Regelung geschaffen. Genauere Hinweise gibt die "Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen" (Bundesverkehrsblatt Dokument B 3620). Darin sind keine Einschränkungen zum Geschwindigkeitsindex des Reifens aufgeführt; es können also auch ZR-Index Reifen repariert werden.(Einschränkungen legt der Reifenhersteller und Rep.-Material-Hersteller fest.) Entsprechend der Vorgaben des Reparaturmaterial-Herstellers sollten bei PKW-Reifen keine Reparaturen in der Wulstzone durchgeführt werden, wenn auch Gewebe geschädigt ist. Reine Gummiverletzungen an der Wulst können repariert werden. Seitenwandreparaturen sind mit warm vulkanisertem Gummi im ausgearbeiteten Schaden und einem Deckenpflaster mit Gewebeverstärkung reparierbar. (Nur Fachleute mit entsprechender Ausbildung nach HwO) Die auf dem Markt erhältlichen Pannenhilfen sind nur als Notbehelf anzusehen. Auf jeden Fall ist das Einlegen eines Luftschlauches zum Abdichten eines beschädigten Reifens unzulässig. Die Beurteilung einer Reparaturstelle ohne Reifendemontage und Kontrolle des Reifeninneren ist fahrlässig.